Das ist in den Umkleiden kurz vor den Duschen.
Ist das die Zuluft oder die Abluft?
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Ist das die Zuluft oder die Abluft?
welches meiner Worte interpretierst du, dass ich sage dass es eine Partei gibt die zu 100% für das steht was man selbst gern hätte?
Du hast doch geschrieben
Ich würde mich ja freuen, wenn die Leute wählen würden, was gut für Sie wäre.
Für mich wäre gut, wenn eine möglichst hohe Übereinstimmung mit meinen Wünschen/Anforderungen und dem Wahlprogramm der entsprechenden Partei vorhanden wäre. Nur leider gibt es da keine. Siehe da, egal was ich wähle, es ist immer ein fauler Kompromiss.
Ich würde mich ja freuen, wenn die Leute wählen würden, was gut für Sie wäre.
Dann nenne mir mal eine Partei, die zu 100% mit meinen Anforderungen übereinstimmt. Beim Wahlomat bin ich bei den besten Parteien immer nur auf knapp über 50% Übereinstimmung gekommen. Die ersten 5 unterschiedlichen Parteien hatten dann eine Abweichung von ca. 5%, also fast nichts.
Ich kann also mit meiner Wahl nur halb zufrieden sein und das auch nur, wenn die übereinstimmenden Punkte aus dem Wahlprogramm dann auch entsprechend umgesetzt werden.
Auch bei der Entwicklung der Parteien sehe ich einen gravierenden Wertewandel. Die Grünen, entstanden aus der Umwelt- und Friedensbewegung. Von letzterem finde ich da nicht mehr so viel. Auch bei den anderen "etablierten" Parteien kann ich einen deutlichen Wertewandel feststellen. Bei fast allen gleich, man klebt an seinen Posten.
Zur wissenschaftlichen Arbeit gehört es auch die Quellen, also Umfragen hinsichtlich der Seriosität zu hinterfragen
Wer eine Frau nach ihrem Alter fragt, hat schon verloren. Da kommt dann also immer <25 raus
Ob das wirklich so repräsentativ ist, da habe ich schon so meine Zweifel.
Die jüngeren Generationen sind tendenziell weniger in Foren unterwegs, sondern eher auf TikTok oder Instagram usw.
Auch bei Deiner Umfrage "Wie jung wart Ihr, als Ihr Sifa wurdet" gibt es systematische Verwerfungen. Das direkte Studium zum Sicherheitsingenieur gibt es schon einige Jahre, aber erst in den letzten Jahren ist der Trend zum Studium verstärkt.
1) Auch die Verfasser von EU-Richtlinien solltensich mal an wissenschaftliche Grundlagen und nicht umgangssprachliche Begriffe halten und die Faserdefinition der WHO zu alveolengängigen Fasern ist eine solche.
Das macht doch die EU. Du solltest vielleicht einmal die Richtlinie lesen.
2) Die Eu führt gerne Stichtage ein, bis zu denen eine Umsetzung erfolgt sein soll. Nur muss die auch praktisch umsetzbar sein, sonst bringt das nicht viel. und in der Praxis ist eine Absenkung der AK auf 4:100.000 = 1.00 Fasern/m3 bei Asbest nicht machbar.
Die EU gibt doch als Akzeptanzkonzentration die 10000 Fasern/m³ vor. Allerdings geht die EU auch einen Schritt weiter und betrachtet Fasern die dünner sind als 0,2 Mikrometer. Diese wurden bei den bisher häufigen Bestimmungsmethoden nicht erfasst, sind aber durchaus kritisch. Mit Elektronenmikroskopie sind solche feinen Strukturen erkennbar. Wer das macht hat weiterhin 10000 Fasern/m³ als Grenzwert. Wer ein nicht so präzises Messverfahren (Phasenkontrast-Lichtmikroskopie) verwendet muss dann mit 2000 Fasern/m³ auskommen, da man davon ausgeht, dass ein großer Teil der sehr feinen Fasern hier nicht erkannt wird.
Zudem geht es hier nicht um dicke oder dünne Fasern
Doch, darum geht es auch, siehe RL 2009/148 Artikel 7 (letzter Absatz) in der aktuellen konsolidierten Fassung und Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b.
