Beiträge von AlEn

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    Also der Deckel war jetzt nicht gerade leicht, aber die Höhe (so wie es mir berichtet wurde), war jetzt nicht übertrieben hoch 😅

    Aber genau das ist hier das Problem... Ich sitze im Büro und bekomme nicht immer alles mit und solche Infos bekomme ich meistens per Mail (die meistens NICHT Detailreich sind)

    Vielen Dank für deine Antwort, bringt mich auf jeden Fall weiter 😎👍

    Das ganze war ja gestern? Wie ist es denn ausgegangen? Hat der Kollege durcharbeiten können und ist er heute wieder da gewesen?

    Ich bin kein Stahlbauer, aber ein Punkt ist mir aufgefallen. Die Querträger sind mit dem Ständerwerk verschraubt => die ganze Last, die auf den Querträgern aufgebracht wird, hängt als Scherkraft an den Bolzen. Das sollte man sich einmal näher ansehen.

    Weiterhin sind viele Paletten hinten auf den Klötzen, vorne leicht versetzt und in der Mitte ohne Unterstützung. Eigentlich sind Paletten nicht für so eine Lagerung ausgelegt, zumindest nicht unter Maximallast.

    Auch wäre interessant, wie die Paletten hier in die Höhe kommen. Ich vermute einmal mit einem Stapler oder Hochhubwagen und da wäre interessant, wie lang sind die Staplerzinken im Vergleich zur Palette? Sind diese länger, kann nicht gut eingelagert werden, denn dann besteht die Gefahr, dass die Staplerzinken hinten an der Wand anschlagen, während die Palette noch nicht voll auf dem Querträger aufliegt. => Absturzgefahr der Palette in die tieferliegende Regalebene.

    Ohne entsprechende Dokumente ist das Regal meiner Meinung nach nicht prüffähig.

    Das mit der Scherkraft an den Bolzen wollte ich auch grad schreiben. Ich würde von dem Typen der das Regal gebaut hat technische Unterlagen fordern. Einfach paar Stahlträger zusammenschustern und Regal nennen ist ja auch nicht die Superlösung. Zudem muss irgendwer sich damit schon beschäftigt haben, oder wie kommt man auf die Lastvorgaben!

    Verlangt doch vom Verleiher einfach einen Dolmetscher. Wir haben das so geregelt, dass bei einer Erstunterweisung und auch bei der jährlichen Sicherheitsunterweisung ein Dolmetscher durch die Zeitarbeitsfirma gestellt wird. Häufig arbeiten die Zeitarbeitsfirmen mit den gleichen Nationalitäten und brauchen da auch nur einen Dolmetscher.

    Schließlich möchte die Zeitarbeitsfirma ja an dem Personal Geld verdienen, also können die auch mal die wenigen Stunden im Jahr einen Dolmetscher bezahlen.

    Hallo,

    ich denke das fällt in die Kategorie "Fürsorgepflicht des Arbeitgebers". Wenn keine Ausfallerscheinungen des MA erkennbar sind, und er zurechnungsfähig erscheint, würde ich diesen aber auch weiter arbeiten lassen.

    Und selbst wenn du ihn zum Arzt schickst, bleibt die Frage wie er denn hinkommt? Fährt selbst und setzt sich eventuell weiterer Gefahr aus?

    Das ist aber nur meine persönliche Meinung, keine Aussage welche auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Aber GMV ist immer angebracht!

    Gruß