Beiträge von schmiddi11

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    Ich nochmal... Also nach meinem laienhaften Verständnis schließt doch bereits der Hersteller auf seinem Beipack - siehe #1 - eine Verwendung im Kindergarten quasi aus. Es sei denn, die Betreuer können gewährleisten, dass sie es bei keinem Kind mit bekannter Allergie oder Verdacht auf allergische Reaktionen auf einem der Inhaltsstoffe der Salbe anwenden und halten zudem vor der Anwendung Rücksprache mit einem Arzt ... Auch das SDB weißt auf allergische Reaktionen hin. Und auf die braucht man wahrscheinlich auch nicht lange warten, da Schätzungen zufolge über 20 % der 3- bis 6-jährigen Kinder an einer Allergie leiden. Wieso bringt man hier ohne Not die Erzieher in so eine Haftungsfalle und bei einer anaphylaktischen Reaktion die Kinder in Gefahr?

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    Holzweg :) - sehr gut

    Diesen Grund-Gedanken hatte ich zuerst auch, aber dann sind mir die ganzen Helikoptereltern eingefallen, wo der Sicherheitsgedanke mutmaßlich dem wirklichen Bedürfnis auf Grund der Weglänge überwiegt. Ich denke, wenn sie nach dem Sammelpunkt weiter direkt zu ihrem Arbeitgeber weiterläuft / -fährt, wäre die ganze Sache unstrittig ein Wegeunfall - unabhängig davon, ob sie nun ihr Kind begleitet und wegen der Weglänge die Tasche trägt oder rein aus der Sicherheitserwägung heraus. Durch den Rückweg war sie auf einem unversicherten Abweg statt auf dem versicherten Umweg. Oder befinde ich mich auf dem Irrweg?

    Aber egal: Es ist auch mal interessant, wie man selbst Begründungen aus unterschiedlicher Sichtweise heraus Interpretieren kann ;)

    .

    Der Konsum an sich ist ja auch nicht verboten. Wie immer ist die Dosis entscheidend und welchen Einfluss dies dann auf die eigene Tätigkeit hat oder ich dann andere Schädigen könnte.

    DGUV Vorschrift 1, §7 (2):

    Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, ihre Arbeit ohne

    Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.

    DGUV Vorschrift 1, §15 (2):

    Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen

    berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder

    andere gefährden können.

    D. h. für mich: Weder ich noch den jeweiligen Führungskräften obliegt es, Konsumenten "aufzuspüren" oder irgendeinen Konsum nachzuweisen. Eingreifen muss man aber bei Gefahr in Verzug. Dass hätte ich aber auch, wenn ich bei jemandem größere gesundheitliche Probleme (Kreislaufproblemen etc.) bemerke. Es muss nicht immer gleich übermäßiger Alkohol oder ein Joint sein, der einen ins Schwanken oder zu Fall bringt.

    Wie immer gibt es zum Thema aber auch andere Meinungen / Ansichten in der Praxis...

    1. ASA-Sitzungsthema: In einem Haus im Werkstattbereich wurde Ende 2021eine von 5 Toilettenboxen mit dem Hygieneeimer ausgerüstet und die Boxentür mit einem Hinweis (Gravur-Schild "HYGIENE-EIMER") gekennzeichnet. Ein anonym im "Kummerkasten" eines Betriebsrates eingeworfener Zettel bat später um die Entfernung der Kennzeichnung an der Toilettenboxtür, welcher auf die dahinterliegende Einwurfmöglichkeit (Hygieneeimer) hinweist. Im Kollegentratsch fallen Mitarbeiternamen, welche bei der Nutzung genau dieser Box - in diesem Falle ersten Box - beobachtet wurden und bei welchen dann teils auch absurde Beweggründe diskutiert wurden. Wir sind dem Wunsch dann nachgekommen. Laut Reinigungsunternehmen wurde der Eimer im Übrigen noch nie genutzt.

