Verzicht auf Augenduschen in Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo Sifa´s,

    ich habe eine Frage zur GBU für Gefahrstoffe.

    Wir haben eine Grundierung und hier auch einen Bereich an dem unsere Farben angemischt werden. Es stehen, für die Erste Hilfe, Augenspülflaschen zur Verfügung. Im Audit ist bemängelt worden das keine Augenspülstation vorhanden ist, wir bezweifeln aber die Notwendikeit dieser.

    Auf Grundlage der GBU kann auf eine Augenspülstation verzichtet werden. (TRGS 510 Pkt. 5.8 (2))

    Jetzt ist meine Frage wie ich das begründen kann bzw. soll. Reicht es wenn ich darauf verweise das wir eine generelle Brillenpflicht haben?

    Die Gefahr das die Stoffe in die Augen gelangen sehen wir als gering, aber auszuschließen ist es letztendlich nicht.

    Über Vorschläge bin ich dankbar.

    VG

    André

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  • Vielleicht solltest du auch einfach den Spieß umdrehen.

    Anstatt selber suchen, soll der Auditor dir doch darlegen, wie er zu dieser Auslegung kommt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Die TRGS 510 ist für Lager zuständig, hier ist man aber im produktiven Bereich tätig.

    Augenspülflaschen sind nur sinnvoll, wo kein fließendes Trinkwasser verfügbar ist.

    Wie wird denn angemischt? In einer geschlossenen Mischstation, oder händisch mit einem Rührer. Bei letzterem dürfte eine Schutzbrille möglicherweise nicht ausreichend sein um Augenkontakt zu verhindern. Welche Art von Schutzbrille wird verwendet? Klassische Laborschutzbrille oder Korbbrille?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Bully82,

    das ist nicht richtig so. Wir stellen im Labor inzwischen um von Augenspühlstation auf Flaschen. Der Vorteil bei den Station wird ggf. etwas anderes gemacht und im Becken ist wenig platz und die Flasche kann zum Patient kommen!

    Gruß

  • Die TRGS 510 ist für Lager zuständig, hier ist man aber im produktiven Bereich tätig.

    Augenspülflaschen sind nur sinnvoll, wo kein fließendes Trinkwasser verfügbar ist.

    Wie wird denn angemischt? In einer geschlossenen Mischstation, oder händisch mit einem Rührer. Bei letzterem dürfte eine Schutzbrille möglicherweise nicht ausreichend sein um Augenkontakt zu verhindern. Welche Art von Schutzbrille wird verwendet? Klassische Laborschutzbrille oder Korbbrille?

    Es wird händisch gemischt mit Rührgerät und es sind normale Laborschutzbrillen im Einsatz. Ein Wasseranschluss ist in diesem Bereich nicht vorhanden.

    VG

    André

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  • Wie soll eine Station aufgestellt werden, wenn kein fließendes Wasser (in Trinkwasser Qualität) da ist? Klar gibt es auch mobile Stationen, da sollte dann auch die Tauglichkeit, Stellplatz etc. in Frage gestellt werden.

  • Eine mögliche Argumentation:

    Die Augenspühlflasche soll nur die Zeit auf dem Weg zum nächstgelegenen Wasserhan überbrücken !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Neben dem logischen Aspekt analog Halil würde ich hier über die DGUV Information 204-022 kommen, da die Laborrichtlinie nicht wirklich greift. Ist zwar "nur" eine Informationsschrift, aber wenn man aktiv was belegbares braucht...

    Anhang 6:

    Zitat


    Spülflüssigkeiten oder andere in Behältnisse abgepackte Lösungen können eingesetzt werden
    zusätzlich zu vorhandenen Notduschen,
    wenn kein fließendes Trinkwasser oder Wasser vergleichbarer Qualität vorhanden ist

    oder
    spezielle Mittel zur Dekontamination erforderlich werden (z. B. zur Hautdekontamination bei Phenolverätzung).

    Den Spieß umdrehen fände ich auch interessant, aber da trauen sich einige nicht an den Auditor ran. Ohne jetzt zu wissen, ob es ein internes oder externes Audit war und welche Qualifikation der Auditor im Arbeitsschutz hat, musst du das dann selber einschätzen. Wäre aber nicht das erste Mal, dass Arbeitsschutz-Themen durch unvollständiges Vor-Wissen durch einen Auditor als Mindeststandard definiert werden.

  • Wir stellen im Labor inzwischen um von Augenspühlstation auf Flaschen.

    Was aber entgegen der Vorgabe aus der TRGS 526 ist. Dort ist in Kapitel 6.6.2 explizit eine Augennotdusche gefordert.

