Beiträge von E.weline

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    Seufz... warum nicht die Originalquelle lesen?

    Cochrane Review zum Nutzen von Masken gegen Atemwegsinfektionen | Cochrane Deutschland

    ... sogar ohne Deepl Übersetzung - direkt an der Quelle zapfen...

    ... und nicht gleich nach dem ersten Satz aufhören und rufen " ich hab es doch gesagt..." sondern auch die Abschnitte "Einschränkungen" und "Nebenwirkungen und Studienlage" lesen.

    Haben die Masken was gebracht ? - selbst Cochrane weiß es nicht genau.

    Haben die Masken jemanden getötet ? - darüber kann Cochrane keine Aussage treffen, da zu wenige Daten vorhanden sind.

    Befeuert diese Studie dubiose Deutungen in sozialen Medien - davon geht Cochrane zu 100% aus und nimmt vorab dazu Stellung...

    Und auch Cochrane schlägt Töne des klaren Menschenverstandes an: Zitat "Wenn ein solches Studiendesign jedoch keine Belege für einen Nutzen erbringt, widerlegt dies keineswegs, dass eine konsequent und korrekt getragene Gesichtsmaske im Einzelfall einen bedeutsamen Effekt auf das individuelle Infektionsrisiko haben könnte. Auch die Frage, ob Masken primär den Träger selbst oder seine Mitmenschen schützen, lässt sich aus der vorliegenden Evidenz kaum beantworten."

    Was man daraus macht, ist jedem selbst überlassen... ebenso wie das Verwenden von Sonnenschutz im Hochsommer, das Nutzen der Ampel an einer 4 spurigen Schnellstraße, das Basteln von Feuerwerkskörpern, das Rauchen wenn in der Familie hohe Krebsraten festgestellt wurden, das Hineingreifen in die Steckdose... könnte ich beliebig fortsetzen.

    Ich nehme an, das Tochterunternehmen ist eine eigene Rechtsform, also rechtlich selbstständig...? Da macht es Sinn, Deinen Vertrag dahingehend anzupassen, dass du neben "XYZ Global AG" auch für "abc GmbH" oder "123 KG" als SiFa benannt bist... aber vielleicht übernimmt der Unternehmer für die Tochtergesellschaften das alternative Betreuungsmodel?

    "MASKENPFLICHT: Es gab keine schlüssigen Beweise dafür, dass Masken die Amerikaner wirksam vor COVID-19 schützen. Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens machten eine Kehrtwende in Bezug auf die Wirksamkeit von Masken, ohne den Amerikanern wissenschaftliche Daten zu liefern - was zu einem massiven Anstieg des öffentlichen Misstrauens führte."

    Die Aussage bezieht sich vermutlich auf den Zeitpunkt der Einführung und weniger Zurückblickend auf den gesamten Zeitraum... "...ohne den Amerikanern wissenschaftliche Daten zu liefern..."

    Was mir an diesem Punkt der Zusammenfassung auch fehlt: welche Masken sind gemeint - auf welche Art des Tragens bezieht man sich - auf welche Auswertung beziehen sich nun die gewonnenen Erkenntnisse (hat man diverse standardisierte Labor Studien ausgewertet, oder hat man Patienten in den Krankenhäusern befragt "Hast du überhaupt eine Maske getragen? -Äh, ja... schon" Genau das wurde bereits 2023 vom NIH auch bemängelt...

    Wenn ich mir die allgemeinen Aussagen dieses Ausschusses ansehe, dann fällt auf "Trump hatte recht und ist ein guter - Biden hat alles falsch gemacht und hat die Korruption erst ermöglicht..." Ein Schelm der Böses dabei denkt...

    H3, somit <0,1 mg/m³ Reststaubgehalt, was als Luftrückführung zulässig ist.

    Die Anlage ist explizit nicht für Schleifstäube ausgelegt, nur Säge- und Hobelspäne.

    Aus dem, was Mick aus dem Bereich geschildert hat, wird die Einhaltung dessen nicht einfach werden.... Wo gehobelt wird, da fällt auch Schleifstaub an... und die Späne wegzulassen und nur noch Schleifstaub abzusaugen erscheint "mir" dann auch praktikabel...

    Der Mitarbeiter der Schreinerei (Tischler) ist gehörlos und spricht sehr sehr schlecht bis gar nicht. Der ist sehr eigensinnig. Sagt man ihm etwas, rennt der gleich zur SBV und zum Personalrat. Da kommt man schnell in einen Strudel, aus dem man schwer wieder rauskommt.

    [...]

    Da sind auch schon ein paar Sägeblätter zerbrochen worden.

