Wofür benötigt man diese Stoffe in der Medizintechnik und Medizin?
Sind oft in Dichtungen. Markenname Teflon.
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Neues Benutzerkonto erstellenWofür benötigt man diese Stoffe in der Medizintechnik und Medizin?
Sind oft in Dichtungen. Markenname Teflon.
Wenn ich das der Tabelle nach richtig verstehe, darf ich zwei Flasche vor Ort haben. Eine ist angeschlossen, somit im Betrieb und die zweite steht bereit.
Die TRGS 510 betrachtet ausschließlich die Lagerung. Die in Betrieb befindliche Flasche ist zulässig. Die Reserveflasche kann als Bereithaltung zur baldigen Verwendung angesehen werden, das würde ich aber über die Gefährdungsbeurteilung abklären.
Wir haben ein zentrales Gasflaschenlager und vor Ort keine Reserveflaschen für die Trinkbrunnen. Wenn dort eine Gasflasche leer wird, gibt es eben einmal für ein paar Stunden kein Sprudelwasser.
Wenn ich recht informiert bin, wird am 9.10.24 die entsprechende aktualisierte EU Verordnung veröffentlicht. Die noch nicht rechtsgültige Version ist bereits im EUR-LEX zu finden.
Die bvfa Merkblätter gibt es hier.
Warte bspw. nun seit 4 Monaten auf zwei Büchern mit Gesetzestexten.
Wer nutzt dafür heute noch Bücher? Oder handelt es sich dabei um kommentierte Gesetzestexte?
Ich nutze dafür immer die online verfügbaren Texte.
Zu der Lagerung leerer Gasflaschen finde ich nichts.
Dann schau noch einmal in die TRGS 510. Dort findet sich an einigen Stellen, dass bei leeren Gasflaschen die doppelte Lagermenge zulässig ist. Aber primär gilt eine Gasflasche niemals als leer, da zumindest das Flaschenvolumen an Gas enthalten bleibt. Man könnte sich an das Transportrecht anlehnen, da gibt es eindeutige Ausnahmen für Gasflaschen <2bar.
Jetzt noch zur TRGS 510, Tabelle 1. Dein Druckgas für die Wasserspender ist oftmals Kohlendioxid, somit H280 => über 1 Flasche ist ein Lager nach Abschnitt 5 erforderlich, weiterhin gilt dann auch Abschnitt 10.
Beim Umgang mit Kohlendioxid sollte auch immer dessen erstickende Wirkung beachtet werden, das gilt auch für den Aufstellort der Trinkbrunnen. Aus 1kg CO2 entsteht 0,51m³ Gas. Um unterhalb der kritischen Konzentration von 3% zu bleiben benötigt man dafür ein Raumvolumen von 17m³. Bei größeren Flaschen, dann entsprechend mehr.
Stadtverwaltung dürften ja primär viele Büroarbeitsplätze sein, die sind relativ einfach abzuarbeiten. Bei Bereichen mit Publikumsverkehr kommt dann die psychische Belastung einen Schwerpunkt auch in Bezug auf Übergriffe.
Dann gibt es aber bei so einer Stadt oft auch noch andere Bereiche mit vielfältigen Aufgaben für die SiFa. Bauhof, evt. Abfallentsorgung, Kläranlage, Kita usw. das Spektrum ist in der Regel recht groß.
Du triffst uns am 05.11.2024 auf der Messe in Stuttgart. Am SiFa-Board Stand
Nicht nur am 5., auch am 6. und 7. dürften einige von uns vor Ort sein. Wobei natürlich das "Abendprogramm" am 5.11.24 besonders erwähnt werden muss, Netzwerktreffen Sifapage ab 17 Uhr
Gasflaschen gelten immer als voll, auch wenn behauptet wird, sie seien leer.
Wir haben momentan einen Arbeitnehmer-Markt
Das sehe ich momentan eher nicht. Viele Betriebe stellen aktuell nicht mehr ein. Das war noch vor einem halben Jahr deutlich besser.
Thomas. Wenn Dich dein jetziger Job stört, dann wechsle. Auch in die Chemie kann man sich einarbeiten und die BG bietet da ja einiges an Weiterbildungsmöglichkeiten.
- an wen wendet man sich, wenn einer in die Kläranlage gefallen ist.
An den Bestatter Deiner Wahl, wenn jemand ins Belebungsbecken gefallen ist.
Wie bereits oben geschrieben wird von mehreren Seiten in der Firma behauptet, dass ein solches vorgehen nicht erlaubt ist.
Dann können diese Seiten bestimmt auch die Rechtsgrundlage dazu nennen.
