Beiträge von Niko

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    Ich bin nun auf der Suche nach einem Schriftstück das aussagt, das die konventionellen Pistolen nicht verwendet werden dürfen.

    Hallo falcon,


    vielleicht kommt das vermeintliche Verbot auch von Kollegen, die einmal bei einem US-Konzern gearbeitet haben?

    In den USA gibt es eine Vorschrift zur Druckreduzierung auf 30 psi bei Druckluft für Reinigungszwecke. Wir (mein Arbeitgeber) müssen dieser OSHA-Vorschrift folgen.

    Reduction of Air Pressure below 30 psi for Cleaning Purposes | Occupational Safety and Health Administration (osha.gov)


    Gruß, Niko

    Guetn Morgen,

    Airbags und Anschlaggurte,

    Fahrassistenzsystem

    Was hat das mit der Nutzung als Feuerwehrfahrzeug zu tun? Das gilt doch für alle Verkehrsteilnehmer?

    Software UPDATE

    Siehe oben. Und nach 15 Jahren ist die Elektronik nicht mehr lieferbar bzw. zu reparieren.

    Sondersignalanlage

    Warum sollte keine neue Sondersignalanlage und Digitalfunk installiert sein?


    läuft und läuft und läuft

    besser als die heutigen

    E-Starter, keine Chance dann zu starten

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Ein Gerätewart der solch ein Schätzchen in der Halle hat, hat natürlich mehr Arbeit als mit einem neuen Kfz.

    Das möchte ich bezweifeln. Der Gerätewart muss heute nur Elektroniker sein. Der Wartungsaufwand bei meinen Oldtimern ist geringer und übersichtlicher als bei meinen neuen Fahrzeugen.

    Und eine persönliche Erfahrung: Bei der Flut im Ahrtal war ein Kollege mit einem 50 Jahre alten Hanomag Henschel THW-Fahrzeug der "King". Es hat einfach zuverlässig funktioniert mit seinem alten VW-Käfer-Motor Stromaggregat.

    Gruß, Niko

    Hallo,

    Das spart der Feuerwehr wirklich Zeit

    an die Feuerwehrler und Rettungsdienstler unter uns:

    Wird diese Karte / Info tatsächlich im Ernstfall gesucht und verwendet?

    Ich habe vor einiger Zeit mit einem Ausbildungsleiter für Rettungsassistenten das Thema diskutiert. Ergebnis war, dass in seinem Zuständigkeitsbereich diese Informationen über die Rettungsleitstelle angefordert werden. Das Risiko, irgendwo im Auto zu suchen und veraltete Informationen zu bekommen, wird nicht eingegangen.

    Groß, Niko

    Hallo Simon,

    Was wird da wohl auf mich zu kommen? Wie kann ich mich daruaf vorbereiten ?

    Was soll dir schon passieren? Entweder du kriegst den Job, oder eben auch nicht.

    Bei ersterem ist alles klar. :doppelthumbsup:

    Bei zweiterem - wer weiß, wofür es gut ist. Arbeitsstellen als SiFa gibt es zur Zeit genug, du kannst dir also heraussuchen, für welche Schwerpunkte im Arbeitsschutz und in welchem Industrie- bzw. Gewerbebereich du aktiv sein möchtest.

    Nachdem du schon die erste Runde überstanden hast, kannst du davon ausgehen, dass die Firma Interesse an dir hat.

    Du solltest auch davon ausgehen, dass deine Gesprächspartner Profis sind. D.h., irgendwelche Spielchen werden sofort durchschaut - wie diese dann gewertet werden, ist ein anderes Thema.

    Zur Vorbereitung:

    Ich gehe davon aus, dass du weißt, was du kannst und willst. Dazu kannst du dir einige Stichworte und Beispiele notieren.

    Dann solltest du dich über die Firma kundig machen:

    - Was wird gemacht?

    - Wie ist die Struktur? Konzern oder Einzelfirma?

    - Wie sind die Arbeitsschutzthemen? Die Homepage sollte dazu etwas haben ...

    - Wer sind die Kunden der Firma?

    - Was brachte die Presse über die Firma?

    - ? und mehr

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    Nimm die Reichsbedenkenträger mit ihren "Ja, aber...", "Das gibt's doch gar nicht!" und "Da will dich einer nur ausnutzen!" Aussagen nicht ernst.

    Er soll die Bedenken des Aufgabenvolumes und der erforderlichen Qualifikation sowie immensen Verantwortung nicht ernst nehmen?

    :?:

    Ich lese, dass die Bedenkenträger nicht ernstgenommen werden sollen. Und das ist für mich ein guter Ansatz.