    2. Ebenfalls von einem Betriebsratsmitglied wurde mal von einem Mitarbeitergespräch berichtet, wo ein verunsicherter Mitarbeiter anfragte, ob dieser neue Hygiene-Eimer extra für ihn bereitgestellt wurde. Im selben Atemzuge wurde der Mitarbeiter emotional und sagte, dass er sich noch nie im Leben so diskriminiert gefühlt hat und diese Box niemals nutzen würde, da er befürchtet, dass dann seine Inkontinenz in der Firma bekannt würde. Laut der Schilderung des Mitarbeiters kommt er mit seiner seit dem Jugendalter vorliegenden Inkontinenz super zurecht, da er seine Utensilien für den Notfall stets parat hat und diese dann luftdicht verpackt daheim im Müll entsorgt.

    Die Schlussfolgerung für mich ist, dass die Vorgabe der ASR nicht in allen Firmen wirklich sinnvoll erscheint und sich die Frage aufdrängt, ob man hier die wirklich Betroffenen nur unzureichend eingebunden hatte.

    generell in der DGUV Vorschrift 2

    Auszug am Beispiel der Version der BGHW:

    "....Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro

    Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen..."

    Hallo,

    m. E. kann der Kunde seinen WZ-Kode nicht einfach festlegen, er muss ihn ermitteln.

    Die BG ETEM gibt hierzu Erläuterungen. In was für einer Branche ist er denn tätig?

    Ich würde da so rangehen: Wenn ASA Pflicht ist, hat er ja mindestens 21 Mitarbeiter. Gehen wir mal von 40 Mitarbeitern aus (des leichteren Rechnens wegen ;) ). Die geringstmögliche Betreuungszeit (Gefährdungen niedrig = Betreuungsgruppe 3 = 0,5 h je Mitarbeiter) wären dann 20 h für Sifa und Betriebsarzt zusammen. Bei einer gängigen Aufteilung zwischen Sifa und BA von 80 zu 20 hieße dies 16 h für die Sifa und 4 h für den Betriebsarzt - aber ACHTUNG! - da der Mindestanteil von 0,2 h je Mitarbeiter (bei 40 MA = 8 h) von beiden Akteuren nicht unterschritten werden darf, liegt die Betreuungszeit nun bei 12 h Sifa und 8 h Betriebsarzt. Dies erscheint mir zumindest für die gemeinsame Begehung, die 4 ASA-Sitzungen und kleinere Themen nicht so wenig und ist ja auch nur die Mindestbetreuungszeit, welche natürlich je nach Bedarf erhöht und durch individuelle Themen in der betriebsspezifischen Betreuung erweitert werden kann.

    ...mir ist noch etwas eingefallen, um diesem - in meinen Augen Irrsinn - an durch Betriebsanweisungen künstlich hochstilisierten "Möchtegern"-Gefährdungen Einhalt zu gebieten: Da Betriebsanweisungen den Führungskräften als Grundlage für deren bereichsbezogenen Unterweisungen dienen: Ich würde die Glaubhaftigkeit und Kompetenz meines Vorgesetzten doch eher stark anzweifeln, wenn der mir beispielsweise bei Geschirrspültabs was von deren Gefährlichkeit und den einzuhaltenden Schutzmaßnahmen erzählt, wo ich diese seit Jahren sogar ohne Beisein meiner Frau in den Spüler einlege...

    Nichts für Ungut

    Gefährdungsbeurteilung: was ist gefährlich an Spülmaschinentabs?
    Daß Kinder sie in den Mund nehmen.

    In einem Betrieb, der kein Kindergarten ist, ist eine Betriebsanweisung überzogen bzw. es besteht nur eine geringe Gefährdung der Beschäftigten.

    JS

    ...und der Arbeitsschutz verliert bei solchen Themen weiter an Glaubwürdigkeit, weil man Sachen ins Lächerliche zieht, in dem man mit Betriebsanweisungen Sachen unnütz aufbauscht. Dann braucht man sich auch nicht wundern, wenn BAs dann eben an Stellen wo sie wirklich wichtig sind eher nicht mehr Beachtung finden.

