Beiträge von Bully82
-
-
Hallo Molli,
willkommen im Forum und viel Spaß sowie Erfolg bei deiner Ausbildung.
-
und viel Erfolg beim Studium.
-
Willkommen David
-
-
-
Na dann Willkommen und weiterhin viel Spaß hier
-
-
Wenn ich schon lese "beim Audit wurde bemängelt" dann frage ich mich direkt, ob der Auditor überhaupt die notwendige Fachkenntnisse hatte?
Guten Morgen,
die Fachkenntniss attestiere ich der Auditorin, Dipl. Ing. Chemie und langjährige Auditorin bei bspw. BASF, schon irgendwie.
Wir haben jetzt eine Augenspülstation aufgebaut, die aber ein paar Meter entfernt zum Mischplatz steht. Also haben wir die Augenspülflaschen trotzdem noch :), um die Spülung bis zur Station zu gewährleiste. Es heißt ja auch min. 10 Minuten spülen, das schafft man mit einer Spülflasche ja sowieso nicht.
VG André
-
Hi und Willkommen im Forum.
-
Grüße und Willkommen im Forum, maximale Erfolge bei der Ausbildung.
-
Willkommen und einen guten Erfahrungsaustausch hier im Forum.
-
Hallo und Willkommen "angemeldet" im Forum
-
Hallo Falcon,
nicht mehr zulässig wäre mir neu. Wir sind dabei unsere Druckluftlanzen durch die Druckluftpistolen zu ersetzen. Dabei schauen wir darauf lärmgeminderte einzukaufen. Kleiner Nebeneffekt ist das wir auch noch etwas Energie einsparen. Da freut sich der Energie-Auditor
-
Hallo André,
die Gefährdungsbeurteilung für Verdunstungskühlanlagen ist nicht mit der GBU im Arbeitsschutz gleichzusetzen. Die GBU nach 42. BImSchV und VDI 2047-2 ist eine Hygiene-Gefährdungsbeurteilung.
Eine solche Untersuchung und Beurteilung soll zu einer Gesamtbewertung der Anlage einschließlich der Ableitung von Maßnahmen führen, die geeignet sind, eine Legionellenkontamination zu vermeiden bzw. zu beseitigen und damit das Infektions-Risiko zu minimieren.
Als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung benötigst Du die Anlagenunterlagen (Schema, Laborprüfberichte, betriebliche Aufzeichnungen/Tagebuch, etc.).
Die Gefährdungen sind dann Zugänglichkeiten, Möglichkeiten der Reinigung, korrosionsbeständigkeit, Vermeidung des Eindringens von Schmutz und Sonnenlicht, Vermeidung von stagnierenden Zonen, etc.
Und das ganze geht dann noch für verschiedene Bereiche, wie z.B. Wasseraufbereitung, Technische Anlagensicherheit, Aktueller Zustand der Anlage, Organisatorische Randbedingungen, etc., weiter.
Ich behaupte mal, dass ist mit den normalen SiFa Kenntnissen nicht machbar.
Die hygienisch fachkundige Person sollte, nicht muss sich regelmäßig weiterbilden.
VG
Stephan
Hallo Stephan,
Danke für die Hinweise.
Das klingt nach etwas mehr Hintergrundwissen. Ich werde dem Vorgesetzten empfehlen den Kollegen zu einer Weiterbildung zu schicken sodass wir die GBU dann Ordnungsgemäß durchführen und dokumentieren können.
Ihr hättet nicht gezielte Tätigkeiten z.B....
Hallo E.weline,
Danke auch für deine Hinweise.
-
Wenn ich das richtig lese sind wir in keiner Schutzstufe.
TRBA 200:
"4.1 Anforderungen bei Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
4.1.1 Tätigkeitsbereiche
(1) Tätigkeiten mit Biostoffen in Arbeitsbereichen, die nicht zu Laboratorien, der
Versuchstierhaltung, der Biotechnologie oder Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
zählen, müssen keiner Schutzstufe zugeordnet werden."
Das heißt doch dann wieder, das es keine Vorgabe gibt das die hyygienisch Fachkundige Person zur Weiterbildung muss. Dass das trotzdem Sinn macht ist klar. Mal gucken was die GF dazu sagt.
-
Vielleicht hilft dir das:
Hygienegerechter Betrieb Rückkühlwerke nach 42. BImSchV | TÜV SÜD (tuvsud.com)
Danke für den Link. Auf der Seite war ich schon
Wir erfüllen auch die ganzen Forderungen, lediglich mit der GBU hängt es. Komisch, sollte doch diese das erste sein was gemacht wird.
-
Hi,
im VDI-MT 2047 Blatt 4 steht hierzu:
...Einschlägige Fortbildungsmaßnahmen werden empfohlen und als Auffrischungsschulung anerkannt. Über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ist ein entsprechender Nachweis zu führen...
Würde ich als ein "kann" aber kein "muss" ansehen.
Nochmal nachgeschaut. in der TRBA200 steht dazu folgendes:
Danke für die Infos und den Auszug aus Blatt 4, ich habe nur Blatt 2 vorliegen.
In die TRBA 200 werde ich mich auch noch einmal einlesen.
Torsten: Die PSA steht schon drin , sollte ja aber nicht das erste sein was man beachtet.
@Sichifuzz: Du hast natürlich Recht mit der Aussage das der GF die GBU machen sollte. Trotzdessen nehme ich mich der Sache gerne an bevor nichts gemacht wird.
VG
-
Herzlich Willkommen im Forum und viel Spaß bei deiner Ausbildung.
VG aus dem Altenburger Land.
-
Hallo Sifa´s,
ich bin gerade dabei eine GBU für Verdunstungskühlanlagen zu schreiben. In der VDI 2047 Blatt 2 ist zu lesen das "Die Gefährdungsbeurteilung muss unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person durchgeführt werden"
Unsere hygienisch fachkundigen Person hat ihre Schulung vor 5 Jahren gemacht und kann sich nicht mehr an alle Themen erinnern. Was muss ich denn hinsichtlich der hygiene Betrachten? Die üblichen Gefahren wie anstoßen, quetschen usw. ist klar.
Der Umgang mit den Bioziden wird betrachtet und auch die Probennahme. Gibt es noch spezielle Dinge die wir auf betrachten müssen?
Ich habe auch nichts gefunden ob die hygienisch fachkundigen Person eine Weiterbildung/Auffrischung besuchen muss. Wenn dies der Fall ist, bin ich für Hinweise dankbar.