Beiträge von Safety-Officer

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    Wenn man nicht gerade einen geplatzten Reifen hat, sondern Druckverlust wegen einer Beschädigung, so dürfte das ja bei neueren Fahrzeugen durch die Sensorik erkannt und entsprechend gewarnt werden. Da müsste es eigentlich auch möglich sein, auf der Autobahn den nächsten Parkplatz anzufahren und dann dort den Reifenwechsel durchzuführen.

    Naja. Sensoren gut und schön. Sind hervorragend bei schleichendem Druckverlust (und genau dafür gedacht).
    Bei einem plötzlichen Druckverlust durch Beschädigung meldet sich zwar das System, aber bis du anhalten kannst / angehalten hast, ist der lust luftlose Reifen durch die Walkarbeit hinüber und irreparabel geschädigt. Wenn du da jetzt den Reperatursiff anwendest, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich der Reifen ein paar Dutzend Kilometer weiter zerlegt.
    Kein Jux. Schon öfter erlebt.

    Deshalb bei Firmenfahrzeugen keine DIY-Pannenhilfe auf dem Standstreifen. Und den Mitarbeitenden DIY-Reparaturen untersagen.
    Statt dessen einen Service-Vertrag mit einem entsprechenden (regional oder bundesweit) gewerblichen Anbieter abschließen.

    o.k., kommt lustig, wenn der Vertrags-Servicepartner dann mit PKW-Werkzeug zum Reifenwechsel bei einem voll beladenen 7,5to-anrückt ...

    Also, IANAL, Just my two cents:

    Das Gericht verwendet in seiner Begründung die Formulierung "allein und ausschließlich aus allgemeinen Sicherheitserwägungen zum Schutz der Tochter.", heisst, die Priorität Seitens der Mutter lag eben nicht im Willen, den Arbeitsplatz zu erreichen, sondern die Tochter sicher zum Treffpunkt zu bringen.

    Damit fehlt es IMHO, und, wie ich meine zu Recht, am haftungsbegründenden Zusammenhang.

    Hier würde ich auch die Helikoptereltern ansiedeln wollen. Primäres Ziel derer ist das Verbringen der Kinder, nicht der Arbeitsweg.

    Es ist halt auch wichtig, wie eine Unfallmeldung formuliert wird ...

    Ich denke, ihr seid auf dem Holzweg ... (tolles Wordspiel ...;) )

    Der Knackpunkt ist, wenn ich die Urteilsbegündung richtig verstehe, nicht der Umweg, sondern der Grund für den Umweg

    Zitat

    Die Klägerin habe ihre Tochter nicht – wie für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz insoweit erforderlich – zum Sammelpunkt begleitet, um ihrer Beschäftigung nachzugehen, sondern allein und ausschließlich aus allgemeinen Sicherheitserwägungen zum Schutz der Tochter.

    was willst Du denn in der Betriebsanweisung regeln?

    Person könnte so nette Kleinigkeiten wie sachgerechter Umgang, Pflege und Reinigung, Reparaturen etc., regeln bzw. zusammenfasssend darstellen wollen.
    Sollte zwar alles auch in der Herstelleranleitung zu finden sein, aber deren Qualität ist teils ja nicht so berauschend ...
    Und je nach Nutzer-Klientel könnte auch Bildsprache oder leichte Sprache interessant sein.
    (Ich gehe jetzt wohl besser hinterm Sofa in Deckung ... )

    Aber im Straßenverkehr oder im Hafen....ganz einfach gedacht: reflektiert meine PSA nicht, kommt auch keine Auto oder sonst was auf mich zu,

    Sicher?
    Wie oft sind Fahrzeuge innerorts oder in gut ausgeleuchteten Bereichen nur mit Tagfahrlicht unterwegs? (auf 12 km Fahrstrecke (agO, iGO) heute Morgen um drei: 4 x PKW, 2 x LKW).

    die größte Herausforderung ist die sachgerechte Entsorgung und ggf. das Recyceln von Rohstoffen.

    Sehe ich nicht wirklich, da es entsprechende gesetzliche Regelungen gibt.

    Das Problem ist eher Mensch ... ex und hopp statt Trennung ...