    Es wird händisch gemischt mit Rührgerät und es sind normale Laborschutzbrillen im Einsatz.

    Jetzt wäre eben noch interessant, ob die Komponenten der Farben kritisch sind für das Auge. Tendenziell würde ich dazu neigen dies zu unterstellen. Dann wäre eine möglich PSA die Korbbrille, in Anlehnung an die Vorgaben aus der TRGS 526, Abschnitt 4.5.2 Absatz 4. Nach der Maßnahmenhierarchie würde ich aber erst einmal sehen, ob man den Mischvorgang nicht so weit schützen kann, dass keine Spritzer entstehen z.B. durch einen Deckel mit relativ kleinen Öffnungen um das Material einzubringen. Das alles ist natürlich auch wieder abhängig davon, wie groß die Gebinde sind. Wird da im Bereich Milliliter oder Kubikmeter gemischt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Es wird am falschen Platz gespart! Eine Überarbeitung der GB ist fällig.

    Spätestens gemäß der Schulung für Isocyanate müsstet Ihr eigentlich Wissen, das Augen 15 Minuten zu spülen sind. Das bedeutet 10 Flaschen Augenspüllösung sind vorzuhalten da eine gerade mal 1,5 Minuten reicht. (Ihr mischt mit ja...)

    Habt ihr keine, liegt ein Organisationsverschulden eindeutig vor.

    Kosten bei Kontrolle oder wenn Untersuchung durch GAA:

    Minimum 500€ gemäß LV56-Bussgeld_Arbeitsstaette bis zu 5000€

    Ist die Gesundheit der MA nichts Wert???

    Das ist Bequemlichkeit und somit jetzt Vorsatz!

    Gruß Canislupus

  • Liest grad ein Hygieniker mit oder hat schon mal einer in der Augenklinik nachgefragt, was denen lieber ist:

    1. ein Chemikalienspritzer, welcher mit Hilfe steriler Augenspülflüssigkeit schon mal bis zum Weg zu einer Dusche oder einem Waschbecken verdünnt wurde, um dann unter fließenden Wasser gespült zu werden

    oder

    2. mit Hilfe einer stationären Augenspülstation das Auge gespült wird, wo dann trotz der turnusmäßigen Prüfungen/Betätigungen i. d. R. abgestandenes und u. U. durch die Stagnation der Leitung kontaminiertes Wasser zu weiteren Komplikationen führt?

    Ich würde mir den Satz "Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.“ zu Nutzen machen und in den Raum stellen, dass ich nicht mit 100%er Sicherheit sagen kann, dass das Wasser der Augenspülstation auch wirklich die notwendige Reinheit (Keimfreiheit) besitzt.

  • ähm ... Trinkwasser ist nie nimmer never "keimfrei". Grenzwert sind 100 KBE / ml (koloniebildende Einheiten).

    Es dürfen halt nur z.B. keine Coliformen, E-Coli oder auch Clostridium perfringens drin sein.

    Kleiner Nachtrag:
    Eine Infektion im Auge ist mit Antibiotika schnell im Griff.
    'Ne weggeätzte Hornhaut ist in der Regel nicht wieder herstellbar.
    Deshalb sind Limonaden (dank der enthaltenen Säuren) auch weniger als Augenspülung geeignet.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (18. September 2023 um 18:45)

  • 2. mit Hilfe einer stationären Augenspülstation das Auge gespült wird, wo dann trotz der turnusmäßigen Prüfungen/Betätigungen i. d. R. abgestandenes und u. U. durch die Stagnation der Leitung kontaminiertes Wasser zu weiteren Komplikationen führt?

    Das Argument zieht meiner Meinung nach heutzutage nicht mehr: Unsere Augenspülstationen sind mit einem kleinen Ventil ausgestattet das automatisch für einen regelmässigen Durchfluss/Erneuerung des Wassers in der Leitung sorgt.

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  • Wie wäre es als Alternative eine mobile Not/Augenbrause aufzustellen. Den Hygienischen Aspekt habt ihr da genauso wie bei den Augenflaschen aber es wäre eine größer Spülmenge vorrätig. Der Inhalt muss natürlich regelmäßig geprüft/gewechselt werden, wäre aus meiner Sicht aber der Augenspülflasche vorzuziehen. Wenn ich schon die Kosten für eine Trinkwasserleitung sparen will.

    Suche mal nach mobiler Augenbrause. Sieht aus wie ein Bierfaß ;)

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Guten Morgen,

    Danke für die Antworten und Anregungen.

    Wir werden jetzt prüfen wie wir dort einen Wasseranschluss hinbekommen. Als Alternative werde ich aber auch mal nach der mobilen Augenbrause gucken.

