Beiträge von Safety-Officer

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    Du bist schon auf dem richtigen Weg.

    Die Umreifungsbänder, genau wie Stretchfolie und andere Hilfsmittel dieser Art dienen aber nicht der Ladungssicherung (sprich der Sicherung der Ladung auf einem Transportfahrzeug), sondern primär der Bildung von in sich geschlossenen, stabilen und transportfähigen Ladeeinheiten (VDI 3968), die dann mit den Methoden der Ladungssicherung (siehe VDI 2700 / DIN EN 12195) auf dem Transportfahrzeug gesichert werden.

    Die Umreifungsbänder, Folien, ..., die ich kenne, sind nicht nach den einschlägigen Normen der Ladungssicherung geprüft, können dafür also nicht verwendet werden.

    Ob unsere Ladeeinheiten nach dem Packen transportfähig sind, prüfe ich bei uns mit dem Kipptest. (Beispiel)

    Zu deinem Punkt 3:
    Der Rundkörper braucht auf der Palette ein passendes "Bett", also eine Kombination aus Formschluss (Keile etc) und Kraftschluss (Gurte etc).
    Wenn das stabil genug ist, machst du dir Gedanken zur Sicherung auf dem Transportfahrzeug.

    ... weil es zu wenige Kontrollen gibt.

    Wer soll denn kontrollieren ... und vor allem danach bearbeiten?

    Bundesweit sind lt. GdP mehr als 20.000 Stellen bei den Landespolizeien unbesetzt (+ 4.000) bei der Bundespolizei), mehr als 10.000 Stellen bundesweit sind im Laufe der letzten Jahre abgebaut worden. (Stand 2024)

    In der Justiz sieht es nicht viel anders aus ...

    Ohne ADR darfst Du in Gebinden bis maximal 5 l insgesamt bis zu 1.000 l pro Beförderungseinheit transportieren.

    Sorry, aber so, wie du es geschrieben hast, stimmt es nicht.
    Die Gebindegröße von 5 Liter kommt aus ADR 3.4 (LQ), hier gibt es aber keine(!) Gesamtmengengrenze, d.h. ich kann mir die Karre mit den Versandstücken vollknallen bis zum geht-nicht-mehr ohne weitere ADR-Vorgaben zu beachten ... o.k. bei mehr als 12 t LQ ist die LQ-Raute als Großzettel am Fahrzeug vorgeschrieben.
    (Das ADR gilt bei den in Tabelle A genannten Stoffen IMMER, auch beim Feuerzeug in der Hosentasche - es wird nur unter bestimmten, einzuhaltenden Bedingungen auf die Anwendung der übrigen Vorschriften verzichtet.)

    Ich nehme an, du meinst diese Zeile hier?

    Zwar im Grunde korrekt, aber nicht ganz ... :)

    Die UN1993 hat ingesamt 6 unterschiedliche Eintragungen, je nach Einstufung / Klassifizierung (also vorher in SDB / MSDS nachschauen).
    Damit ändern sich auch die Verpackungsgruppe, die Rechenfaktoren in ADR 1.1.3.6 und auch die Maximalmengen nach ADR 3.4.

    Ist nicht ganz trivial ... :)

    Und genau deshalb ist fachlicher Rat durch einen qualifizierten Gefahrgutbeauftragten VOR ORT unverzichtbar.

    Das Thema Dieselpest ist nun wirklich nicht neu, soll bereits in den 60gern im maritimen Bereich beobachtet / festgestellt worden sein, bei der BOS diskutieren wir darüber seit Anfang der 2010er. Lässt sich bei Fahrzeugen durch entsprechendes Kraftstoffmanagement (z.B. Tanken von B0-Diesel, rechtzeitiger Sortenwechsel, ...) und/oder Zusatz von Additiven leicht verhindern.
    Die Reinigung des Systems incl. Filtertausch ist nun wirklich kein Hexenwerk, im Schnitt kostet eine Gesamtreinigung des Systems incl. Common-Rail-System rund 2500 - 3000 €.
    (o.k. das war 2019 beim Stern und einer freien Werkstatt ... dürfte heute höher liegen, aber noch lange kein Totalschaden.)

    Danke ... sind schon ein paar andere Sachen als Lösemittel dabei. Darunter auch Stoffe, die nicht mit Erleichterung transportiert werden können.

    Deshalb mein Tipp:
    Transport nach ADR 1.1.3.6. oder mit externer Spedition.
    Und lasst euch bitte dazu fachlich von einem (externen) Gefahrgutbeauftragten beraten.
    Da lauern sehr schnell einige ziemlich teure Fallen ...

    Moin.
    Gucken wir mal ...

    ADR 1.1.3.1 c) fällt (nach deinen Infos) raus, da die Bedingungen (u.a. sofortiger Verbrauch) wahrscheinlich nicht eingehalten werden.

    ADR 3.4 ... hier fehlt mir eine Info (UN-Nr.),

    ADR 1.1.3.6 ... ist hier das naheliegenste. Bedeutet aber:
    - Schulung nach ADR 1.3 für alle Beteiligten (ADR-Schein nach 8.2 muss aber nicht sein)
    - vorgeschriebene Kennzeichnung der Versandstücke
    - Fahrzeugausrüstung nach 8.2.3
    - Verhalten während der Fahrt und beim Be- und Entladen
    - qualifizierte Ladungssicherung (Euro-Box ohne Zurrgurte reicht nicht)
    - Beförderungspapiere / Lieferschein mit den nach 5.2 vorgeschriebenen Angaben.

    Eventuell könnte man noch prüfen, ob Ausnahme 18 GGAV zutreffend wäre.

    Ah ... es scheint sich wohl um ein mit Motor angetriebenes Gerät zu handeln.
    Also keine Leiter, sondern eher eine Arbeitsbühne.
    Diese fällt unter die Maschinenrichtlinie / Produktsicherheitsgesetz (harmonisierte Normen, CE) und ist nach entsprechender Vorgabe zu prüfen.
    Die Herstellerfrima gibt es übrigens noch, als Franke Aerotec .... einfach mal anfragen ...

    Naja ... solche Aussagen sind mit ganz viel Vorsicht zu genießen.

    Die passive Ventilation ist sehr ineffektiv, geht eher gegen Null.
    Denn du bewegst allenfalls ein bißchen Luft im Totraum der Luftröhre / Bronchien - davon kommt nichts in den Alveolen an.
    Ist etwas anderes beim "Heimlich Handgriff " ...

    Deshalb: Prüfen - Rufen (lassen) - Drücken - Pusten, wer's kann und sich traut.