Wenn das so klar ist ... warum dann der Kollege der Feuerwehr?
Aber egal ... du hast selbstverständlich recht, alles Dummheit der Betroffenen.
Wer Ironie in diesem Beitrag findet, darf sie behalten.
Beiträge von Safety-Officer
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YEAH!
DANKE!
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Ja wir sind alle nicht frei von Fehlern aber von der Ferne liest es sich etwas dumm.
Kannst du Strom sehen? Ich nicht.
Wenn vor dir jemand ohne erkennbare Einwirkung umfällt, weisst du sofort den konkreten Grund? Ich nicht.
Und deshalb hätte es auch mir (und dir!) in der Situation passieren können, dass ich die Tür bzw. Türklinke angefasst hätte ...
Also, situationsbedingt ein nicht vermeidbarer trauriger Sekundärunfall. -
Dazu hat vielleicht die SUVA ein paar Ideen:
https://www.suva.ch/de-CH/mate…transportsysteme-fts-suva -
Das scheint durcheinander zu gehen ...
UM free meint sicherlich Gruppe 1 aus dem Textzusammenhang her. -
Guck mal nach "VDI 6200 – Standsicherheit von Bauwerken, Regelmäßige Überprüfung
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Eine Pauschalantwort dürfte kaum möglich sein, da meiner Erfahrung nach jedes Bundesland, teils sogar jede Kommune, ein eigenes (Ausbildungs-) Süppchen kocht.
Empfehlung: auch wenn es Arbeit macht, die konkreten Ausbildungsinhalte der einzelnen "Lehrgänge" ermitteln und bewerten.
Je nach Situation kann auch ein Praxistest des Bewerbers, z.B. am Spannungssimulator, zum Kenntnisnachweis sinnvoll sein. -
Sportvereine sind innerhalb der Vereine eine eigene Liga, da sie in der Regel übergeordneten Verbandstufen, z.B. Landessportbund o.ä., angeschlossen sind.
Gleiches Spiel bei Hilfsorganisationen (e.V.).
Wenn's da um rechtstheoretische Fragen wie Haftung, Weisungsbefugnis und Co geht, braucht's in der Regel Juristen ...An der Praxis ändert es unten nichts ... der "kleine" Vorstand (einer oder drei, je nach dem) hat den Hut auf und die Namen landen auf dem Deckel der Ermittlungsakte.
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Ein Verein - genauer der Vereinsvorstand, also die Köpfe, die in der Satzung als Vorstand benannt sind - hat nicht nur Verantwortung gegenüber seinen Vereinsmitgliedern, sondern auch gegenüber (fremden) Dritten.
Ob hier jetzt das staatliche Arbeitsschutzrecht greift (z.B. bei Beschäftigten oder Personen, die wie Beschäftigte (auch ohne Vertrag) tätig werden) oder das autonome Satzungsrecht der Unfallversicherer für nach SGB VII versicherte Vereinsmitglieder, hängt von den Umständen ab.Ebenfalls zu beachten sind Regelwerke, die sich nicht nur auf Beschäftigte oder Arbeitnehmer beziehen. Dazu zählen u.a. die Biostoffverordnung, die Gefahrstoffverordnung, das Lebensmittelhygienerecht und andere mehr.
In der Praxis macht es keinen Unterschied - der Vereinsvorstand muss ohne Ausnahme für sichere Arbeitsbedingungen sorgen, sonst ist er schon bei einfacher Fahrlässigkeit in der (persönlichen) Haftung.
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Das ist die übliche Sichtweise.
Der Knackpunkt ist ein anderer: die Wertschöpfung für den Betrieb. In der Zeit, in der der Test gemacht wird, auch mit den ganzen Vorbereitungen usw. findet keine betriebliche Wertschöpfung statt, es entstehen nur Kosten.
Aber lassen wir das ... das geht jetzt in so richtig in die BWL-Theorie.
Fakt ist jedenfalls, die 100 Ocken sind gar nicht so abwägig ... -
hmmm .... habt ihr da nicht so einiges an Kosten vergessen?
Angefangen bei den Beschaffungskosten für den Test selbst (Kosten für die Bestellung an sich, Kosten für Annahme, Kontrolle und interne Weiterleitung der Lieferung, etc), die anteiligen Kosten für die Ausbildung des Ersthelfers (ja, die Ausbildung verursacht interne Kosten), die Zeitkosten für die Durchführung vom Test (ist ja nicht nur der Mitarbeiterlohn, sondern auch anteilige Arbeitgeberkosten wie Sozialversicherung), Raumkosten, Reinigung / Desinfektion, anteilige Kosten für die Entsorgung ... usw, usw.
Da sind wir dann relativ schnell im oberen zweistelligen Bereich - fragt doch mal in der Betriebsbuchhaltung nach, die rechnen euch die Kosten sicherlich gerne aus ... -
aber die 100,-€ gehen mal gar nicht, ich denke hier würde auch ein Jurist mal schnell auf den Tisch klopfen - Verhältnismäßigkeit von Dienstleistungen....
Dann rechne mal nach (oder lass' von einem BWLer nachrechnen), welche internen und externen Kosten der Test verursacht.
Du wirst dich wundern ... -
Danke.
An Normen kenne ich in diesem Bezug nur die DIN EN 1398 "Ladebrücken - Sicherheitsanforderungen".
Dann gibts noch die (ehem.) BGR 233 bzw. DGUV Regel 108-006.
Die VBG hat eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, und die SUVA 'ne Checkliste.
Mehr hab ich ad hoc nicht in petto. -
Gibt es ein Bild (nur zur besseren Vorstelllung)?
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Ist mir schon bewusst.
Aussage von was für Fachkräften? Hat sich das Amt dazu nicht geäußert?
Ist es möglicherweise ein genehmigungsfreien Vorhaben? (Bitte Gesetzes- und Verordnungstexte wälzen, oder konkret beim Amt anfragen).
Diese Thematik betrifft zunächst einmal nur das Baurecht, weniger den Arbeitsschutz. -
Bitte in die Baugenehmigung, den Bebauungsplan sowie weitere örtlich geltende Vorgaben reinsehen.
Allgemeingültige Aussagen können aufgrund des doch sehr unterschiedlichen Landes- und Kommunalrechts nicht getroffen werden. -
Die Vorgaben hierzu sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, siehe dort gültige Versammlungsstättenverordnung sowie ggf. zugehörige Erlasse, Richtlinien, Vorgaben aus der Baugenehmigung,
etc.
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