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Schon klar, wollte ja nur darauf hinaus, das beides technische Lösungen sind. Man darf/muss nun selbst entscheiden was installiert wird. Wie das ganze dann auszulegen ist entscheidet letzlich die Tätigkeit in Verbindung mit den eingesetzten Materialien und nicht mehr eine einfache Vorgabe.
Das kann so lesen, muss man aber nicht. T = A und die Verantwortung eine inhaltlich korrekte GBU abzulegen hatte man ja schon vorher. Jetzt darf man relativ frei entscheiden, ist doch gut so.
Ich würde schon mal anfangen ein Mobbing Tagebuch zu schreiben. Wird sicherlich noch öfter vorkommen wenn man die los werden will. Da hilft jeder Eintrag umso besser, wenn er durch eine offizielle Beschwerde beim BR/PR gestützt wird.
Externe Hilfe suchen bei Beratungsstellen kann durch aus sinnvoll sein um den eigenen mentalen Schutz aufzubauen und sich bestätigen zu lassen.
Prüft dann die Feuerwehr nochmals die Umstände und die Notwendigkeit? Oder wie denken die sich das zukünftig?
Ich denke mal das wird sie nicht tun. Dürfte auch Aufgabe des Betreibers sein. Wird insgesammt bestimmt noch
lustig
.
Ich hab mal auf die schnelle Tante "G" gefragt die da meint es läge oftmals an Rauch, Dampf, Staub, Hitze und Kälte welche die Fehlalarme auslösen. Vielleicht sparen da manche am falschen Ende?
Gibt es denn ein offizielles Statement was die häufigsten Ursachen der Fehlalarme sind?
Ich hoffe doch nicht, das es an einem östlich gelegenen Billiganbieter liegt. Wenn dem so wäre würde ich als Feuerwehr aber alle Kosten in Rechnung stellen und zwar mit recht.
Weil´s zum kommenden Wochenende passen wird
Carajillo mit Anis - hab ich mal in einem kleinen spanischen Cafe bekommen und hat mir sofort geschmeckt. Als Touri bekommt man diesen Espresso mit Rum, Brandy oder Whiskey serviert. Eine alte Dame behauptet die Einheimischen würden das mit Anis trinken - war für mich perfekt.
In Bayern wurde auch SLS (Soft Landing System) getstet, wurde soweit ich weiß auch hier im Forum verteilt. Natürlich habe ich hier keine Verhinderung des Absturzes aber eine Verringerung der Auswirkung und natürlich kann ich unversehrt in den Kissen lkanden oder mich dabei verletzen.
Und Klar wäre ein eine Sicherung gegen Absturz die erste Wahl. Wenn es aber um geringe Höhen geht, weshalb nicht solche Systeme nutzen. 100% Sicherheit gibt´s nicht. Ist also wie immer am Ende eine Frage des Geldes
Die Arbeiten also auf dem Dach und die Bühne soll nur ein Ersatzgeländer darstellen, oder?
Warum nehmt ihr dann keinen Steiger und arbeitet von dort aus, wenn´s so nah an der Kante ist das man hinkommt. Ansonsten wäre ich bei AxelS mit dem mobilen Anschalgpunkt.
Wir haben bei uns in der Firma nach Rücksprache mit BG auf 4 Jahresrhythmus umgestellt, machen aber alle 2 jahre eine Sichtprüfung vor Ort die auch auf dem Löscher dokumentiert ist. Erlaubt wurde uns das, da wir aus den vorangegangenen Prüfungen kaum Auffälligkeiten hatten.
Bisher funktioert das gut. Bei der Erreichbarkeit wäre auch aus meiner Sicht keine starre Vorgabe sondern eher was flexibles angebracht, wie auch FalcoCGN #7 erwähnt hat
Stimmt. Müßte dann aber nicht auch die DGUV 52 Krane angepasst werden
. Da stand es wie von mir beschrieben drin oder ich hab da was überlesen.
Das eine arbeitstägliche Prüfung durchaus Sinn macht, will ich ja nicht in Frage stellen. Aber die Doku passt irgendwie nicht zum Bürokratieabbau
, auch wenn ich nur "ok" reinschreiben muss.
In der Vorschrift steht aber nur drin, das die Erst Prüfung bei Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen sowie die wiederkehrende Prüfung zu dokumentieren ist. Von einer arbeitstägliche Doku habe ich da nix gefunden. Muss zwar gemacht aber nicht dokumentiert werden. Zusätzlich ist das Kranbuch von 2017, also nicht top aktuell.