    Darauf würde ich es ankommen lassen: Mir soll der SBV schlüssig darlegen, warum für diesen Mitarbeiter die Arbeitsschutzgesetze und Sicherheitsmaßnahmen nicht gelten sollten bzw. warum er als besonders schützenswerte Person "eingehen" darf...

    Der Raum ist komplett zugestellt und nicht unbedingt sauber (Housekeeping). Da liegen auch Hölzer, die keiner zuordnen kann (wahrscheinlich privat).

    Na das lässt sich doch auch einfach über den Arbeitgeber regeln - mein Bereich, meine Versicherungsbeiträge, meine Regeln: Jeden Freitag werden vermeintlich "Herrenlose" Bretter der Entsorgung zugeführt - passiert bei unseren Kühlschränken auch regelmäßig (alles was nicht beschriftet ist wird entsorgt...).

    Da sind auch schon ein paar Sägeblätter zerbrochen worden. Sagen darf der Meister wegen vorgenannter Gründe nichts. Der Meister hofft jetzt auf mich. Das ich mit der Beurteilung der Arbeitsbedingungen etwas bewegen kann. Das kommt dann von "offizieller Stelle" und nicht vom "bösen Meister".

    ... das "riecht" mir aber nach was anderem... hier wird doch wieder die ArSi vor den Karren gespannt, bloß weil sich der Meister mit einem cleveren und kundigen MA (und das meine ich voller Bewunderung: die Betroffenen sind hier sowas von auf Draht und Zack und wissen ganz genau was Ihnen zusteht...) nicht zurecht kommt.

    Es ist auch so, dass wenn du als FK deine Arbeit machst und Leute darauf hinweist, dass etwas nicht so ist wie gefordert, P-Rat oder SBV und auch die Sozialministerin dir echt Probleme bereiten können...........

    ... wenn sie Argumente haben, warum der Betroffene die rechtlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz nicht beachten muss, lass Dir eine schriftliche Stellungnahme geben...

    ... naja... nachdem ich mir mal bei einer saublöden Aktion den Zeh gebrochen habe... habe ich daheim Sicherheitsschuhe und Schutzbrille und Gehörschutz und Montagehandschuhe und... Natürlich ertappe ich mich immer noch bei risikoreichen Aktionen... aber aus Schaden wird man klug... was Abschmieren von der Dachbodentreppe, Ausrutschen auf Glatteis... angeht...

    Hallo zusammen,

    wir haben auch so eine. Die MA haben ein Band angebunden, damit sie von unten die Schleuse bedienen können ;). Geht gar nicht..

    Naja... es geht ja doch und vor allem: Es ist Bedarf an so einem Konstrukt... Du musst mal fragen, warum die das so machen bzw. was genau die Gründe sind. Nicht als Vorwurf, sondern aus Interesse und um zu schauen, ob man das Ding umbauen muss bzw. es das falsche ist...

    ... Du bist doch nieeee im Leben ketzerisch ;)

    Aber genau die Argumente kommen mir immer entgegen... Zuhause... das habe ich noch nie so gemacht... mein Großvater ist über 90 geworden...

    Auf der anderen Seite interessiert es mich aber auch nicht, wenn jemand privat so verunfallt, dass er seinen Job nicht mehr ausüben und die Familie nicht mehr ernähren kann - da bin ich ein paar Augenblicke betroffen und überlege, ob es auch hier im Betrieb passieren könnte ... und weiter zur Tagesordnung - im Betrieb interessiert es aber schon eine ganze Riege von Personen...

    Klingt hart, aber das Klientel schafft es ganz genau die Maßnahmen ad absurdum zu führen oder Argumente dagegen zu finden... aber die Zeit darin zu investieren und sein eigenes Handeln sicher auszuführen... dazu reicht es oft nicht aus. Verstehe einer die Menschheit...

    Dann lies mal §6 IfSG, dort unter Absatz 1, Nr. 1 Punkt t

    :huh:8|:huh: bereits der Verdacht auf eine Corona Erkrankung ist meldepflichtig.

    ... aber diese Meldepflicht gilt gemäß Gesetz nicht für jeden x-beliebigen Arbeitgeber. Und in der Fragestellung ging es um eine Arbeitgeber-Mitarbeiter Konstellation außerhalb von Gesundheitseinrichtungen, oder etwa nicht?

    Hat der eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung?

    Das war ja der Grund des Anstoßes... der Stecker ist bei der Prüfung gefunden worden und da gingen dann die Meinungen auseinander: Privat angeschafft - Prüfer hat gesagt: eigentlich müsste der mit geprüft werden - Chef hat gesagt... ist aber nicht Beruflich, zahle ich nicht... MA hat aber gesagt: den brauche ich, weil ja mein Computer böse ist und dann kam es zur Arbeitssicherheit: Gesundheitlich notwendig ja oder nein, sinnvoll? Humbug?...

