Beiträge von AxelS

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    Laut Mick1204 ist sie ja unterirdisch

    Da hatte ich wohl meine Brille nicht auf, wobei man bei Unterirdisch schon genau in den Definitionen des Regelwerkes nachsehen muss. Dem §2 ist da zu entnehmen: "(15) „Unterirdische Anlagen“ sind Anlagen, bei denen zumindest ein Anlagenteil unterirdisch ist; unterirdisch sind

    Anlagenteile,

    1. die vollständig oder teilweise im Erdreich eingebettet sind oder

    2. die nicht vollständig einsehbar in Bauteilen, die unmittelbar mit dem Erdreich in Berührung stehen, eingebettet sind.

    Alle anderen Anlagen sind oberirdisch; oberirdisch sind insbesondere auch Anlagen, deren

    Rückhalteeinrichtungen teilweise im Erdreich eingebettet sind, sowie Behälter, die mit ihren flachen Böden vollflächig oder mit Stützkonstruktionen auf dem Untergrund aufgestellt sind."

    Ist es erlaubt auf der Innenseite hochzuklettern?

    Diese Rollgerüste gelten als fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004-1. Da ist der Leiterrahmen als Aufstieg vorgesehen. Bei einer entsprechend schmalen Arbeitsbühne wäre eine Treppe auch nicht zu realisieren. Es gibt diese Teile auch als 1-Mann Gerüst. Leiterrahmen wird innen bestiegen, die Ebenen haben dann einen Durchstieg mit klappbarer Bodenplatte. Oberhalb jeder Ebene ist dann ein Seitenschutz aus Geländerstange und Knieleiste erforderlich, auf der obersten Ebene auch eine Fußleiste. Achtung, bei vielen dieser Gerüste ist eine definierte Ballastierung und/oder Auslegerstützen erforderlich.

    Wichtige Info:

    Wobei ich mich schon manchmal frage, wo die Fachkompetenz bei den Gerüstbaufirmen liegt. Die bei uns in letzter Zeit von Gerüstbaufirmen montierten Gerüste waren alle mangelhaft und somit lebensgefährlich. Die Montage erfolgte auch unter unzulässigen Bedingungen.

    Nicht eine Anzeigepflicht, oder sehe ich das falsch?

    Das siehst Du falsch. Es gab früher Regelungen, da waren bestimmte Anlagen nicht prüfpflichtig. Mit der AwSV wurden diese dann prüfpflichtig mit den Übergangsfristen von §70. Da aber prüfpflichtige Anlagen eine Meldung nach §§40 bzw. 46 nach sich ziehen ist für solche Anlagen dann auch eine Meldung erforderlich.

    Allerdings würde ich zunächst klären in welche Gefährdungsstufe Deine Anlage fällt. Sollte das A sein und die Anlage nicht unterirdisch, dann ist man ja aus der Prüfpflicht raus.

    Und Kindergärtnerinnen sind bestimmt nicht unhygienischer als Küchenpersonal.

    Da sehe ich schon einen Unterschied. Kinder erkranken relativ häufig. Auch ist da die Hygiene nicht immer so, wie man sie im Küchenbereich gerne hätte. Dadurch besteht die Gefahr der Verschleppung von ansteckenden Erregern wie z.B. Noroviren vom Kind auf die Erzieher. Deshalb wird in der Gastronomie auch die Trennung von Personaltoiletten und Gästetoiletten empfohlen. Eine formale rechtliche Regelung ist mir auch nicht bekannt, aber in einigen Empfehlungen der Gesundheitsämter ist dies so zu finden. Dürfte somit über die Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzepte angesagt sein.

    ich würde eine solche Lösung nicht pauschal ablehnen.

    Ich schon, denn das Konstrukt dürfte eigentlich nur sehr selten eingesetzt werden. Dafür ist der technische Aufwand aber schon gewaltig. Die Gefährdungen sehe ich hier ständig gegeben. Auch frage ich mich, wie man das Fahrzeug korrekt positioniert, dass dann die hochgeklappte Leiter richtig zum Arbeitsort steht? Mit hochgeklappter Leiter das Fahrzeug zu positionieren halte ich für grenzwertig. Das alles kann man deutlich problemloser mit einem Hubsteiger erledigen.

    3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben, der die Beschäftigten ausgesetzt waren,

    Eine Gefährdung ergibt sich aus einer Überschreitung eines Grenzwertes, was hier nicht der Fall ist.

    Wenn Du auf so einer strengen Auslegung bestehst, führst Du hoffentlich auch alle Dienstwagennutzer im Verzeichnis, denn Benzin ist krebserregend und Dieselabgase auch. Das wäre natürlich ein Argument, warum man nur noch elektrisch fahren sollte.

    Für Schwangere und Stillende würde ich einen Umgang nicht empfehlen. Bei der beschriebenen Tätigkeit wäre es für mich ansonsten kein relevanter Umgang mit krebserzeugenden Stoffen.

    Die Handschuhe dürften hier eher notwendig sein, um das behandelte Teil nicht mit Hautfett oder Schweiß zu kontaminierten.

