Beiträge von AxelS

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    Wir haben in der Firma so einen besonders klugen Kontroller, der gerne alle mega-genau nimmt...zumindest wenn es ihm in den Kram passt.


    Betrifft DGUV A1 §4 , "die Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen". Für mich eigentlich klar, aber bei ihm bedeutet das beispielsweise im Januar 22 eine Betriebsanweisung unterwiesen wird, die nächste kann dann im Dezember 23 erfolgen. Damit hätte er einmal im Kalenderjahr geschult.

    Na, wenn es der Kontroller schon so genau nimmt, steht in der Verordnung einmal im Kalenderjahr oder jährlich? Allgemein bekannt sein dürfte, dass das Jahr 12 Monate hat. Daraus folgt für mich, mindestens alle 12 Monate ist die Unterweisung notwendig. Ich gönne in Anlehnung an die BetrSichV auch eine "Überziehung" um 2 Monate, die dort bei den Prüfungen angegeben ist.

    Allerdings halte ich von einer jährlichen Unterweisung zu allen Themen in einer Mammutveranstaltung nichts, denn spätestens nach 30 Minuten verabschieden sich geistig die ersten Teilnehmer.

    Resümee abgetrennte Toiletten sind erforderlich

    Das ist der Verordnung so aber nicht zu entnehmen, denn dort findet man nur: "Es müssen genügend Toiletten mit Wasserspülung und Kanalisationsanschluss vorhanden sein. Toilettenräume dürfen auf keinen Fall unmittelbar in Räume öffnen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird."
    Somit kann man nur über entsprechende Hygienekonzepte zu der Forderung kommen.

    Die waren sogar beide mit PSgA "geschützt".

    Die hilft nur nichts, wenn das Fahrzeug umkippt.

    Relevant wäre, warum ist der Teleskoplader umgekippt? Eigentlich sollte mit Personen im Arbeitskorb nicht verfahren werden. Es könnte aber auch sein, dass der Standort nachgegeben hat. Alles nur Spekulation.

    Bei der Lebensmittelindustrie würde ich allgemein von einer guten Einstellung zum Arbeitsschutz ausgehen.

    Die Skandale in der Fleischindustrie habe ich noch nicht vergessen. Ohne entsprechende Kontrolle läuft da relativ wenig.

    Headhunterangebote sind auch nicht immer das wahre.

    Das war ein Grund, warum ich mein Xing Profil vor einiger Zeit gelöscht habe. Das war nur für Recruiter freigeschaltet, aber die haben anscheinend nicht einmal das Profil gelesen, denn da war sowohl eine örtliche als auch monetäre Mindestvorgabe angegeben, die von keinem berücksichtigt wurde.

    bei mir war ein Unterschied zu den Altverträgen zu sehen.

    Das dürfte bei fast allen Tarifsystemen so sein, dass die Altverträge besser gestellt sind, als neuere.

    Gerne Frage ich auch nach den Werkzeugen der SiFa. IPad, Messgeräte etc.

    Das finde ich eine gute Idee. Auch interessant wäre die Einstellung zu Fortbildungen, ist ja eigentlich alles gesetzlich geregelt, aber so manch ein AG spart hier ohne die Folgen zu berücksichtigen.

    Bei 130 Beschäftigten kommt man ja eher nicht zu seinen Einsatzzeiten als Vollzeit SiFa. Von daher finde ich es schon erstaunlich, dass da noch eine zweite hinzu kommen soll und auch noch eine externe tätig ist.

    Die chemische Industrie ist auch für ihre recht guten Tarifabschlüsse bekannt, die neben der Metallindustrie zu den höheren zählen dürfte, während die Lebensmittelindustrie eher zu den niedrigeren Abschlüssen zählt, von daher ist das Angebot sehr verwunderlich.

    In Bezug auf die Mitarbeiterzahl dürfte auch beim Lebensmittelbetrieb die SiFa noch genügend Spielraum besitzen, denn die Grundbetreuung wird auch hier noch nicht die ganze Kapazität der SiFa ausschöpfen.

    Ich würde beim tendenziellen neuen Betrieb auch mal nachhaken, warum jemand gesucht wird und was denn schon alles vorhanden ist. Gibt es eine Einarbeitung durch den Vorgänger oder darf man sich selbst zurecht finden?

    Weiterhin verlagern Konzerne durchaus auch mal schnell einen Standort irgendwo anders hin, da würde ich zumindest einmal überprüfen, was dazu in den Medien zu finden ist.

    Relevant für mich wäre, dass eine saubere Organisationsstruktur vorhanden ist mit klaren Zuordnungen der Verantwortlichkeiten. Auch relevant, wie sieht es mit der betriebsärztlichen Betreuung aus? Gibt es einen Betriebsrat?

    Zunächst einmal sollte sich Dein Ausbildungsträger bei der Suche nach einem Praktikumsplatz unterstützen.

    Alternativ würde ich bei den überregionalen größeren SiFa Dienstleistern, wie z.B. BAD oder IAS anfragen. Über diese kann man dann evt. auch einen ersten Job als SiFa bekommen.

    In Gemeinschaftseinrichtungen hat man halt das Risiko einer Infektionskette.

    und da ist man nach Corona ein wenig sensibler geworden, wobei ich bereits ein starkes Nachlassen der Vorsicht feststellen muss. Da werden bereits wieder fleißig die Hände geschüttelt, auch beim Arzt und wenn im ÖPNV jemand hustet und niest erschrickt fast niemand mehr. Maskenträger werden schon fast wie Aliens angestarrt.

