Beiträge von E.weline

ANZEIGE
ANZEIGE

    Habt ihr im Bericht geschaut, was er geprüft hat? Nicht das er sich die Kriterien selbst festgelegt hat

    ... Sagen wir mal so: Neben den Angaben zum Regal steht da : keine Beanstandung... und wenn, dann: "Diagonale richten"... gemäß DIN EN 15635, BGR 234, BetrSichV und ArbStättV.

    Hier übrigens mal ein Bild der Sicherungsstifte:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    ... ich kenne da Lager, da geht alle Schaltjahr mal einer rein... und auch nur dorthin zum Bereich, wo er gerade muss... und wenn es dann eine metal-korrosive Flüssigkeit ist... und teilweise sehe ich Holzregale mit ganz fiesen miesen Flaschenrändern (schön tief reingeätzt...)...

    Für die Situation"In-Wanne" wäre ein unentdecktes Auslaufen zwar kritisch - Schlimmer fände ich ein Auslaufen in die Ecken eines Schrankes, an Bauteile, die für die Stabilität des Lagers relevant sind, oder an andere Gebinde.

    Es kommt hier darauf an, ob eine Leckage schnell erkannt werden kann - in einem Lager eher nicht - in einem Regal im Labor bei arbeitstäglich gebrauchten Mengen ja, aber nur wenn Sie in Augenhöhe gelagert sind...

    Und seien wir mal ehrlich: Wo und wie lagern die Putzfrauen ihren Jahresvorrat Sanitärreiniger "Rohr-frei-alles-frei", den 20 l Kanister "Weg-und-Ätz-Spezial", die 10l Kanister "Vorsicht-Fett-weg-Konzentrat"? In einer kleinen Kammer neben ihrem Pausentisch und dem Kleiderhaken, neben dem Ausgussbecken beim Toilettenpapier-Berg - schön auf 2,5qm ohne Fenster...

    Hallo,

    ich reaktiviere diesen Chat, da ich gerade ein Thema mit den Sicherungsstiften als Aushängeschutz der Queertraversen habe...

    Ich bekomme da diese Woche einen Anruf des Geschäftsführers unserer Logistik... nichts ahnend gehe ich da ran... und dann kommts...

    Da ist doch glatt ein Regalboden mit Paletten heruntergekommen - hat sich an einer Seite herausgehoben und hing so schräg herunter... Zum Glück war zu diesem Zeitpunkt keiner am Schwerlastregal, im Gang oder in der Nähe (vor dem Regalfeld wurden Palletten abgestellt, so das man aus dem Regal selber erstmal nichts entnehmen konnte... anderes Problem...)

    Bei der Analyse vor Ort haben die Verantwortlichen dann einen leicht verbogenen Sicherungsstift vorgefunden.

    Als möglicher Hergang wird nun angenommen, das der Stift entweder angefahren wurde oder die Traverse angehoben und dadurch der Stift geschert worden ist. Beim Herabsetzen ist die Traverse dann wohl nicht ganz eingerastet und lag knapp auf Kante. Durch denkbare Vibrationen ist dann die Traverse später runtergekommen...

    Daraufhin wurden dann die Mitarbeiter verdonnert, mal alle Sicherungsstifte zu kontrollieren. Resultat: Es wurden diverse Sicherungsstiftformen vorgefunden, sowie Schrauben, die als Sicherung mal mit Unterlegscheibe, mal ohne verwendet worden sind - manchmal fest angezogen, manchmal leicht eingeschraubt...

    Die letzte Regalprüfung durch einen Externen hat bei solchen Regalen keine Beanstandung attestiert...

    Hier meine Frage: Hätte der Fachmann das ansprechen oder beanstanden müssen? Dass die Regale je nach Hersteller und Baureihe unterschiedliche Sicherungen benötigen - klar, aber dass offensichtlich identische Regale auf so unterschiedliche Weise gesichert werden können/dürfen wundert uns und auch den Geschäftsführer sehr...

