Beiträge von PeKe

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    Auszug TRGS 510:

    (7) Tabelle 1 gibt an, für welche Gefahrstoffe bei welchen Mengen die Maßnahmen gemäß den genannten Abschnitten grundsätzlich zu ergreifen sind. Die relevante Gefahrstoffmenge ergibt sich aus der Summe der Nettolagermengen der Gefahrstoffe mit der jeweiligen Einstufung gemäß CLP-Verordnung oder anderer Eigenschaft gemäß Spalte 1 und – wo zutreffend – mit dem jeweiligen Gefahrenhinweis gemäß Spalte 2.

    Also prüfe um was für Zeug sich das handelt und in welchen Mengen es vorhanden ist. Checke dazu die Tabelle in der TRGS und du hast deine Begründung für oder gegen Wannen.

    Dazu kommen andere rechtsbereiche wie z.B. das WHG deren kleinste menge meines Wissens nach 200 Liter waren, analog zu einem Fass Diesel.

    Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass die Durchführung der Prüfungen selbst das größte Problem ist.

    Naja, teilweise schon. Ist aber stark abhängig, waqs geprüft wird. Alles mobil genutzte, dem musst du hinterherrennen bzw. findest unterjährig immer wieder mal was, das nicht geprüft wurde. Ortsfeste Gerätschaften sind da einfacher. Allerdings erschrickt mich manchmal die Qualität der Prüfdokumente (Achtung hier kommt ein kleiner Dipperlschisser) aber wenn ich nur ein paar Sachen ankreuzen muss und das wird nciht gemacht, könnt ich den Prüfer einfach mal ans Kreuz nageln. Nur so zum Verständnis weshalb es die Möglichkeit von "ankreuzen" gibt.

    Ja/Nein, Nicht relevant, Nicht geprüft so Sachen mein ich da. Ich hoffe nur, das die Kollegen in den Fliegern ihre Checklisten verantwortungsvoller ausfüllen. Oftmals ist es ja nicht mehr, das man machen muss.

    Aber ansonsten gehts mir wie allen. Das Auffinden der benötigten Unterlagen zum Zeitpunkt x ist wirklich ein großes Problem.

    Hi,

    irgendwie solltest du die Wirksamkeit der Absaugung nachweisen können. Wäre nicht die erste Absaugung die läuft aber nicht saugt - :73: außer du hast nen Heinzelmann -

    Die Frage wird sein, wie weißt du die Einhaltung der Grenzwerte nach. Geringe Motorlaufzeiten bei Rangierbetrieb schließt sich aus meiner Sicht schon mal aus. Wenn du mit rangieren die jeweilige Ein-/Ausfahrt mit sofortigem Motor aus meinst, würde ich das auch so schreiben.

    Gerade weil es sich um CMR handelt und diese Daten verdammt lange aufbewahrt werden müssen, würde ich messen lassen.

    Hi, ich habe auch mal gesucht und auch nix verwertbares gefunden.

    Ich seh´s ähnlich wie Thilo. Die Nutzung dürfte ausschlaggebend sein.

    Nur Fahrzeuge kein Personenverkehr, beides gemischt noch mit Materialtransport über Schubkarre oder so. Es muss nur gesichert sein, dass sich bei jeder Witterung jeder der das Benutzt, sicher benutzen kann.

    Das ist typisch deutsch. Erstmal 1000 Gründe warum was nicht geht ;)

    Ne, falsch verstanden. Ich finde die Idee schon nicht schlecht, Aber wieviele Fahrzeuge werden nun für teuer geld um- und nachgerüstet, das aus meiner Sicht besser ins Personal gesteckt werden würde. Das blaue Dauerlicht, das mir helfen soll einen Polizisten im Bedarfsfall besser und schneller zu sehen, wirkt nur dann, wenn genügend unterwegs sind.

    Es ist eine Symptom bekämpfung und keine Ursachen Behandlung

    Wenn die Kollegen präsenz zeigen wollen, sollen sie die alten Fußstreifen wieder einführen. Als kleiner Junge habe ich auf einen Kilometer quer durch Mannheim mindestens 2 Fußstreifen gesehen, ab und an sogar welche zu Pferd.

    Nähe zum Bürger erreicht man nicht durch ein satisches Licht sondern durch die Möglichkeit miteinander zu sprechen. Selbst die Fahrradstreifen sind nicht präsent. Hier fehlt (wie an so vielen Stellen) Personal.

