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Moin,
nicht falsch verstehen: Das ist ein Thema, dass die SiFa eigentlich gar nichts angeht. Das ist eher eine personalrechtliche Geschichte.
Gruß Frank
P.S. Die Vorsorge geht die SiFa eigentlich auch nichts an. 
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Eigentlich... aber wenn wir über Absturzsicherungen und Stapler doch wieder darauf zurückkommen (nicht jeder Gurt kann den 150 kg Mann auffangen und wenn Kollegen schwindelig werden aber trotzdem auf dem Dach herumturnen wollen (!)... "ist ja die letzten 10 Jahre auch nichts passiert - da kann man so schön in die Ferne gucken...")
Und unser BÄD sagt... neee, er ist aus dem Thema Eignung raus... macht er nicht, will er nicht, was auch immer.
Dann ist Holland in Not.... auf die Idee hinzuweisen, dass die Vorgesetzten nur für die Aufgabe geeignete MA einsetzen sollen, kam man hier auch. Rückmeldung: Wie soll und darf der Meister eine Eignung aussprechen? Und das Personalrecht??? Will begründet haben, dass... und da sind wir wieder am Anfang.
Aus dem Grund würde mich der Passus Eignungsbeurteilung interessieren...
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Einen Gedankenanstoß kann ich auch mal beisteuern:
Thema: Arbeiten am Flugzeug auf dem Rollfeld unter Kältebedingungen (Winter)... Wir hatten in einem ähnlichen Fall einen Unfall mit Erfrierungserscheinungen an den Fingern... Hatte auch was mit Wartungsarbeiten am Flugzeug zu tun...
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Schade, dass man dies nur käuflich erwerben kann. Mich würde u.a. der Punkt Eignungsbeurteilung interessieren...
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Beim Häuslebauer ist die Kontrolle weitmaschig (nicht vorhanden), also läßt man alle Fünfe (oder wie viele noch da sind) gerade sein und guckt, daß man das schmale Budget nicht mit Arbeitssicherheit belastet. Die gucken dann halt doof, wenn der Auftraggeber dann doch halbwegs sachkundig ist und sie konkret befragt oder gar den Ansprechpartner bei der Handwerkskammer oder Gewerbeaufsicht kennt.
Hmmm... so einfach ist das nicht... Als Bauherr ist man für alles, was auf der Baustelle passiert verantwortlich... darauf hatte uns der Dozent der BG RCI während der SiFa-Ausbildung mal hingewiesen.
Man kann die Last zwar verteilen (Architekt, Bauträger) aber ganz kommt man doch nicht raus...
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Manche der angedachten Maßnahmen wird möglicherweise noch durch Gerichtsentscheidungen gekippt. Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass eine Impfpflicht alle 3 Monate verhältnismäßig ist.
Genau darüber habe ich auch den Kopf geschüttelt...
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Hallo Hr. Schmeisser,
eine sehr anschauliche Lektüre...
Danke fürs Hochladen.
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Kommt darauf an, was die da machen...
- Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (auch in Produktion möglich...)? GenTG, GenTSV, ...
- Arbeiten an und mit Tieren ? TierSchG, TierSG, ...
- ggf Arbeiten mit Strahlung? StrlSchV,..
Sind die GBU nur für die Produktion oder auch für die Labore (Stichproben, QC, Entwicklung...)?
Und dann noch die ganz allgemeinen ... Mutterschutz, ArbMedVV, Jugendschutz...
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Gute Besserung, Mike!
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Hallo und Willkommen!
Das trifft sich gut... also das mit dem Theater... denn Medienwissenschaften sind auch bei mit ein Thema ...
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Na dann... auf einen regen Austausch hier im Board...
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Du bist mir ähnlich.............
oh ja.... hätte auch von mir sein können.
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Auch ich habe BA unterschreiben lassen... das hatte den Grund, dass sich die Führungskraft damit mal beschäftigen musste (also nicht nur Ablage) und dass sie mit ihrer Unterschrift / Freigabe für den Inhalt einstehen müssen...
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hier bei uns im Forum.
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Ich würde hier zwei Betrachtungen machen, einmal für das ansetzen des Gemisches und einmal für die Reinigungstätigkeit.
... würde auch so verfahren. Man geht schließlich für eine gewisse Zeit x mit dem Konzentrat um... ich kann ja bei Ansetzen von verdünnten Säuren nicht die konzentrierte Säure weglassen und nicht betrachten...
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hier bei uns.
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und noch viel Spaß bei der Ausbildung.
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hier bei uns im Forum...
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... da kommen mir noch weitere Punkte:
- Genuss von Alkohol
- Konsum von Drogen
- Mitführen von Stichwaffen (Küchenmesser)
- Rauchen in der Unterkunft
- extrem laute Musik
- Anschließen von privaten Elektrogeräten
Da habt ihr so einiges zu tun...
Das mit dem Aufstellen des Pools und das Regeln der anderen privaten Vergnügen ließe sich ja im Mietvertrag regeln... überhaupt würd ich da unterschiedliche Wege verschriftlichen. (Stellen der Unterkunft quasi analog zum Hotel oder Ferienwohnung... Eine Hausordnung... Abgrenzung zur Arbeitsstätte...)
Die Leute halten sich in der Unterkunft ja in ihrer Freizeit auf...
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In der Betríebsanleitung unseres Arbeitsplatzabsaugschranks schreibt der Hersteller:
" Der Gefahrstoffarbeitsplatz ist eine sicherheitstechnische Anlage, die gemäß § 53 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung mindestens 1 mal jährlich gewartet und auf Funktion durch einen Fachkundigen geprüft werden muss.
...wurde 2004 leider geändert (keine konkreten Angaben mehr)... das Ding hat nur noch 9 Paragraphen...