Die Bestrebungen der EU, die zulässigen Asbestfaserkonzentrationen in der Atemluft bei Beschäftigten weiter zu senken, sind zwar vorhanden, aber bis auf die Niederlande in keinem EU-Staat umgesetzt worden und ach die Niederlande mussten feststellen eine Absenkung ist in der Praxis nicht umsetzbar.
Die EU hat hier einen Stichtag eingeführt. Bis 21.12.2029 muss es umgesetzt sein.
Die immer wieder ins Rampenlicht gestellten Problem mit Asbestfasern in Putzen, Spachtelmassen, Estrichen und Klebern sind in der Zwischenzeit durch die Einführung geeigneter geprüfter emissionsarmer Verfahren recht gut zu handhaben.
Dazu bedarf es mehrerer Dinge im Vorfeld.
Man kennt ja die "Spezialisten" vom Bau, die als Dachdecker oder Gerüstbauer keine PSAgA benötigen, denn die glauben sie haben Flügel oder einen Schutzengel. Auch in Sachen Quarzstaub ist man im Baugewerbe recht resistent gegen regulatorische Forderungen, warum sollte das dann bei Asbest anders sein?
Das Problem liegt ja daran, dass bei der CMR Eigenschaft im Gegensatz zur akuten Toxizität, der Aufnahmeweg keine so gravierende Rolle spielt. Man müsste also das GHS System ändern, was mit Sicherheit einige Jahre dauert, um dann die CLP Verordnung entsprechend anzupassen. Alternative wäre eine EU Abweichung bei den Umgangsvorgaben vom GHS, was man ja eigentlich auch nicht möchte, denn dann hätte man wieder den Zustand wie vor dem GHS.
Nur durch das setzen der Ziele wird doch die Beurteilung nicht grün(?) Sondern doch erst, wenn ich die Maßnahme umgesetzt habe. Darüber gibt es hier immer wieder Diskussionen. MIr fallen da immer wieder die 7 Handlungsschritte der SiFa ein. Bei der Kontrolle der Maßnahmen ist aus meiner Sicht die Beurteilung anzupassen.
Der Handlungszyklus ist doch nicht endlich, sondern wird kontinuierlich fortgesetzt.
Bei Deinem Beispiel hat man festgestellt, Rasenmäher zu laut, Vorschlag war Roboter, aber bis der beschafft ist nimmt man geeignete PSA. Dadurch kommt man dann in der Regel in den gelben Bereich. Somit weitere Verbesserung anstreben. Kommt irgendwann der Roboter wird es in diesem Punkt dann wahrscheinlich grün. Kommt er nicht, bleibt man gelb, verbunden mit der Forderung nach Verbesserung. Wer sich den Roboter sparen möchte setzt dann eben mehrere Beschäftigte jeweils für 5 Minuten ein. Keine tolle Lösung, aber sie wäre möglich.
Warst du schonmal im Auftrag als externe Sifa unterwegs?
Du führst da viele Gründe auf, warum ich immer Wert darauf gelegt habe als interne SiFa tätig zu sein auch wenn externe Tätigkeiten hier in einzelnen Bereichen durchaus ebenso Vorteile bieten.
Schau doch mal dort nach: KomNet
Was mir bei der KomNet Betrachtung völlig fehlt ist die Stellung interner und externer Sifas. Für externe gilt z.B. das Haftungsprivileg in der Regel nicht. Dies bedeutet, diese müssen besonders sorgfältig arbeiten und dokumentieren. Für interne SiFas gilt auch der §17 Abs.2 ArbSchG, siehe da, dort ist zu entnehmen: "Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei
der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen." Somit durchaus die Möglichkeit entsprechende Behörden zu verständigen, allerdings wäre das oft das letzte Mittel, denn der AG könnte dann argumentieren, dass das besondere Vertrauensverhältnis, das die Stabstelle beinhaltet, massiv gestört ist, mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Oder ich erkläre dem Verantwortlichen auch gerne wer im Schadensfall dran ist, da werden viele doch sehr blass.
