Beiträge von PeKe

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hi,

    DGUV 312-001 "Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen" sagt hierzu:

    7 Fortbildung

    Die Ausbildenden sind verpflichtet, sich auf dem aktuellen Stand zu halten. Das betrifft u. a. die Änderungen der betrieblichen Verhältnisse und des Vorschriften- und Regelwerkes sowie aktuelle Produktentwicklungen und Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen. Die Ausbildenden haben regelmäßig, mindestens im Dreijahres-Rhythmus, an Fortbildungsveranstaltungen (z. B. an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen) teilzunehmen.

    Man könnte ja im Rahmen der Tätigkeit dies als Fortbildung abbilden, sofern dei MA regelmäßig das Zeug auch benutzen.

    Blöde Sache das man "Erwachsene" erziehen muss. Evtl. hilft folgendes:

    • Toiletten abschließen - Schlüssel gegen Unterschrift
    • Wenn Verursacher bekannt - disziplinarisch Ahnden
    • Offener Dialog mit den Raucher Kollegen was ggf. geändert werden könnte
    • Sollte es sowas wie eine betriebliche Jahresprämie geben, die Kosten der Feuerwehr davon abziehen bis halt nix mehr zu verteilen da ist

    Ok, letzteres kann man natürlich nur machen wenn genügend Ressourcen in Form von Geld und Platz vorhanden sind. Ergründen weshalb vorhandene Raucherräume nicht genutzt werden.

    Hi, meine persönliche Meinung ist, Sport gehört nicht an den Schreibtisch. Viel sinnvoller halte ich Bereiche, in denen Mitarbeiter getrennt von ihrer Arbeit sich fithalten bzw. für einen kurzen Break bei der Arbeit nutzen können. Wohlfühlinseln mit diversen Möglichkeiten zur kurzen Auszeit bei der Arbeit. Sowas würde ich favorisieren. alles andere mag zwar individuell umsetzbar sein, aber wie willst du alle MA abholen. Wer bekommt so ein Ding, wer nicht?

    Schafft aus meiner Sicht mehr Probleme, würde ich nicht unterstützen.

    Nein, war schon zur Zeit der Ausbildung deines Chefs nicht zeitgemäß. Eine Auffrischung wird da vermutlich nichts helfen, da die innere Einstellung schon kaputt ist. Die wird sich auch durch eine Auffrischung sich nicht ändern. Es gibt viele Kollegen, die vertreten die Delegation von Verantwortung. Die kann man aber nicht zu 100% delegieren.

    Hi,

    würde mal schauen, was der Hersteller so zur Absaugung meint. Möglich, das sie für den erweiterten Einsatz ungeeignet ist.

    Prüfen ob die Farben lösemittelhaltig sind, quasi Gefährdungen über Kreuz betrachten.

    Anpassen der GBUzur Verwendung, möglicherweise erhöhter Filterwechsel erforderlich, andere Filtertypen etc... . Wenn das ganze drumherum passt, wieso nicht.

    Wenn der Arbeitgeber da einen begründeten Verdacht hat, dann könnte man da vor Gericht gehen. Der Arzt könnte seine Unterlagen offenlegen und anhand des Untersuchungsergebnisses und des Datums könnte man auf eine Täuschung kommen.

    Wieso Täuschung? Sie hat doch nur das genutzt, was ihr rechtlich zusteht nämlich nicht zu sagen das sie schwanger ist, weil das ja auch keiner Fragen darf. Für etwas, das bei der Einstellung nicht mal gefragt werden darf, danach das das verschweigen eine evtl. Schwangerschaft dann als arglistige Täuschung auszulegen.. rein Gefühlsmäßig glaube ich nicht, das da ein Richter mitgeht. Immerhin hat sie es ja nach der Anstellung gleich bekannt gegeben. Ich denke mal, das ist Unternehmerrisiko. Nicht schön für den Unternehmer aber in der aktuellen Rechtslage nicht anders abzubilden. Es war ja nicht so, dass sie eine Sichtbare Schwangerschaft als adipositas ausgegeben hat.

    **Achtung Ironie: Frag doch mal die KI!**

    Soviel Ironie steckt da gar nicht drin.

