Pflichten bei Arbeitsunfall

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  • Hallo 😊

    Ich bin neu hier im Forum und fange meine SiFa-Ausbildung am 22.05 bei der BG RCI.

    Eine Frage, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat…

    Wir hatten gestern einen Arbeitsunfall. Bei den Reinigungsarbeiten an einer Maschine, fiel dem MA ein Deckel auf den Kopf, dabei zog er sich 2 kleine Wunden im Stirnbereich zu.

    Nach einer Ersten-Hilfe-Maßnahme von unserem Ersthelfer vor Ort, wurde der MA drauf hingewiesen (Schichtführer) sicherheitshalber einen Arzt aufzusuchen. Der MA wollte keinen Arzt aufsuchen und ging (nach eigenem Wunsch) nach der Verarztung seiner Tätigkeit nach.

    Der Vorfall/Unfall wurde in das Verbandsbuch und Schichtbuch eingetragen.

    Jetzt die Frage:

    Ist der Arbeitgeber in so einer Situation verpflichtet dafür zu sorgen, dass der MA einen Arzt aufsucht und gibt es ein offizielles Formular, wo der MA mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er die Arbeitstätigkeit auf eine eigene Gefahr wiederaufnimmt?

    Ich habe diesbezüglich recherchiert und nicht wirklich was Handfestes gefunden…

    Kann mir da einer von euch ggf. helfen?

    Vielen lieben Dank im Vorfeld 😊

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  • Hallo,

    ich denke das fällt in die Kategorie "Fürsorgepflicht des Arbeitgebers". Wenn keine Ausfallerscheinungen des MA erkennbar sind, und er zurechnungsfähig erscheint, würde ich diesen aber auch weiter arbeiten lassen.

    Und selbst wenn du ihn zum Arzt schickst, bleibt die Frage wie er denn hinkommt? Fährt selbst und setzt sich eventuell weiterer Gefahr aus?

    Das ist aber nur meine persönliche Meinung, keine Aussage welche auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Aber GMV ist immer angebracht!

    Gruß

  • Hallo,

    ich denke das fällt in die Kategorie "Fürsorgepflicht des Arbeitgebers". Wenn keine Ausfallerscheinungen des MA erkennbar sind, und er zurechnungsfähig erscheint, würde ich diesen aber auch weiter arbeiten lassen.

    Und selbst wenn du ihn zum Arzt schickst, bleibt die Frage wie er denn hinkommt? Fährt selbst und setzt sich eventuell weiterer Gefahr aus?

    Das ist aber nur meine persönliche Meinung, keine Aussage welche auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Aber GMV ist immer angebracht!

    Gruß

    Ich persönlich würde es auch so machen... Aber ich denke mir (da es sich um eine Verletzung im Kopfbereich handelt) sicher ist sicher 🤷‍♀️ denn man weiß ja nicht, wie heftig der Stoß war und was dabei evtl. das Gehirn abbekommen hat 🤷‍♀️

  • Aus meiner Sicht, habt Ihr im Unternehmen alles richtig gemacht.
    Bei einem Arbeitsunfall muss das ganze ins Verbandsbuch eingetragen werden. Der Mitarbeiter muss dazu aufgefordert werden zu einem Durchgangsarzt zu gehen. Außerdem muss Auskunft darüber gegeben werden, wo der nächste Durchgangsarzt ist oder wer der verantwortliche Durchgangsarzt für das Unternehmen ist (Oftmals gibt es sowas bei größeren Unternehmen).
    Wenn der Mitarbeiter sich gegen einen Arztbesuch entscheidet und auch zurechnungsfähig wirkt, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen ihn weiter arbeiten zu lassen. Insbesondere bei Kopfverletzungen würde ich als Arbeitsgeber allerdings auf eine Untersuchung bestehen.

  • fiel dem MA ein Deckel auf den Kopf, dabei zog er sich 2 kleine Wunden im Stirnbereich zu.

    Das kann ja ganz unterschiedlich sein. Tonnenschwerer Metalldeckel aus 5m Höhe und zum Glück nur den Kopf gestreift oder federleichter Kunststoffdeckel mit scharfer Kante aus wenigen cm Höhe?

