Noch ein paar Gedanken:
Dass ein BR da ist, bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass man auch einen Tarifvertrag hat. Die zuständige Gewerkschaft unterstützt in erster Instanz, wenn man vorher schon Mitglied war. Wenn man kein Mitglied ist und vielleicht noch nichtmal in einem Tarif der Gewerkschaft ist, wird das eher schwierig. Fragen kostet nichts, die Chancen würde ich aber eher gering sehen. Zumal es eher auf einen Vergleich und damit Arbeitgeberwechsel hinauslaufen dürfte. Der neue AG könnte im Bereich einer anderen Gewerkschaft liegen, so dass die jetzige Gewerkschaft nicht unbedingt damit rechnen kann, dass du langfristig Beiträge zahlen wirst.
Ich habe mal vor einer Bewerbung bei der vermeintlich zuständigen Gewerkschaft angefragt, ob die Firma in ihren Bereich fällt und sie mir den Tarifvertrag zur Verfügung stellen können, damit ich das mögliche Gehalt besser abschätzen kann. Da ich dort kein Mitglied war (andere Branche), wollte man mir aber nicht weiterhelfen ![]()
Wenn ich das aus meinen Arbeitsrechtschulungen noch richtig in Erinnerung habe, ist eine betriebsbedingte Kündigung wegen Outsourcing prinzipiell möglich, hat aber ein paar Kriterien:
Fällt die Tätigkeit intern komplett weg? Der BRV scheint sie dann ja noch weiter durchzuführen.
Wurde geprüft, ob die gekündigte Person wirklich nicht anders eingesetzt werden kann? Wie sieht es mit deiner vorherigen Position aus?
Kann die Firma belegen, dass sie sich tatsächlich auf die externe Vergabe festgelegt haben und der Grund nicht nur vorgeschoben ist? (z.B. Beschlüsse oder bereits geschlossener Vertrag mit Dienstleister)
Ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern mehr als Gedankenanregung gedacht
Ein Anwalt kann da bestimmt noch mehr beitragen.