Beiträge von NewWave

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    Hallo Volker,

    der Vorteil ist, ist sitze auf der bösen Seite des Blattpapieres :'D.

    Meine Kollegin aus der Straßenverkehrsbehörde hatte mich gefragt. Und ich bin nun einige Zeit raus und wollte mich nur versicher ob ich noch richtig liege. Was das Unternehmen macht, ist nicht meine Sache.

    Für mich muss nur meine Zufahrt und Aufstellfläche frei sein :D

    Gruß

    Stephan

    Hallo zusammen,

    jetzt habe ich mal ne echt doofe Frage.

    Wo steht es, dass ein Sammelpunkt/Sammelplatz im Freien gekennzeichnet seinen muss. Das er festgelegt und bekannt gegeben werden muss, klar. Auch im Flucht- und Rettungsplan muss er eingezeichnet sein. Das es sinnvoll ist diesen zukennzeichnen, ohne zweifel. Aber leider geht es hier um die Pflicht.

    Danke

    Mfg

    Stephan

    Hallo,

    die Zeit mit 5 bis 7 Minuten für die Evakierung ist gut als Richtwert zu nehmen, so würde der eintreffenden Feuerwehr ggf. schon Information vorliegen ob alle raus sind oder doch noch Personen fehlen. Es hängt wirklich viel vom Gebäude, dessen Aufbau und alter sowie des vorhanden baulichen Brandschutzes ab.

    Was man aber nicht verkenn darf, nicht immer ist das Aufsuchen eines Sammelplatzes erforderlich. Es gibt Bauordnungen, wonach man in Sicherheit ist, wenn man schon in einem anderen Brandabschnitt ist. Die horizontale Rettung ist hier das wichtige und nicht das Evakuieren des Gebäudes.

    Die Evakuierung ist ferner dann theoretisch Abgeschlossen, wenn der letzte Mitarbeiter durch die Tür ist, weil dann ist er in Sicherheit.

    Mehrere Sammelplätze klingt toll, ist aber meiner Erfahrung nach eher hinderlich insbesondere wegen der Vollständigkeitsprüfung. Ich habe es immer so gehandhabt, dass die Mitarbeiter das Gebäude verlassen mussten (kürzester Weg) und dann einen Sammelplatz aufgesucht haben. Und selbst da hat es bis zum Eintreffen der Feuerwehr gelangt. Die Produktionshallen waren längs rund 200m lang.

    Gruß

    Stephan

    Moin Stephan,
    praktisch habe ich kein Problem, da wir dieses System tatsächlich als Rückhaltesystem einsetzen, d.h. in der Unterweisung wird peniobel darauf geachtet, dass die Kollegen verstehen, dass die Auslängung maximal soweit geht, dass die Kollegen zwar noch die Attika des Daches erreichen aber nicht darüber hinabstürzen können. Natürlich kann es passieren, dass ein Kollege das Seil nicht angemessen kürzt, dann bestünde wieder die Möglichkeit, dass er über die Kante geht.
    [...]

    Hallo Frank,

    so wie deine Fragestellung ist und deine Beschreibung, so nutzt ihr es als "Auffangsystem", weil es schützt jemanden der bereits "fällt". Ein reines Rückhaltesystem hingegen schützt bereits vor dem Fall. Hier lassen sich auch keine "längen" einstellen.

    Ich selbst bin immer bemüht diese zwei System begrifflich zu trennen, damit die Mitarbeiter keine falsche Sicherheit vermittelt bekommen.

    Gruß

    Stephan

    P.S.: Ich kenne auch gute Optiker :rolleyes::rolleyes:

    Ja ein tragischer Unfall, welcher durch konsequente Führung bestimmt hätte vermieden werden können.
    Ich habe selbst schon Arbeiten untersagt, wo klar ein Rückhaltesystem erforderlich war. Die Arbeiten haben sich dann 4 Wochen verzögert.
    Aber ich habe der Geschäftsleitung dargelegt, dass ein Zeitungsartikel schlimmer wäre und es gab hier keinen Widerspruch zu der Entscheidung.
    Es wurde auch für die Zukunft vorgesorgt, dass ggf. ein Rückhaltesystem zur Verfügung gestellt wird.

    Möglich ist viel, es muss nur gewollt sein.

    Hallo,

    die Frage ist mehr, was ist dein Thema?
    150 Gefahrstoffe bei einer "normalen" Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Praktikumsarbeit finde ich zu Umfassend.
    Du kannst Gefahrstoffe mit ähnliche "Gefährdungen" zusammen fassen, z. Bsp. Aerosole wenn überall Propan/Butan als Treibgas drin ist und sonst keine weiteren Unterscheide sind.

    Du kannst in der Arbeit auch schreiben, dass das Thema auf Grund des Umfanges in der Arbeit nicht weiter berücksichtigt wird und du nimmst dir einen Stoff exemplarisch raus an dem du dein Vorgehen zeigst. In der Praxis ist es eh anders. Da müsstest du eine entsprechende Fachkunde nachweisen, dass du das machen darfst.