Aufgrund von D&O Versicherungen wollen viele Geschäftsführungen möglichst wenig von unteren Hierarchieebenen über Mängel informiert werden, denn dann können sie ihre fehlende Handlung immer mit Informationslücken begründen, was dann zum Einspringen der Versicherung führt.
ASA? Kann nicht gebildet werden da keine Sibe im Unternehmen und auch kein Betriebsarzt. Ausserdem keine Interesse.
Man könnte ja mal in einem kleinen informellen Gespräch mit der Aufsichtsperson der BG fallen lassen, dass in dem Betrieb eine Systemprüfung sinnvoll wäre. Möglicherweise kommt dann von der Seite ein wenig Druck in den Betrieb.
Genussalkohol, den ich trinke, mit einem technischen Alkohol vergleiche, den ich nur äußerlich anwende, halte ich für etwas verfehlt.
Also verbieten wir den Genussalkohol, denn der ist nachweislich krebserzeugend.
Kein Problem. Tabakrauch enthält auch krebserzeugende Substanzen, trotzdem ist der Verkauf von Tabakprodukten selbst an Privatpersonen weiterhin erlaubt. Bei Benzin und Diesel ähnlich.
Na bei Gesi gibt es ja auch Onlinetrainings oder Fachtagungen usw. Wer eine Software kauft, sollte auch in die entsprechende Schulung investieren.
Ich habe viele Jahre mit der Vorgängerversion gearbeitet.
Du kannst den Namen der Software nennen, vielleicht ist ja jemand hier im Forum, der diese kennt und auch verwendet. Software kann unterstützen und einiges automatisieren, aber derjenige der vor dem Computer sitzt sollte auch einiges an Fachwissen mitbringen, denn viele Dinge muss der Mensch zuordnen oder einschätzen, das kann die Software nicht immer.
Einfach mal Fremdfirmen Handbuch in die Suchmaschine Deiner Wahl eingeben, da dürften einige Treffer auftauchen. Mir hatte vor Jahren das Handbuch der Firma Hilti ganz gut gefallen.
Ebenso ist es, ausser einigen wenigen Fachleuten wie z.B. Feuerwehren oder Auditoren, egal, ob die Symbole auf den Plänen und vor Ort übereinstimmen.
Wenn die Funktion, z.B. Nachleuchten nicht mehr gegeben ist - austauschen. Ansonsten - hängen lassen!
Deswegen argumentiere ich ja, dass ein Austausch nicht erforderlich und auch eine Mischkennzeichnung akzeptabel ist. Defekte Schilder werden durch neue ersetzt, aber nicht alle alten Schilder grundlos ausgetauscht. Bei der Unterweisung wird auf die Varianten hingewiesen, fertig.
Pfeil nach oben könnte irritieren, wenn die Tür zu einem Treppenhaus führt, in dem ich auch nach oben gehen kann.
Da könnte man aber genau so argumentieren, der Pfeil nach unten könnte irritieren, wenn die Tür zu einem Treppenhaus führt, in dem ich nach unten gehen kann, der Fluchtweg aber nach oben führt.
Es gibt dazu eine aktualisierte Liste
Von einem Schilderlieferanten, man kann sich denken, was dessen Intention ist.
ob es sich um eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung handelt.
In diesem Fall relativ eindeutig, bezahlte Freistellung.
ICP sind eine PSA und die damit zusammenhängenden Kosten hat der AG zu tragen.
Hat mit dem Vorgang auch nichts zu tun.
Doch. Zähle einfach einmal die zur Verfügung gestellten Pflaster, dann nach ein paar Tagen noch einmal, aus der Differenz bekommst Du die Zahl der verwendeten Pflaster. Jetzt abgleichen mit den Verbandbucheinträgen und siehe da, es existiert mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Diskrepanz. Die Verbandbucheinträge dürften deutlich geringer sein.
eine solche Situation ist tatsächlich "typisch deutsch"
Bei entsprechenden Lebensmittelbetrieben ist das EU Vorgabe, somit nicht deutsch. Die Umsetzung dürfte dann deutsch sein, in anderen Ländern geht man da ein wenig "flexibler" damit um.