Beiträge von E.weline

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    Hallo Zusammen,

    ich komme mal wieder mit einem interessanten Thema um die Ecke, zu dem ich kontroverse Aussagen habe.

    Folgender Fall: Nach einem Brandschaden (ERKALTETE Brandstelle - Freigabe durch Polizei und Versicherung wurde bereits erteilt) müssen wir als Arbeitgeber initiale Maßnahmen ergreifen. Also eine erste Erkundung durch diverse Personen steht an... U.a. wie groß ist der Schaden zwecks Festlegung der Schutzausrüstung, was kann man einlagern, was muss entsorget werden, was muss instandgesetzt werden... aber auch Strom abschalten oder Lüften... aber kein Sanieren oder sonstiges...

    Die bereits in einem anderen Zusammenhang erwähnten Schriften haben wir vorliegen (TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, VdS 2357, BG Bau C318, ArbMedVV, DGUV Information 203-018). Nun steht in der DGUV Information 203-018 "...Gasförmige Brandfolgeprodukte treten auf einer erkalteten Brandstelle in der Regel nicht mehr auf...". Das würde nach meinem Verständnis auch zu den Aussagen passen, die viele der anderen Schriften im Zusammenhang mit der Schutzkleidung treffen. Nämlich, dass in Abhängigkeit von der Ausdehnung der Brandstelle mitunter partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2/FFP3) reichen...

    Und nun bekomme ich aber auch folgende Aussage: Betreten mit Vollmaske und Gebläsefilter wegen Gasen... Es handelt sich wohl um einen Schmorbrand von unter 1 qm Ausdehnung... da hat eine batteriebetriebene Lichtinstallation angefangen zu kokeln.

    Ja was denn nun? Vielleicht könnt ihr mir eure Meinung dazu sagen.

    ... direkt beim Lesen gekommen: Wie habt ihr denn die Thematik mit dem Stolpern und Stürzen aufgrund eines Gerätes, dass den Mitarbeitern, Patienten etc zwischen den Beinen herumfährt bewertet?

    In so einer Klinik hat man ja in der Regel 24/7 Betrieb...nicht so wie ein Rasenmähroboter, der Nachts oder Tagsüber wenn keiner im Garten ist bzw. ein Privater Wisch-/Saugroboter, der dann an ist, wenn ich im Büro bin...

    Neben der Frage des Schuhwerks war es ein Problem, dass die Rillen in Laufrichtung teilweise höher sind, als die Rillen in Querrichtung. So ist klar, dass die Querrillen keinen Halt bieten, auch trocken nicht. Die Qualität der Treppe ist also schlecht.

    Auch damit konnte ich mich vor kurzem beschäftigen: Hatten wir hier auch... Und das mit profilierten Sicherheitsschuhen und Hand am Handlauf (zum Glück...)...

    Es liegt überwiegend an der Qualität des Gitters. Meine Empfehlung war dann da was draufzukleben, das Metall Aufzurauhen oder es in eine Gummierung zu tauchen...

    Mal ein anderer Punkt:

    Über welche Mengen geht es? 1 Karton, oder ganze Regalreihen mit diversen Kartons...? Bei einem Karton wäre ich da jetzt entspannt...

    - Zusammenlagerungsvorgaben können eingehalten werden

    - Ihr erkennt, wenn der Inhalt des Kartons sich verändert, was ausläuft etc... (bei uns lagern so Sachen gerne mal länger...)?

    Naja... bei DGUV Grundsatz 310-010 handelt es sich um einen Grundsatz und damit ist es ein Regelwerk...

    Getränkeschankanlagen | BGN | BGN Branchenwissen

    Das andere Thema: Was genau versteht ihr unter Wartung... nur mal Gasflasche wechseln und kurz darüberwischen oder Austauschen von Verschleißteilen. Da würde ich doch mal in die Betriebsanleitung reinschauen und sehen, was der Hersteller vorgegeben hat...

    Das die Wartung immer mit einer Prüfung einher gehen muss - der Zusammenhang erschließt sich mir nicht ganz. Was wird denn da sicherheitstechnisch geändert?

    Schau mal hier in den Voraussetzungen: Seminar PS 9 – BGHW - BGHW

    Oder hier: DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“

    5 Anforderungen an Qualifizierende

    Als Qualifizierende für Bedienpersonen kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und [...] und mindestens folgende Anforderungen erfüllt:...