    Wie machen wir es...

    Wir haben - eben wegen der Thematik, dass die MA in unterschiedlichen Bereichen unterwegs sind - eine einheitliche Sicherheitsklasse definiert (die höchste...)

    Wir haben 2 Modelle in jeweils 2 Weiten (normal und breit) auf Lager - alle gängigen Größen mit 2 bis 3 Paar (für neue MA, als Ersatz...).

    Wir können zusätzlich diese neben der gelagerten Sneakervariante auch noch als Stiefel bestellen (die Schuhgröße und Weite wird dann anhand der Lagerware der Sneakervariante ermittelt).

    Und für die wenigen MA, die mit den Schuhen nicht klarkommen - besteht die Möglichkeit sich eine Bestätigung des Betriebsarztes zu besorgen, damit sie bei unserem lokal ansässigen Lieferanten in der Ausstellung einen passenden Schuh bekommen können - nach unseren Vorgaben - das Modell nehmen wir in unsere Kartei auf und dieses wird nach jeweils aktueller Rücksprache mit dem MA (passt er noch, gab es Probleme...) künftig bestellt.

    Nix mehr mit Baumarkt, Amazon, oder sonst welchen Quellen. So haben wir das auch unter Kontrolle und fein dokumentiert.

    Warum braucht es dafür wieder ein Gesetz?

    Der Menschenverstand (zusammen mit persönlicher Erfahrung, dass so ein Tannengesteckt verd.... trocken wird) und ein gutes Video eines brennenden Wohnzimmers sollten da für sich sprechen.

    Außerdem würde ich das organisatorisch lösen - derjenige, der unbedingt das Kerzchen brennen sehen will, soll ein vollumfängliches Konzept vorlegen (Feuerfeste Unterlage, Gesteck so aufstellen, dass es selbst löschend ist, Löschmittel bereitstellen und schriftlich die Verantwortung übernehmen, dass er sich um die Aufsicht kümmern wird) - da wird er sich ganz schnell für die dekorativen batteriebetriebenen Kerzen entscheiden...

    Die Diskussion hatte ich auch immer... können wir nicht, ach und die Stimmung, Teelicht, etc.

    By the way: die Anfrage bei Komnet ist aber auch bissig geschrieben ;) Da steckt schon viel Emotion drin...

    Wow, das ist mir tatsächlich neu, dass hier für einen Container eine Baugenehmigung erforderlich ist. Es ist nicht als Dauerarbeitsplatz ausgelegt, also tatsächlich nur sporadisch, vielleicht 1-2 Mal die Woche für weniger als 3-5 stunden.


    Welches Gesetz bedient diesen Aspekt überhaupt?

    Es kommt dabei nicht darauf an, wie lange sich da jemand drin aufhält, sondern wie lange das Ding an Ort und Stelle steht. Wenn er da länger steht, wird er zu einer baulichen Anlage... das kann vom Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Es könnte auch unter das Thema "Fliegende Bauten" fallen.

    Ich habe den Fall gehabt, Die Aussage der Polizei: wir dürfen erst einschreiten wenn eine Straftat vorliegt. Die Aussage des Krankenhauses (wegen Blutprobe) wir dürfen erst auf Anordnung der Polizei tätig werden.....

    Und dann?

    ... wir haben unsere Bürgerpflicht getan. Wenn andere aufgrund der Gesetzeslage so entscheiden, dann hat das so seine Grundlage... ob es uns passt, oder nicht.

    Also privat hat das - wie bereits erwähnt - erstmal keine Auswirkungen. Das nicht bestehen kann ja viele Gründe haben - Blutdruck, Rot-Grün Schwäche, 3D-Sehen eingeschränkt... Da ist der BA am Zug, um zu schauen, ob man unter bestimmten Voraussetzungen vielleicht doch weiterarbeiten kann... alles werksintern. (Den Fall hatten wir auch... )

    Was nun die Fahrten von und zur Arbeit angeht... erstmal liegt die Verantwortung beim Arbeitnehmer, ABER: Wenn ich als Arbeitgeber sehe, dass da einer in Schlangenlinien vom Hof fährt (Betrunken, massiv unter Drogeneinfluss stehend, Blind, etc.) dann - auch im Hinblick auf eine Fremdgefährdung Unbeteiligter - könnte man der Polizei melden, dass da jemand so unterwegs ist. Sollen die das entscheiden... (Das haben Kollegen hier auch schon gemacht... zwar bei Fremdpersonal, aber das war nicht mehr feierlich, was die veranstaltet haben...)