Moin zusammen,
hier mein später Dank für Eure Hilfe.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenMoin zusammen,
hier mein später Dank für Eure Hilfe.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
der heiße Sommer dieses Jahres (und der vielleicht weiteren Sommer der nächsten Jahre - wer weiß?) hat bei uns die Diskussion aufgebracht, ob wir unsere bisher vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen im Bereich "Klima" nicht vertiefen sollten.
Meine Schwierigkeit dabei: Wir arbeiten im Freien (Gleisbau) - und die gesetzlichen Vorgaben bzw. Informationen sind entweder schwerpunktmäßig auf Arbeitsstätten in Räumen bezogen oder für Arbeiten im Freien eher sehr allgemein, sodass mir ein wenig die Ansatzpunkte fehlen.
Vielleicht habe ich ja bisher an den falschen Stellen gesucht, daher wäre ich dankbar für weitere Anregungen / Hilfe in jeder Form. Vielleicht gibt es irgendwo ein Grundgerüst, das ich als Grundlage verwenden kann, und das ich nur nicht gefunden habe?
Ideenlose Grüße aus dem Norden
nj 1964
Moin,
ich hab die LEK 1 zwar bei der BGBau gemacht, und das ist auch schon etwas länger her,
aber ich habe etwa nur halb soviel Lernaufwand betrieben und damit ein - angeblich - gutes
Ergebnis erzielt. Das genaue Ergebnis hat man uns nicht mitgeteilt.
So wie sich Dein Beitrag liest, bist Du gut aufgestellt und ausreichend vorbereitet.
Das wird schon.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin,
das wird schon.
Noch zwei Ergänzungen.
Wie mein Vorredner schon sagte: Fragen genau durchlesen. Vielleicht kommt Dir eine Frage vom Stick bekannt vor. Da steht dann z. B. "Welche Aussage ist richtig?"
In der Prüfung könnte die Frage lauten. "Welche Aussagen sind falsch?". In beiden Fällen sind die Antwortmöglichkeiten identisch. Die Gefahr des zu schnellen Lesens im Stress kann zur falschen Beantwortung führen, obwohl man die Antwort kennt.
Manchmal wird z. B. Frage 15 von Seite 1 durch z. B. Frage 26 auf Seite 2 beantwortet.
Gruß aus dem Norden
nj1964
Moin zusammen.
s.schmid hat Recht. Wenn man gesetzeskonform handeln will, muss man das Gehirn ausschalten.
Letzteres widerstrebt uns aber auch. Wir machen es auch wie s.schmid.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
PS: Das ganze ist noch genialer als die ArbMedVV
Moin,
auch ich kenne die beiden DIN nicht, würde mich aber an das halten, was Dir Andrasta schon aufgezeigt hat.
Es kommt auch darauf an, wie die Gründung des Gebäudes aussieht (Flachgründung mit Streifenfundamenten, Keller ja/nein, Tiefgründung mittels Pfählen), neben dem Du buddeln willst.
Unterm Strich würde ich selbst bei einer Tiefgründung nicht ohne entsprechendem Abstand (s. Andrasta) Löcher oder Gräben ausheben.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin - und ein dickes Dankeschön.
Wenn man im WWW an den falschen Stellen sucht und die falschen Fragen stellt...
Jetzt ist Licht im Dunkel.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
an mich wurde ein Thema herangetragen, bei dem ich nicht sattelfest bin (um nicht zu sagen: unwissend).
Dennoch möchte ich gerne weiterhelfen - und hoffe hier auf fundierte Tipps.
Auf einer Baustelle sollen Kabelkanäle aus GFK montiert werden. Dazu müssen sie geschnitten, gebohrt und geschliffen werden, was zu Staubentwicklung führt.
Meine Recherche ergab zwar die eine oder andere Information - die ich aber nicht so recht einordnen kann.
Daher meine Bitte um Hilfe an die Experten.
Danke im Voraus.
nj 1964
Hab wohl doch noch was vergessen
Die Mitarbeiter sind im Gleisbau beschäftigt.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin A_B,
ja, die nehmen den Wagen auch mit nach Hause. Teilweise sind es Fahrgemeinschaften, sodass der Fahrer erst seine Kollegen einsammelt bzw. nach dem Baustelleneinsatz wieder zu Hause absetzt.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Hallo zusammen,
vielleicht sollte ich erst mal darüber nachdenken, ob ich Euch bei einer Frage alle Fakten liefere, bevor ich das Thema lostrete.
AxelS stößt mich da wieder auf so eine Euch fehlende Info.
Unsere Mitarbeiter fahren grundsätzlich nur mit Firmenwagen. Sowohl bei An- und Abreise vom/zum Einsatzort, als auch bei den Fahrten von/zum Hotel.
