Wir haben in der Firma so einen besonders klugen Kontroller, der gerne alle mega-genau nimmt...zumindest wenn es ihm in den Kram passt.
Betrifft DGUV A1 §4 , "die Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen". Für mich eigentlich klar, aber bei ihm bedeutet das beispielsweise im Januar 22 eine Betriebsanweisung unterwiesen wird, die nächste kann dann im Dezember 23 erfolgen. Damit hätte er einmal im Kalenderjahr geschult.
Na, wenn es der Kontroller schon so genau nimmt, steht in der Verordnung einmal im Kalenderjahr oder jährlich? Allgemein bekannt sein dürfte, dass das Jahr 12 Monate hat. Daraus folgt für mich, mindestens alle 12 Monate ist die Unterweisung notwendig. Ich gönne in Anlehnung an die BetrSichV auch eine "Überziehung" um 2 Monate, die dort bei den Prüfungen angegeben ist.
Allerdings halte ich von einer jährlichen Unterweisung zu allen Themen in einer Mammutveranstaltung nichts, denn spätestens nach 30 Minuten verabschieden sich geistig die ersten Teilnehmer.