Moin zusammen,
ich hab mal wieder ein Problem. Diesmal mit den Ausnahmen für Waschräume auf Baustellen nach der ASR A4.1.
Während in Pkt. 6 für feste Betriebsstätten alles klar geregelt ist, habe ich bei den Ausnahmen für
Baustellen eine Frage.
Wie ist folgende Festlegung der ASR zu verstehen:
8.3 Waschräume
(1) Werden von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle mehr als 10 Beschäftigte länger als zwei zusammenhängende Wochen beschäftigt, sind Waschräume bereit zu stellen.
Dies ist nicht erforderlich, wenn die Beschäftigten von der Baustelle täglich in Betriebsgebäude mit Sanitärräumen oder in Verbindung mit der Baustelle stehende Unterkünfte
zurückkehren.
Bedeutet das, dass ich auf der Baustelle keine Waschräume vorhalten muss, wenn meine Mitarbeiter auf Montage nach Feierabend wieder in ihre Hotelunterkunft zurückkehren?
Reicht dann auf der Baustelle eine ausreichende Zahl von Waschmöglichkeiten für die Hände aus, weil die Hotelzimmer "in Verbindung mit der Baustelle stehende Unterkünfte" sind?
Bin ich völlig auf dem Holzweg?
Gruß aus dem Norden
nj 1964