Auf den Baustellen sind Aufenthaltscontainer vorhanden und mobile WC´s mit Waschgelegenheit.
(Ich glaub, jetzt hab ich nichts mehr vergessen.)
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Hallo,
und danke für Eure Antworten.
Die von AxelS angesprochene Entfernung der Hotels von der Baustelle machen mir auch Sorgen.
Andererseits: Die Mitarbeiter könnten sich auf der Baustelle umziehen, tun dies aber nicht, sondern kommen gleich in Arbeitskleidung vom Hotel auf die Baustelle.
Dann wiederum passt die Auslegung von A_B besser.
Es bleibt wohl Auslegungssache.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
ich hab mal wieder ein Problem. Diesmal mit den Ausnahmen für Waschräume auf Baustellen nach der ASR A4.1.
Während in Pkt. 6 für feste Betriebsstätten alles klar geregelt ist, habe ich bei den Ausnahmen für
Baustellen eine Frage.
Wie ist folgende Festlegung der ASR zu verstehen:
8.3 Waschräume
(1) Werden von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle mehr als 10 Beschäftigte länger als zwei zusammenhängende Wochen beschäftigt, sind Waschräume bereit zu stellen.
Dies ist nicht erforderlich, wenn die Beschäftigten von der Baustelle täglich in Betriebsgebäude mit Sanitärräumen oder in Verbindung mit der Baustelle stehende Unterkünfte
zurückkehren.
Bedeutet das, dass ich auf der Baustelle keine Waschräume vorhalten muss, wenn meine Mitarbeiter auf Montage nach Feierabend wieder in ihre Hotelunterkunft zurückkehren?
Reicht dann auf der Baustelle eine ausreichende Zahl von Waschmöglichkeiten für die Hände aus, weil die Hotelzimmer "in Verbindung mit der Baustelle stehende Unterkünfte" sind?
Bin ich völlig auf dem Holzweg?
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
wer weitere "heiße" Bilder sehen will, der schaue mal unter https://sifaboard.de/www.klsk.de
nj 1964
Moin Adam,
und herzlich willkommen.
Wenn ich das aus den Zeilen richtig herauslese, verstößt "Dein" Unternehmen schon seit längerem gegen die DGUV V 2, sollte wirklich für >10.000 Mitarbeiter nur eine einzige SiFa vorgesehen sein.
Wie de Uil schon festgestellt hat: Einer allein schafft das nicht.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin,
vielleicht sind wir selbst ein wenig daran Schuld. Wir bieten den Mitarbeitern ein gewisses Standardsortiment an Schuhen an aus dem sie auswählen können.
Manche Mitarbeiter sind auf "ihre" Schuhe, die sie das Jahr über tragen, so fixiert, dass Alternativen für einen Winter nicht in Betracht gezogen werden.
Im Gleisbau ist in den Wintermonaten generell wenig Arbeit, sodass mancher Mitarbeiter in einem "normalen" Jahr auch ohne Winterschuhe auskommen kann.
Der Jahresbeginn war bei uns diesmal etwas anders. Gerade in der größten Kälte musste gearbeitet werden - und dabei traten dann die Probleme auf.
Wir haben nichts davon, wenn unsere Mitarbeiter in Eiseskälte krank werden, daher die Suche nach einer schnellen Abhilfe.
Ansonsten sollte man als Mitarbeiter schon wissen, dass es im Winter nicht nur kalt, sondern auch mal saukalt werden kann und entsprechend handeln.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin,
nicht, dass hier der Eindruck aufkommt, wir würden keine Winterschuhe ausgeben. Das machen wir schon.
Es gibt aber Mitarbeiter, die diese Schuhe nicht tragen wollen - und feststellen mussten, dass Wintertage auch kalt sein können.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
und Danke für Eure Antworten.
Das Thema Baumusterprüfung hat mir auch im Kopf rumgespukt.
Allerdings war ich unsicher, denn es geht weder um Einlagen aus orthopädischen Gründen, noch um Isolier- oder Leitfähigkeit, die ich in diesem Zusammenhang mit Chemie, Strom etc. verbunden hätte.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
hat jemand von Euch Erfahrung mit akkubetriebenen Heizsohlen in Sicherheitsschuhen?
Irgendwie hat dieser Gedanke bei Eiseskälte im Gleisbau ja seinen Reiz.
Ich habe nur die Befürchtung etwas zu übersehen, weil wir/ich damit keine Erfahrung haben - und Werbung verspricht viel.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Danke Euch.
Insgesamt habt Ihr unseren Kenntnisstand bestätigt - und wir haben keine Neuerung übersehen.
Da ich bei der Begehung selbst nicht dabei war, kann ich über die Beweggründe des Auditors nur spekulieren - da konnte mir auch die betroffene Baustelle nicht weiterhelfen.
Gruß aus dem Norden
nj 1964