Hallo zusammen,
ich bin seit November offiziell SiFa. "Grund" für die Ausbildung war die Idee meines Chefs, mir als neues Aufgabengebiet das Thema Arbeitssicherheit zu geben. Dafür habe ich ein paar andere Bereiche+Mitarbeiter abgegeben. (Werde keine Vollzeit-Sifa sein...)
Die Ausgangssituation ist also folgende :
- Ich habe keine Mitarbeiter mehr
- Ich bin zusätzlich Regalprüfer
- Ich bin zusätzlich Ausbilder für FFZ
In den letzten Jahren habe ich die meisten Unterweisungen durchgeführt, sowohl bei meinen Mitarbeitern (Bereich Versand) als auch für die Mitarbeiter in der Produktion, da ich seit über 10 Jahren in dem Unternehmen tätig bin und auch schon Leiter in anderen Bereichen war und so die (bis dahin geltenden) Abläufe und Maschine kenne bzw. kannte.
Jetzt geht es also daran, die Bestellungsurkunde zur Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzusetzen. Da heißt es ja im Gesetz, dass ich nicht weisungsbefugt bin. Ich soll aber weiterhin Unterweisungen durchführen, obwohl ich ja, ohne "zugewiesene" Mitarbeiter, kein Vorgesetzter mehr bin (oder ?) und folglich die Abteilungsleiter diese durchführen sollten.
Frage: Soll / Muss / Kann man die Weisungsbefugnis in die Bestellung aufnehmen ?
Einfach in die Bestellungsurkunde schreiben
"Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist direkt der Betriebsleitung unterstellt und in der Anwendung der sicherheitstechnischen Fachkunde im Rahmen der ASiG weisungsbefugt"? Oder stelle ich mir da selber einen Haken ?
Gruß
riegel68