    Das Bariumchromat könnte theoretisch über eine Wunde auf der Haut aufgenommen werden. Evt. könnten auch die Lösemittel wie z.B. das Xylol als Schleppmittel wirken und somit ein Eindringen in die Haut ermöglichen, da gehe ich allerdings von so geringen Mengen aus, dass dies nicht relevant ist, solange man nicht seine verletzten Hände in dem Lack badet.

    bei uns im Betrieb der Auffassung, dass immer ein Sicherheitbeauftragter vor Ort und in der Nähe sein muss. Inklusive Vertreter für die verschiedenen Abwesenheitszeiten (Urlaub etc.).

    Das wäre das extreme Maximum. Zu viele SiBe hat man eigentlich nie. Es sollte eben nach Möglichkeit relativ häufig in den einzelnen Schichten ein SiBe vor Ort sein, die sind doch unsere Augen und Ohren vor Ort.

    seinerzeit noch ein klappbares Geländer auf der Platform montiert.

    Das hätte ich auch so empfohlen. Auf vielen Tankaufliegern findet man ja solche hochziehbaren Geländer.

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
    Dann wackelt nix mehr.

    Wetten dass das trotzdem noch problemlos wackelt. Ein Hubsteiger hat in der Regel starre Stützen. Dieses Fahrzeug steht auf seinen gefederten Achsen, da kann oben auf der Leiter problemlos eine seitliche Pendelbewegung von einem halben Meter in jede Richtung erfolgen.

    Das sieht so aus, als wäre es speziell für den Anwendungszweck konstruiert. Ich hätte allerdings Bedenken, wenn die Person, so wie auf dem ersten Bild zu erkennen, auf der Plattform steht. Da dürfte die Fallhöhe ca. 2m sein, somit Absturzgefahr und er befindet sich innerhalb des Gefahrenbereichs ohne entsprechende Sicherung. Die Person trägt ja Gurtzeug, das als PSAgA eingesetzt werden kann, nur wo anschlagen? Weiterhin könnte ich mir vorstellen, dass das Konstrukt gewaltig ins Schwanken kommt, wenn z.B. ein LKW da flott daran vorbei fährt.

    Ein mal erwischt und davor vielleicht schon 20 Fuhren durchgeführt, dann war das richtig preiswert. 8| :saint:

    Das dreistellige Bußgeld ist auch recht günstig.

    Bei Chrom6 müssten, wenn man ein wenig vom Fach ist, alle Alarmglocken laut klingeln. Für die, die nicht vom Fach sind, einfach mal in GESTIS nach Kaliumdichromat schauen. =O

    Ergänzung: Formaldehyd ist in der VO 1272/2008 in Anhang VI Tabelle 3 gelistet unter der Nr. 605-001-00-5 und dort ist keine abweichende Konzentrationsgrenze für die Einstufung als krebserzeugend genannt. => die >=0,1% gelten als Einstufungsgrenze.

    Könntest Du mir bitte erörtern wie Du die 200 lx herleitest?

    Gehe einfach mal mit einem Luxmeter durch den Betrieb und schau Dir an, welche Werte in welchem Bereich vorkommen. 20 und 50 lx ist schon recht dunkel, da kann man nicht sinnvoll arbeiten.

    In diesem befindet sich Kalziumhydroxid mit Herdofenkoks in Pulverform.

    Das dürfte somit ein graues bis schwarzes Pulver sein, dessen Oberfläche man in einem Fass relativ schlecht erkennen kann. Da würde ich eine Leuchte direkt über dem Fass empfehlen.

    Dabei müssen die MA natürlich die digitale Waage im Blick behalten

    Je nach Displaygroße und ob dieses beleuchtet ist, wird auch hier entsprechendes Umgebungslicht notwendig sein.

    Was ist, wenn der Anlagenwart dort alle 3 Monate mal ein Ventil zusperren muss?

    Gilt dann der Ort an dem sich das Ventil befindet als Arbeitsplatz?

    Warum klammerst Du Dich so sehr am Begriff Arbeitsplatz? Für die Tätigkeit ist das dafür sinnvoll notwendige Licht erforderlich. => für die Arbeitsaufgabe ist das entsprechend notwendige Licht anzubringen. Wenn dort niemand tätig ist, kann man das Licht ausschalten, dafür sind ja Lichtschalter gedacht.

    oder von stammelnden Übersetzungsmaschinen?

    Der Hersteller ist ein Chinese und die Seite dürfte somit maschinell übersetzt worden sein, was die teilweise massiven sprachlichen Mängel erklärt.

    allerdings wird dort nur von Lithium-Ionen-Akkus gesprochen was schade ist

    Welches Smartphone oder Laptop hat einen LiFePO Akku?

    Auch hier gibt es einen großen Unterschied bei der Lagerung und beim Umgang.

    Wobei bisher LiFePO eine eher untergeordnete Rolle spielen. Beachtet man bei diesen die Vorschläge, wie für Li-Ion, ist man in der Regel auf der sicheren Seite.

    Erst, wenn der Kunststoffkanister größer als 20 L ist?

    Entsprechend TRGS 510, Kapitel 4.2 Absatz 13 gilt: "Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen sind in eine Rückhalteeinrichtung zu stellen, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Gefahrstoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, dürfen nicht in dieselbe Rückhalteeinrichtung gestellt werden."

    Du bist ja dann auch noch in einem Mengenbereich, der nicht mehr als Kleinmenge gilt, somit ist ein entsprechendes Lager notwendig und Kapitel 5 sowie 13 sind einzuhalten.