    Als Beifang aus dieser Geschichte werden wir ein stärkeres Augenmerk auf die regulären Sichtprüfungen setzen und auch kontrollieren, was bei Einlagerung der Regalteile mit den Sicherungsstiften passiert (rein in eine Schublade ist jetzt nicht mehr...)

    :516:...

    ... oh... es passiert schnell - schneller als man denkt, und schwups ist man von einem stillen Mitleser zu Einem mutiert, der entweder erzählt wie etwas im eigenen "Laden" umgesetzt wird oder Fragen über Fragen hat und violá: Schon ist eine Diskussion da... und davon lebt ja dieses Forum...

    Ähnlich zum Beitrag von Mick1204 über NEUE DGUVen... hier erwähne ich geänderte oder aktualisierte DGUVen...

    Ausgabedatum: 2026.04

    DGUV Information 203-070: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen

    Hier wurden u.a. der Abschnitt 7.8 Ortsveränderliche Ladeleitungen von Elektro-Straßenfahrzeugen neu aufgenommen.

    DGUV Regel 109-003: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen 

    hier wurden u.a. zwei der technisch basierten Expositionsbegrenzungswerte (EW) auf Grundlage von Auswertungen von Messdaten aktualisiert und abgesenkt (von 10 auf 8 mg/m3) jeweils für wassergemischte und nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe mit einem Siedepunkt von > 100 C.

    Ausgabedatum: 2026.01

    DGUV Information 213-739: Verwendung von Tetrachlorethan bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren

    ersetzt die DGUV Information 213-710

    Daneben wurde folgende Schrift lediglich Redaktionell angepasst:

    DGUV Information 206-020: Prävention kennt keine Altersgrenzen

    Oha... das ist nun ein dolles Brett... höre ich nun zum ersten Mal.

    Was ich schon hatte: MA hat Unfall... arbeitet aber am nächsten Tag freiwillig wieder... für mich jetzt erstmal nicht meldepflichtig.

    Dann aber hat der MA doch Schmerzen und geht doch zum Arzt... zack Ausfallzeit von mehreren Tagen - BG sagt da eindeutig "missglückter Arbeitsversuch" im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall - bäng - Meldepflichtig...

    Geht aber alles vom MA aus - reine Freiwilligkeit - blöd... ist aber so.... wir haben es ja mit erwachsenen Leuten zu tun...

    Sehr lesenswert... genau solche Sperenzchen versuchen manche Kollegen hier auch immer wieder: Warum einweisen - warum dokumentieren, wenn man Gerät nur mal eben verleiht - Fremdmitarbeiter wissen doch, wie man arbeitet - ich helfe denen nur mal kurz, dann gehts schneller...

    Die verwechseln private "Baustellen" auch immer wieder gerne mit dem Arbeitsplatz...

    Quelle:Tödlicher Unfall mit Gelenkarmhubbühne

    Aus dem Arbeitskorb gekippt
    Tödlicher Unfall mit Gelenkarmhubbühne

    1. Mai 2026

    Ein Versagen von Maschinen kann durch schlechte Wartung oder fehlerhafte Bedienung hervorgerufen werden. Für die involvierten Beschäftigten hat das oftmals schwere Folgen. Wie bei diesem Unfall mit einer mangelhaften Gelenkarmhubbühne können sie vom Schock bis zu tödlichen Verletzungen reichen.

    An einem Einkaufsmarkt sollten Reparaturen an einer Leuchtreklame ausgeführt werden. Dazu wurde die Elektroinstallationsfirma, die diese Reklame montiert hatte, durch die Marktleitung beauftragt. Der Unternehmer selbst kam mit der seiner Firma gehörenden Gelenkarmhubbühne an die Einsatzstelle, um die Arbeiten auszuführen.

