Beiträge von AxelS

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    gemeint
    sind damit kraftbetriebene Mitgängerflurförderzeuge. Handbetriebene Geräte, zum Beispiel
    Handhubwagen, sind davon nicht betroffen.

    Das steht nur so nicht in der TRBS 1116, somit wurde diese schlampig erstellt bzw. eine Definition von Flurförderzeug bei den Begriffsbestimmungen bzw. dem Anwendungsbereich unterlassen.


    Von euch beteiligt sich niemand an der momentanen "Bürokratiediskussion, oder?!?!?!

    Na, die Bürokratie ist doch Teil unserer Geschäftsgundlage. ;)

    Würde jeder Beschäftigte und Vorgesetzte immer mit vollem Verstand arbeiten, könnten wir viele Vorschriften abschaffen. Da dies aber nicht so ist und wir gleichzeitig oft eine "Vollkaskomentalität" haben, bei der ein Schuldiger gesucht wird (immer bei anderen, nicht bei sich selbst), ergeben sich solche Regelungen.

    Ob ich das jetzt positiv sehen soll, wenn die Polizei dauerhaft blau herumfährt? ;):saint:

    Sieht man das bei Brille mit Blaulichtfilter überhaupt?

    Ich denke es gibt wichtigeres für die Polizei, als diese Lichteffekte.

    Die Mitarbeiter waren teilweise sogar beim D-Arzt und sind offiziell krank geschrieben.

    D-Arzt Berichte gehen in der Regel auch direkt an die BG, somit ist diese schon mal informiert. Den Arbeitnehmern würde ich raten, beim Arztbesuch zu erwähnen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, die Ärzte freuen sich oft darüber, können besser abrechnen.

    PCE-EM 883 (5-in-1 Umweltmessgerät): Für schnelle Messungen (Schall, Lux, Klima) direkt bei Begehungen. (ca. 230 €)

    Wie bereits erwähnt, wäre hier Bappu eine Alternative, wobei ich persönlich mit der Bedienung dieses Gerätes auf Kriegsfuß stehe, das ist für mich irgendwie nicht intuitiv.

    Für Klimaparameter ist ein Datenlogger mit Temperatur und Luftfeuchte oft sinnvoll, das kann ja der unten erwähnte Wöhler oder eben ein weiteres Gerät.

    Für die Beleuchtung finde ich das Opple Light Master III gut, denn das kann auch die Farbtemperatur und Flackern bestimmen. Achtung, das Nachfolgermodell IV soll nicht so gut sein und erfordert eine Registrierung beim Chinesen.

    Bosch Professional GLM 50-27 CG (Laser-Entfernungsmesser) für Verkehrswege, Fluchtwege und Abstände.(ca. 180 €)

    Ja, geht, gibt es aber auch preiswerter mit vergleichbaren Funktionen und Genauigkeit.

    Bosch Professional GIS 1000 C: Infrarot-Thermometer für Oberflächentemperaturen (Heißlaufrisiken, Schimmelprävention). (ca. 300 €)

    Halte ich für verzichtbar.

    PCE-428 (inkl. Kalibrator): Schallpegelmesser für 8-Stunden-Langzeitaufzeichnungen Orientierende Messung um teure externe Messungen zu sparen. (ca. 1.300 €)

    Hast doch oben schon ein Universalgerät. Ich persönlich würde ein Klasse 1 Gerät empfehlen, auch wenn dies deutlich teurer ist, aber die Ergebnisse sind eben, was die Präzision angeht auch besser. Da wäre meine Empfehlung NTI XL2 mit M2211 oder das neuere XL3. Mit diesen Geräten kann auch der Nachhall bestimmt werden, der oft relevant ist.

    Wöhler CDL 210 CO2: Datenlogger für die Raumluftqualität in Kitas und Aufenthaltsräumen nach (ca. 200 €)

    Ja, ist zu empfehlen.

    In diesem werden in Reihe bis zu 4 Gitterboxen übereinander gestapelt.

    Dahinter befindet sich Personenverkehr.

    Daher würden wir gerne eine "Sicherung" installieren, einen Umfallschutz, der verhindert, dass die Paletten umfallen können.

    Was jetzt, Gitterboxen oder Paletten?

    Höhe ca. 3,5m, auf dem Boden mit Schwerlastdübeln gesichert, am Dach am I-Profil gesichert.

    Krafteinleitung in den Dachbereich, da würde ich erst mal einen Statiker befragen, ob das so akzeptabel ist.

    Die dient der Verbesserung der Sicherheit.

    Mir stellt sich die Frage, ob das wirklich die Sicherheit erhöht oder andere Gefährdungen mit sich bringt? Die Statik des Daches hatte ich ja schon angesprochen, es könnte ja auch eine Quetschgefahr für Personen entstehen usw. Bei 4 Gitterboxen übereinander dürfte eine solche Sicherung auch verzichtbar sein, siehe DGUV Regel 108-007

    Zitat von MarkusQM
    • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, Das bin dann wohl ich

    Nein, Du kannst kaum die Funktion des Arbeitgebers in der ASA inne haben, denn dazu gehört Entscheidungsgewalt und entsprechende Mittel. Beides hast Du wahrscheinlich nicht.

