Beiträge von Peas

ANZEIGE
ANZEIGE

    Noch ein paar Gedanken:

    Dass ein BR da ist, bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass man auch einen Tarifvertrag hat. Die zuständige Gewerkschaft unterstützt in erster Instanz, wenn man vorher schon Mitglied war. Wenn man kein Mitglied ist und vielleicht noch nichtmal in einem Tarif der Gewerkschaft ist, wird das eher schwierig. Fragen kostet nichts, die Chancen würde ich aber eher gering sehen. Zumal es eher auf einen Vergleich und damit Arbeitgeberwechsel hinauslaufen dürfte. Der neue AG könnte im Bereich einer anderen Gewerkschaft liegen, so dass die jetzige Gewerkschaft nicht unbedingt damit rechnen kann, dass du langfristig Beiträge zahlen wirst.

    Ich habe mal vor einer Bewerbung bei der vermeintlich zuständigen Gewerkschaft angefragt, ob die Firma in ihren Bereich fällt und sie mir den Tarifvertrag zur Verfügung stellen können, damit ich das mögliche Gehalt besser abschätzen kann. Da ich dort kein Mitglied war (andere Branche), wollte man mir aber nicht weiterhelfen :rolleyes:

    Wenn ich das aus meinen Arbeitsrechtschulungen noch richtig in Erinnerung habe, ist eine betriebsbedingte Kündigung wegen Outsourcing prinzipiell möglich, hat aber ein paar Kriterien:
    Fällt die Tätigkeit intern komplett weg? Der BRV scheint sie dann ja noch weiter durchzuführen.
    Wurde geprüft, ob die gekündigte Person wirklich nicht anders eingesetzt werden kann? Wie sieht es mit deiner vorherigen Position aus?
    Kann die Firma belegen, dass sie sich tatsächlich auf die externe Vergabe festgelegt haben und der Grund nicht nur vorgeschoben ist? (z.B. Beschlüsse oder bereits geschlossener Vertrag mit Dienstleister)

    Ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern mehr als Gedankenanregung gedacht :) Ein Anwalt kann da bestimmt noch mehr beitragen.

    Natürlich ist das eigentlich kein Hexenwerk.

    Bei einem unserer Kunden (ein großer, bekannter Staatskonzern) habe ich von einigen Projektleitern aber schon recht wilde Interpretationen gesehen, wenn ihnen einfach Laborergebnisse vorgelegt wurden...

    Kann sein, dass ich mich täusche. Mein Bauchgefühl sagt mir beim Einleitungstext, dass sich der Auftraggeber im Vorfeld der Rückbauarbeiten auch nicht so ganz mit potenziellen Gefahrstoffen auseinandergesetzt hat.

    Warum lässt der Auftraggeber die Beprobung und Bewertung nicht von einer Fachfirma machen? Da gibt es zahlreiche von (meist Ingenieurbüros). Fachliche Fehler bei der Beprobung (falsches Material beprobt, zu wenig Probenmaterial) und der Bewertung könnten damit reduziert werden.

    Mehrfach erlebter Klassiker bei der Laienbewertung: Es wird Asbest festgestellt, das Ergebnis liegt aber unter 0,1 M.-% (Grenzwert für die Einstufung als gefährlicher Abfall). Daraus wird dann geschlossen, dass man die TRGS 519 nicht beachten müsste.

    Bei uns gibt es die Vorgabe, dass die Vorgesetzten nach einem Arbeitsunfall einmal mit der Person über eine mögliche Schonarbeit sprechen sollen. Wenn sich was findet und sie einwilligt, gut. Ansonsten halt nicht. Die Unfallanzeige an die BG geht in jedem Fall raus.

    Ursprünglich kommt die Idee hier -wie Thilo schon angemerkt hat- vor allem vom Wunsch den LTIF zu verbessern. Der ist mir persönlich relativ wurscht. Ich finde die Vorgabe trotzdem sinnvoll. Mit Abstand die meisten Unfälle betreffen unser Baustellenpersonal. Die sind es gewohnt deutschlandweit unterwegs zu sein. Ich habe schon mehrfach mitbekommen, dass es Verunfallten Probleme gemacht hat, längere Zeit "untätig" zu Hause rumzuhängen. Von daher kann Schonarbeit da schon einen positiven Effekt haben.

    Für die Kollegen von der Baustelle waren es bisher i.d.R. Weiterbildungen wie Sprachkurse oder Unterlagen, um sich im internen Schulungskonzept weiter qualifizieren zu können, einfache Vormontage von Bauteilen, die später auf der Baustelle gebraucht werden, oder bei erfahreneren Kollegen auch die Unterstützung des Schulungsteams.

    Ich habe mittlerweile aber auch den Eindruck, dass man standardmäßig ein oder zwei Wochen krankgeschrieben wird, um die Wartezimmer zu entlasten und nicht, weil das medizinisch unbedingt so lange notwendig wäre...

    Da ich erst vor ein paar Wochen ein Arbeitsrechtsseminar hatte ein paar Punkte zur Ergänzung (aus dem Gedächtnis, bin kein Jurist):

    Wie AxelS schon gesagt hat, war es eine fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung und keine fristlose Kündigung. Für die verhaltensbedingte Kündigung sollte es mindestens eine Abmahnung aus dem Grund geben, wegen dem man verhaltensbedingt kündigen möchte. Da für das Gericht hier vor allem relevant ist, ob doch noch eine positive Verhaltensänderung zu erwarten ist, hilft es mehr als eine Abmahnung zu haben. (ist hier unter Punkt 35 zu finden ("eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht"). Mehr Abmahnungen aus dem gleichen Grund helfen dem AG also die Kündigungsschutzklage des AN zu gewinnen bzw. die Verhandlungsposition bei einem Vergleich zu verbessern. Ich meine beim Seminar wurde gesagt, dass 95% der Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich enden, weswegen die dann auch nicht veröffentlicht werden.

