Beiträge von SafetyFlo

ANZEIGE
ANZEIGE

    Empfehlen kann ich den Verletzten niemals alleine zur Notfallambulanz fahren lassen oder ihn mit dem Auto dort hinbringen.

    Sollte er aus Grund kollabieren hat man ein Problem.

    Verletzte sollten immer mit dem RTW transportiert werden.

    Da bin ich anderer Meinung. Das sagt die BG ETEM dazu:

    "Möglicherweise muss der Rettungsdienst gerufen werden. Ist es gesundheitlich unbedenklich, kann der Transport auch mit einem Taxi, Dienst- oder Privatwagen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln stattfinden, z. B. bei kleineren Platz-, Kratz- und Schürfwunden, leichten Prellungen oder Quetschungen.

    Soll ein Ersthelfer oder ein anderer Kollege den Transport begleiten? Diese Entscheidung muss der Hilfeleistende nach bestem Wissen fällen. Natürlich kann von einem medizinischen Laien nicht erwartet werden, dass er die Transportfähigkeit umfassend einschätzt. Maßstab ist also der gesunde Menschenverstand."

    https://etem.bgetem.de/4.2020/themen/…letzte-zum-arzt

    RTW's sind keine Taxis und generell schon an der Grenze der Kapazität in vielen Regionen. Wegen einer Platzwunde oder einem Kratzer würde ich keinen holen.

    Respekt, dann hat sich dein Problem ja innerhalb von 4,5 Std. gelöst..... und auch noch gleich die Schulung durchgeführt und umgesetzt. Das Tempo ist echt erstaunlich....

    Bei uns würde sowas ein paar Wochen dauern

    Das Thema liegt bei mir sicher schon über ein Jahr. Heute war durch die Schulung das Thema aktuell und alle betroffenen Führungskräfte waren am Tisch mit der BG. Dann geht das durchaus schnell.

    Das Problem ist ja auch erst gelöst, wenn die Führungskräfte wirklich dabei sind. Ich arbeite zudem bei einem Start-Up, da findet ein Kurswechsel bezüglich Organisation sehr schnell und häufig statt.

    Nun hat sich der GF und die BG zusammen eingeschalten. Einige Führungskräfte hatte leicht falsche Vorstellungen von ihrer Verantwortung/Pflichten und der Aufgaben der SiFa. Das musste halt erstmal die BG erklären. (Schulung war heute)

    Ab sofort ist immer eine Führungskraft anwesend, auch bei der allgemeinen Erstunterweisung.

    Die Erstunterweisung habe ich bisher auch gern gemacht, eben da ich die neuen Mitarbeiter kennenlerne und mich vorstellen kann. Mal sehen, wie lange diese "neue" Regelung eingehalten wird.

    Danke euch für den Input!

    Hallo zusammen,

    auch wenn das Thema hier im Forum älter ist, würde ich gerne meine Situation beschreiben und hoffe auf ein paar hilfreiche Meinungen. Oder Vorschläge.

    Ich bin als Arbeitsvorbereiter in meinem Betrieb tätig. Mir wurde nach kurzer Zeit die Ausbildung und Aufgaben der SiFa angeboten, was ich angenommen habe.

    Nun ergibt sich folgende Situation:

    Unterweisungen werden derzeit fast ausschließlich von mir durchgeführt, sowohl für neue Mitarbeiter, als auch für Praktikanten und Probearbeiter. Die Präsentation hierzu habe größtenteils auch ich erstellt.


    Ich habe bereits mehrere Male angemerkt, dass ich als SiFa und in meiner aktuellen Position keine Weisungsbefugnis habe und deshalb die Unterweisung nicht durchführen darf.

    Nun möchte man mir lediglich die Aufgabe der Unterweisung schriftlich übertragen, aber nicht die klassischen Unternehmerpflichten.


    Mittlerweile wurden die Führungskräfte durch die BG geschult in den Unternehmerpflichten. Dennoch soll weiterhin ich die Unterweisungen durchführen. Der Vorschlag, dass immer die entsprechende Führungskraft anwesend sein sollen bei der Unterweisung wurde auch abgelehnt, da die Führungskräfte zu wenig Zeit (und wahrscheinlich auch Interesse) haben.


    Wie seht ihr das? Ist eine Unterweisung meinerseits unter diesen Umständen sinnvoll und auch gültig? Oder soll ich nun Unterweisungen grundsätzlich ablehnen, da ich weder Weisungsbefugnis habe und die Führungskräfte nicht teilnehmen?

    Als gelernter Zerspaner hier mal meine Erfahrung aus meinem alten Betrieb:

    Wir hatten nur Schneidöl, das Prinzip müsste aber auch mit Bohremulsion gehen. Die Späne wurden in kleine Spänecontainer gefördert. Dieser hatte am Boden ein Gitter, wodurch das Öl abfliessen konnte und sich am Grund gesammelt hat. Der Container war mit einem Kugelhahn ausgestattet. Container auf Stapler laden, Anschlag für Schräglage einstellen, Eimer drunter, Hahn auf, Eimer zurück in die Maschine.

