Beiträge von PeKe

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    Ist m.E. nach Anlagentyp unterschiedlich. Kommt drauf an, was gemacht wird. Wenn ich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gehe finde ich die Definition als allgemein gut zutreffend:

    (5) Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind

    1. Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen,

    2. Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sowie Fahrzeuge, soweit sie nicht der Vorschrift des § 38 unterliegen, und

    3. Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können, ausgenommen öffentliche Verkehrswege.

    Wir nutzen ein EDV Meldesystem indem BU´s erfasst und aufgearbeitet werden.

    Je nach BU kann dies den Umfang einer ganz "normalen" Ereignisuntersuchung darstellen, bis hin zu einem Dialog bei "Kleinigkeiten"

    Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, das wir bei einer geringen einstelligen Zahl tatsächlich größere potentielle Auswirkungen identifiziert und dafür Maßnahmen abgeleitet haben. Das meiste ist jedoch knapp und bündig abzuwickeln.

    Hi,

    bisher nur am Rande damit konfrontiert, da ein Kollege, der Ständig von seinem Vorgesetzten zur anständigen Arbeitsausführung aufgefordert wurde, dachte dies wäre Mobbing. Es lag aber wirklich nur daran, das er sogar zu den einfachsten Arbeiten eine schlechte Leistung gebracht hat. Er wurde dann in eine andere Abteilung versetzt, in der er seiner Leistung entsprechend auch gut untergekommen ist.

    Will sagen, Mobbing ist nicht immer das, was man allgemein hin hört. Daher stell dir die Frage, ist das wirklich schon Mobbing? Ich will damit nicht dich in Frage stellen aber bevor härtere Geschütze aufgefahren werden können, muss Mobbing dies belegbar sein.

    Wie z.B. ständige Herabsetzung vor Kollegen, andauerndes zuweisen von Aufgaben die nicht der Qualifikation entsprechen, verbreiten von Gerüchten, Ausschließen oder Ignorieren bei Besprechungen oder Team-Aufgaben etc..

    Hierfür benötigst du angefertigte Notizen, bestenfalls mit namentlich aufgeführten Zeugen. Damit würde ich, falls vorhanden, zum Betriebsrat gehen. Alternativ kannst du einen Fachanwalt aufsuchen oder dich über Kurse und soziale Medien erst mal in dem Thema schlau machen und Tipps bekommen, wie man geschickt vorgehen kann.

    Siehe auch KomNet Dialog 13440:

    Die empfehlen da auch mindestens 2 MA die mindestens Erste Hilfe Einleiten können.

    Ich würde einen ggf. vorhanden Betriebsrat mit einbinden und klare Regeln festlegen wie z.B. Freischwimmen ist keine Arbeitszeit - nur wenn 2 Ma zusätzlich da sind - und natürlich Abmahnung wenn dagegen verstoßen wird. So eine Art "Quid pro quo"

    Alleine würde ich da niemand reinlassen *IroAN* wenn einer ertrinkt wird das Wasser schlecht *IroAus*

    Also ich lese das so, dass jeder dessen Schulweg nicht auf oder in Richtung des direkten Arbeitsweges liegt, sich auf einen "Abweg" begibt und damit nicht versichert ist.

    Quasi so:

    • Arbeitgeber liegt rechts - Schule in der Mitte- ich wohne links --> Umweg zur Schule versichert, da direkt vom Arbeitsweg abgebogen
    • Arbeitgeber liegt rechts - ich wohne in der Mitte Schule liegt links --> nicht versichert, da es nicht der direkte Weg zum Arbeitgeber ist

    Ist quasi ne A-Karte für alle deren Konstellation so ist

    Weshalb braucht ihr die Umkleide? Geduscht wird wohl laut Plan nicht. Können Stäube oder sonstiger in den Arbeitskleidern vorhandener Dreck aufgewirbelt werden und so in den "Pausenbereich" gelangen?

    Wir hatten auch ein Büro mittels Raumteiler von einem Besprechungszimmer abgetrennt. War halt eine mobile aber geschlossene Wand mit Schränken davor, sodass sie keiner öffnen konnte.

    War Problemlos möglich da wir durch den Raumteiler anstatt 1x 40 Personen 2 x 20 Personen und somit eh 2 Räume in der Genehmigung hatten.

    Wäre bei euch dann halt vom Fenster abgetrennt. Würde aus meiner Sicht so zur ASR 4.1 Punkt 4 Abschnitt 3 passen, weil die Einsicht vom Pausenraum als Einsicht von aus gesehen werden kann.

    Also Pausenraum geht nur als Verlies.

    Ich verstehe das du mit dem Wunsch der Kollegen unglücklich bist, wäre ich auch. Und knappe 11m² mit Doppelspinden etc. wird eh schon eng.

    Solltet ihr noch Umgang mit Gefahr- oder Infektiösen Stoffen haben gäbe es weitere Anforderungen.

