Beiträge von Safety-Officer

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    Richtig. Und in vielen Fällen aus gutem Grund.

    Fahr mal z.B. nachts im LKW mit aktivem Notbremsassistent, Spurverlassenswarner und Lichtassistent über die landschaftlich herausragenden Schwarzwaldstraßen ...

    Ich garantiere, nach spätestens 20 Minuten schaltest du alles aus ... 8)

    Der Notbremsassistent haut immer wieder rein, weil für ihn ein Baum oder ähnliches im Weg steht, der Spurverlassenswarner heult im Dauerbetrieb und der Lichtassistent reagiert viel zu spät und blendet Entgegenkommende.

    Sorry, mir ist grad nach fies sein ... :Lach:

    Schneefall oder Eisregen und Fahrzeuge im Stau, Einsatzfahrzeuge draußen abgestellt oder stundenlang an einer Einsatzstelle, ...

    Gut, bei Einsatzfahrzeugen könnte man mit § 35 argumentieren ... muss sich dann aber u.U. vor Gericht einen Verstoß gegen das Schädigungsverbot anrechnen lassen.

    Ich würde es reinmachen. Besonders bei LKWs mit stabilem Aufbau, auf dem das Eis nicht in der Mulde einer Folie liegen bleibt, könnte in Kurven was wegrutschen. Sehr wahrscheinlich sind Unfälle damit wohl nicht, aber wenn, dann könnte es schon beim Verlassen des Hofs passieren, spätestens aber an einer Kreuzung im öffentlichen Straßenverkehr.

    Es ist völlig egal ob der LKW oder Kleintransporter einen Festaufbau oder ein Hamburger Verdeck hat, sind Eis und Schnee drauf, fliegt das Zeugs bei nächster Gelegenheit, insbesondere auch durch den Fahrtwind runter.
    Manchmal haben Nachfolgende oder Entgegenkommende Glück - ziemlich häufig triffts irgendeinen, dann hat's mit Glück nur Schrammen oder Beulen im Lack, mit Pech 'ne gerissene Frontscheibe und mit ganz viel Pech auch Verletzte ...
    Egal wie, wenn das Kennzeichen ermittelt werden kann, stehen die Namen der Verantwortlichen auf dem Aktendeckel der Staatsanwaltschaft.

    Durch die möglichen Gefährdungen im öffentlichen Bereich ...

    Nicht nur im öffentlichen Bereich, auch auf Firmengeländen passierts, und gar nicht so selten in der Saison.

    Bei uns (kein Einzelhandel) werden in der Regel Fachbodenregale zu Lagerzwecken eingesetzt.

    Ich mache bzw. lasse machen eine einfache Sichtprüfung nach Checkliste (bei uns aufgrund der geringen Nutzungshäufigkeit jährlich). Im Zwischenzeitraum erkannte / festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden. Defekte Teile, Knicke im Boden o.ä. werden zeitnah beseitigt bzw. die beschädigten Teile getauscht.

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    Anzuwenden auf (ortsfeste) Tankstellen: "Betanken von Fahrzeugen mit Ottokraftstoff oder einem Kraftstoffgemisch".

    Bei Diesel und HEL ist eine Gasrückführung nicht vorgesehen und arbeitsschutz- / technisch in der Regel bei Feldbetankung auch nicht notwendig - die Diskusssionen habe ich vor kurzem mit den Behörden und Herstellern zum Thema geführt.

    Eine personenbezogene Messung mit Dräger X-am führte bei Diesel zu keinem Ergebnis bzw. Belastung. Für Messungen bei Ottokraftstoff fehlte uns die passende Betankungsanlage.

    Aus diesen Gründen werden wir auch keine "Mobiltankstelle" für Ottokraftstoff beschaffen, sondern dafür nur 20-l-Kanister einsetzen.

    Der Mitarbeiter kommt beim Betankungsvorgang dem Einfüllstutzen des Tanks so nah, dass die Möglichkeit besteht, die entstehenden Dämpfe einzuatmen. Das ist weder angenehm noch gesundheitlich unbedenklich, insbesondere bei häufiger Wiederholung.

    Ist dem tatsächlich so, oder kann durch eine Verhaltensänderung (aufrecht stehen, mind. 50 cm Abstand vom Einfüllstutzen) möglicherweise die eventuelle Belastung reduziert werden?

    Und, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass beim Betanken eines LOF- bzw. Baufahrzeuges mit Diesel, obligatorischer Weise im Freien(!), Dieselkraftstoff-Dämpfe in signifikanter / schädlicher Konzentration und Einwirkungsdauer entstehen?
    Von der Spritzer-Problematik mal abgesehen ...