Relevant ist, dass unterwiesen wird und das vollumfänglich und für den Adressaten verständlich. Im Zweifel wird dies dann vor einem Gericht geprüft. Eine grundsätzliche Unterweisung kann man mit entsprechenden Unterlagen bestimmt auch aus der Ferne durchführen. Vor Ort dann beim dort zuständigen Ansprechpartner melden um die an der Arbeitsstelle spezifischen Dinge zu erfahren. Kurze stichpunktartige Dokumentation dazu, fertig.
Kannst Du vor Ort immer direkt erkennen, ob es sich um Gefahrstoffe handelt?
Formal sollte das ja so sein, die Praxis zeigt, dass es das eben nicht immer ist. Somit ist es sinnvoll ein Arbeitsstoffverzeichnis zu führen in welchem die Gefahrstoffe entsprechend gekennzeichnet sind.
Ich wusste ja gar nicht, dass ich inzwischen einen neuen Vornamen besitze.
Zumindest in meinem Personalausweis steht das was anderes, als auf der Seite der Arbeitsschutz Aktuell. Ich habe Hinte mal informiert, dass da was nicht stimmt, mal sehen bis wann das geändert ist.
Da sitzt man bei der Unfallkasse zum Seminar und dann so eine Nachricht.
Ich hatte nur ein paar wenige Male direkten Kontakt mit ihm, war aber immer begeistert über seine Art Dinge rüber zu bringen.
Seine humorvollen Zusammenfassungen werden mir fehlen.
Eine tragende Säule des Forums ist von uns gegangen.
Siehe §14 BetrSichV, dort ist in Absatz 5 die entsprechende Regelung zu finden.
"Eine wiederkehrende Prüfung gilt als fristgerecht durchgeführt, wenn sie spätestens zwei Monate nach dem Fälligkeitstermin durchgeführt wurde. Dieser Absatz ist nur anzuwenden, soweit es sich um Arbeitsmittel nach Anhang 2 Abschnitt 2 bis 4 und Anhang 3 handelt."
Krane sind in Anhang 3 Absatz 1, also kann obige Regelung verwendet werden.
Habe mich mal im Akademiehotel angemeldet, dieses Jahr ohne jeglichen Anhang unterwegs und auch nur von Fr. auf Sa. da. Bei den Netzwerkterminen ist dieses Jahr bei mir irgendwie der Wurm drin, immer Kollisionen mit anderen Terminen, die ich nicht verschieben kann.
Kannst mich somit auch auf die Liste setzen.
Übersetzung von erstellten GFB und UW`s in andere Sprachen mit Integration von Übersetzungs KI`s.
Da sehe ich die KI kritisch, denn so manche sprachliche Feinheit wird von dieser nicht korrekt umgesetzt.
Bereitstellung von Lagerungsvorschlägen von Gefahrenstoffen anhand der Checks von Datenblättern.
Die Regelung zur Lagerung über die Lagerklassen ist klar strukturiert, dazu ist keinerlei KI erforderlich sondern Vorgehen stur nach vorgegebenem Schema.
Erste Frage wäre bei mir gewesen: wie viele Fluchtwege sind in dem Bereich erforderlich?
Was ist Intelligenz?
Die bisherigen KI Systeme sind oft noch nicht so besonders intelligent. Kreativ sind sie auch nur eingeschränkt. Was sie bisher können ist aus möglichst großen Datenmengen Muster zu erkennen. Allerdings hängt da vieles an der Qualität der Ausgangsdaten und diese ist oft mangelhaft. Dementsprechend die Ergebnisse. Momentan erscheint es mir so, dass eben jeder Softwareanbieter mit KI wirbt, ob diese nun enthalten ist oder nicht. Mal sehen, wie lange der Trend anhält. Vielleicht wird es auch irgendwann das, was aus 3D beim Fernsehen wurde, ein kurzer Hype.
okay, letzte kleine Goldwaage ... ASR A2.3 ungleich Gesetz
Steht auch in der ArbStättV. Wobei man den Begriff "Übung" ja sehr weit dehnen kann. In manchen Betrieben wird man somit kaum praxisnah üben können.
Wenn es nur um die Prüfung der PSAgA geht ist ja dem DGUV Grundsatz 312-906 keine Frist der Gültigkeit zu entnehmen. Allerdings halte ich die alleinige Tätigkeit als sachkundige Person nicht für ausreichend zum Erhalt der Qualifikation. Da sollte schon Recherche zu Produktrückrufen durchgeführt werden und Überprüfung der Rechtsvorgaben und Normen dürfte auch sinnvoll sein.
Der DGUV Grundsatz 312-001 ist für die Prüfung der Ausrüstung hier nicht zutreffend.