    Ein Brandschutzkonzept ist eine Bauvorlage und damit Bestandteil der Baugenehmigung, beruhend auf der Rechtslage des Antragszeitpunktes. So lange die Baugenehmigung "gilt", also das Gebäude nicht saniert, umgenutzt oder abgerissen wird, gilt das Brandschutzkonzept in der dort stehenden Form und Rechtsgrundlage!

    Ist es nicht so, dass die Baugenehmigung nach Errichten des Bauwerkes obsolet wird? KLar brauch ich sie als Nachweis, dass ich überhaupt etwas bauen durfte und mein Bauvorhaben mit der mit der weiteren Tätigkeit in Einklang steht. Auch brauche ich sie für den Fall einer Änderung des Bebauungsplans als Nachweis das zum Zeitpunkt x ich dort bauen durfte.

    Ebenso gibt es danach Tätigkeiten (mit Ausnahmen) welche eine Betriebsgenehmigung benötigen z.B. gemäß Gewerbeordnug Stichwort Erlaubnispflicht oder BImschG etc.

    Aber die Baugenehmigung stellt eigentlich nur den rechtlichen Akt zur Errichtung eines Bauwerkes dar und sollte mit Fertigmeldung desselben spätestens nach 1-4 Jahren je Länderbaurecht und sofern es keine Aufschübe beim Bau gibt, beendet sein.

    Somit ergibt sich die Tatsache, dass das BSK dem entsprechenden Gebäudezustand anzupassen wäre. I.d.R. sehe ich da weniger Aufwand, da vermutlich eher selten gravierende Änderungen stattfinden. Dennoch wäre es das erste Dokument das nicht einer Fortschreibungspflicht unterliegen würde. Kann ich mir echt nur schwer vorstellen.

    Ist sicherlich Themen bzw- Tätigkeitsabhängig zu betrachten.

    Bei uns in der Chemie wird auch ein kleiner MA-Kreis direkt eingebunden. Diese sind quasi Multiplikatoren für ihre direkte Kollegen. Alle anderen bekommen den Inhalt zum Lesen freigegeben und werden auch danach Unterweisen.

    Ob dies vorgehen bei vielen MA welche dieselbe Tätigkeit z.B. in einem Büro ausüben sinnvoll ist stimmt schon. Dann hat man schnell 150 Meinungen und viel Gesprächsbedarf.

    Dennoch finde ich, auch diese sollten die Möglichkeit haben zumindest nachzulesen was in einer GBU steht. Kann ja sein das der 150igste MA seinen Arbeitsplatz nahe an einem Notausgang hat und sich dort Pakete stapeln. ;)

    Um so wichtiger ist die Zusammensetzung der Teilnehmer. Es müssen halt MA sein, die erforderliche Kenntnis über ihre Tätigkeiten und ihre Arbeitsbereiche haben.

    Wird bestimmt nur sehr differenzierte Einsatzmöglichkeiten haben. Kann mir vorstellen das eine Person die als Straßenposten eingesetzt wird, so besser gesehen wird oder jemand der gehend/stehend arbeiten kann vielleicht am Flughafen etc. Einzig bei Nebel oder Starkregen wäre es ggf. noch interessant. Ansonsten sehe ich da keinen Mehrwert drin.

    Im Dunkeln wird eine offensichtliche Gefahrenquelle sich hoffentlich beleuchtet nähern. Somit würde die Weste angestrahlt was langen sollte. Und derjenige der mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Baustelle rast, lässt sich auch von leuchtenden Westen nicht von seinem Fehlverhalten abbringen.

    Was mir im Artikel fehlt ist auch die Entsorgung der Weste. Leitungen, Akku Stoff, Plastik etc. wird mal wieder nicht betrachtet. Klingt für mich nicht sehr "Nachhaltig".

    Wahrscheinlich sehen viele das anders aber für mich ist dass eher ein Gadget oder ein Party Gimmick.

    Hi, so wie du es schilderst vermutlich schon.

    Wenn das mobile Arbeiten ausschließlich an einem Ort stattfindet, ist´s ja nicht mobil. Ist halt die Frage, inwiefern dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen bzw Arbeitsvertraglich geregelt ist.

    Wenn z.B. der Arbeitgeber mobiles Arbeiten zulässt, der Arbeitnehmer aber nur zu Hause arbeitet, ist es ja dessen Entscheidung und nicht die des Arbeitgebers.

    Wenn es aber keine nachvollziehbare Regelung im Sinne eines Arbeitsvertrages, Betriebsvereinbarung etc. gibt, vermute ich, würde er mit der Klage durchkommen.

    Im Gegenzug könnte der Arbeitgeber natürlich auf Anwesenheit (ggf. auf wenige Tage) pochen, mobiles Arbeiten wäre dann weg.

    Allerdings wäre es ja auch im eigenen Interesse des Arbeitgebers, seinem Mitarbeiter funktionierende Werkzeuge an die Hand zu geben. Also ich habe auch Kollegen, die ausschließlich mittels Handy mobil arbeiten. Das wäre eher Kontraproduktiv, wenn es sich nicht nur um CallCenter Tätigkeiten handelt.

    Etwas zum Feierabend ;)

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