Hallo 😊
Ich bin neu hier im Forum und fange meine SiFa-Ausbildung am 22.05 bei der BG RCI.
Eine Frage, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat…
Wir hatten gestern einen Arbeitsunfall. Bei den Reinigungsarbeiten an einer Maschine, fiel dem MA ein Deckel auf den Kopf, dabei zog er sich 2 kleine Wunden im Stirnbereich zu.
Nach einer Ersten-Hilfe-Maßnahme von unserem Ersthelfer vor Ort, wurde der MA drauf hingewiesen (Schichtführer) sicherheitshalber einen Arzt aufzusuchen. Der MA wollte keinen Arzt aufsuchen und ging (nach eigenem Wunsch) nach der Verarztung seiner Tätigkeit nach.
Der Vorfall/Unfall wurde in das Verbandsbuch und Schichtbuch eingetragen.
Jetzt die Frage:
Ist der Arbeitgeber in so einer Situation verpflichtet dafür zu sorgen, dass der MA einen Arzt aufsucht und gibt es ein offizielles Formular, wo der MA mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er die Arbeitstätigkeit auf eine eigene Gefahr wiederaufnimmt?
Ich habe diesbezüglich recherchiert und nicht wirklich was Handfestes gefunden…
Kann mir da einer von euch ggf. helfen?
Vielen lieben Dank im Vorfeld 😊