Nö, denn ob öffentliches oder privates Gelände ist in der Rechtsprechnung, IMHO, klar definiert:
siehe diesen (Kommentar-) Auszug bei Haufe aus "Straßenverkehrsrecht"
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Neues Benutzerkonto erstellenNö, denn ob öffentliches oder privates Gelände ist in der Rechtsprechnung, IMHO, klar definiert:
siehe diesen (Kommentar-) Auszug bei Haufe aus "Straßenverkehrsrecht"
Alles anzeigenZu meinem Hintergrund bezüglich Qualifikationen bzw. Weiterbildung.
Meister für Schutz und SicherheitFachkraft für Arbeitssicherheit
Notfallsanitäter und Erste Hilfe Ausbilder
Sicherheit und Gesundheitsschutz Koordinator
Brandschutzbeauftragter
Gutachter für Sicherheitsmanagement
Verbandsführer nach DV 100
WOW ...
und welchen Job machst du in der dir zur Verfügung stehenden Zeit RICHTIG und UMFÄNGLICH und hast ZEIT für Einsätze und die notwendigen Nachschulungen und vor allem ZEIT für dich?
*KopfaufTisch*
Da ist dann noch die Frage, wie man gewerblich abgrenzt.
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Merkmalen ist Gewerbe jede erlaubte, selbständige, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), der freien Berufe und der Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Vermietung).
Damit die Abgrenzung IMHO klar.
Joh. Passt eher, Scheuklappeneffekt. Sorry.
Ein Arbeitsunfall im Allgemeinen eher nein, eine Infektion mit Hanta kann aber ggf. als Berufskrankheit (BK 3101, A98.5) zählen.
Eine Hantavirus-Infektion ist auf jeden Fall nach IfSG meldepflichtig (Müsste eigentlich schon der behandelnde Arzt gemacht haben).
Mein Vorschlag:
Unfallanzeige fertigen und mit dem Betriebsarzt das weitere Vorgehen hinsichtlich einer möglichen BK-Verdachtsanzeige klären.
Nicht wirklich ein neues Problem ... ... schon 2006 hat der ACE (seriös) Westen getestet, 3 x befriedigend, 7 x mangelhaft.
Da regt sich wieder einmal jemand auf über etwas, was er mangels geeigneter Prüftechnik nicht wirklich bewerten kann.
Der "Skandal" ist die Tatsache, dass weder Zoll noch Aufsichtsbehörden mangels finanzieller und personeller Mängel die Einfuhr fehlerhafter oder gefälschter Produkte sicher verhindern können.
Gute Frage zumal bei der Ausbildung der SiBe jede BG / UK, verständlicherweise, ihr eigenes Süppchen kocht.
Gemeinsames habe ich nur im Hinblick auf eine "Regelkunde" entdeckt, sprich das Regelwerk kennen und (rudimentär) verstehen und anwenden.
Hallo und einen Wunderschönen!
Ich bin für ein Projekt auf der Suche nach Zahlen - und meine Frage / Bitte geht an alle aus der Logistik- und Lagerbranche.
Konkret geht es um die Zahl der Anfahrschäden im Verhältnis zur Zahl der Ein- und Auslagerungsvorgänge in einem Zeitraum (Monatlich, Quartal, Jährlich).
Kann jemand helfen?
Warum sollte Herr XXX eine derartige Aussage unterschreiben?
Wie will er das, ohne entsprechende Hersteller-Unterlagen, gerichtssicher darstellen?
Ich weiss es nicht so genau, aber ist es nicht so das die BG "Spassunfälle" nicht versichert. Die Kosten bleibt beim Staplerfahrer hängen.
Urban legend?
Zitat von § 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen(1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich ... herbeigeführt haben.
Ich denke nicht, dass der FFZ-Fahrer den Vorsatz hatte, seinen Kollegen zu verletzen.
Auf zivilrechtlicher Seite mag das anders aussehen.
