(Unter-) Weisungsbefugnis der SiFa

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  • Hallo zusammen,

    ich bin seit November offiziell SiFa. "Grund" für die Ausbildung war die Idee meines Chefs, mir als neues Aufgabengebiet das Thema Arbeitssicherheit zu geben. Dafür habe ich ein paar andere Bereiche+Mitarbeiter abgegeben. (Werde keine Vollzeit-Sifa sein...)

    Die Ausgangssituation ist also folgende :
    - Ich habe keine Mitarbeiter mehr
    - Ich bin zusätzlich Regalprüfer :thumbup:
    - Ich bin zusätzlich Ausbilder für FFZ

    In den letzten Jahren habe ich die meisten Unterweisungen durchgeführt, sowohl bei meinen Mitarbeitern (Bereich Versand) als auch für die Mitarbeiter in der Produktion, da ich seit über 10 Jahren in dem Unternehmen tätig bin und auch schon Leiter in anderen Bereichen war und so die (bis dahin geltenden) Abläufe und Maschine kenne bzw. kannte.

    Jetzt geht es also daran, die Bestellungsurkunde zur Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzusetzen. Da heißt es ja im Gesetz, dass ich nicht weisungsbefugt bin. Ich soll aber weiterhin Unterweisungen durchführen, obwohl ich ja, ohne "zugewiesene" Mitarbeiter, kein Vorgesetzter mehr bin (oder ?( ?) und folglich die Abteilungsleiter diese durchführen sollten.


    Frage: Soll / Muss / Kann man die Weisungsbefugnis in die Bestellung aufnehmen ?
    Einfach in die Bestellungsurkunde schreiben
    "Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist direkt der Betriebsleitung unterstellt und in der Anwendung der sicherheitstechnischen Fachkunde im Rahmen der ASiG weisungsbefugt"? Oder stelle ich mir da selber einen Haken ?

    Gruß
    riegel68

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  • Moin,

    weisungsbefugt bist Du nicht, aber das hindert ja nicht daran, dass Du die Unterweisungen durchführst und die Vorgesetzten mit ins Boot holst. Schließlich steht ja im §6 ASiG:

    Das was Du dann machen würdest, wäre die Belehrung im Sinne des §6 Ziffer 4 ASiG, die der Vorgesetzte dann in den "Stand" der Unterweisung "hebt". Immer daran denken, wer Weisungsbefugnis hat, hat auch Verantwortung.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    Werde keine Vollzeit-Sifa sein...)

    Soll / Muss / Kann man die Weisungsbefugnis in die Bestellung aufnehmen ?

    Ich wüsste nicht, was mich daran hindern könnte, dies in die Bestellung aufzunehmen. Die BG/UKen haben letztendlich auch nichts dagegen, da in anderen europäischen Ländern dies schon gängige Praxis ist.

    In deinem Fall ist es aber einfacher. Du bist Teilzeit-Sifa - dafür brauchst du keine Weisungsbefugnisse. Dann kannst du auch noch "Teilzeit-Safety Manager" werden - mit entsprechender Weisungsbefugnis.

    Immer daran denken, wer Weisungsbefugnis hat, hat auch Verantwortung.

    Das wäre doch gar nicht so schlecht. Dann bekommen wir vielleicht ein bißchen mehr Verbindlichkeit und Engagement im Arbeitsschutz in Deutschland.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Riegel68,

    eine SiFa o. FaSi soll keine Weisungsbefugnis haben, dass haben immer nur die Vorgesetzten der Mitarbeiter. Die SiFa berät den Unternehmer und seine Führungskräfte.
    Ich selber war mal Fertigungsleiter und SiFa was meiner Meinung sehr gut klappte aber nicht die Regel ist und bei den BG,s auch nicht gerne gesehen wird.
    In vielen Unternehmen haben die Führungskräfte aber leider keine Ahnung von Unterweisungen (z.B Dipl. Ing. direkt von der UNI)und auch nicht die Zeit dafür.
    Deshalb werden gerne die SiFas zur Unterweisung herangezogen die haben es ja in Ihrer Ausbildung gelernt oder sollten es zumindest.

    Ich selber Unterweise alle Mitarbeiter unseres Unternehmens Führungskräfte und Mitarbeiter. Nur überlasse ich die Terminierung der Unterweisungen/Schulungen den Führungskräften ich werde dann als Dozent eingeladen. Die Führungskräfte müssen bei der Unterweisung / Schulung anwesend sein und am Ende meinen Senf mit Unterschrift auf dem Schulungsnachweis bestätigen.
    So kann man es nach meiner und der Meinung meines AP,s der BG machen.
    Wenn man nicht so vorgeht also alles alleine macht übernimmt man automatisch Unternehmerpflichten, so hat man es mir jedenfalls bestätigt.
    Aber willst Du das wirklich?

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Hallo Sturm,
    so ähnlich Handhabe ich das auch.
    Ich bin nicht Weisungsbefugt, somit muß der Betriebsleiter bei der Unterweisung anwesend sein. Ansonsten ist die Meinung: Für die Arbeitssicherheit ist doch die Sifa verantwortlich, somit auch für Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilung...


