Ablehnung Ausbildung wg. fehlender Einsatzzeit

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  • Hallo zusammen,

    ich bin seit 2 Jahren Sicherheitsbeauftragter in meiner Firma.
    Mein Chef möchte nun mein Arbeitsgebiet um alles, was zum Thema Arbeitssicherheit gehört, erweitern.
    Hierzu habe ich mich bei unserer BG für die Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit angemeldet. Die Zusage, dass ich die Voraussetzungen erfülle, habe ich. Nun erhielt ich aber eine Absage der BG. Grund der Absage :
    „Die Einsatzzeit liegt in ihrem Unternehmen unter 50 Stunden jährlich“.
    Habe mit meiner zuständigen Aufsichtsperson bei der BG gesprochen. Es wurde wohl „nur“ die Grundbetreuung zugrunde gelegt und ich soll nochmal eine Email hinschicken.

    Nun meine Frage: was genau soll in der Email stehen ?

    Einfach einen Dreizeiler, dass die restliche Zeit durch die betriebsspezifischen Betreuung hinzukommt ? Ich soll ja in Zukunft alles leiten/prüfen/ überwachen/beraten, eben die Arbeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Und der Arbeitsaufwand ist meines Erachtens auf alle Fälle über 50 Stunden.

    Die Leistungsermittlung habe ich mir schon angeschaut,ein JA kommt bei fast 80% der Auslösekriterien hin, aber das Beschreiben der Leistungen (Aufwandskriterien) würde ja auch wieder mehrere Tage bzw. Wochen in Anspruch
    nehmen, in Zusammenarbeit mit meinem Chef. Und ich würde gerne die Ausbildung im November beginnen, nächster Termin in meiner Nähe ist erst im März 2014…

    Hier kurz unsere Betriebsdaten :
    54 Mitarbeiter, Gruppe III, Unternehmen im Großhandel mit Produktion, 2
    Produktionshallen, 4 Lagerhallen, diverse (Großraum-)büros
    Ach ja, es sind auch Umbauten (neuer Schulungsraum), neue
    Produktionsmaschinen, etc. in den nächsten 2 Jahren geplant.

    Gruß riegel68

    Einmal editiert, zuletzt von riegel68 (8. August 2014 um 12:11)

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  • Hallo,

    du machst einfach eine Rechnung deiner erforderlichen Einsatzzeit für deinen Betrieb auf.

    Deine Einsatzzeit setzt sich aus Grundbetreuungzeit und betriebssp. Einsatzzeit zusammen.
    Die Grundbetreuung ermittelst du anhand der DGUV V2 für deine BG. Und den von dir gemachten Angaben.

    In der DGUV V2 gibt es noch einen Anhang für die betriebssp. und die gehst du Zeile für Zeile durch.
    Gefährdungsbeurteilungen beim Anschaffen von Maschinen nehmen ja viel Zeit in anspruch.

    Leiterprüfung ist keine Aufgabe einer Sifa!

    Bei Fragen einfach stellen.

    Gruß

    Wave

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Moin Jörg,

    bei der Ermittlung der betriebsspezifischen Betreuung solltest Du auf jeden Fall auf die geplanten Neubauten, Umbauten und Neuanschaffungen hinweisen und bei der Ermittlung der Einsatzzeiten nicht knausern, denn Du musst ja vorab schätzen, wieviel Zeit Du dafür vermutlich brauchen wirst. Dabei kann man auch mal daneben liegen.

    Ansonsten vestehe ich Deine BG nicht. Da will ein Unternehmer eine eigene SiFa im Haus haben, die geplante Maßnahmen begleiten soll. Was den Arbeitsschutz angeht kennt sich im Betrieb keiner besser auskennt als ein eigener Mitarbeiter. Keinee andere Betreuungslösung könnte es besser bringen - und die BG mauert. Haben die eine eigene Betreuungsstelle für kleinere Unternehmen, die nix zu tun hat und "Kunden" braucht?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,

    dass die Ausbildung über die BG nicht befürwortet wird kann mehrere Gründe haben.
    Sie schreiben dass Sie die Voraussetzunge für die Ausbildung erfüllen, also gehe ich davon aus, dass Sie mind. einen Meisterbrief haben.

