Beiträge von riegel68

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    Hallo zusammen,

    ich bin seit November offiziell SiFa. "Grund" für die Ausbildung war die Idee meines Chefs, mir als neues Aufgabengebiet das Thema Arbeitssicherheit zu geben. Dafür habe ich ein paar andere Bereiche+Mitarbeiter abgegeben. (Werde keine Vollzeit-Sifa sein...)

    Die Ausgangssituation ist also folgende :
    - Ich habe keine Mitarbeiter mehr
    - Ich bin zusätzlich Regalprüfer :thumbup:
    - Ich bin zusätzlich Ausbilder für FFZ

    In den letzten Jahren habe ich die meisten Unterweisungen durchgeführt, sowohl bei meinen Mitarbeitern (Bereich Versand) als auch für die Mitarbeiter in der Produktion, da ich seit über 10 Jahren in dem Unternehmen tätig bin und auch schon Leiter in anderen Bereichen war und so die (bis dahin geltenden) Abläufe und Maschine kenne bzw. kannte.

    Jetzt geht es also daran, die Bestellungsurkunde zur Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzusetzen. Da heißt es ja im Gesetz, dass ich nicht weisungsbefugt bin. Ich soll aber weiterhin Unterweisungen durchführen, obwohl ich ja, ohne "zugewiesene" Mitarbeiter, kein Vorgesetzter mehr bin (oder ?( ?) und folglich die Abteilungsleiter diese durchführen sollten.


    Frage: Soll / Muss / Kann man die Weisungsbefugnis in die Bestellung aufnehmen ?
    Einfach in die Bestellungsurkunde schreiben
    "Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist direkt der Betriebsleitung unterstellt und in der Anwendung der sicherheitstechnischen Fachkunde im Rahmen der ASiG weisungsbefugt"? Oder stelle ich mir da selber einen Haken ?

    Gruß
    riegel68

    :62: Euch allen !

    Mein Chef war sicherlich nur überrascht, dass es länger dauert als gedacht. Aber jetzt weiss er ja Bescheid ! Ich werde dafür Sorge tragen, dass nur ausgebildete Fahrer auf dem Stapler sitzen werden (als GabelstaplerfahrerFAHRER bestellt werden:-))

    Damit ist die Frage für mich geklärt, danke nochmal.

    Eine allgemeine Anmerkung zur BGV D27 und BGG :
    Auszug aus BGV D27, § 7, Abs.1 "Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen"
    ,,2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind (..)"

    und

    Auszug BGG 925, Ziffer 3 "Gliederung und Umfang der Ausbildung"
    Ziffer 3.5 "Dauer der Ausbildung"
    ,,Die Ausbildung in der Stufe 1 "Allgemeine Ausbildung" sollte sich über drei bis fünf Tage bzw. 20-32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.(...)"


    Mehr ist über die Art/ Dauer der Ausbildung nicht definiert. Den Begriff "sollte" finde ich hier sehr dehnbar, daher wohl auch die "Unstimmigkeit" mit meinem Chef. Man (nicht ich) könnte davon ausgehen, dass auch weniger Tage und weniger Lehreinheiten ausreichen. (Es gibt ja auch seriöse Anbieter, die eine Ausbildung nach oben genannten Vorgaben innerhalb von 2 Tagen anbieten.).
    Klar definiert ist hier für mich nur, dass der theoretische Teil min. 10 Lehreinheiten umfasst !

    Gruss
    riegel68

    Ui, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.... 8|
    Danke für Eure Antworten, ich nehme das Thema sehr ernst, möchte meinem Chef aber nichts Falsches sagen. Es gibt ja leider immer wieder Unstimmigkeiten ob etwas "sein muss/Vorschrift/Gesetz " oder nur "sollte wenn möglich/Empfehlung" .....

