Beiträge von CarstenQ

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    Herzlich Willkommen von einer weiteren VEFK,

    die Gefährdungsbeurteilung ist eines der Dinge die mir im Elektrobereich relativ wenig Sorgen macht, aber es kommt darauf an in welchem Betrieb (Größe, Organigram und Fackräftestatus) Du unterwegs bist.

    Gruß,

    Carsten

    Wenn was zu holen ist...........

    das ist ja zweitrangig.

    Ich gehe mal davon aus das es absolut unbeabsichtigt war, dämlich ja, aber ohne Absicht oder auch nur daran gedacht zu haben das es passieren kann.

    Dann bedeutet dieses Urteil berufliche Einschränkungem, Verlust der zuverlässigkeit, die Kosten der privatinstanz, selbst wenn nichts zu holen ist dann ist danach ganz sicher nicht merhr viel da. Und er muss damit leben den Tod von zweoi Menschen verursacht zu haben. Man kann das Rechtssystem sehen wie man will, ich persönlich denke nicht das eine Haftstrafe mehr bewirkt hätte.

    Zumindest sollten diese jungen Leute aus der Pandemie die Online-Schule gewohnt sein und mit Unterweisungen und Schulungen am Monitor kein Problem haben. Das ist nicht zu unterschätzen. Für heute 20jährige ist Online die erste Wahl.

    Ja, die Online Schulungen werden beliebter, solange sie die Kamera ausmachen dürfen ;), ein Schelm wer böses denkt...

    Aber die Eingangsfrage war ja zum Theme "eigenverantwortliches lesen einer Präsentation". Das hat für mich nichts mit Unterweisung oder Schulung zu tun. Da fehlt einfach die Erklärung, die möglichkeit Fragen zu stellen , das bemerken der ratlosen Bliicke bei den Teilnehmern, usw.

    Hallo,

    ich bin etwas überrascht. Ihr benutzt im Unternehmen keine email? Einen Anspruch der Behörde gibt es vermutlich auf die elektronische Form nicht.

    Am einfachsten wäre den Hörer in die Hand zu nehmen und nachzufragen ob die Übergabe von Papier per Boten auch in Ordnung geht. Ich denke sie wollten den Aufwand für euch möglichst einfach halten, und ganz ehrlich, wir sind heilfroh das unser RP mittlerweile mit email und Teams arbeitet.

    Gruß,

    Carsten

    Ich habe mir das schon als Außenstehender angeschaut und es wird soweit ich das gesehen habe nur ein Prüfgerät angehängt. Hier gibt es dann bestanden oder durchgefallen. Zuvor auf ersichtliche Schäden beäugeln und das Teil bekommt seine Plakette oder übersehe ich hier etwas?

    Ja, definitiv, das war wohl früher so, Prüfgeräte mit rot/grün.

    Ich bin selbst kein Geräteprüfer, dehsalb verzeiht wenn es nicht 100% stimmt oder unvollständig ist, aber ich erwarte von einem Prüfer:

    - Gerät ist für den Einsatzzweck ok?

    - macht der Prüfzyklus sinn?

    - welche Prüfung ist durchzuführen, je nach Gerätetyp inkl korrekrer Einstellung des Messgerätes

    - sinnvolle und vollständige Sicht und Funktionsprüfung (also auch mal an der Zuleitung wackeln bei der Schutzleitermessung)

    - Bewertung der Messergebnisse

    Hallo,

    wie meinst Du das, in der Praxis?

    Die EUP ist kein Hexenwerk, ich persönlich bin kein Freund davon und würde keine EUP prüfen lassen.

    Zur Prüfung gehört für mich eine gutes Stück Berufserfahrung dazu, ein gutes Verständniss der Elektrotechnischen Grundlagen inkl. Normen und natürlich die Kenntniss der zu prüfenden Geräte (der interne Aufbau ist maßgeblich für die Prüfung und die Beurteilung der Messergebnisse).

    Wenn ich mir die anderen Aufgaben der Auflistung so ansehen dann wäre die Elektroprüfung nur ein kleiner Teil davon? Dies in Kombination mit der fehlenden Ausbildung und Erfahrung sehe ich als riskant.

    Ja, das ist meine persönliche Meinung und es gibt sicher auch die Ausnahme EUP die gewissenhafter und fachlich besser geschult ist als manche Elektrofachkraft, aber das muss sowieso die Verantwortliche Elektrofachkraft bei der Benennung zum Prüfer abklopfen.

