Ich bin unschlüssig, was die Anwendung von Negativ-Beispielen angeht...
Das muss differenziert betrachtet werden: (auch abhängig von der Firmengröße)
Klar, den einfachen Arbeiter wird es wenig jucken, wenn er ein Bild von katastrophalen Baustellen in Asien sieht.
Auch eine Geschäftsführung in D wird sich fragen, was ich damit bezwecken will...
(Im Zuge einer Gruppenaufgabe eine nette Abwechslung...)
Der einfache Arbeiter wird auch bei einem Fallbeispiel aus Deutschland 5 Minuten betroffen sein, aber wenn Produktivität gefragt ist... ist das auch wieder verpufft.
Aber bei der Geschäftsführung kann sowas in Kombination mit Beispielen von Folgen aus der Nichtbeachtung doch Gehör finden...
Den Effekt hatte ich am Freitag dank eines Beispiels hier aus dem Forum (Vielen Dank an denjenigen):
Es ging darum, dass hier Mitarbeiter in die Gefahren und den Gebrauch mit handbetriebenen Flurförderzeugen endlich mal unterwiesen werden sollen (hier werden Wände und Türen, Rolltore regelmäßig durch Anfahren beschädigt, es werden Materialien und Flurförderzeuge gerade dort abgestellt, wo Platz ist - Sicherung durch Schlüsselabziehen ist ein Fremdwort.
Seit 2 Jahren dränge ich die Verantwortlichen zu einer Schulung / Unterweisung der Mitarbeiter - auch zur Vorbereitung der Beauftragung. Seit 2 Jahren haben die Verantwortlichen verschiedene Anbieter und Schulungskonzepte auf dem Tisch liegen (von 3h bis 6h Dauer). Letzte Woche wurde wieder darüber diskutiert, dass der Vorgesetzte der Meinung ist, seine angelernten Mitarbeiter benötigen diese Schulung nicht und die 4 h Unterweisung verschwendete Zeit wären... Und ich hatte das Gefühl, dass dem seitens der Betriebsleitung entsprochen wird.
Und dann erwähnt hier ein Forenmitglied einen Unfall mit einem Handhubwagen, bei dem eine Mitarbeiterin angefahren wird und eine Fraktur des Unterarmes mit Muskelabtrennung erleidet. Und es wurde auch erwähnt, dass der Staatsanwalt aufgrund genauer Untersuchungen die Verantwortung des Arbeitgebers, der Mitarbeiterin und auch des Verursachers (in dem Fall ein Betriebsfremder) betrachten wird...
Das habe ich so weitergetragen (mit meiner simplen Frage, ob nicht auch bei uns Lieferanten unsere Betriebsmittel nutzen...) und noch am gleichen Abend kommt von der Betriebsleitung die Order an den Verantwortlichen, die vollumfängliche Schulung zu Organisieren und einen Mitarbeiter für die folgenden jährlich durchzuführenden Unterweisungen vorzusehen.
Auch hier kommt es darauf an, wie das Gesamtsystem einer Firma aufgestellt ist. Ist das Bewusstsein da und herrscht eine Kultur für Arbeitssicherheit, bedarf es der Negativbeispiele nicht.
Aber wenn jeder der Meinung ist: "Bei uns ist ja noch nie was passiert und wir sind bisher immer mit einem blauen Auge davon gekommen und es hat ja noch nie einer richtig hingeschaut und, und, und" wäre die einzige Alternative auf einen Fall zu warten? Da nutze ich doch präventiv schon die Fälle, die Publik gemacht worden sind.