    Ich bin selbst Auditor und ich würde mir wünschen, dass man nicht immer alles so hinnimmt was wir fordern, sondern auch mal Vorgaben hinterfragt...

    Eine Aufsichtsperson sagte mal folgenden prägenden Satz: "Wenn Sie im Verwaltungsbereich Betriebsanweisungen finden, sollten Sie sich vergewissern, ob Sie sich nicht doch schon in der Produktion befinden."

    Wobei da die einzelne Sifa nicht in der Haftung steht sondern der Arbeitgeber der Sifa. Falls dich das ein wenig beruhigt...

    Ich dachte bisher, dass der Arbeitgeber der Sifa nicht für die Falschberatung seines Mitarbeiters einstehen muss, da der Arbeitgeber ja die Fachkunde der Sifa als Dienstleistung an den Kunden verkauft, welche i. d. R. unstrittig ist. Eine Falschberatung liegt aber ausschließlich bei der Sifa selbst, weswegen sich die diesbezüglichen Urteile stets auf die einzelne Sifa beziehen und nicht auf deren Arbeitgeber - oder liege ich hier völlig falsch?

    Ich lasse mich hierzu gerne eines Besseren belehren :78:

    Liest grad ein Hygieniker mit oder hat schon mal einer in der Augenklinik nachgefragt, was denen lieber ist:

    1. ein Chemikalienspritzer, welcher mit Hilfe steriler Augenspülflüssigkeit schon mal bis zum Weg zu einer Dusche oder einem Waschbecken verdünnt wurde, um dann unter fließenden Wasser gespült zu werden

    oder

    2. mit Hilfe einer stationären Augenspülstation das Auge gespült wird, wo dann trotz der turnusmäßigen Prüfungen/Betätigungen i. d. R. abgestandenes und u. U. durch die Stagnation der Leitung kontaminiertes Wasser zu weiteren Komplikationen führt?

    Ich würde mir den Satz "Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.“ zu Nutzen machen und in den Raum stellen, dass ich nicht mit 100%er Sicherheit sagen kann, dass das Wasser der Augenspülstation auch wirklich die notwendige Reinheit (Keimfreiheit) besitzt.

    Hallo zusammen,

    was schreibt denn der Hersteller in seiner Gebrauchsanweisung? Er wird ja wohl wissen, wie der bestimmungsgemäße Umgang mit seinen Geräten von statten zu gehen hat und macht zudem vielleicht auf Schwachstellen hinsichtlich der Brandgefahr (u.U. unbeaufsichtigtes Laden) aufmerksam.

    Beste Grüße

    Hallo zusammen,

    - kurz zu meiner Person: ich bin der, der seit langem hier heimlich mitliest und so schon viele Anregungen / Meinungen kennenlernen durfte, was ohne diesem Forum wohl nicht so möglich wäre - diesbezüglich mal einen großen Dank an alle aktiven Foristen :thumbup:!

    Also ich arbeite seit Jahren ebenfalls mit Excel und nutze die Möglichkeiten der Verlinkungen (Anklicken Datumseintrag = Öffnen des jeweiligen Unterschriftenliste der Teilnehmer, welche in der Cloud hängen) und alle (Mitarbeiter, Auditoren, Aufsichtsbeamte) sind damit hoch zufrieden. Die Führungskräfte bekommen dann quartalsweise die auf ihren Bereich bzw. Mitarbeiter gefilterte PDF, wo die Verlinkungen ebenfalls aktiv sind.

    Für mich wäre mal interessant zu hören, wer denn überhaupt die vielen am Markt befindlichen kostspieligen Programme nutzt - nur Konzerne? - und vor allem, was denn dann der Nutzen dieser Software ist?

    Viele Grüße und ein schönes SONNIGES Wochenende :)