Du kannst es mal über die OBP der ISO versuchen.
-> Graphical Symbols, Suchbegriff "ISO 3767".
Allerdings nur als png, nicht svg, da wäre dann Handarbeit mit einem entsprechenden Programm (z.B. Inkscape) angesagt.
Beiträge von Safety-Officer
-
-
hmmm ... interessante Antwort.
Was war nochmal der Unterschied zwischen Brandklasse und Brandschutzklasse?
-
Meine Nachfrage bei Herstellern ergab auch eine unisone Trivialantwort:
"Wir werden zu gegebener Zeit auf unserer Homepage informieren." -
Für mich sieht das Ganze nach einem übersehenen Copy-Paste-Fehler aus.
-
-
Hab mal noch etwas intensiver gestöbert - offenbar hinke ich der Entwicklung hinterher ....
Die prEN 3 Tragbare Feuerlöscher - Teil 11: Leistungsmerkmale, Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung nach EN 3-7, geeignet für Brände mit Lithium-Ionen-Batterien, ist da.
Hat jemand zufällig Zugriff auf die prEN und kann uns erzählen, wie nach dieser Norm Kennzeichnung, Löschleistung etc. aussehen könnten?
Die ersten Löschgeräte für Li-Ion gibt es offenbar auch schon, z.B. von G****a (bis 642 Wh bzw. 1285 Wh) als A bzw. AB-Löscher.
Ein anderer Hersteller geht schon einen Schritt weiter:Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Es gibt sogar spezielle Lösch-Kits (Löscher und Schutztasche) für kritische Umgebungen und AF-Lösch-Sprays, ebenfalls mit dem Akku-Symbol.
Hmm ... noch abwarten oder versuchen, vor die Lage zu kommen ... das ist jetzt die Frage ...
-
Lithium in Reinform ist hochreaktiv und deshalb, wie andere reaktive Metalle auch, Brandklasse D - wichtig für alle, die mit dem Reinmetall arbeiten.
Im (fertigen) Li-Ion-Akku ist das Lithium in einer stabilen Verbindung, z.B. mit Graphit, Mangan o.ä.
Bei Lithium-Metall-Batterien sieht das wieder etwas anders aus. Da hast du tatsächlich eine Lithium-Anode, aber eingebettet in ein Polymer.
Nach meiner Info wurde aufgrund des doch stark abweichenden Brandverhaltens von Lithium-Batterien und Lithium-Akkus zur Brandklasse D diese neue Brandklasse "entwickelt".
Ob es Sinn macht ... hmm .... kann sein.
Warten wir doch mal die weitere normative und herstellungsbezogene Entwicklung ab. -
Nein. Lithium-Akkus waren bisher keiner Brandklasse zugeordnet.
Zu Brandklasse G zählen Brände von metallischem Lithium und anderen Metallen. -
Viel zu viel Information und bei Lithium-Akkus auch nicht unbedingt sinnhaltig ...
ISO-W026_Warnung_vor_Batterien und ISO-P003_offenes_Feuer_verboten, ok.
Dazu eine Bodenmarkierung und fertig.
Mehr braucht es für die Kennzeichnung der Lithium-Akku-Ladestation nicht. -
Brandklasse L: Brände von Lithium-Ionen-Akkus, neu definiert in der ISO 3941:2026-01
Konkrete Infos - wie zu den klassischen Brandklassen - habe ich bis jetzt noch nicht gefunden.SimonSchmeisser
Es ist erstmal "nur" eine ISO, die Änderungen in anderen (DIN EN) Normen werden wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen und bis es entsprechende Löschgeräte für diese Brandklasse gibt (wenn überhaupt) wird es wohl auch noch etwas dauern.
Also momentan sehe ich dahingehend für uns nicht wirklich einen Handlungsbedarf.
Für weitaus wichtiger halte ich es, unseren Einsatzkräften für die eigenen Geräte das Erkennen kritischer Akku-Zustände und den sicheren Umgang mit den Li-Akkus zu vermitteln.
Bekämpfender Brandschutz gehört nicht zu unseren Aufgaben. -
-
Selbst wenn man eine Rolle nimmt werden hier auch Dämpfe entstehen was dann zu Kopfschmerzen und oder Benommenheit führt.
hmm ... du weißt aber schon, das diese Dispersionsfarbe wasserbasiert und somit lösemittelfrei ist ...
Ein Kombinations-Atemschutzfilter A2(P) ist beim Spritzen der (verdünnten) Farbe nicht sinnhaltig, ein P2 bzw. P3-Filter schon, zusammen mit guter Lüftung.
Sicherheitsdatenblätter sind nicht immer unbedingt fehlerfrei ... -
Das ist die Redundanz der Kommunikation.

Oder wie sagte es Karl Valentin seinerzeit:
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen." -
hmm ... bei unserer neu gelieferten war eine "frische" Plakette drauf.
Fakt ist, wenn der Hersteller am Gerät eine CE-Kennzeichnung anbringt, erklärt er in eigener Verantwortung, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht.
Das CE-Kennzeichen ist aber kein Prüfzeichen für Sicherheit und Qualität oder eine "UVV-Prüfung", sondern Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen des Produktes in den europäischen Binnenmarkt.
Inwieweit die CE-Kennzeichnung die vorgeschriebene Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ersetzt, muss der Unternehmer über Die GBU festlegen, mit Beratung durch die beauftragte Prüfperson bzw. durch den Hersteller.
-
In dem Zusammenhang kam die Empfehlung, durchaus ein- oder zweimal pro Jahr die Pulverlöscher durchzuschütteln.
Diese Empfehlung habe ich auch (mündlich) von unserem Prüfdienst bekommen.
-
Ich denke, wir sollten beim Thema Wartungsfristen noch einen weiteren Aspekt berücksichtigen. Pulver-Feuerlöscher, die Vibrationen ausgesetzt sind (Werkhalle, Fahrzeuge) sollten in jedem Fall in geringeren Abständen geprüft werden, um die von Snooze beschriebene Verklumpungsproblematik auszuschließen.
Meine persönliche Erfahrung zeigt, dass bei KFZ-Feuerlöschern (mit gültiger Prüfplakette) die Aufwirbelung des Pulvers bei Auslösung oft nicht unbedingt funktioniert und dadurch die Löschleistung sinkt.Ich denke, das eine einheitliche europäische Lösung für die Wartungs- und Prüffristen durchaus sinnvoll wäre. (Link zu einer Tabelle eines Verlages von 2010)
-
hmmm ... wenn ich in diesen Tagen die Wahl habe, zwischen
"den normalen Arbeitsdreck wie Staub und Co. kostenlos unter der betrieblichen Dusche zu entfernen" und
"mit verdreckten Klamotten ins Auto steigen und dann zu Hause duschen"
was meinst du wohl, was ich mache ... hab ich als Lagerarbeiter auch so gehandhabt, wir hatten betriebliche Duschen. -
Zu den Rautensymbolen (ISO 17840) gibt es hier bei der CTIF nähere Informationen.
Bei den Symbolen auf Rettungskarten / Rettungsleitfäden gibt es nach ISO 17840 auch Änderungen. -
-