    Messungen (AGW 100mg/m³) durchgeführt?

    Diese extra Serviceleistung sollte grundsätzlich hinterfragt werden.

    Im Prinzip hast du Recht - leider sieht die Realität in dieser Branche (ich hab da gearbeitet) etwas anders aus - und heute ist's noch schlimmer als zu meiner aktiven Zeit.
    Ob Kunde oder nicht Kunde hängt nicht nur von Warenqualität und Preisen ab, sondern vor allem auch von solchen "Gefälligkeiten", die häufig auch mündlich zwischen Außendienst, Fahrer und Kunde vereinbart werden und (fast) die Regel sind.
    Da rennste als Auslieferungsfahrer auch schon mal händisch mit 200 kg Pommes über 'ne 60 cm breite Wendeltreppe zum Kühlraum ...

    Ist halt nicht alles schwarz-weiss, sondern auch "50 Schattierungen von grau" ...

    Das mit dem "Rückwärtslaufen" habe ich so gemeint:

    Raumpflegeperson dreht den Wagen vor der Tür, öffnet diese, geht zwei Schritte rückwärts mit gezogenem Wagen durch die Tür, dreht sich dann mit dem Rücken zur Tür, hält diese dadurch auf und schiebt den Wagen seitlich an sich vorbei in den nächsten Flur.

    Habe ich so bei einem Betrieb gesehen.
    Funktionierte ganz gut, auch wenn's auf der Schließerseite durch den Wagen mal Streifen in der Zarge gab ...
    Mit 'nem breiten Hintern kann's aber knapp werden ...

    ooohhh ... da müssen wir wohl Erbsen zählen ...

    Ein Gefahrguttransport beinhaltet nicht nur die Ortsveränderung von A nach B, sondern unter anderem auch einen zeitweiligen Aufenthalt (vgl. § 2 Abs. 2 GGBefG).

    Im GefahrGUTrecht gibt es für die Dauer des Aufenthalts KEINE Festlegungen ... geht auch nicht, wie auch ... guckt mal nur, wie lange die Kesselwagen der VTG in Bahnhöfen rumstehen ... der GefahrGUTtransport wird erst mit der Ablieferung beim Kunden und der Einlagerung beendet - und eben NICHT mit einem zeitweiligen Aufenthalt, egal wie lange dieser dauert.

    Auch wenn so mancher einfach nur irgendwo ohne Gegenprüfung abschreibt und mit der berüchtigten 24-h/ Wochenend-Regel GefahrSTOFFrecht (§ 2 Abs. 6 GefStoffV - Bereitstellung ZUR Beförderung VOR der Beförderung) und GefahrGUTrecht durcheinanderwirft.

    Gibt es auch ein älteres Urteil dazu, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.06.2005, Aktenzeichen: 8 A 3745/03.

    Da wir grad beim Thema sind, beim lokalen Entsorger hat gestern eines dieser Batteriefässer (nicht die Pappkisten) gebrannt. ( Link, leider Bezahlschranke)

    Zitat

    Zu einem Trafobrand bei Alba ... wurde die Feuerwehr Dunningen am Donnerstagnachmittag alarmiert - so zumindest das Einsatzstichwort. Beim Eintreffen der Wehr stellte sich dann heraus, dass ein 60-Liter-Fass mit normalen Haushaltsbatterien Feuer gefangen hatte.

    Das Feuer griff dann auf ein zweites Fass über. Den Mitarbeitern gelang es, den Brand schon vor Eintreffen der Wehr abzulöschen. ... Wie Kreisfeuerwehrsprecher S.H. vor Ort erklärte, ... dass der Brand deshalb zustande kam, weil einige der Batterien im Fass eine Restspannung aufwiesen und sich so selbst entflammten. Die Fässer seien sachgemäß gelagert worden ...

    Nachtrag:

    Zitat

    Nach bisherigen Erkenntnissen entfachte das Feuer durch zwei Lithium-Knopfzellen, deren nicht abgeklebte Pole in Kontakt gerieten.

    Die Stufen sind ohne Mängel.

    Sicher?
    Um "unfallfrei" eine Treppe herabsteigen zu können, braucht es eine Stufenkante, die gut sichtbar ist ... Es gibt nichts grausligeres, wie wenn die Stufen durch die Farbgebung optisch faktisch eine Ebene bilden.
    Schon öfter in Betrieben festgestellt -
    und fast jede Nacht beim Zeitungverteilen, Waschbeton hat zwar 60er-Jahre-Charm - aber nachts selbst bei guter Kopfleuchte schei*** abwärts zu steigen.