    Markt-Mitarbeiter hilft aus

    Bei der verwendeten Gelenkarmhubbühne handelte es sich um eine Anhängerausführung. Nach dem Aufbau des Geräts und einer ersten Erkundung der auszuführenden Arbeiten an der Leuchtreklame stellte der Unternehmer fest, dass er Hilfe benötigte. Da er über keine eigenen Beschäftigten mehr verfügte, wurde durch die Marktleitung ein technischer Mitarbeiter des Marktes beauftragt, ihn zu unterstützen.

    Arbeitskorb in Schräglage

    Gemeinsam fuhren der Inhaber der Elektroinstallationsfirma und der Mitarbeiter des Marktes zur Leuchtreklame in circa sechs Meter Höhe. Plötzlich versagte die Steuerung der Gelenkarmhubbühne und sie ließ sich nicht mehr verfahren. Der durch den Unternehmer über Telefon herbeigerufene Sohn versuchte nach Zurufen seines Vaters die Gelenkarmhubbühne über die Notbedienung herunterzufahren.

    Wahrscheinlich durch eine unsachgemäße Bedienung geriet der Arbeitskorb in eine erhebliche Schräglage, sodass die im Korb befindlichen Personen herauszufallen beziehungsweise die Gelenkarmhubbühne umzukippen drohte.

    Freiwillige Feuerwehr im Einsatz

    Der das Ganze beobachtende Marktleiter reagierte sofort und alarmierte die örtliche freiwillige Feuerwehr, die nach wenigen Minuten eintraf. Die Kameraden der Wehr versuchten durch Aufsitzen an den Armen der Abstützung sowie Stabilisierung des Gelenkarm mittels einer Steckleiter ein Umkippen der Gelenkarmhubbühne zu verhindern, während durch den Einsatzleiter die Drehleiter der zuständigen Stützpunktfeuerwehr angefordert wurde.

    Sturz auf den Asphalt

    Noch vor dem Eintreffen des Drehleiterfahrzeugs kippte der Arbeitskorb mit den darin befindlichen Personen plötzlich um. Dabei fiel der Inhaber der Elektroinstallationsfirma auf den asphaltierten Boden vor dem Markt und erlitt schwerste Verletzungen, an denen er später verstarb. Der ebenfalls im Korb befindliche Markt-Mitarbeiter konnte sich festklammern und wurde durch die Feuerwehrkräfte aufgefangen. Er erlitt nur einen Schock.

    Erhebliche technische Mängel

    Die zuständige Aufsichtsbehörde untersuchte den Unfall und insbesondere den technischen Zustand der Gelenkarmhubbühne. Dabei wurden Mängel bei ihrer Wartung und Prüfung festgestellt. So lag die letzte Prüfung mehr als zwei Jahre zurück. Neben technischen Defekten im Steuerungsteil wurden Verbiegungen der Zugstreben eines Gelenkarms festgestellt, die nicht auf das aktuelle Unfallgeschehen zurückzuführen waren, sondern aus einer früheren Überbeanspruchung rühren mussten.

    Zudem waren die Endlagenschalter so verschlissen, dass bei einem Anfahren zwar die Abschaltung des Bedienteils in der Gelenkarmhubbühne erfolgte, aber auch die Notbedienung nicht mehr möglich war. Diese technischen Mängel waren aber schon älter und hätten bereits bei der letzten Prüfung auffallen sollen. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte die Gelenkarmhubbühne entweder außer Betrieb genommen oder instandgesetzt werden müssen. Es stellt sich hier auch die Frage nach der Qualifikation der Prüfer.

    Ohne PSAgA gearbeitet

    Es wurden aber auch Verhaltensmängel festgestellt. So waren weder der Inhaber der Elektroinstallationsfirma noch der Mitarbeiter des Marktes mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ausgerüstet, noch war der Sohn des Inhabers oder eine andere Person in die Notbedienung der Gelenkarmhubbühne eingewiesen. Zudem war die an der Gelenkarmhubbühne vorhandene Bedienanleitung für den Notbetrieb nicht mehr lesbar.