    Gruß

    Stephan

    PPS: In der Praxis wissen viele Betriebe auch nicht, dass der betriebliche Verbandkasten nicht ausreicht und der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen muss, ob der betriebliche Verbandkasten ausreicht oder weiteres Material zur Ersten Hilfe (z.B. Zahnrettungsbox, Hilfsmittel zur Zeckenentfernung, Beatmungshilfe, Hilfsmittel zur Zeckenentfernung, besondere Hilfsmittel zur Blutstillung) benötigt wird. Hier empfehle ich einen Blick in die Fachinformationen des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV.

    Hallo,

    danke für diese Information, das war mir so nie bewusst. *ironie aus* Warum hat mich mein Arbeitgeber bisher nur bezahlt?
    Ich finde derartige pauschale Aussagen nicht als zielführend. Wenn die Aussage stimmt, dass der Inhalt des Verbandkasten unzureichend ist und es generell mehr sein müsste, warum wurde die Norm in den letzten 10 Jahren nicht angepasst?
    Man sollte sich bei solchen Empfehlungen auch an die Erst Helfer denken. Die sind zum Teil schon nach dem öffnen des Verbandkasten mit dem Inhalt überfordert. Und das schon 2 Wochen nach einer Fortbildung.
    Für die Erst Helfer ist und bleibt es eine Ausnahmesituation. Ferner muss der Betriebsarzt in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Weil wenn man nur auf die Mitarbeiter hört, kommt da zu viel rein, was wiederum Ausbildungsbedarf bedeutet.

    Gruß

    Stephan

    Mein neuer Versuch: Branchenspezifik bei einer Baua-anerkannten Bildungsstätte (https://www.baua.de/DE/Themen/Arbe…Lehrgaenge.html).

    Hallo,

    meines Wissens nach handelt es sich hier nur um die Grundausbildung. :(
    Hast du mal bei der Aufsichtsbehörde angerufen? Weil so langsam wird dieses Verhalten geschäftsschädigend, was die BG'en hier machen... Aber Psychologen und Ärzte als Sifa zulassen...

    Die BGETEM bietet einen Lehrgang für 14 Tage wo BG ETEM, BGHM und BG Bau bei sind. Ist zwar nicht einfach aber ging.

    Gruß

    Stephan

    Hallo,

    wie wäre es mit der TRGS 555? Die TRGS sind ja Bestandteil der Gefahrstoffverordnung und somit bindend.

    Schade das die GF in dem Punkt so uneinsichtig ist ... bei mir existieren noch BA mit 4 Seiten aus der Zeit
    vor mir ...

    Gruß

    Stephan

    [...]
    So kennen wir die Akku-Probleme von Apple oder Samsung, als reihenweise Geräte hochgegangen sind.

    So sehe ich die Risikobewertung bezüglich Brand für normgerechte Akkus als valide an, aber ich sehe die Sicherstellung der Qualität der Akkus nicht als gegeben. Wenn Samsung und Apple auf minderwertige Ware reinfallen, [...]

    Hallo,

    auch wenn die Erkenntnisse aus dem Artikel schon ein paar Monde alt ist... Aber hier einen pauschalen Rückschluss auf die Akkuquallität schließen?
    Die Ursache bei Samsung war nicht der Akku, sondern die Folge einer nicht Einhaltung von Ausdehnungsbereichen für den Akku. Aber Information richtig zu bewerten ist für viele in unserer Zeit nur noch Zeitverschwendung.

    MfG

    Danke erstmal euch allen. :)

    Klar, 0% gibt es nie beim Arbeitsschutz. Und ich werde sicherlich schnell wieder damit zu tun haben, vor allem durch die Personalverantwortung... aber nicht als Sifa sonder als der Böse devil-squared

    Stephan

    Hallo Zusammen,

    auch wenn es sicherlich das falsche Unterforum ist, so möchte ich gerne die Möglichkeit hier als Sifa von Euch "Abschied" zunehmen.
    In nicht all zu ferner Zukunft werde ich eine neue Anstellung antreten und das hat 0% mit Arbeitsschutz zu tun.
    Jedoch werde ich bei Gelegenheit ins Forum schauen. Ich war damals froh das ich auf das Forum aufmerksam
    geworden bin und konnte hier viel lernen und hoffentlich auch viel von meinem Wissen weiter geben.

    Liebe Grüße

    Stephan

    :50:

    Es wurde ja bereits angesprochen, soll (und kann) der zukünftige Abteilungsleiter die Aufgabe als übergeordnete SiFa übernehmen ?Wird die Abteilung Q und HSE als Stabsstelle geführt? Dann muss aber eigentlich der Abteilungsleiter QM als SiFa bestellt werden.

    Ähnlich aus 2003:
    https://www.vdsi.de/files/1532/6681/1/wc032y59.pdf

    Danke für den Anhang, der spricht Bände |?
    So wie in dem Urteil angegeben ist es bei uns geregelt, der Personalchef kümmert sich bei mir nur um Urlaub und Fortbildung etc. Rest bin ich "frei", in dem was ich tue.

    Mfg

    Stephan