    Dazu kommt noch das aus meiner Sicht oftmals ein mangelndes Durchgreifen der Einsatzkräfte. Ich will keinen Polizeistaat und auch keine rumschießenden Hill Billy´s aber diejenigen, die Respekt und Achtung vor der Polizei haben sollten, haben das in ihrer Kultur nie gelernt. Da ändert auch ein Dauerlicht nix dran, außer das sie besser sehen wo sie was anstellen können.

    Also blaues Licht, sieht schick aus doch bei der Frage "Ist das Kunst oder kann das Weg" naja....

    dass einige Firmen ihre Mitarbeiter nach einem Unfall im ,,Home Office" arbeiten lassen

    Ja, das geht tatsächlich aber nicht durch Anweisung/Weisung des Vorgesetzten sondern nur auf "freiwilliger" Basis des Arbeitnehmers (AN) / Verunfallten (VU). Fragen darf der Arbeitgeber (AG), es fordern darf er nicht.

    nur für 15 Minuten jeden Tag rein holen,

    ist eine Eigenartige Zeit für eine Beschäftigung aber wenn der Arbeitnehmer zugestimt hat, tja dann.

    Die Mitarbeiter waren teilweise sogar beim D-Arzt und sind offiziell krank geschrieben.

    Ja, das ist nacheinem Arbeitsunfall durchaus üblich, das man vom D-Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erhält. Wie der Name schon sagt, nicht fähig zu arbeiten. Es geht dabei hauptsächlich um einen Zeitraum, den ein VU zur Genesung laut dem behandelnden Arzt benötigt, um wieder fit zur Arbeit zu sein. Diese Zeit ist aber nur eine Schätzung, basierend auf üblichem Verlauf zum Krankheitsbild, Fitness des VU, kenntnis des Arztes und weiterem. Es gibt ja auch keine "Gesundschreibung" und wenn ich mich wieder fit genug fühle, darf ich auch arbeiten gehen, egal ob die zeit abgelaufen ist oder nicht. Im gegenzug, kann der AG aber verlangen, dass ich bis zur Ende der Au auch zu Hause bleibe bzw. er sollte sich vergewissern, das ich auch wirklich für meine Arbeit fit bin.

    er hat mich gefragt, ob das rechtens ist.

    Rechtens ist, das der AG fragen darf. Er darf es aber nicht fordern, anweisen oder drohen.

    Wenn der VU zustimmt, sollte der AG in irgendeiner Form nachwesen können, dass er sich über das vorzeitige Ende der Arbeitsfähigkeit vergewissert hat.

    Der VU sollte dem nur nach Rücksprache mit seinem Arzt zustimmen, weil...

    Er arbeitet normal in der Produktion und soll jetzt ,,Home Office" machen.

    er nur Tätigkeiten machen soll, die seiner dem Arbeitsvertrag nach ursprünglichen Tätigkeit naheliegen bzw. ähneln. Will sagen ein KFZ-Mechaniker der hauptsächlich in Öl badet, Motoren repariert, Reifen wechselt, sollte keine Rechnungsprüfung oder andere tätigkeiten machen, die zu weit von seinem ursprünglichen Tätigkeitsfeld entfernt sind. Vielleicht würde da noch gehen, Ersatzteile am PC bestellen, was zum nächsten Punkt führt...

    Er hat nicht mal einen Laptop oder so

    schließt also Arbeiten am PC aus.

    aber Home Office ist ja noch mal eine krasse Steigerung davon.

    nö, ist es nicht. Wenn ich in meinem Job immer am PC arbeite oder zumindest einen teil davon, kann ich das auch von zu Hause aus machen. Krass ist es nur, wenn ich normal nie am PC arbeite.

    Wie gesagt eine "Ersatztätigkeit" sollte nur Tätigkeitsnah am ursprünglich ausgeübten Job stattfinden. Ansonsten kann der VU einfach nein sagen und seine durch einen D-Arzt bestätigte Zeit zur genesung in Anspruch nehmen.

    Gemäß DIN EN 1838 wären 5 lx erforderlich. ich hab´s aber nur überflogen:

    ...eine Leuchtdichte von mindestens 2 cd/m2 erbringen und ein beleuchtetes Sicherheitszeichen mit einer vertikalen Beleuchtungsstärke von mindestens 5 lx beleuchtet sein.....

    Ich habe an noch keinem Haus mit Solardach jemals irgendeine Kennzeichnung gesehen.