    Hätten Sie diesen nicht, könnte die BG meisterähnliche Tätigkeiten in Ausnahmefällen akzeptieren. Die meisterähnlichen Tätigkeiten sollen betrieblichen Fachleuten eine Ausbildung ermöglichen, jedoch nur für die jeweilige Branche. Die tatsächlich begründeten Ausnahmen werden auch i.d.R. von der BG befürwortet und die ausgebildeten Sifa verbleiben meistens im Unternehmen.

    Das größte Problem ist bei Ihnen die fehlende Einsatzzeit. Natürlich kann man im branchenspezifischen Teil „Hochrechnen“ ab es muss immer noch in einem glaubhaften Verhältnis zur Grundbetreuung stehen.

    Bei Ihren 54 Beschäftigten kommen Sie auf eine Grundbetreuung von 27 Stunden/Jahr, davon gehen mindestens 11 Stunden an den Betriebsarzt. Also verbleibt Ihnen nur noch 16 Stunden/Jahr.

    Selbst wenn Sie ihre Grundbetreuung im brachenspezifischen Teil verzehnfachen würden, hätten Sie nur 160 Stunden im Jahr. Eine Vollzeitsifa wird mir rund 1.600 Stunden berechnet, also hätten Sie gerade mal 10% Einsatzzeit – diese reicht der BG nicht aus, weil die Kosten der Ausbildung zu hoch sind.

    Weiterhin viel Erfolg.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    ich bin mal wieder entsetzt. :cursing:
    Und muss es doch als Realität hinnehmen. :100:

    Die einen werden Sifas, ohne die Ausbildungsvoraussetzungen zu erfüllen. ;)
    Und die anderen dürfen die Ausbildung bei einer BG nicht machen, weil sie (zur Zeit) nicht genug Stunden im Arbeitsschutz aktiv sind.
    Damit hat das Berufsbild der Sifa keine Zukunft. Oder eben ein anderes als ich erwarte/erhoffe.

    riegel68:
    Nicht aufgeben. Nochmal nachhaken. Und falls nötig, eskalieren lassen:
    - die Fakten an die BG schicken
    - den Hauptgeschäftsführer dieser BG um eine Stellungnahme bitten
    - die DGUV (Dachverband) um Prüfung bitten
    - Industrie-/Handwerkskammer um Unterstützung bitten
    - die staatliche Gewerbeaufsicht informieren
    - ...

    Und ansonsten die Ausbildung bei einem freien Bildungsträger durchführen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • ...oder die BG wechseln und dann als Quereinsteiger versuchen die Ausbildung zu beenden. Vielleicht kann aber auch der Betrieb die BG wechseln...

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Aufgeben werde ich auf keinen Fall.

    Werde mich am Wochenende mal dran machen, alle Zeiten zusammen zu rechnen.

    AL_MTSA: Die BG hat 50 Stunden Mindesteinsatzzeit angegeben. Aber, wenn ich Dich richtig verstanden habe, muss ich mich an den Stunden einer Vollzeit-Sifa orientieren?


    Gruß riegel68

    Einmal editiert, zuletzt von riegel68 (8. August 2014 um 12:12)

  • Hallo,

    die BG hat 50 Stunden angegeben - wahrscheinlich als Hochrechnung für die Gesamtbetreuung aufgrund der Branchenwerte.
    Die Grundbetreuung liegt de facto bei 27 Stunden und wie bereits gesagt die 23 Stunden setzen die als realistische betriebsspezifische Betreuung an.
    Aber die 50 angegeben Stunden müssen ja noch mit dem BA "aufgeteilt" werden.
    Die BG orientiert sich an der Einsatzzeit; ist diese zu gering sind die Kosten der Ausbildung für die BG zu hoch.
    Könnten Sie mal 1.000 Stunden Einsatzzeit glaubhaft erörtern, würde die Ausbildung wohl befürwortet. Aber diese Zahl wird Ihr Betrieb nie erreichen.

    Niko
    so lange man sich das Zertifikat beim freien Bildungsträger "kaufen" kann wird sich hier nauch nichts ändern.
    Aber: wir arbeiten daran..... ;-))

    Die Ausbildung bei der BG/Unfallkasse wird ausschließlich im jeweiligen Haus entschieden, da können Sie anschreiben wen Sie wollen - bringt nichts.
    Die Klärung kann nur mit der Prävention der zuständigen BG erfolgen.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),