    Würde ich jetzt nicht generell empfehlen für alle Werkstoffe, gerade kurzspanende Werkstoffe sind da zwecks kleiner Späne mit Vorsicht zu geniessen.

    Vielleicht ist das eine Lösung für Euch, bei 3 Maschinen könnt ihr euch sicher auch eine Sonderform anschaffen.


    Gruß

    Flo

    Wenn die Betrachtung der Laserschutzklassen korekt gemacht worden wäre, müsste das Gerät Aussen mit Laserschutzklasse 1 zuzüglich Vermerk auf Klasse 4 und innen mit Laserschutzklasse 4 gekennzeichet sein.

    In dem Moment, wo die Schutzeinrichtung geschlossen wird, kann kein Laser in den Raum emittieren, es ist egal ob in der Box LK1/LK2/.... arbeitet, Du bist im Betrieb sicher (Achtung Instandsetzung und Wartung nicht vergessen) Wenn die seitliche Tür geöffnet wird ist es ein Klasse 4 Gerät.

    Dann benötigst Du einen seperaten Raum mit Warnleuchte (wir haben eine zusätzliche Shutterabschaltung in den Sicherheitskreis eingebunden) und Du must eine geeignete Schutzbrille ( DGUV I 203-042) tragen, gegebenenfalls, wenn möglich auch Laserschutzhandschuhe.

    Ach ja, Ihr benötigt einen Laserschutzbeauftragten und die Kiste muss der Gewerbeaufsicht, der BG und der Feuerwehr gemeldet werden...auch bei diesen minimalen Leistungen, es wird nur nach Schutzklassen unterschieden, nicht nach Leistung.

    Ich würde mal schauen ob man das Teil nicht gegen eine Ausführung ohne diese Tür tauschen kann, erspart Euch viel Arbeit und Ärger.

    Die Seitenverkleidungen werden normal auch nicht demontiert und sind mit Schloss nur mit Schlüssel zu öffnen, Wartung wird von dem Hersteller übernommen. Die Anforderungen der Laserklasse 4 sind mir bekannt, deswegen war es für mich auch wichtig, welche Laserklasse nun im Normalbetrieb gilt. Der Hersteller hat aber auch wirklich verwirrende Schilder angebracht:IMG_3759.pdf

    Wie ist denn die Einhausung konstituiert (einfach "nur" eine Einhausung, oder ist da auch eine automatische Abschaltung und Sicherung des Lasers dahinter?)

    In ersterem Fall könnte es durchaus sein, dass ihr in der Tat mit Laserklasse 4 im Normalbetrieb umgeht...

    Ansonsten wäre ich bei zzz: Dämpfe/Gase betrachten, Vorgehen bei Störungen festlegen und dokumentieren etc.

    Die normale Haube für den Arbeitsbereich besitzt Sensoren (danach hab ich als erstes gefragt), die auch funktionieren und bei offenem zustand kein Betrieb zulässt. Allerdings gibt es einige Seitenverkleidungen zum Innenraum und der Laserröhre (explizit mit Hinweis auf selbiger, dass bei offener Haube eine Laserklasse 4 vorliegt), die man nur mit Schlüssel öffnen kann, diese haben keine Sensoren.

    Wie kommst Du da auf Klasse 2?

    Eigentlich müsste der Anlagenlieferant die notwendigen Unterlagen mitliefern.

    Auf der Website wurde Laserklasse 2 angegeben, als ich dann die Maschine sah waren 2 Schilder angebracht mit Hinweis auf Laserklasse 4 und Laserklasse 2, was mich völlig verwirrte, bis ich einen Foreneintrag gelesen habe, der genau diese Thematik behandelte. Mit Schutzeinrichtungen Klasse 2, ohne Klasse 4.

    Kann gerne morgen ein Foto hier reinstellen, bin leider schon zu Hause.

    Der Hersteller hat ausdrücklich empfohlen, eine Laserschutzbrille immer zu tragen, wenn man sich in der Nähe des Gerätes aufhält.
    Eine Absauganlage muss erst noch besorgt werden, dadurch dass keine GBU vorhanden ist, wurde all diese Aspekte noch nicht betrachtet (Schnellschuss eben). Jetzt steht das Ding mitten in der Fertigung (hab ich schon erwähnt, dass wir in einem Holzgebäude arbeiten?) und von der GL heisst es nur, der muss schnell in Betrieb gehen.
    Bei der GBU sind wir beim Thema, die Abteilung untersteht mir und meinem Vorgesetzten, der allerdings mit der Beschaffung auch nichts zu tun hatte. Uns wurde das Ding regelrecht einfach so hingestellt vom Inhaber der Firma, der mit der Abteilung nix zu tun hat. Deswegen bin ich auch so angefressen, gefährliche Maschinen kaufen und dann wegducken, wird schon gut gehen. Die ganzen Punkte arbeite ich sehr gerne ab, aber ohne all das ist das für mich auf gut Glück. Deswegen die Frage, ob ich meine Empfehlung schriftlich festhalte, bis all die Sicherheitsaspekte geklärt sind.