    Sofern es nur äußerliche Schrammen sind und der Beschäftigte weder Bewusstlos war noch irgendwie benommen wirkt, sowie sich zur Weiterarbeit in der Lage fühlt, würde ich ihn weiter arbeiten lassen, evt. unter regelmäßiger Beobachtung, denn manchmal ist nach einer Schocksituation der Körper hier zu unglaublichen Dingen in der Lage, bis es kippt und dann könnte noch eine gesundheitliche Nachwirkung kommen. Das alles hängt aber von der Verletzung ab, deren Beschreibung hier zur Bewertung zu undeutlich ist.

    Ist der Arbeitgeber in so einer Situation verpflichtet dafür zu sorgen, dass der MA einen Arzt aufsucht und gibt es ein offizielles Formular, wo der MA mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er die Arbeitstätigkeit auf eine eigene Gefahr wiederaufnimmt?

    Das ist intern über die Notfallorganisation zu regeln. Ein entsprechendes Formular gibt es nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das kann ja ganz unterschiedlich sein. Tonnenschwerer Metalldeckel aus 5m Höhe und zum Glück nur den Kopf gestreift oder federleichter Kunststoffdeckel mit scharfer Kante aus wenigen cm Höhe?

    Sofern es nur äußerliche Schrammen sind und der Beschäftigte weder Bewusstlos war noch irgendwie benommen wirkt, sowie sich zur Weiterarbeit in der Lage fühlt, würde ich ihn weiter arbeiten lassen, evt. unter regelmäßiger Beobachtung, denn manchmal ist nach einer Schocksituation der Körper hier zu unglaublichen Dingen in der Lage, bis es kippt und dann könnte noch eine gesundheitliche Nachwirkung kommen. Das alles hängt aber von der Verletzung ab, deren Beschreibung hier zur Bewertung zu undeutlich ist.

    Das ist intern über die Notfallorganisation zu regeln. Ein entsprechendes Formular gibt es nicht.

    Also der Deckel war jetzt nicht gerade leicht, aber die Höhe (so wie es mir berichtet wurde), war jetzt nicht übertrieben hoch 😅

    Aber genau das ist hier das Problem... Ich sitze im Büro und bekomme nicht immer alles mit und solche Infos bekomme ich meistens per Mail (die meistens NICHT Detailreich sind)

    Vielen Dank für deine Antwort, bringt mich auf jeden Fall weiter 😎👍

  • Also der Deckel war jetzt nicht gerade leicht, aber die Höhe (so wie es mir berichtet wurde), war jetzt nicht übertrieben hoch 😅

    Aber genau das ist hier das Problem... Ich sitze im Büro und bekomme nicht immer alles mit und solche Infos bekomme ich meistens per Mail (die meistens NICHT Detailreich sind)

    Vielen Dank für deine Antwort, bringt mich auf jeden Fall weiter 😎👍

    Das ganze war ja gestern? Wie ist es denn ausgegangen? Hat der Kollege durcharbeiten können und ist er heute wieder da gewesen?

  • Das ganze war ja gestern? Wie ist es denn ausgegangen? Hat der Kollege durcharbeiten können und ist er heute wieder da gewesen?

    Laut Schichtführer, hat MA seine Schicht beendet und heute ganz normal wieder die Arbeit aufgenommen.

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  • Aus Sicht eines RTW Fahrers. Selbst uns (Rettungsdienstpersonal) passiert es das "Patienten" nicht mit wollen. Es obliegt der Besatzung den Patienten aufzuklären und ein Formblatt auszufüllen. Sollte die Besatzung starke Zweifel haben würde ich immer einen Notarzt nachbestellen. Der Entscheidet ggf. auch gegen den willen des Patienten.
    Im "Betriebsalltag" ist die Situation schwieriger. Selbst eine "Freistellung" durch Meiser oder Vorarbeiter, mit der bitte zum Arzt zu gehen ist einfacher gesagt als getan, was ist wenn der MA sagt er geht und tut es trotzdem nicht?!?! ggf. Im Verbandbuch (-Zettel) als Notiz vermerken und mehr als einen Zeugen benennen.

