Hier der Link zum Factsheet " Ethanol im Gesundheitswesen" vom VDGH u.a.
Auch die DGKH hat sich geäußert, neben diversen anderen Verbänden und Instituten.
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Auch die DGKH hat sich geäußert, neben diversen anderen Verbänden und Instituten.
Ich sehe kein Grund, warum die Pflaster nicht sicher im Kasten bereitgestellt werden sollten!
Aus in diesem Fall lebensmittelhygienischen Gründen?!
Kannst du dir vorstellen, wie das Kasteninnere auch bei "kleinen" Schnitten aussieht, wenn mehrere Leute mit einem blutenden Finger die Verbandmittel auf der Suche nach dem Pflaster durchwühlt haben? Gegen solche Verunreinigungen sind auch externe Pflasterboxen nicht gefeit. Kommt gut, wenn du einen Streifen entnehmen willst und der Vorgänger hat rumgesaut ...
Mit der vom TE dargestellten Lösung ist zudem auch sichergestellt, dass Verunreinigungen schnell (spätestens zu Schichtende) erkannt werden und zeitnah in die Produktion eingegriffen werden kann.
Sonst passierts schnell, das mal ein, zwei, drei Chargen mit 'nem sechs-, siebenstelligen Wert kostenpflichtig entsorgt werden müssen.
War nicht reproduzierbar.
Hatte (damals) nicht jede Bühne.
Das würde ein Absacken der Stützen bewirken. Das war nicht der Fall.
Ist mir auch schon mit einer Mietbühne passiert. Voll ausgefahren, Arbeitskorb seitlich nach rechts gedreht. Bei voller Arm-Ausladung hoben die Stützen der linken Fahrzeugseite etwa 10 cm ab. Hat zufällig ein Passant gesehen und schrie rum ...
Ursache? Im Nachhinein auch vom Vermieter nicht reproduzierbar.
als technischer Laie frage ich mich, ob nicht eine Sicherung am Gerät dafür sorgen sollte das eben mit 3 Beinen keiner ausfahren kann.
Je nach Gerät kannst du die Stützen unterschiedlich weit seitlich ausfahren, um z.B. in engen Stellen aufstellen zu können.
Es gibt Moglichkeiten der Abschätzung (siehe z.B. hier). Umweltbedingungen sind zu berücksichtigen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit), ebenso die körperliche Belastung und die getragene PSA-Kombination.
In der Regel können die Anzug-Hersteller mit Daten aushelfen.
Aber was ist die Korrekte Richtung bei Ringleitungen?
Pfeil in beide Richtungen!?
So kenne ich das.
Diese Prüfung umfasst nichts, was nicht auch orginäre Fahrzeugführerpflicht wäre (schaut euch mal entsprechende Checklisten an).
Es ist schon deutliche inhaltliche Unterschiede zwischen der Abfahrtkontrolle nach § 23 StVO, dem DGUV-Grundsatz 314-002 Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal (vor Beginn einer Arbeitsschicht) und dem DGUV-Grundsatz 314-003 (Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit) und der HU (Prüfung auf Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit).
In der Fahrschule lernst du nur ersteres - und das (eventuelle) Wissen ist beim besten Willen nicht mit einer Sachkunde für die Prüfungen nach DGUV-Grundsatz vergleichbar.
Leg doch mal einfach die vier Prüflisten nebeneinander ... .
Bei der BG Verkehr gibt es eine ausfüllbare PDF-Prüfliste für den Bereich Arbeitssicherheit für PKW / Kombi.
Was mir bei Kontrollen (PKW, Kombi, Kleinbus) immer wieder auffällt:
Zum Thema Sichtfeld hatte die Stadtpolizei Zürich mal eine nette Veröffentlichung.
Bei den ganzen Kommentaren wo man gar die Permeationszeit auch einfach überschreiten kann, kommt bei mir die Frage auf ob die gleiche Logik auf Atemschutz übertragbar ist. Wenn nur ein bisschen Gefahrstoff in der Luft ist müsste ja die Papiermaske aus dem Baumarkt ausreichen. In der stabilen Ausführung und entsprechender Pflege sollte das gute Stück auch die ganze Arbeitswoche halten.
Lass da mal den Ironietag weg.
Es gibt tatsächlich FFP-Masken (Moldex, 3m, u.a.) die "Reusable" sind, d.h. du kannst die Teile mehr als eine Arbeitsschicht so lange tragen, wie sie Luft durchlassen, also der Atemwiderstand noch nicht unangenehm hoch ist.
Must die Dinger nach der Schicht halt nach Herstellervorgabe reinigen.
Das ist so ein typischer Fall von "den Teufel mit dem Belzebub austreiben".
Ich nehme eine Schädigung in Kauf, um eine tödliche Gefahr abzuwenden.
Ich sehe keinen Widerspruch, es handelt sich um zwei unterschiedliche Scenarien, die aufgrund der Gefährlichkeit des CJK-/vCJK-Erregers getrennt betrachtet werden müssen.
Scene 1:
Kontamination der Haut mit NaOCL / NaOH (als Desinfektionsmittel).
Hier ist eine Reinigung / ein Abspülen (von) der Haut erforderlich, um spätere Hautschäden / Schleimhautschäden zu vermeiden. Deshalb das (obligatorische) Abspülen / Verdünnen mit Wasser. Genau wie bei jeder anderen Säure oder Lauge auch.
Szene 2:
Stich- / Schnittverletzungen mit (potentiell tödlicher) Gewebekontamination bzw. Schleimhautkontamination im Zusammenhang mit CJK-/ vCJK-Erregern. Es gilt, die Erreger abzutöten. Deshalb ist hier zwingend eine (tiefe) Desinfektion der Wunde / des Bereichs mit einem wirksamen Desinfektionsmittel, hier 2,5% NaOCl, erforderlich. (Octenisept o.ä. wirkt da nicht ... ). Nach Ablauf der Spülzeit / Einwirkzeit (5 min) wird das Mittel mit Wasser aus- und abgespült. Mögliche Hautschäden / Schleimhautschäden sind aufgrund des hohen letalen Potentials der Erreger vernachlässigbar.
Das Hygienemerkblatt zu CJK bzw. vCJK der Uniklinik Rostock ist sicher bekannt.
Ich finde die Einfügung der Maßnahmen bei Verletzungen als eigener Block ganz geschickt.
Ich werfe dann mal noch die Stichworte "Kontamination" und "Infektionsgefahr" für das Reinigungspersonal in die Diskussion.
Bei On-Site-Verträgen (also Verträge mit Dienstleistern für Austausch und Reinigung der Behälter) kann die Nutzung von Hygienebeuteln Vertragsbestandteil sein.