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Hallo Rose1,
danke für den Hinweis.
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Hallo Rose1,
danke für den Hinweis.
Auch ich sehe hier kein Problem. Wenn du die Befähigung dazu besitzt, Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer usw. dann kannst du auch ausbilden. Damit befähigst du die Mitarbeiter im Umgang mit dem Kran. Die Unterweisung am Arbeitsplatz Kran muss der Vorgesetzte übernehmen. Ich bin auch der Ausbilder für Krane in unserem Unternehmen. Alles sauber dokumentieren, Prüfung in Theorie und Praxis nicht vergessen.
Ich denke sogar das es förderlich ist als Sifa solch eine Ausbildung zu machen, da die Arbeitssicherheit noch mehr in die Ausbildung fließen kann. Wie macht es denn ein Ausbilder aus extern? (nicht alle )
Mal nen Samstag in die Firma, kurz bissl Theorie, mit dem Kran mal hin und her gefahren, bestanden, herzlichen Glückwunsch. So war das bei uns noch vor einigen Jahren. Da bilde ich lieber aus und weiß das die Jungs und Mädels was mitbekommen haben.
Bei mir sind auch schon mal welche durch die Prüfung gefallen. Das ist vorher nicht passiert.
Mahlzeit,
ich habe erst Ende April diesen Jahres die Branchenspezifik "Fertigungsbetriebe" samt LEK 6 bei der BG ETEM gemacht. Der Test bestand dort aus 25 multiple Choice Fragen. Man musste mindestens 13 Fragen korrekt beantwortet haben, um zu bestehen.
Also alles in allem eine extrem einfache Nummer.
Viele Grüße
Tim
Gibt es hier die Möglichkeit die LF 6 als nicht BG ETEM Zugehöriger zu machen? Auf der Seite der BG finde ich nur Informationen für Sifas die einem Mitgliedsbetrieb angehören.
Danke für die Antworten.
und viel Erfolg bei deiner Ausbildung
Willkommen und viel Erfolg bei deiner Ausbildung.
Hallo und Willkommen
Vom Zertifikat her hätte ich Bedenken. Bei uns wurde es mit einer BV geregelt, dass man eh noch einmal eine Ausbildung durchläuft.
Danke für eure Antworten.
Ihr lasst also alle noch einmal eine Ausbildung machen?
Wurde er damals allgemein für alle Krane unterwiesen oder nur bestimmte? Gab es noch einen Praxisteil?
Nun fehlt aber die Beauftragung und eine aktuelle Unterweisung und mach mal vor
Brücken-, Portal- und Säulenkrane. Der Praxisteil ist in ungefähr so gelaufen das man ihm gesagt hat, hier ist der Kran, mach langsam.
Beauftragung und Unterweisung ist hier nicht Thema, das hab ich geregelt. Mir geht es nur um den angehängten Nachweis.
Ich habe nämlich auch Bauchschmerzen mit dem Zertifikat.
Schau mal hier:
Von daher hätte ich ebenfalls meine Bedenken, dass dies eine vollständige Ausbildung ist. Nach meinem Verständnis wird mit diesem Zertifikat lediglich der theoretische Teil der Ausbildung bestätigt.
Ich würde mit dem Kranfahrer ein Gespräch führen um festzustellen, wie sattelfest er in der Theorie ist. Wenn das passt holt die praktisch Ausbildung nach und dokumentiert diese. Ansonsten würde ich den Kollegen noch einmal die vollständige Ausbildung durchlaufen lassen. Falsch macht man damit definitiv nichts.
Meine Bedenken sind eben auch das es sich hier nicht um eine Ausbildung gemäß DGUV G 309-003 handelt und er damit ja auch nicht nachweist das er befähigt ist.
Natürlich kann ich mir zeigen lassen ob und wie er den Kran bedienen kann, nur habe ich im Fall der Fälle das Problem des Nachweises.
Vorschriften alle Falsch, diese Bezeichnung gibt es nicht mehr. Leider Müll.
Da zum Zeitpunkt der "Unterweisung" diese Vorschriften gegolten haben, sehe ich das nicht als Problem. Wer 1960 seinen Führerschein gemacht hat darf heute auch noch fahren. Und da hat sich bestimmt auch das ein oder andere geändert.
Jährliche Unterweisung ist natürlich Pflicht.
Ich werde den MA eine praktische Prüfung machen lassen, diese sauber Dokumentieren und dabei Theoretisches Wissen abfragen,dann erhält er einen ordentlichen Kranschein. Ich denke dann sollte das passen.
Hallo, Willkommen und viel Erfolg bei deiner Ausbildung.
Hallo liebe Sifa´s und alle die noch daran arbeiten
Folgende Frage. Im angehängten PDF ist ein Zertifikat für Kranbediener zu sehen. Ich kenne die Bedienerausweise, die jetzt bei einer Ausbildung zum Kranführer ausgestellt werden.
Würdet ihr dieses Zertifikat als Nachweis Kranführer gelten lassen oder hättet ihr hier bedenken?
Ich führe hierzu erst einmal nichts weiter aus, möchte gern eure Meinung zum Zertifikat hören.
Hallo und willkommen hier im Forum.
Leider weiß ich noch nicht, was ich als 'Arbeitssicherheit-Manager' tun werde. Aber ich denke, es geht um Erstellung oder Prüfung von GFBUs und BAs.
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag bzw. in deiner Stelllenbeschreibung? Was das Thema Gefährdungsbeurteilung, BA´s usw. angeht, da würde ich mir an deiner Stelle ganz schnell mal die externe Sifa ran holen. Solange dein Ansprechpartner krank ist, würde ich mir Infos von der Sifa holen.
Hallo liebe Arbeitsschützer,
anbei ein Link zur BGHM. Hier ist ein neues Video erschienen, dass bestimmt das Interesse des ein oder anderen weckt.
Leider konnte ich das Video selbst nicht hochladen, aber der Link tut es ja auch.
Grüße,
Wir haben an unseren Sammelplätzen einen Feuerlöscherkasten aufgehangen. In diesem befinden sich ein EH-Kasten, Stift und eine Checkliste für den Ersnstfall. So können die Brandschutzhelfer abhaken ob alle draußen sind. Rettungsdecken oder ähnliches haben wir nicht in den Kasten gelegt. Der Kasten ist auch eher für die Schichten gedacht, wenn bei uns keine Meister da sind. In der Frühschicht muss der Meister die Kontrolle übernehmen. Aber den EH-Kasten wollten wir auch gleich draußen haben, damit keiner dran denken muss den mit raus zu nehmen.
Herzlichen Glückwunsch
Ich nutze teilweise ChatGPT, wenn ich noch keinen Ansatz habe, in welche Richtung ich Recherchieren muss.
Guten Morgen,
hier muss dann aber trotzdem genau geschaut werden. Ich hatte schon einmal das Problem das ChatGPT mir eine Technische Regel aufgezeigt hat die nichts mit meinem Problem zu tun hatte. Auch nachdem ich mehrfach darauf eingegangen bin das diese TR nicht relevant ist verwies mich die KI weiter auf die TR. Also da ist auf feden Fall noch Verbesserungsbedarf notwendig. Aber als Ansatz ganz gut.