  • Ich glaube, auch hier kann man es wieder kompliziert machen und/oder mit allen Mitteln versuchen, seinen A... vermeintlich an die Wand zu kriegen...

    Nach wie vor ist es so, dass NIEMAND (ausser einem Richter in ganz besonderen Fällen) jemanden zwingen kann, einen Arzt aufzusuchen.

    Natürlich kann ich einen RTW rufen, den verletzten MA versuchen, vor Ort zu halten, versuchen ihn selbst zum Arzt zu bringen, ihm eine Weiterarbeit untersagen etc.pp. Wenn er allerdings nicht zum Arzt will und/oder geht - dann ist das halt so.

    Wenn er am nächsten Tag mit einem Pflaster auf der Stirn auftaucht und sagt: "Mir geht's gut!" (und ich keine offensichtlichen Ausfallerscheinungen sehe) dann lass ich ihn wieder an die Arbeit.

    Wenn er dann Mittags umfällt und bei der Obduktion stellt man ein Aneurysma im Kopf fest - dann hab' ich als AG trotzdem nichts falsch gemacht.... Die Möglichkeit, dass hier dann ein entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall vorliegt, bleibt davon unberührt.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Empfehlen kann ich den Verletzten niemals alleine zur Notfallambulanz fahren lassen oder ihn mit dem Auto dort hinbringen.

    Sollte er aus Grund kollabieren hat man ein Problem.

    Verletzte sollten immer mit dem RTW transportiert werden.

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  • Empfehlen kann ich den Verletzten niemals alleine zur Notfallambulanz fahren lassen oder ihn mit dem Auto dort hinbringen.

    Sollte er aus Grund kollabieren hat man ein Problem.

    Verletzte sollten immer mit dem RTW transportiert werden.

    Da bin ich anderer Meinung. Das sagt die BG ETEM dazu:

    "Möglicherweise muss der Rettungsdienst gerufen werden. Ist es gesundheitlich unbedenklich, kann der Transport auch mit einem Taxi, Dienst- oder Privatwagen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln stattfinden, z. B. bei kleineren Platz-, Kratz- und Schürfwunden, leichten Prellungen oder Quetschungen.

    Soll ein Ersthelfer oder ein anderer Kollege den Transport begleiten? Diese Entscheidung muss der Hilfeleistende nach bestem Wissen fällen. Natürlich kann von einem medizinischen Laien nicht erwartet werden, dass er die Transportfähigkeit umfassend einschätzt. Maßstab ist also der gesunde Menschenverstand."

    https://etem.bgetem.de/4.2020/themen/…letzte-zum-arzt

    RTW's sind keine Taxis und generell schon an der Grenze der Kapazität in vielen Regionen. Wegen einer Platzwunde oder einem Kratzer würde ich keinen holen.

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

  • Ja - da hast du Recht.

    wenn es in den Bereich der überschaubaren kleineren Verletzungen geht, die ein Ersthelfer einschätzen kann - ok.

    Aber z.B. hat ein Mitarbeiter einen Stromschlag erlitten!

    Den lasse ich besser abholen.

    Es gibt bestimmt noch weitere Beispiele - da sagen auch die Rettungshelfer, das die Entscheidung richtig war.

  • Aber z.B. hat ein Mitarbeiter einen Stromschlag erlitten!

    Den lasse ich besser abholen.

    Ein Stromschlag ist NIEMALS ein Bagatellunfall sondern erfordert immer einen RTW.

    Das muss ein Ersthelfer wissen!

    Auch ein Notarzt sollte hinzugezogen werden, das entscheidet aber letztendlich die Leitstelle.

    Stromverunfallte werden i. d. R. auch stationär aufgenommen, da auch noch Stunden nach dem Stromschlag Probleme auftreten können.

    Ein wenig Input zum Stromunfall:

    https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/pdf/stromunfall-2016.pdf

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!