    Gruß,

    Carsten

    Hallo Stephan,

    vielen Dank für die schnelle und spannende Antwort. Das würde ja bedeuten, ich müsste all die Geräte nur prüfen lassen durch Vorgaben der Versicherung, aber nicht im Sinne des Arbeitsschutz. Die Geräte in den Zimmern sind für die Gäste und nicht für die Angestellten.
    Auf diese Sichtweise habe ich es noch garnicht betrachtet.

    Ich nehme aber an, das es doch in irgendeiner Weise eine Prüfpficht geben muss. Ein FI allein, ist dies ausreichend.

    Man lernt nie aus.

    Hallo,

    Du hast den Text von Stephan aber schon gelesen?

    Du benötigst vom Hersteller und/oder Installateur für jedes gerät eine Bescheinigung: "TV seriennummer 123" sind gemäß .... in Ordnung. Ansonsten gilt die Prüfung vor Inbetriebnahme durch den Betreiber. Ein CE/GS Zeichen entbindet nicht von der Erstprüfung.

    Gruß,

    Carsten

    Hallo,

    ohne die rechtlichen Details zu kennen:

    Für mich fällt das dann unter begehbare Plattform und bei uns im Betrieb würde man eine Statik fordern (belastbarkeit/qm). Ob das ein Zimmermansmeister liefern kann/darf weiß ich nicht.

    Gruß,

    Carsten

    Maschinenrichtlinie, Anhang 1, Abschnitt 1.7.1 => wenn die Maschine in Deutschland in Betrieb genommen wird, müssen die Hinweise auf deutsch angebracht sein.

    "alle schriftlichen warnhinhweise müssen in der Amtssprache der Gemeinschaft verfasst sein... in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird."

    Das ist für mich keine Interpretation. Steht die Maschine in Deutschland haben die Sicherheits und Warnhinweise in Deutsch zu sein. Zusätzlich gerne in Englisch, oder was auch immer.

    Wenn man sich diese BA durchliest, merkt man erst mal wieder wie realitätsfremd manche Sifas arbeiten. Das hat doch mit der Praxis nichts mehr zu tun. Hast du explizit darauf hingewiesen, dass für Kinder der Zugang nicht möglich sein soll? Und dann noch, wenn das Produkt ins Abwasser gelangen sollte..... ja wo soll es denn sonst hin?

    Bevor ich so was aushängen sollte, würde ich mir den Krampf in die Finger wünschen.

    Ist aber nur meine Bescheiden Meinung

    gelesen hast Du die BA aber schon? Beide Punkte sind korrekt drin. Über Sinn und Unsinn lässt sich streiten, aber bis auf die PSA kann ich jetzt nichts verwerfliches darin finden.

    nunja, Du unterschreibst die Prüfung, übernimmst dafür in einem gewissen Rahmen die Haftung und Verantwortung.

    Entschuldige bitte die harten Worte: Aber von dem was ich hier lese hast Du keine Ahnung was und wie Du prüfen sollst. Die Schulung die Du gemacht hast war Abzocke. Nach 2h firmeninterner Schulung um zu wissen um was es bei der Regalprüfung geht, ich bin KEIN Regalprüfer, fällt mir schon einiges ein was man in der Praxis mit der Schnur und Schraubzwingen anstellen könnte. Wobei ich mir eher ein Richtscheid, bzw. die 1m Wasserwaage kaufen würde.

    Red mit Deinem Arbeitgeber, er soll das Geld für die Schulung zurückfordern und Dich auf einen ordentlichen Lehrgang schicken.

    Was sagt denn die Betriebsanleitung dazu? Ist das Gerät für das reinigen im Mischverkehr mit nicht unterweisenen Personen vorgesehen/zugelassen?

    Selbst wenn er nur trocken saugt kann ich mir nicht vorstellen das Du die GBU "grün" bekommst bei diesem Anwendungsfall (Flur der öffentlich zugänglich ist und die Leute keine Ahnung haben was da plötzlich im Weg steht).

    zu beachten in der GBU:

    - feuchter Boden

    - absturz an der Treppe

    - Stolpergefahr für Personen

    - verletzungen durch Eingriff von Kindern usw

    - ....

    2. mit Hilfe einer stationären Augenspülstation das Auge gespült wird, wo dann trotz der turnusmäßigen Prüfungen/Betätigungen i. d. R. abgestandenes und u. U. durch die Stagnation der Leitung kontaminiertes Wasser zu weiteren Komplikationen führt?

    Das Argument zieht meiner Meinung nach heutzutage nicht mehr: Unsere Augenspülstationen sind mit einem kleinen Ventil ausgestattet das automatisch für einen regelmässigen Durchfluss/Erneuerung des Wassers in der Leitung sorgt.