    Mfg

    FS

  • Die SiFa berät den Unternehmer und seine Führungskräfte.

    Nicht nur die, sondern auch die Mitarbeiter beraten. Ist aber immer noch nicht angekommen? Wenn ja, dann zitiere ich gern aus dem SGB 7 - Gesetzliche Unfallversichrung - Kommentar. von Hauck /Noftz.

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  • ...ich hab in meiner Urkunde folgendes formuliert:

    "Sie sind im Unternehmen bezüglich aller Belange des Qualitätsmanagement-Systems und der Arbeitssicherheit weisungsberechtigt."
    Ein weiterer Weg: stell dir deine eigene Urkunde aus und lasse sie unterschreiben.

    VG Reinhard

    Hallo,

    Dies halte ich für gefährlich....

    1) SiFa man übernimmt Verantwortung - kann sie das ? Und will sie das?
    2) Es ist bequem für die Vorgesetzen, Raus aus der Verantwortung...

    Ich denke die SiFa kann gerne bei der Unterweisung unterstützen, auch Themen erläutern, ABER immer nach Absprache mit dem verantwortlichen Vorgesetzen und in dessen Beisein.

    Machen wir es den Vorgesetzen doch nicht zu einfach...

    Gruß
    QUASI

  • Moin,

    das ist immer eine Gradwanderung.

    Klar, die SiFa macht auch die Unterweisung (mit), doch offiziell steht sie in der zweiten Reihe. Vorne weg ist der Mensch, der auch weisungsbefugt ist.

    Wird eine Dienstleistung über eine externe SiFa eingekauft, so sollte sich das genauso verhalten. Offiziell also dann der Assistent, oder wie auch immer. Zumindest sollte das spätestens bei den Protokollen so rauskommen.

    Ausnahme: Eine SiFa hat in Personalverantwortung andere SiFa's unter sich. Also eine leitende Funktion. Nur in diesem Fall ist die erste SiFa dann weisungsbefugt.

    Im Zweifel ist immer der Unternehmer im Handlungsbereich.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Zusammen,

    in den Vorschriften steht, dass der Vorgesetze / Unternehmer verantwortlich ist. Wenn ihm die fachliche Kompetenz fehlt muss er sich Unterstützung holen.

    Im Klartext:
    Ich unterweise im Allgemeinen die Kollegen und Vorgesetzten. Welcher Vorgesetzte hat den Zeit alle MA zu schulen? Und wenn er es tut, welche Qualität hat das ganze (Stichwort lästige Pflicht, Zeit und Termindruck, Schichtarbeit etc.)? Ich will nicht alle über einen Kamm scheren, es gibt auch Vorgesetzte die das super toll machen.
    Falls ich jemand auf die Füße getreten bin entschuldig ich mich hier und jetzt schon mal, ich will keinen beleidigen, geringschätzen oder abwerten.
    Was ist den der Zweck der Unterweisung? Die MA sollen sensibilisiert, geschult und Aufmerksam gemacht werden, damit ihnen nichts passiert. Der, der es am besten kann und dem man die nötige Zeit dafür gibt sollte es machen, damit für die MA die größtmögliche Qualität dabei rauskommt.

    Thema Weisungsbefugnis:
    In meiner Stellenbeschreibung steht, dass ich immer dann Weisungsbefugnis habe, wenn eine Gefahr / Gefährdung für die Gesundheit der MA besteht, ansonsten immer den Umweg über den Vorgesetzten.
    Finde ich OK.

    Gruß aus dem Pott.
    Ruhrpott-Harry

  • Hallo zusammen,

    auch wenn das Thema hier im Forum älter ist, würde ich gerne meine Situation beschreiben und hoffe auf ein paar hilfreiche Meinungen. Oder Vorschläge.

    Ich bin als Arbeitsvorbereiter in meinem Betrieb tätig. Mir wurde nach kurzer Zeit die Ausbildung und Aufgaben der SiFa angeboten, was ich angenommen habe.

    Nun ergibt sich folgende Situation:

    Unterweisungen werden derzeit fast ausschließlich von mir durchgeführt, sowohl für neue Mitarbeiter, als auch für Praktikanten und Probearbeiter. Die Präsentation hierzu habe größtenteils auch ich erstellt.


    Ich habe bereits mehrere Male angemerkt, dass ich als SiFa und in meiner aktuellen Position keine Weisungsbefugnis habe und deshalb die Unterweisung nicht durchführen darf.

    Nun möchte man mir lediglich die Aufgabe der Unterweisung schriftlich übertragen, aber nicht die klassischen Unternehmerpflichten.


    Mittlerweile wurden die Führungskräfte durch die BG geschult in den Unternehmerpflichten. Dennoch soll weiterhin ich die Unterweisungen durchführen. Der Vorschlag, dass immer die entsprechende Führungskraft anwesend sein sollen bei der Unterweisung wurde auch abgelehnt, da die Führungskräfte zu wenig Zeit (und wahrscheinlich auch Interesse) haben.