    Hallo zusammen,

    ich bin leider am verzweifeln.

    Mein Chef hat über das Wochenende per Schnellschuss eine CO2-Laser Gravurmaschine gekauft. Dabei handelt es sich um eine Laserklasse 4 mit Einhausung, also im Normalbetrieb Laserklasse 2.

    Absprache mit mir, der SiFa, gab es nicht. Keine PSA, GBU oder Ein-/Unterweisung durch den Lieferant (deutscher Händler, amerikanische Firma) gab es nicht. Auf Nachfrage bekam ich wenigstens eine Empfehlung für die Laserschutzbrille.

    Nun das große Problem, die Herren möchten den Laser schnellstmöglich in Betrieb nehmen. Da ich auch Arbeitsvorbereiter bin und einer meiner Mitarbeiter den Laser einrichten soll (ohne Fachkenntnisse) hab ich jetzt die doppelte A-Karte.

    Nächste Woche ist die ASA-Sitzung, da werd ich das ganze Beschaffungsthema nochmal ansprechen, da es schon der zweite Fall ist, dass eine Maschine ohne SiFa-Einbezug gekauft wurde (die Maschine des ersten Falles definitiv nachgerüstet werden muss).

    Ich bin ein wenig unschlüssig, ob ich nun eine schriftliche Empfehlung schreiben soll, den Laser nicht ohne PSA, GBU und Einweisung in Betrieb zu nehmen, da ich dass bisher nur mündlich gemacht habe, wurde aber belächelt.

    Betriebsanweisung unterschreiben?

    Da wurde das Thema bereits behandelt.

    Ich lass die Betriebsanweisungen generell immer unterschreiben. Die Verantwortlichen sollen ja über Gefahren an Arbeitsplätzen Bescheid wissen und Anweisungen geben. Durch die Unterschrift lass ich mir bestätigen, dass er sowohl die Gefahren als auch die Anweisungen zur Kenntnis genommen hat.

    Dazu eine gute Formulierung:

    "Eine entsprechende Unterschriftenzeile soll jedoch auch an die Gewissenhaftigkeit des Erstellers appellieren und den Beschäftigten einen Ansprechpartner für Fragen liefern. Wenn das Unterschriftenfeld also dazu führt, dass die Betriebsanweisung sorgfältiger erstellt und die darin festgehaltenen Maßnahmen strenger umgesetzt werden, empfiehlt es sich, die Betriebsanweisung vom Vorgesetzten unterschreiben zu lassen."

    https://www.gesi.de/blog/2021/05/1…schrieben-sein/

    Hmm ... sieht mir doch gewaltig nach einem Neubau aus.
    Tja. da hat wohl jemand bei der Planung verpennt, die Anlieferung entsprechend zu berücksichtigen.

    Definitiv Fehler der GF und der Planer ... und keine Aufgabe für die FaSi.
    Schätze, das läuft auf eine Neuorganisation der Anlieferung mit entsprechenden Umbauten hinaus ...

    Damit hat sich die zuständige Behörde positioniert und wird diese Aussage wohl kaum noch abschwächen.
    Kenne so eine Situation aus erster Hand.
    Führte letztlich dazu, das die betreffende Firma Versand und Lager in ein besser geeignetes Gebäude auslagern musste.

    Das Gebäude ist auch ein Neubau, bei dem mehrere Dinge nachträglich geändert wurden. Eine Laderampe ist auch vorgesehen, aber die Bauphase ist auch noch nicht vollständig abgeschlossen, da noch mehrere Gebäude folgen. Sprich, ich suche eine zufrieden stellende Lösung für 1-3 Jahre.


    Ich bin ja nicht nur FaSi in meinem Betrieb, von daher ist die Frage wessen Aufgabe das ist letztendlich egal, da sich sonst niemand darum kümmern kann. Ich versuche auch nur, den Scherbenhaufen zu richten, aktuell bin ich noch dabei, eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für den Stapler zu beantragen, da er auch immer wieder kurze Strecken auf der Strasse zurücklegen muss (Von der Halle in der Betriebshof ).

    Gut, hast du darin auch berücksichtigt, dass dann für den Stapler und den Fahrer besondere Vorgaben existieren? Siehe hier.

    Ich bin bereits in Kontakt mit dem Hersteller, der Stapler ist nach der StVZO zulässig für den öffentlichen Strassenverkehr und besitzt hierfür auch die Austattung und ist versichert durch die Betriebshaftpflicht.

    Die verlinkte Seite hab ich schon mehrmals studiert :D