    ICH möchte unbedingt, dass die Mitarbeiter einen Staplerschein machen, deshalb habe ICH ja auch 2 Entwürfe gemacht, von denen mein Chef sich eigentlich einen aussuchen sollte.
    ER hat bemängelt, dass es ja ganz schön lange dauert und ihm die Mitarbeiter dann ja eine Weile "fehlen". In der Vergangenheit ist es so gewesen, dass Leute OHNE Staplerschein bei uns tagtäglich gefahren sind. Einweisung in das Gerät und gut. Die hatten ja auch schon Vorkenntnisse als Staplerfahrer in ihren alten Betrieben, nur eben keinen "richtigen" Staplerschein.

    Verstehe ich Euch dann richtig, dass NIEMAND im Betrieb als Gabelstapler bestellt werden darf, wenn er nicht eine Ausbildung nach BGV und BGG (also mindestens 20 - 32 Lehreinheiten a 45minuten) absolviert hat ?


    Gruß
    riegel68

    Hallo zusammen,

    vor einigen Wochen habe ich meine Ausbildung zur FaSi begonnen. Schon jetzt wurde mir als neuer Aufgabenbereich alles rund ums Thema Arbeitssicherheit übertragen. Als Neuling lese ich also schon fleißig in diesem Forum mit!


    Nun zu meiner Frage:

    vor einigen Wochen habe ich das Seminar "Ausbilder von Gabelstaplerfahrern-Grundlagen" bei der BG absolviert.

    Jetzt habe ich meinem Chef 2 Ausbildungsvarianten (entweder 4 ganze Tage oder innerhalb von 2 Wochen stundenweise) vorgelegt.
    Das ist natürlich sehr zeitintensiv und er hat mich gefragt, ob es wirklich diese Ausbildung("Staplerschein") sein muss oder ob nicht für unseren Betrieb eine "Einweisung" bzw. "Unteweisung" ausreicht ( also z.B. 2 Stunden Theorie und dann 2 Stunden Fahrpraxis)

    Vielen Dank schonmal, bin für jede Hilfe dankbar :)

    Gruß
    Jörg

    Hallo zusammen,

    ich bin seit 2 Jahren Sicherheitsbeauftragter in meiner Firma.
    Mein Chef möchte nun mein Arbeitsgebiet um alles, was zum Thema Arbeitssicherheit gehört, erweitern.
    Hierzu habe ich mich bei unserer BG für die Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit angemeldet. Die Zusage, dass ich die Voraussetzungen erfülle, habe ich. Nun erhielt ich aber eine Absage der BG. Grund der Absage :
    „Die Einsatzzeit liegt in ihrem Unternehmen unter 50 Stunden jährlich“.
    Habe mit meiner zuständigen Aufsichtsperson bei der BG gesprochen. Es wurde wohl „nur“ die Grundbetreuung zugrunde gelegt und ich soll nochmal eine Email hinschicken.

    Nun meine Frage: was genau soll in der Email stehen ?

    Einfach einen Dreizeiler, dass die restliche Zeit durch die betriebsspezifischen Betreuung hinzukommt ? Ich soll ja in Zukunft alles leiten/prüfen/ überwachen/beraten, eben die Arbeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Und der Arbeitsaufwand ist meines Erachtens auf alle Fälle über 50 Stunden.

    Die Leistungsermittlung habe ich mir schon angeschaut,ein JA kommt bei fast 80% der Auslösekriterien hin, aber das Beschreiben der Leistungen (Aufwandskriterien) würde ja auch wieder mehrere Tage bzw. Wochen in Anspruch
    nehmen, in Zusammenarbeit mit meinem Chef. Und ich würde gerne die Ausbildung im November beginnen, nächster Termin in meiner Nähe ist erst im März 2014…

    Hier kurz unsere Betriebsdaten :
    54 Mitarbeiter, Gruppe III, Unternehmen im Großhandel mit Produktion, 2
    Produktionshallen, 4 Lagerhallen, diverse (Großraum-)büros
    Ach ja, es sind auch Umbauten (neuer Schulungsraum), neue
    Produktionsmaschinen, etc. in den nächsten 2 Jahren geplant.

    Gruß riegel68