    Über eine Mischanlage bzw. eine Einhausung haben wir auch schon gesprochen. Bis das aber umgesetzt wird vergeht mit Sicherheit noch eine Weile.

    VG

    André

  • Wie wäre es als Alternative eine mobile Not/Augenbrause aufzustellen. ...

    Der Inhalt muss natürlich regelmäßig geprüft/gewechselt werden, ...

    Dazu hätte ich jetzt mal ne Frage: Was muss da denn gemacht werden?

    Die Kosten fangen bei knapp 900 Euro an - sind nach oben offen.

    Ich kann da ja nicht frei nach belieben Wasser wechseln - wenn ich das bei meinen Glaskaraffen mache sehen die bald auch nicht mehr wirklich dolle aus?

    Dann habe ich bei einem Model gelesen, dass der durchschnittliche Volumenstrom ca. 1,8 l/min beträgt - was weit von den 6l/min liegt. Wenn die Notwendigkeit einer augendusche gegeben ist, dann muss diese auch die 6 l/min bringen.

    Wie sind da die Erfahrungen und was muss gemacht werden?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Vielleicht solltest du auch einfach den Spieß umdrehen.

    Anstatt selber suchen, soll der Auditor dir doch darlegen, wie er zu dieser Auslegung kommt.

    Die Frage lohnt sich wirklich. Leider wird durch Halbwissen überzogene Forderungen ge-/erstellt. Das habe ich leider auch im Kontakt mit Gutachter so erlebt.

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  • Guten Morgen,

    Auszug aus der TRGS 526:

    "6.6.2 Augennotduschen

    (1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am

    Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotdu-

    schen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich er-

    reichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen

    spülen können. Das Stellteil der Ventile muss leicht erreichbar, verwechslungssi-

    cher angebracht und leicht zu betätigen sein. Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht

    selbsttätig schließen. Abweichend sind als Augennotduschen auch bewegliche

    Augennotduschen mit am Griff angebrachten selbsttätig schließenden Ventilen zu-

    lässig. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein flie-

    ßendes Trinkwasser zur Verfügung steht. An jeder Auslassöffnung einer

    Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten."

    Ich habe diesen Satz gefunden.

    Trotz dessen werde ich meinem AG dazu raten eine Augenspülstation zu installieren bzw. sich Gedanken über eine Mischstation zu machen.

    VG

    André

  • Wie sind da die Erfahrungen und was muss gemacht werden?

    Also Erfahrungen bei Bedarf habe ich leider (zum Glück) nicht. Wir hatten an einzelnen Stellen mobile Not-/Augenbrausen aufgestellt wenn wir z.B. wg. Instandhaltung Trinkwasser abstellen mussten oder einfach kein Trinkwasser in der Nähre war. Bisher nur kurz eingesetzt.

    Die mobilen NuAb wurden mit einer Art Reinigungszertifikat und bereits befüllt angeliefert. Wir haben ein tägliche Kontrolle vor Beginn der Arbeit auf ausreichend Druck und Füllstand im System durchgeführt.

    Zur Einlagerung sollen die NuAb entleert und desinfiziert (Verkeimung) werden. Je nach Ausführung sind ggf. Siebe zu reinigen. Da sind Herstellerangaben zu betrachten.

    Und allgemein die Prüfung BetrSichV für Arbeitsmittel sowie die regelmäßige Funktionsprüfung im Einsatz. Nachfüllen darf natürlich nicht im Kontaminierten Bereich stattfinden ggf. ist die NuAb zuvor außen zu reinigen.

    Natürlich abhängig von der Situation ist die mobile NuAb für mich aber immer noch ein bessere Alternative als eine Augenspülflasche da ich einfach mehr Wasser zur Verfügung habe.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Wir haben eine Grundierung und hier auch einen Bereich an dem unsere Farben angemischt werden. Es stehen, für die Erste Hilfe, Augenspülflaschen zur Verfügung. Im Audit ist bemängelt worden das keine Augenspülstation vorhanden ist, wir bezweifeln aber die Notwendikeit dieser.

    Zufällig hatten wir gerade unsere neue technische Aufsichtsperson der VBG am Standort, in dem auch Farben für den Siebdruck vermischt werden. Hier war es nur wichtig, dass die Augenspülflasche für diesen Einsatz geeignet war und das die Haltbarkeit nicht überschritten war. ---

    Wenn ich schon lese "beim Audit wurde bemängelt" dann frage ich mich direkt, ob der Auditor überhaupt die notwendige Fachkenntnisse hatte? Wenn kein Waschbecken vorhanden ist dann gibt es nun mal Augenspülflaschen! Da kann der Bemängeln und Wünsche haben wir er will.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)