    Die vor Ort befindlichen Rettungskräfte der örtlichen freiwilligen Feuerwehr waren für einen derartigen Einsatz weder personell noch technisch ausreichend ausgerüstet und vorbereitet. Sie bemühten sich im Rahmen der Möglichkeiten und forderten zusätzliche Hilfe und Unterstützung an, die aber aus zeitlichen Gründen (Anfahrtsweg) nicht mehr rechtzeitig an der Einsatzstelle eintreffen konnte.

    Auch die Marktleitung wurde durch die zuständige Aufsichtsbehörde auf die organisatorischen Mängel bei der Beistellung ihres Mitarbeiters zur Unterstützung des beauftragten Unternehmers hingewiesen. So hätte dieser neben einer notwendigen Einweisung auch die notwendige Persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt bekommen müssen.

    Keine Versicherungsleistung

    Eine besondere Tragik bekommt der Unfall für die Familie des tödlich verunglückten Inhabers der Elektroinstallationsfirma, da dieser als Einzelunternehmer nicht bei einer gesetzlichen Unfallversicherung Mitglied war und auch eine eventuell vorhandene private Unfallversicherung wegen der festgestellten Mängel am eingesetzten Arbeitsmittel und damit zumindest grober Fahrlässigkeit seitens des Verunfallten ihre Leistungen versagen oder kürzen kann.

    Die gesetzliche Unfallversicherung des betroffenen Mitarbeiters des Marktes hätte die entstandenen Kosten des Arbeitsunfalls aufgrund seiner psychischen Belastung durch den Schock bei dem Inhaber der Elektroinstallationsfirma wegen der vorgenannten Mängel in einem Regressverfahren geltend machen können. Dies war aber durch den Tod des verantwortlichen Mannes ausgeschlossen.

    Rettungs- und Notfallkonzept?

    Die sichere Benutzung des Arbeitsmittels Gelenkarmhubbühne hängt nicht nur vom sicheren technischen Zustand, sondern auch von der richtigen Bedienung und der Nutzung der vorgeschriebenen Persönlichen Schutzausrüstung ab. Zusätzlich sollte immer ein Rettungs- und Notfallkonzept vorhanden sein. Dazu bedarf es aber auch Personen, die dieses Konzept kennen und es zeitnah umsetzen können. Ein Verlassen auf die örtlichen Rettungskräfte ist keine Option.

    Autor: Dipl.-Ing. Ulf‑J. Schappmann

    Ja... menschlich... da gibt es Sorten von Menschen, ... da wundert man sich nur noch... habe ich hier gerade auch... noch finde ich es amüsant, wenn neben mir über Excel geschimpft wird - ich frage, ob ich helfen kann, mein Lösungsvorschlag wird mit den Worten abgespeist " den Fehler kenne ich doch" - es funktioniert aber immer noch nicht... mein 2. Vorschlag beim IT-Helpdesk nach Hilfe zu fragen wird ignoriert... dann wird halt weitergeschimpft...

    Man kann nicht alle retten... man kann sich nur wundern...

    Ich glaube, ein einfacher Anfahrtschutz wird euch da nicht viel helfen... die Gitterboxen selber können ja nach hinten fallen - und diese müssen hin und wieder transportiert werden...

    Die Idee mit der Sicherung nach hinten ist gut... aber die Kräfte müssen gut dimensioniert sein...

    Sowas ähnliche haben wir auch im Lager - hier sind es aber nur normale Paletten, welche bei Stapleraufnahme gut und gerne mal ein Stück weit nach hinten geschoben werden... und da steht eine Reihe Regale, die dann blöderweise in den Gang kippen könnten... da wurde ein Gitter dazwischen angebaut... allerdings auch hier sehe ich Verformungen in Richtung Regale... ABER: Diese werden nun "NUR" etwas verschoben ... mit mehr Verstrebungen und stabiler bekäme man das bestimmt auch noch hin...