    ...also das eine Toilettentür jetzt direkt in die Küche oder den Kühlraum aufgeht, glaub' ich dann ja doch nicht.

    Architekten fallen manchmal die erstaunlichsten Dinge ein.

    Sozusagen das intelektuelle perpetuum Mobile. :)

    Na, dann würde man sich nur im Kreis drehen, ohne auf ein neues Ziel zu kommen. Das kenne ich eigentlich nur aus der Politik. ;)

    "Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt."

    (Marie von Ebner Eschenbach)

    Leider nicht ganz korrekt. Pflanzen lassen sich oft auch durch Teilung vermehren.

    Nochmal nachgesehen. Unsere Hygienefachkräfte werden regelmäßig als Probenehmer nach Trinkwasserverordnung geschult. Das alles dürfte hier schon richtig laufen.

    Unser Labor ist auch DAKKS gelistet mit einem 27 seitigen Anhang der Methoden, allerdings mit medizinischem Fokus. Somit dürften die Wasserproben extern untersucht werden.

    Wenn ich mich nicht irre, dann entnimmt unsere Hygiene die Trinkwasserproben bei uns. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob unser Labor dann die Untersuchung durchführt, oder ein externes.

    Viel Vergnügen in Berlin. Während meiner SiFa Ausbildung war ich öfter im Doreedos am Kurt-Schumacher Platz, ein gutes Steakhaus mit sehr gutem Preis-Leistungsverhältnis.

    Bei mir sind dieses Jahr die Termine vom SiFa-Netzwerk sehr ungünstig. Ich hoffe, dass ich wenigstens in Dresden dabei sein kann.

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    Die Punkte kann die Gründerin der Firma problemlos alle in ihrer durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung abarbeiten, diese Freiheit hat ihr der Gesetzgeber doch gegeben.

    Bevor sie andere mit ihrem Consulting bla bla langweilt hätte sie erst mal ihren "Laden" in Ordnung bringen können.

    Es ist natürlich immer einfach, von Anderen etwas zu fordern, ohne selbst aktiv zu werden.

    Auch bei den Berufsgenossenschaften läuft nicht alles rund, das ist klar und auch dort ist ein Personalmangel festzustellen. Dementsprechend begnügt sich ein großer Teil des verbleibenden Personals mit einfachen Kontrollaufgaben. Aber auch dort gibt es durchaus einige engagierte Personen, die mehr leisten und wenn man mit denen entsprechend kooperativ umgeht, kann man da durchaus einiges bewegen.

    Laut Mick1204 ist sie ja unterirdisch

    Da hatte ich wohl meine Brille nicht auf, wobei man bei Unterirdisch schon genau in den Definitionen des Regelwerkes nachsehen muss. Dem §2 ist da zu entnehmen: "(15) „Unterirdische Anlagen“ sind Anlagen, bei denen zumindest ein Anlagenteil unterirdisch ist; unterirdisch sind

    Anlagenteile,

    1. die vollständig oder teilweise im Erdreich eingebettet sind oder

    2. die nicht vollständig einsehbar in Bauteilen, die unmittelbar mit dem Erdreich in Berührung stehen, eingebettet sind.

    Alle anderen Anlagen sind oberirdisch; oberirdisch sind insbesondere auch Anlagen, deren

    Rückhalteeinrichtungen teilweise im Erdreich eingebettet sind, sowie Behälter, die mit ihren flachen Böden vollflächig oder mit Stützkonstruktionen auf dem Untergrund aufgestellt sind."

    Ist es erlaubt auf der Innenseite hochzuklettern?

    Diese Rollgerüste gelten als fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004-1. Da ist der Leiterrahmen als Aufstieg vorgesehen. Bei einer entsprechend schmalen Arbeitsbühne wäre eine Treppe auch nicht zu realisieren. Es gibt diese Teile auch als 1-Mann Gerüst. Leiterrahmen wird innen bestiegen, die Ebenen haben dann einen Durchstieg mit klappbarer Bodenplatte. Oberhalb jeder Ebene ist dann ein Seitenschutz aus Geländerstange und Knieleiste erforderlich, auf der obersten Ebene auch eine Fußleiste. Achtung, bei vielen dieser Gerüste ist eine definierte Ballastierung und/oder Auslegerstützen erforderlich.

    Wichtige Info:

    Wobei ich mich schon manchmal frage, wo die Fachkompetenz bei den Gerüstbaufirmen liegt. Die bei uns in letzter Zeit von Gerüstbaufirmen montierten Gerüste waren alle mangelhaft und somit lebensgefährlich. Die Montage erfolgte auch unter unzulässigen Bedingungen.

    Nicht eine Anzeigepflicht, oder sehe ich das falsch?

    Das siehst Du falsch. Es gab früher Regelungen, da waren bestimmte Anlagen nicht prüfpflichtig. Mit der AwSV wurden diese dann prüfpflichtig mit den Übergangsfristen von §70. Da aber prüfpflichtige Anlagen eine Meldung nach §§40 bzw. 46 nach sich ziehen ist für solche Anlagen dann auch eine Meldung erforderlich.

    Allerdings würde ich zunächst klären in welche Gefährdungsstufe Deine Anlage fällt. Sollte das A sein und die Anlage nicht unterirdisch, dann ist man ja aus der Prüfpflicht raus.