    Wie seht ihr das? Ist eine Unterweisung meinerseits unter diesen Umständen sinnvoll und auch gültig? Oder soll ich nun Unterweisungen grundsätzlich ablehnen, da ich weder Weisungsbefugnis habe und die Führungskräfte nicht teilnehmen?

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

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  • Ohne Vorgesetzten kannst du nur schulen, aber nicht Unterweisen. Dies ist und bleibt an die Unternehmerpflichten gebunden.

    Diese "bleib mir bloß weg mit sowas"-Einstellung kennt jede Sifa, man muss sich halt positionieren.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Kann ich Hafensifa nur Zustimmen. Ohne Führungskraft bzw. Unternehmer, keine gültigt Unterweisung. Wenn die Führungskräfte die Zeit nicht aufbringen wollen oder können, dann wäre eine Softwarelösung evtl. hilfreich. Dann könnten die Vorgestzten nämlich die Schulungen einmal ausarbeiten und jedem Mitarbeiter zugänglich machen. Natürlich müssen Sie die Schulungen aktuell halten, aber man müßte sich nicht mehrmals im jahr versammeln, wenn wieder neue Mitarbeiter kommen oder zeitversetzt geschult werden muss aufgrund der Unternehmensgröße. Sowas geht dann über Terminals oder ein paar Comuter in einem Büro oder so.

    Da kommt es dann aber auch auf das System an wie das genau läuft.

    vg vom Izelion

  • Mittlerweile wurden die Führungskräfte durch die BG geschult in den Unternehmerpflichten. Dennoch soll weiterhin ich die Unterweisungen durchführen.

    Dann haben die wohl bei der BG Schulung nicht aufgepasst!

    *IroAN* Ich vermute jetzt einmal, dass auch von Dir erwartet wird die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn Du schon dabei bist, kannst Du auch gleich die dabei festgelegten Maßnahmen einleiten. *IroAus*

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich mache bei uns auch die allgemeine Sicherheitsunterweisung.

    Dabei mach ich diese im Namen der Vorgesetzten bzw. Geschäftsleitung, auch wenn diese bei der Unterweisung nicht anwesend sind.

    Dies steht bei mir aber auch bei den Aufgaben mit dabei.

    Arbeitsplatzbezogen muss sie der Vorgesetzte machen.

    Ich hab aber bewusst die allg. Sicherheitsunterweisung genommen, denn dann hab ich es wenigstens im Griff was und wie unterwiesen wird.

    Das klappt im großen und ganzen auch ganz gut.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Ich habe es auch wie Marco S. gemacht...

    Die allgemeine Sicherheitsunterweisung - bei mir war sie schon ein wenig arbeitsplatzbezogen im Hinblick auf Produktion, Labor, Büro, Außendienst,... - auch mit "Verantwortlich für die Unterweisung: Führungskraft xyz"... der habe ich dann auch die Dokumentation in die Hand gedrückt.

    Ich habe auch die Erstunterweisung der neuen Mitarbeiter getätigt - so habe ich die mal gesehen und bei der Gelegenheit den Arbeitsschutz (also mich) vorgestellt.

    Was ich auch gerne gemacht habe: Neue PSA, neue Sicherheitsmesser - das um eine ordnungsgemäße Einführung hin zu bekommen und auch Feedback zu erhalten.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Ich habe es auch wie Marco S. gemacht...

    Die allgemeine Sicherheitsunterweisung - bei mir war sie schon ein wenig arbeitsplatzbezogen im Hinblick auf Produktion, Labor, Büro, Außendienst,... - auch mit "Verantwortlich für die Unterweisung: Führungskraft xyz"... der habe ich dann auch die Dokumentation in die Hand gedrückt.

    Ich habe auch die Erstunterweisung der neuen Mitarbeiter getätigt - so habe ich die mal gesehen und bei der Gelegenheit den Arbeitsschutz (also mich) vorgestellt.

    Was ich auch gerne gemacht habe: Neue PSA, neue Sicherheitsmesser - das um eine ordnungsgemäße Einführung hin zu bekommen und auch Feedback zu erhalten.

    So halte ich das auch. Teilweise sind die FK dabei. In jedem Fall aber kennen sie die Inhalte und unterschreiben das Protokoll (meine Anmerkung in der Shoutbox von einer FK, die einfach unterschreibt und erklärt, dass ihr der Inhalt egal ist, ist zum Glück die Ausnahme).

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Leidiges Thema, das ich bei uns auch schon mehrfach angeprangert habe. Erstunterweisung, GB und BA sowie Unfalluntersuchungen wurden von meinen Vorgängern jahre- bis jahrzehntelang mehr oder weniger komplett alleine durchgeführt...Jetzt gehen natürlich alle in der Firma davon aus, dass das so richtig und meine Aufgabe wäre. Geschäftsführung und Führungskräfte langsam auf den richtigen Pfad zu lenken ist wirklich enorm mühsam...