    Ich hab unsere KI gefragt und zum Teil verblüffende Antworten erhalten:

    Beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) gibt es mehrere potenzielle Gefahren, die berücksichtigt werden sollten. Es ist wichtig zu verstehen, dass KI-Systeme auf Daten und Algorithmen basieren und daher von den Informationen beeinflusst werden, mit denen sie trainiert wurden. Hier sind einige Gefahren, die beachtet werden sollten:

    1. Voreingenommenheit und Diskriminierung: KI-Systeme können unbeabsichtigt bestehende Vorurteile und Diskriminierung verstärken, wenn sie auf Daten trainiert werden, die voreingenommen sind. Dies kann zu ungerechten Entscheidungen führen, insbesondere in den Bereichen wie Einstellung, Kreditvergabe oder Strafjustiz.
    2. Datenschutz und Privatsphäre: KI-Systeme können große Mengen persönlicher Daten verarbeiten und analysieren. Es besteht die Gefahr, dass diese Daten missbraucht oder unsicher gespeichert werden, was zu Datenschutzverletzungen und Verletzungen der Privatsphäre führen kann.
    3. Arbeitsplatzverlust: KI und Automatisierung könnten zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen, insbesondere in Bereichen, in denen repetitive Aufgaben von Maschinen übernommen werden können. Dies kann zu sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten führen.
    4. Autonome Waffen: Die Entwicklung von KI-basierten autonomen Waffensystemen birgt die Gefahr, dass sie außer Kontrolle geraten und unvorhersehbare Schäden verursachen können.
    5. Ethik und Verantwortung: Es ist wichtig sicherzustellen, dass KI-Systeme ethischen Grundsätzen folgen und verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Fragen der Verantwortlichkeit und des Rechts sind noch nicht vollständig geklärt.

    In dem Fall soll die GB ergeben, dass der AG für das dienstlich notwendige Duschen die Badelatsche stellt, damit diese sicher rutschfest sind (ggf. kommt beim Duschen ein neuer Einsatz).

    Würde ja auch bedeuten, das bei allen Arbeiten in denen ein schwarz/weiß Bereich erforderlich ist, die Badelatschen gestellt werden müssten. Hab ich noch nie erlebt. Wenn es sowas gab, dann immer als "good will" des Arbeitgebers, nicht aber als Bestandteil einer Gefährdungsbeurteilung. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

    Macht bei uns die Werksfeuerwehr. Wird auch über die Kollegen bestellt, die den Aufkleber dann dran machen (und manchmal ist er auch von ihnen unterschrieben). Wir haben zusätzlich eine Sonderregelung mit der Gewerbeaufsicht und müssen nach 2 Jahren lediglich eine Sichtkontrolle auf dem Löscher dokumentieren und eine erneute Prüfung erst nach 4 Jahren durchführen, die dann die Feuerwehr wieder macht.

    Es ist für einen 24/7 3 Schicht Betrieb zumindest nicht möglich und eben auch nicht verlangt.

    Das kenn ich anders. Als ich noch auf Schicht war hat unser Schichtführer sehr wohl darauf geachtet, das alle Funktionen besetzt waren. Mal abgesehen von Krankheit, da diese nicht planbar ist, hat das auch überwiegend funktioniert. Kollegen die plötzlich öfter "krank" waren wurden vom Rest der Schichtmannschaft schon eingenordet. Andere sind auch freiwillig gegangen aber um die war es auch nicht schade. Wenn ich eine Führungskraft habe die auch ihre Funktion ausübt, kann das klappen.

    Es gab vor ein paar Jahren Wiesen, die durch abgestellte PKW und heiße Katalysatoren in Brand gesetzt wurden. Nur mal so am Rande bemerkt.

    Eine Vorgabe von Versicherern direkt auf Wiesen bezogen kenne ich nicht. Ich vermute mal im Ereignisfall würden die sich auf allgemeine Sicherungspflicht berufen. Was hat der Eigentümer getan und einen Brand zu vermeiden bzw. dessen Auswirkungen zu begrenzen. Wenn die nicht zahlen wollen, finden sie einen Weg.

    Evtl. sollte beim Aufstellen des Materials auch eine Fluchtrichtung beachtet werden. Wenn man sich überall durch quetschen kann, findet man ggf. den Weg nicht mehr. Dann solltest du noch beachten, wie das Material dort hingestellt und abgeholt wird (ebenerdig per Stapler , Kran, per Hand etc..). Brauchen ja auch Platz wenn du nicht jedesmal den kompletten Bereich umkrempeln willst. Wie häufig und wieviele Personen sind dann dort tätig? Wie oben schon erwähnt ASR 1.8.

    Nachkippen ist schon eine Variante. Es könnte auch sein, das ihr beim Umrühren (Rührer/ Holzstab?) was reingebracht habt, das zur Reaktion führte. Wie oben schon erwähnt, sollte der Hersteller weiterhelfen können.

    Wenn ihr einen IBC mit Isocyanaten habt, sollte aus der GBU ersichtlich auch ein Sicherheitsdatenblattt und eine §14 Anweisung mit entsprechenden Inhalten unter anderem auch zur Entsorgung, vorhanden sein.