    Und dann kommen so einige Punkte, u.a. Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilderinnen und Ausbilder von Bedienpersonen für Flurförderzeuge

    Am Besten mal bei eurer BG nachfragen, ob die Aufteilung ok wäre, aber was würdet Ihr genau gewinnen? Kostenersparnis, Zeitersparnis?

    Hallo,

    ich habe folgendes Thema: Unsere Geschäftsleitung hat uns darum gebeten, einen Dienstleister für das regelmäßige Prüfen der Verbandskästen und das Auffüllen des verbrauchten bzw. abgelaufenen Materials zu suchen.

    Machen wir gerne... nur haben wir anhand einer Internetrecherche gesehen, dass direkt hier in der Gegend keine Anbieter gelistet werden.

    Wir haben bereits RettMedic und MExT angefragt. Allerdings agieren diese aus Leipzig bzw. Essen aus...

    Wie sind denn eure Erfahrungen mit so einem Service und welche weiteren Anbieter sind auf dem Markt. Wir sind hier in RLP und würden was im Rhein-Main Gebieten bevorzugen (auch im Hinblick auf die anfallenden Anfahrtskosten...).

    Das Thema "Wir prüfen selbst" , "unsere Erst-Helfer machen das" möchte ich hier nicht Thematisieren (ist derzeit unser aktueller Stand)... es geht hier rein um den Wunsch unserer GF...

    Hmmmm... bei mir geht gerade Kopfkino:

    Lieschen Müller hat einen wirklich schlechten Tag - da kommt dann so ein ungewollt aufschlagender Handwerker gerade richtig der nach einer Leiter fragt. Sie hat da eine im Abstellraum, deren Prüfsiegel noch so eine Art Reichsadler ausweist und die die SiFa bereits 10 mal als historisch wertvoll eingestuft hatte und deshalb wird diese Leiter bei Begehungen immer versteckt. Die gibt sie ihm, der Mitarbeiter fällt herunter... Ist sie komplett raus?

    Oder: Frank Egal ist im Stress - deshalb überlässt er dem Fremdarbeiter schnell mal an den selbst fahrenden Hubsteiger. Der Fremdarbeiter ist sowas aber nur mal bei seinem Schwager in "Hinterhupfingen" gefahren - mehr nicht. Und schon hat er damit drei Kollegen von Frank niedergestreckt...

    Da stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, Grundsätzliches zwischen Fremd- und Eigen-Mitarbeitern zu unterscheiden (Bereitstellung von Arbeitsmitteln, Prüfen der Befähigung). Die Leiter ist nicht geprüft... wer darf sie nutzen? Ist es ok, wenn ich die Eignung bei Fremd-Handwerkern nicht prüfe - kann doch nichts passieren;).

    Wenn Handwerker nach Arbeitsmitteln fragen, dann kann man die zur Verfügung stellen. Die Frage ist auch, in welchem Zustand wird dies wieder zurückgegeben - und taucht dieses überhaupt wieder auf?

    Bei euch scheint es aber auch arg an der Kommunikation zu hapern zwischen Amt A und B. Amt A kann beauftragen, aber Einweisung und Unterweisung kann nur der Bereichsverantwortliche machen (hier ist anfassen ok - dort macht Rauchen BUMMM). Genauso sieht es auch bei der Verleihung von kritischen Arbeitsmitteln aus (Hubsteiger, etc). Oder: Wenn einer mir aufs Dach steigen will und er zum Thema PSAgA Unkenntnis signalisiert... ist das für mich ok?

    Wie bereits erwähnt ist die Sache mit der Betriebsanweisung recht einfach durch eine Version für alle drei Lieferanten abzubilden (die CAS-Nummer ist ja identisch...). So große Unterschiede und Abweichungen sollte es da nicht geben (ob 98% oder 96%...).

    Das Kataster hängt dann davon ab, welche Möglichkeiten es dir bietet: ist ein Sammeleintrag möglich oder geht die Software da schmerzbefreit mit einen Eintrag für jeden Lieferanten um... Relevant ist da für mich, dass die Sicherheitsdatenblätter für die drei Lieferanten hinterlegt sind - da steckt der Teufel schon im Detail (Wer ist für das SDS verantwortlich, welche Notfall-Hotline ist beauftragt, ...).