Ich glaube mal du suchst etwas, das im "Normal-Fall" nicht eintritt.
Das Zeug ist tot bis es durch zu hohen Energieeintrag in Verbindung mit anderen Stoffen aus der Umgebung dann gefährliche Zersetzungsprodukte bildet, mal abgesehen vom Gas unter Druck bzw. Atemnot bei Freisetzung in Räumen.
Soweit ich das gelesen habe sollten entsprechende Schalter über eine Druckkapselung verfügen. Zersetzungsprodukte die gefährlich sind, könnten dann erst entstehen, wenn die Kapselung defekt und das SF6 austreten kann und dann muss es auch noch darum über 500°C haben, wie z.B. bei einem Schaltraumbrand. Dabei, so kann ich mir vorstellen, könnte NO2 aus der Umgebung entstehen, über die Zersetzungsprodukte von SF6 bei sehr hoher Energie und Luft aus der Umgebung. Dann hättest du deine braun-orange Wolke. die große Menge könnte entstehen, wenn SF6 als Löschmittel in Schaltanlagen eingesetzt wird.
Ich weiß, ist weit hergeholt aber naja....![]()
Hi,
das ist doch was für Kumpel KI und die spückt folgendes aus:
1. Feinsteinzeug‑Fliesen (Industrie-/Gewerbequalität) ✅ Top-Empfehlung
Warum?
Worauf achten:
✅ Ideal für: Intensiv genutzte Duschen, viele Nutzer, hohe Reinigungsfrequenz
Hörts sich aus meiner Sicht als Grundlage zur weiteren Betrachtung erst mal solide an.
Zu beachten sind natürlich auch noch die Gefälle zu den Abflüssen und aus meiner Sicht eine sehr gute Be-Entlüftung. Bei hoher Nutzungsfrequenz erleichtert das auch die Reinigung.
Und mal ehrlich, die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht, du wirst irgendeinen Kompromiß eingehen müssen. Sicher laufen oder leicht reinigen. Ich würde mich da für´s laufen entscheiden.
Hi,
spontanes Brainstorming:
Hi,
würde ich auch so sehen.
Hab aber mal ein wenig recherchiert und dann in der DGUV 114-610 auf einen Satz gestoßen der da besagt, dass Benzinbetriebene Geräte aufgrund Benzol nicht mit üblichem Benzin, stattdessen mit Sonderkraftstoffen zu betreiben sind. Hatte ich zuvor nich nicht gehört. Damit käm für mich die Frage auf, erfordert hier die Substitutionsprüfung ggf. den Wechsel auf E-Geräte? Ist aber ein anderes Thema.
Zu beachten wäre ggf. noch der Umgang mit den Geräten sowie das Millieu indem sie eingesetzt werden. Wind, Wasser, Sonne, allgemein Witterung, könnte man schon als Gefahrbringende Umgebung betrachten, was dann ggf. kürzere Prüfpflichten beinhaltet.
Bei uns wird das immer noch nach dem alten System tituliert. Ist einfach und funktioniert.
Als ich Abi gemacht habe, durfte man keinen Taschenrechner nutzen.
Ja Mick, aber nur weil der Abakus zu groß war ![]()
Wir haben eine GBU und BA für "Einfache Arbeitsmittel" in der alle zusammengefasst sind. Auch die von MichaelD erwähnten Scheren und Klammeraffen etc.
.
Die Prüfung besteht überwiegend auf einer optischen Begutachtung auf offensichtliche Mängel.
Warum machen wir den oft als Blödsinn empfundenen Vorgang. Weil´s halt eine Lücke im System wäre, wenn wir es nicht machen. Wie immer gilt, zu Hause von der Arbeit zu trennen, ist nicht vergleichbar.
Und im Zuge der immer stärkeren fortschreitenden Amerikanisierung ist´s nur eine Frage der Zeit, bis sich irgendein Depp den Finger locht und dafür mangels Doku und Unterweisung einen Schadensersatz zugesprochen bekommt.
Eine gute und starke Führungskraft würden ihren Verletzten Mitarbeiter ob seiner Dummheit abstrafen (=mindestens mündliche Ermahnung obacht zugeben). Macht ja aber keiner mehr heutzutage.
Um´s mit Asterix zu sagen "O tempora, o mores"