"Oh, da haben Sie ja gar nicht so viele Mängel gefunden."
Das sind die wenigen noch heilen Teile. Alles andere ist kaputt"
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Neues Benutzerkonto erstellen"Oh, da haben Sie ja gar nicht so viele Mängel gefunden."
Das sind die wenigen noch heilen Teile. Alles andere ist kaputt"
Die Wunschvorsorge kommt eigentlich auch vom Mitarbeiter, nicht vom Betrieb. Dein Vorschlag würde eher in eine Eignungsuntersuchung fallen, die aber nichts mit Vorsorge zu tun hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass Kategorien für Unterweisungen aufgebaut werden, wo dann solche relativ "leichten" Tätigkeiten wie die zitierte Büroarbeit dann voll digitalisiert werden können.
Andere Bereiche, wie die schon genannten PSA-Unterweisungen werden da nicht hinkommen, da die praktischen Übungen unverzichtbar bleiben.
Dieser Lehrgang ist bei den meisten BG'N aber eher als Auffrischungskurs gedacht, nicht als jährliche Pflichtveranstaltung.
Wie die Vorschreiber schon aufgezeigt haben, gibt es viele Lehrgänge und auch die mehrtägigen Veranstaltungen (oftmals in Dresden), die ebenfalls für soetwas genutzt werden können.
Zudem gibt es in verschiedenen Bereichen auch Austausch-Seminare für SiFas, die ebenfalls für die Fortbildung genutzt werden können.
Da der Bereich "Stich-Schutz" kein gewollter Arbeitsprozess ist, wäre da der Ansatz einer BA fraglich. Die richtige Trageweise dürfte wohl vom Hersteller geregelt sein.
Eine Arbeitsanweisung, zu welchen dienstlichen Anlässen ein Tragen vorgegeben wird, könnte schon eher helfen. Die muss sich ja nicht die SiFa ausdenken.
OT: Otti, du hattest doch erst auf sonnengewärmten Schenkeln gerollte Zigarren, oder?!-OT
Nur mal eben, Michael... ein Vertrag ersetzt aber nicht die gesetzlich verankerten Pflichten, wie in diesem Fall die einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Da wir eh keinen externen Kunden bedienen, brauchst du dir wegen möglichen Vertragspartnern keine Gedanken zu machen
Kann da den Vorschreibern nur zustimmen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit berät man die "Sozialpartner" Geschäftsleitung und Betriebsrat.
Auf gar keinem Fall sollte man da nur eine Partei als Ansprechpartner nutzen.
Das dürfte auch nicht ganz so linar abbildbar sein.
Durch die lange Zeit im Erdreich sind solche Teile nicht so einfach zu erkennen.
Wir haben aber eher mit USBV zu tun...
Das erinnert mich an die ledernden Arbeitshandschuhe...
@Falco: Die Frage hier bezieht sich auf Teil B und C und du hattest was von Teil A geschrieben...
Der Vollständigkeit halber...
Für gewisse Gelände (hier Hafen) wird der "Feuererlaubnisschein" durch die Behörde ausgestellt. Dieser kann auf Antrag auch "untervergeben" werden, so dass beauftragte Fremdfirmen durch den Betreiber diesen bekommen können.
Damit sind aber noch nicht die Maßnahmen für die tatsächlich geplanten Arbeiten abgedeckt, da hier zum Brandschutz entsprechend ergänzt werden muss.
Bei uns gab es auch einen anderen Anbieter für die Jahresunterweisung, der plötzlich auch alle 5 Jahre eine erneute Befähigungsnachweisschulung durchführen wollte, damit die Führerscheine gültig bleiben.
Auf Nachfrage bei der BGHW ergab sich dazu keine Relevanz für uns, da der Anbieter eine ganz bestimmte Norm für seine Ausbildung anlegte, die aber nicht gefordert ist.
Mit denen wollen sie ja nur "dem Laden unter Aufsicht" eine Krücke basteln.
Hier geht es doch in erster Linie um Akkus, die geladen werden sollen und keine Beschädigung aufweisen. Den Fall mit mechanischer Beschädigung und den daraus folgenden möglichen Gefahrdungen führt dann auch zu ganz anderen Behältern.
Für HV-Fahrzeuge nach Unfällen muss man dann auch gleich größere Sperrflächen vorhalten, falls es doch in thermischen Verfall übergehen will.
Aber das führt schon weit von dem Laden herkommlicher Akkus mit der Lieblingsabkürzung weg.
Also, von einem Zertifikatat für den Betrieb kennen die auch nichts. Nur die Fachschulungen für die Mitarbeiter und deren Dokumentation von den einzelnen Herstellern.
Ich werde mal in unserer Brückenwerkstatt nachfragen, ob die außer Fachschulungen auch ein Zertifikat von den ganzen Herstellern bekommen haben.
Ich hoffe doch, damit meinst du nicht deine "übergeordnete externe SiFa"
Aus der Erfahrung kann ich nur raten, dass man nicht alle Gefährdungsbeurteilungen selber schreibt. Man wird da in den Köpfen der Leute zu dem Verantwortlichen.
Das haben die Meisten in dem Beruf so kennen gelernt.
Aus der Nummer kommt man dann nur mit viel Aufwand wieder raus, weil man ja "den Willen dazu" gezeigt hat.
Durch die Vermischung mit anderen Beauftragungen kommt da schnell mal die "Ist doch eh alles deine Aufgabe"-Karte.
Es ist immer erst mal eine Umstellung, wenn jemand Neues mal ganz anders an die Sache rangeht. Da muss man sich erst einmal mit vertraut machen.
Es wurden inzwischen ja auch Muster-GB eingearbeitet, die ein Thema ganz global erfasst haben, die man dann nur noch auf den Betrieb einarbeiten muss.
Wie die LMM und die Methoden der Psychischen Gefährdungen in die Gefährdungsfaktoren einfließen, ist derzeit ja auch noch individuell gehalten.
Dann warte doch einfach mal, bis er sich schlau gemacht hat. Vielleicht wird es dann ja das neue Modell.