    Damit ist nichts über Bedenken über Auftragsvolumen oder Qualifikation gesagt worden.

    8)

    Gruß, Niko

    Hallo,

    ich diskutiere gerade mit einer externen Sifa, inwieweit eine BA für handelsübliche Haushaltsprodukte (z.B. Spülmaschinentaps),

    ...und der Arbeitsschutz verliert bei solchen Themen weiter an Glaubwürdigkeit, weil man Sachen ins Lächerliche zieht, in dem man mit Betriebsanweisungen Sachen unnütz aufbauscht.

    Ich empfehle an dieser Stelle immer die Tabs, wo die sich selbst auflösende Schutzhülle drumherum ist, dann kommt man nicht mit dem Gefahrstoff in kontakt.

    Hm. Auf der Schiene war ich auch einmal...

    Bis dann eine Kollegin einen meldepflichtigen Unfall hatte. Sie hatte sich einen Spülmaschinentab in die Tasche ihrer Jeans gesteckt. Und es war Sommer...

    Der Arzt hat dann eine Verätzung am Oberschenkel diagnostiziert.

    Wobei die Betriebsanweisung den Unfall wohl nicht verhindert hätte. Eher mehr Unterweisung, Schulung und Sensibilisierung.

    Gruß, Niko

    Hallo,

    Bei solchen Pressemeldungen bin ich inzwischen sehr vorsichtig geworden. Zu einer fairen Beurteilung fehlen viele Informationen, z.B. wird nach OSHA oder nach lokalen (deutschen) Vorgaben berichtet? Und wie oft ein Rettungswagen vor dem Werkstor steht ist sehr subjektiv.

    Wie in einem Artikel angegeben, gibt es viele Unfallmeldungen durch Muskel-Skelett-Erkrankungen. Da ist das US-System weitaus restriktiver. Die uns in Europa gemeldeten MSD-Erkrankungen mit Bezug zum Arbeitsplatz sind viel zu niedrig (meine Auffassung). Auch ist z.B. eine "Hearing Shift" eine meldepflichtige Erkrankung in USA.

    Ich dachte, Arbeitssicherheit wird in den USA so groß geschrieben...

    Auch dort wird nur mit Wasser gekocht.

    Aber 8,1 als Rate der meldepflichtigen Unfälle ist hoch. Wir sind bei 1,6 und wollen in Richtung 1,0.

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    Gruß, Niko

    Sorry für das C - ich geb dir ein K!

    Hab gerade deshalb Unterricht gehabt...endlich Pause!

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    :doppelthumbsup: :122:

    Dankeschön

    Guten Morgen,

    Moin Nico,

    schon wieder ein C

    :6:

    hast du da mal Beispiele für, wo das im AS zur Anwendung kommt?

    Mein Kollege verwendet dies bei den Arbeitsplatzgefährdungsbeurteilungen. Habe ich so zum ersten Mal gesehen und bringt auch nicht wirklich einen Mehrwert. Er kennt diese Einstufungen aus dem Umweltbereich.

    Für die Ableitung von Maßnahmen ist es nicht wirklich hilfreich, aber zur Kommunikation ist es sehr plastisch, wenn über Kassandra oder Damokles gesprochen wird. Da hat jeder eine Vorstellung, wenn auch nicht greifbar.

    Das macht man als Sifa nicht.

    *IroAN* Deshalb haben wir auch Safety Managers, die eben auch Sifas sind (sein müssen). Die machen sowas. *IroAus*

    Gruß, Niko.

    Hallo Sifas,

    verwendet jemand von euch die Risikotypen, die wohl bei umweltrelevanten Beurteilungen verwendet werden, auch im Arbeitsschutz:

    • Zyklop bedeutet eine Kombination von unbekannter Wahrscheinlichkeit und hohem Schadensausmaß im Eintrittsfall. Beispiel: Erdbeben
    • Pythia bedeutet eine Kombination von unbekannter Wahrscheinlichkeit und unbekanntem Schadensausmaß im Eintrittsfall. Beispiel: BSE
    • Damokles bedeutet eine Kombination von geringster Wahrscheinlichkeit und hohem Schadensausmaß im Eintrittsfall. Beispiel: Bruch eines Staudammes
    • Pandora bedeutet eine irreversible Einwirkung von Stoffen oder Dingen auf die Umwelt, deren Auswirkungen noch weitgehend unbekannt sind. Beispiel: Umweltgifte
    • Kassandra bedeutet eine große zeitliche Spanne zwischen der Ursache und dem Schadensfall. Beispiel: Klimawandel
    • Medusa bedeutet Mehrdeutigkeit und Uneinigkeit über Ursache und Schaden. Beispiel: Elektrosmog

    Link

    Gruß, Niko

    Hallo Frank,

    Du berätst einfach die Führungskraft, dokumentierst das, lässt ihn seine Gefährdungsbeurteilung erstellen und hoffst, dass nicht eines Tages ein Kollege über die Kante geht. Nicht befriedigend aber schmerzfrei für alle Beteiligten (außer für den Kollegen der eventuell irgendwann unter aufschlägt).