    Zitat von MarkusQM

    Wie schon gesagt ich erhalte Vorlagen von der SIFA und für die Gefahrenstoffe soll ich das Online Portal Gischem nutzen.

    Nur Vorlagen abarbeiten ist ja ganz nett, aber nicht ausreichend für eine GBU. Bei Gefahrstoffen gibt es dann noch eine Qualifikationsvoraussetzung die Du wahrscheinlich nicht hast, also Finger weg davon.

    Zitat von MarkusQM

    Eine Pflichtenübertragung gibt es bei uns nicht. DIe SIFA hat mir davon abgeraten und hat es auch aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen.

    Ich habe das Gefühl, die Sifa sollte mal auf ein Seminar bei der BG gehen.

    Zitat von MarkusQM

    Mir wurde gesagt die müssen das nicht "verstehen" als ich fragte wie unsere ausländischen Mitarbeiter das machen sollen die nur schlecht Deutsch lesen können.

    Doch, in fast allen Regelwerken ist zu entnehmen, dass die Unterweisung in der für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache stattzufinden hat, also Arbeitgeberjob, das entsprechend zu vermitteln. Ja, da können Bilder und Piktogramme hilfreich sein, aber nicht ausschließlich.

    Ich zitiere da gerne immer sinngemäß den §130 OWiG : Gehen Sie nicht über Los, ziehen sie keine 2000€, sondern zahlen Sie bis zu 1000000€. Aus eigener Tasche.

    Wie viele AG oder Vorgesetzte kennst Du, die das jemals getroffen hat? Diese Argumente laufen oftmals ins Leere, da sie viel zu selten Realität werden.

    Die ganze Situationsbeschreibung zur BG zu tragen, hätte wahrscheinlich mehr Aussicht auf Action.

    Wie bereits erwähnt, würde ich den GDA Orgacheck durchführen, damit dann zum Chef des Betriebes und vorschlagen, sich die Beratung der BG einzuholen. Diese hat neben der Kontrollfunktion ja auch einen Beratungsauftrag. Wenn die Aufsichtsperson der BG sieht, dass sich ein Betrieb bemüht, ist das oftmals auch weniger tragisch, sondern wird unterstützt. Ja das ist ein zeitlicher und evt. finanzieller Aufwand, aber wenn man erst einmal ein System hat, läuft es gleich viel besser.

    Meiner Auffassung nach berät die beschriebene Sifa die Führungskräfte sehr schlecht.

    Sehe ich auch so. Wahrscheinlich ein Dienstleister, der kassiert, ohne viel zu liefern. Oder der Dienstleister hat resigniert, da der AG nie wirklich Arbeitsschutz haben wollte.

    noch keine Zeit für eine Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

    Das solltest Du dringend nachholen.

    Gibt es hier Vorgaben wie oft eine ASA Sitzung sein soll?

    Ja, §11 ASiG schreibt vor: Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

    Der ASA setzt sich zusammen aus:

    • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
    • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
    • Betriebsärzten,
    • Fachkräften für Arbeitssicherheit und
    • Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.

    Und passt das so mit lieber eine schlechte Anweisung als gar keine?

    Das dürfte so ähnlich sein wie bei den QM Dokumenten. Wenn man den Vorschriften irgendwie nur genügen möchte, produziert man entsprechende Dokumente. Möchte man, dass das System "lebt", müssen die Dokumente auch gut sein.

    Ist eine Selbstunterweisung eine gute Idee und sind die Mitarbeiter dadurch auch abgesichert bei einem Arbeitsunfall?

    Beschäftigte sind immer abgesichert, außer bei Vorsätzlicher Handlung, allerdings könnte die Führungskräfte eine Haftung treffen. Viele BGen nehmen Unternehmer in Regress, wenn eine Handlung nicht den vorgegebenen Regularien entspricht.

    Bei genauer Betrachtung sollte ich als Führungskraft eigentlich kein Sicherheitsbeauftragter sein.

    Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt ja in der Regel den Unternehmer und die Führungskräfte. Ist man selbst Führungskraft, müsste man sich ja selbst unterstützen, das geht dann doch irgendwie nicht.

    Ich empfehle, um einmal zu sehen, wo man steht und was fehlt, den GDA Orgacheck durchzuführen. Da werden wahrscheinlich bei einigen Fragen noch offene Punkte sein, die man dann angehen kann.

    Kommt auf den Anwendungszweck an, wenn man den Laser am Menschen anwendet, außerhalb medizinischer Anwendung, dann gilt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV).

    So kann man auch Akten vernichten.

    So sind sie noch nicht vernichtet, sondern nur vermeintlich gesichert. Mit dem Mietpreis alleine ist auch noch keine Vernichtung abgegolten. Relevant dürfte auch sein, wie die Boxen verschlossen werden mit Einheitsschlüssel oder separater Schließung usw. Der Abfallbeauftragte darf dann noch die Entsorgungseinrichtung begutachten und den Weg dahin. Da lauern einige Fallstricke.