    Klar, bei den normalen, erkennbaren PV Modulen kann ich das sogar verstehen. Allerdings sind die Ziegel Module auch schon länger erhältlich. Da habe ich bisher nur ein Haus gesehen das allerdings auch keine Kennzeichnung hatte. Tagsüber konnte man auch hier erkennen, das es PV-Ziegel sind. Wie das wohl Nachts ist, hmm :/

    Hallo Herr Schmeisser,

    das kann man nicht verallgemeinern, ist abhängig vom Einsatzgebiet. Teilweise ist Nomex Kleidung gefordert, teilweise langt ein Blaumann ohne zusätzliche Anforderungen. Standard wären S2 Sicherheitsschuhe, Industrieschutzhelm, Arbeitskleidung. Rest ist wie erwähnt abhängig vom Einsatzgebiet und der Vertragsgestaltung sowie den einzelnen Gefährdungsbeurteilungen der jeweiligen Dienstleister.

    Naja, das Feuerwehrmann bei nachgewiesenem Einsatz blechen muss, ist nicht in Ordnung. Eine unbürokratische Prüfung sollte dennoch stattfinden.

    Ich habe leider auch schon Polizisten beobachtet, die mit Blaulicht und Horn bis kurz vor ihr Revier gefahren sind, dann alles abgeschaltet haben und lachend ausgestiegen sind. Auch nicht die schnellste Gangart eingelegt, scheint dann doch nicht so wichtig gewesen zu sein.

    Will sagen, solange wir Menschen unsere individuellen Vorteile schamlos ausnutzen, solange wird es Menschen geben, die zu unrecht be- (ver-) urteilt werden.

    Beachte was für ein Personenverkehr das ist. Wenn du eigne Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände hast, ist das ein kleiner aber sehr feiner Unterschied, als wenn du z.B. ne Mutti mit Kinderwagen an dem Stapel vorgehen lässt (öffentlicher Raum). Will sagen ein Dachlattenzaun wäre wohl nicht ausreichend.

    Vielleicht ist der Personenverkehr evtl. umlegbar. Also ned erschießen, du weißt schon was ich meine :saint: .

    Beachte beim Bau ob es Vorgaben gibt die einzuhalten sind und halte diese ein. Dann ist alles gut. Das nennt man "Verantwortung". In aktueller Zeit immer seltener anzutreffen.

    Ich finde das nicht mal so schlecht als Lehrstück um sich selbst zu reflektieren.

    Gerade im Abschnitt ab 10:50 bis 11:30 macht er schon eine relativ gute Gefährdungsbeurteilung. Lediglich das er keine passende Maßnahme ableitet und er sich durch äußere Umstände (will Content erstellen, Gerätschaften passen nicht) als auch der eigenen innerlichen.. ich nenn´s jetzt mal etwas gewagt "ignoranz" - wird schon gut gehen Mentalität" nicht davon abbringen läßt, begegnet uns doch fast arbeitstäglich.

    *IroAN* nur gut das er Sicherheitsschuhe anhatte *IroAus*

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    Jetzt wird´s klar. Die Wollen das ihr im Betrieb mit euren Mitarbeitern drüber sprecht und das auch nachweisen könnt. 5 min Sicherheitsgespräch was ist passiert, was kann/wird gemacht was soll man tun wenn man sich Krank fühlt, alle unterschreiben lassen und fertig.

    Ich vermute mal, wenn es so war wie eingangs geschrieben, wollen die darauf hinaus, das man mit Brustschmerzen nicht noch zum Krankenhaus fährt sondern den Rettungsdienst ruft. Man könnte ja auf dem Weg zum KH gänzlich kolabieren und dann ggf. als Schlagzeile mit vielen Opfern in den Medien landen.

    Ob dies letztendlich ein Arbeitsunfall war oder nicht, wird zu letzt die BG beurteilen.

    Was für eine Unterweisung? Arbeitsaufnahme nach dem Schlaganfall sollte über ein betriebliches wiedereingliederungsmanagement betrachtet und besprochen werden. ich mach ja auch keine Unterweisung wenn einer nach nem Beinbruch wieder fährt. Alles in dieser Richtung bzgl. Erkrankungen aufgrund innerer ursache würde ich als betroffener schon zimlich diskriminierend empfinden.

    MichaelD hat´s auf seine charmante Art auf den Punkt gebracht und ich seh´s wie er.

    Aber um auf deine Frage zurückzukommen.

    Hast du irgendeine Bestätigung vom Hersteller aus der hervorgeht, dass du das darfst?

    Auf die richtige Antwort wirst du bestimmt von selbst kommen.