    Genau das habe ich der Sifa vor Ort geraten. ;)

    Paradoxerweise wurde dann noch vorgeschlagen, den Bereich unterhalb des Daches frei zu räumen. =O  *SarkAn* Damit er (und sein Vorgesetzter am anderen Ende des Seils) "weicher" fallen. *SarkEnd*

    Aber wie mein Ex-Chef immer sagte: Hope is not a reliable process.


    Falls Ihr über den einzelnen Standorten noch eine Hierarchieebene habt, würde ich diese davon in Kenntnis setzen, denn es hat ja einen Grund, warum es an anderen Standorten anders gehandhabt wird.

    ^^Das bin ich. Deshalb ist das Thema bei mir gelandet. Und wird jetzt schön weitereskaliert...


    @an alle: Danke für die Antworten. Hat mir weitergeholfen und in meiner Aussage bestärkt.

    Gruß, Niko

    Hallo Frank,

    ich genieße es immer, deine Antworten zu lesen. :doppelthumbsup:

    Danke dafür.

    Moin Niko,

    vielleicht ist mein geistiger Horizomt einfach zu beschränkt, um zu erkennen, warum man mit solchen Menschen diskutieren und irgendwelche Normen als Argumentationshilfe aus dem Hut zaubern muss.

    Wenn die Gesprächspartner "Führungskräfte" sind, kann und sollte man sich dem Gespräch nicht entziehen. ||

    Was macht denn Dein Diskussionspartner, wenn der Kollege, den er sichern soll, ins Seil fällt und über die Kante geht?

    ...

    Ich würde den Diskussionspartner einfach fragen, was er im Fall der Fälle zu tun gedenkt.

    Gruß Frank

    Habe ich natürlich gefragt. Die Antwort: Dann springe ich hinterher, weil ich ja eh die Verantwortung habe. :cursing: War hoffentlich nicht ernst gemeint von ihm X/

    Sollte Dein Diskussionspartner Chuck Norris sein, vergiss bitte meine Fragen. *IroAus*

    Es geht schon in die Richtung. Ich Cheffe - du nix.

    Nahezu jedem normaldenkende Mitteleuropäer sollte spätestens dann ein Licht aufgehen.

    Mitteleuropäer - Ja - Sogar deutsch.

    Normal - ???

    Denkend - ???

    Da wären wir wieder bei der Mär vom gesunden Menschenverstand.

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    wir diskutieren derzeit (mal wieder) das Thema Dachbegehungen. Hierzu soll natürlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

    An einem unserer Standorte wird aktuell die Ansicht vertreten, dass die Sicherung über eine zweite Person mit in der Hand gehaltener Sicherungsleine ausreichend sei.

    Wir Sifas sind uns einig, dass dies nicht akzeptabel und zulässig ist. Frage an euch:

    - Habt ihr Argumente und Fakten, die dies belegen?

    - Habt ihr Beispiele, bei denen so etwas schief gegangen ist?

    - Habt ihr Beispiele über staatliche oder berufsgenossenschaftliche Maßnahmen hierzu?

    Dankeschön und Gruß,

    Niko

    Hallo Lolle1,

    Am sichersten erfährst du das von deiner BG.

    die Ausnahmegenehmigung erteilt die zuständige staatliche Behörde, üblicherweise das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz. Diese wird sich eine Stellungnahme der zuständigen BG einholen, aber ich sehe gute Chancen, dass du diese Genehmigung bekommst.

    Wie die Zusammenarbeit eurer Aufsichtsbehörde und eurer BG ist, weiß ich natürlich nicht. Da gibt es lokal sehr große Unterschiede (Ich stand einmal sprachlos daneben, als sich ein Beamter des Gewerbeaufsichtsamts und ein TAP der BG im Betrieb gestritten haben =O. Ist aber auch schon über 20 Jahre her, seither mache ich keine gemeinsamen Begehungen mehr mit staatlicher und BG-Beteiligung).

    Den Fachkundenachweis zum Arbeitsschutz musst du nicht bei der bzw. einer BG machen, aber dann ist es auch nicht kostenfrei.

    Gruß, Niko