Bist du sicher, dass das Regal wirklich tip top ist und nach dem Aufstellen (durch den Lieferanten) nicht doch nachträglich verändert wurde (z.B. in der Höhe versetzte Träger)?
Wenn ohne Zweifel keine Veränderung erfolgte, kannst du ggf. auf die Anleitung verzichten, wenn nein ... , dürfte klar sein, was dann notwendig ist.
Aber mal ehrlich, die Anleitung ist in der Regel fester Bestandteil der Lieferanten-Unterlagen und somit über die gesamte Nutzungszeit zu archivieren ... wer schmeisst sowas weg?
Ich denke mal, Neut_M , du bist einen Schritt zu weit ...
Zitat von vom TEwir nutzen in unserer Wohnstätte für Menschen mit einer geistigen Behinderung für unsere Rollstuhlfahrer Rettungsmatten, die ja dauerhaft unter den Matratzen der Bewohner installiert sind.
Rettungsmatten sind doch eher für die Evakuierung von Bewohnern mit erheblichem Unterstützungsbedarf durch das eigene Personal gedacht, nicht unbedingt für "die Feuerwehr", die eh in der Regel zu spät kommt.
Bewohner, die (mit Führung) noch laufen können, brauchen keine Rettungsmatten.
o.k. bei so viel individualität ...
Aber da gibt es auch etwas eventuell passendes.
Plexiglas o.ä. ist nicht teuer, Scheiben lassen sich kostengünstig auch maßanfertigen, und eine individuelle Gestaltung (Salzteig z.B. lässt sich aufkleben) meist einfach möglich.
Haben die Bewohner an den Zimmertüren Namenschilderhalter mit auswechselbarer gedruckter Einlage?
Wenn nein, anschaffen ... ... wenn ja, das Rettungszeichen E067 verkleinert neben dem Namen aufdrucken.
o.k., verständlich und nachvollziehbar.
Was sagt denn der Parkbetreiber?
Es gibt doch garantiert schon entsprechende Regelungen, denk ich mir mal, das Problem ist ja nicht neu und verklappen ist nach meinen Infos seit 2012 ja nicht mehr.
ggf. hat auch die LAGA eine Idee bzw. bereits existierende Lösung.
Viel Erfolg!
Dann haben wir doch die Lösung ...
Klappbare Trockentoilette, stabiler Deckeleimer für die festen Bestandteile, stabiler Kanister mit Deckelverschraubung für die füssigen Bestandteile.
Das Ganze in einem Deckelfass oder ggf im Rucksack, dann sollte es auch mit dem Stauen beim Übersetzen klappen.
Naja, es geht ja noch weiter ... (Hab mal noch ein bißchen recheriert.)
Einer der großen Windparkbetreiber (V) hat auf jedem Windrad im Turmfuß gleich ein ganzes Notfallset (6 Personen - 4 Tage), falls es durch Wetter oder technische Probleme mal doch etwas länger dauern sollte.
Notrationen, Trinkwasser im Beutel, Radio, Schlafsäcke, Isoliermatten, Trockentoilette, Feldkocher, Teller und Besteck, Sturmstreichhölzer, Signalraketen, Signalpistole, Spielkarten, Mobiltelefon, WLan-Router.
Alles fein säuberlich in Spannring-Fässern verstaut.
Lustig wird's wohl auch bei geschlechtgemischten Teams ...
Wie es im Offshore abfallrechtlich (in diesem Fall) aussieht, weiss ich nicht.
Bitte die zuständigen Behörden ansprechen.
Nachtrag:
Grad gefunden: Das BSH (Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie) hat ein Abfall-Rahmenkonzept für Offshore-Projekte veröffentlicht.
Alles gut. DIE Erfahrung hat meine damalige Einheit auch erst machen müssen.
Ach so, wenn du eine Lösung für eure Mitarbeiter gefunden hast, wäre eine kleine bebilderte Vorstellung der Lösung toll. Passiert leider viel zu selten.
Nein, nicht vom Inhalt ... das kann sich wohl jeder vorstellen.