    Selbstleuchtende Applikationen sind nicht wirklich etwas Neues. Mit entsprechenden LED-Streifen (von 3M bzw. Osram) ausgerüstete Schulranzen wurden schon vor gut 20 Jahren vorgestellt, ebenso die zusätzliche Applikation in Warnwesten.
    Einzig neu ist der Fakt, das in eine harmonisierte Norm zu packen.

    Ich hole diesen Thread mal nach oben.

    Kurze Frage in die Runde:

    Zu Schulungszwecken suche ich (idealerweise copyrightfreie oder CC BY-ND) Bilder von CEE-Steckverbindungen, die es aufgrund von Lichtbögen leicht bis stark verbrutzelt hat. Die wenigen Bilder im Netz sind leider nicht wirklich brauchbar.
    Noch optimaler wären auch ein oder zwei Realobjekte - Versandkosten würde ich übernehmen.

    Kann mir jemand helfen? :)

    Also ...

    Die Annahme eines Wegeunfalls setzt voraus, dass auf eine

    versicherte Person auf einem versicherten Weg (innerer Zusammenhang)

    ein Unfallereigniss einwirkt (Unfallkausalität) und dadurch
    ein Gesundheitsschaden verursacht wird (haftungsbegründender Ursachen-Zusammenhang).

    Damit ist ein Versicherungsfall gegeben.

    Nur Unfallfolgen führen zur Entschädigung (Leistungsfall).

    (Versuch einer schematischen Darstellung nach BSG Urteil vom 09.06.2006 B2U1/05 R)

    Hallöle,

    ihr werdet auch nichts finden, da dieser Bereich gesetzlich / verordnungstechnisch nicht geregelt ist.

    Die Forderung nach getrennten Toiletten für das Küchenpersonal / Lebensmittelpersonal ergibt sich aus der HACCP i.V.m. dem IfSG.
    Küchenpersonal / Lebensmittelpersonal muss ja bestimmte Erkrankungen unverzüglich melden (Folge meist: befristetes Beschäfigungsverbot bis zur "Freigabe"), für anderes Personal gilt dies meist nicht. Bei gemeinsamen Toiletten besteht somit die Gefahr der Übertragung und damit letztendlich einer Lebensmittelkontamination.

    Heisst, es ist ein CCP (eine spezialisierte GBU :) ), es müssen geeignete Maßnahmen zur Vehinderung einer Übertragung und der Lebensmittelkontamination getroffen werden.

    Macht mal spaßeshalber einen Abstrich / Abklatsch an den Türgriffen der Personaltoiletten 8)

    Das sieht so aus, als wäre es speziell für den Anwendungszweck konstruiert. Ich hätte allerdings Bedenken, wenn die Person, so wie auf dem ersten Bild zu erkennen, auf der Plattform steht. Da dürfte die Fallhöhe ca. 2m sein, somit Absturzgefahr und er befindet sich innerhalb des Gefahrenbereichs ohne entsprechende Sicherung. Die Person trägt ja Gurtzeug, das als PSAgA eingesetzt werden kann, nur wo anschlagen? Weiterhin könnte ich mir vorstellen, dass das Konstrukt gewaltig ins Schwanken kommt, wenn z.B. ein LKW da flott daran vorbei fährt.

    Ich kenne eine derartige Konstruktion und habe auch schon mal mit so etwas gearbeitet.
    Die Bilder sind nicht besonders detailreich, bei uns war seinerzeit noch ein klappbares Geländer auf der Platform montiert.
    (wäre die Leiter 2m länger und würde neben dem Transporter stehen, wäre alles "normal, oder? :) )

    Natürlich kann das Fahrzeug bei einer schnellen LKW-Vorbeifahrt ins Schwanken kommen. Passiert dir aber auch bei jedem Hubsteiger, bis zum einseitigen Abheben der Stützen.
    Eine verkehrsrechtliche Anordnung braucht du für solche Arbeiten eh.
    Und für die Sicherheit gibt es ja diese netten RSA-Regelpläne, hier z.B. Regelplan B IV/1, zusätzlich mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
    Dann wackelt nix mehr.