    Vor Gericht sind erstmal nur die Abmahnung zum gleichen Thema wie der Kündigungsgrund wichtig. Nicht alle der sechs Abmahnungen sind wegen Arbeitssicherheitsverstößen. (s. Punkte 39 bis 44)

    Wenn man sein Fehlverhalten nur weit genug streut, kann man sich also einen ganzen Strauß an Abmahnungen zulegen.


    Interessant wäre jetzt, was sich bei dem Mitarbeiter bzw. dem Unternehmen geändert hat, dass er sich nach 25 abmahnungsfreien Jahren plötzlich sechs Stück in zwei Jahren eingefangen hat. :)

    Moin,

    zur letzten Frage: Da nur anlassbezogen nicht regelmäßig ist und gefragt wird, ob die Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig durchgeführt werden, wäre "nein, nur anlassbezogen" und so etwas wie "nein, sie werden nicht aktualisiert" oder "nein, sie werden nur einmalig durchgeführt" klarere Antwortmöglichkeiten.

    Vielleicht bin ich da aber auch wieder etwas zu spitzfindig unterwegs :)

    Ich wollte die Umfrage ausfüllen, hab aber abgebrochen. Bitte als konstruktive Kritik verstehen:

    Frage 1: Warum die Unterteilung Straßenbau, Gleisbau, Rest, wenn laut Einleitung eh nur Gleisbau und Straßenbau ausgewertet werden sollen? (Wir wären Rest)

    Frage 4: Ist mir nicht so ganz klar. "extern vergeben" sagt doch nur aus, wer es macht, aber nicht wie der Arbeitsschutz in der Organisation verankert ist.

    Fragen 9 und 10: Warum kann man als Minimum nur 0,5 und nicht 0 angeben? Wenn ich 0,5 Vollzeitkräfte habe, ist das dann nicht schon eine Teilzeitkraft? Und was ist eine 0,5 Teilzeitkraft? geringfügig beschäftigt?

    Fragen 3 und 12: Lassen sich von den meisten wohl nur gefühlt beantworten.

    Frage 14: Finde ich zu undifferenziert. Sind nur die Begehungen der Sifas gemeint? Oder auch bspw. von Verantwortlichen auf der Baustelle? Was kreuzt man an, wenn bspw. der SiGeKo auf einer Baustelle die Beteiligten alle zwei Wochen oder wöchentlich zur Sicherheitsbegehung bittet?

    Frage 15: Nur anlassbezogen ist doch nicht regelmäßig. Nein bedeutet, man macht keine Gefährdungsbeurteilung? Oder unregelmäßig (bspw. anlassbezogen oder zufällig)?


    In der aktuellen Form, habe ich nicht das Gefühl, etwas aus den Ergebnissen lernen zu können.

    Ob die Antwort der BG von einem Menschen geschrieben wurde oder von einer KI? :/


    Erinnert mich zumindest an die Art, wie ich Fragen hier und da von meiner KI beantwortet bekomme: Frage kurz zusammenfassen, bisschen rumschwafeln mit Informationen, die zu 90% bekannt oder offensichtlich sind und am Ende bleibt keine klare Lösung, sondern nur Hinweise was man bei der Lösungsfindung/Entscheidung beachten sollte (auch hier wieder meist offensichtliche Punkte). Ganz wichtig ist dazwischen noch kurz anzumerken, dass Verständnis dafür da ist, dass das Problem nicht einfach zu beantworten ist ^^

    Was ist denn das für ein Wunschkonzert bei euch?

    "Liebe BG, wir haben ja Schnittschutzhandschuhe aber die Mitarbeiter wollen die einfach nicht tragen. Da können wir ja nichts machen" Die BG möcht ich sehen, die das akzeptiert...


    PSA wird angeordnet und wer sich nicht dran hält bekommt eine Abmahnung und fertig. Die Beantrage und Vergebe ich als SiFa auch gerne persönlich. Alleine für den Flurfunk "Man, die hat mir doch glatt eine Abmahnung gegeben!"

    Verstehe ich. Den Nackenschutz hätte ich auch gerne als Anordnung und nutze ihn auch selber bei Begehungen. Dazu konnte man sich weiter oben aber bisher nicht durchringen.

    Sonnenschutzcreme ist angeordnet. Anders als ein Helm oder Sicherheitsschuhe, die man klar sehen kann, lässt sich vor Ort aber oft nicht so leicht sagen, ob der Mitarbeiter in dem Moment einen ausreichenden Sonnenschutz durch die Sonnenschutzcreme drauf hat. Daher ist das auch eher ein Gefühl von mir. Bestellt wird es und in den Containern sehe ich regelmäßig die Tuben. Aber ob die genug genutzt werden, fällt mir schwer klar zu beurteilen.

    Kühlbandanas klar vorzuschreiben und die fehlende Nutzung mit Abmahnungen zu quittieren fände ich schwierig. Anders als bei der UV-Strahlung variieren das Hitzeempfinden die Auswirkungen von Hitze von Person zu Person. Zudem würde es bei Abmahnungen spannend werden mit dem Nachweis, dass die Temperaturschwelle erreicht war, bei der man das Kühlbandana tragen muss.


    Bei anderer PSA ist das klar geregelt und wird auch konsequenter durchgesetzt. Die Beispiele hier waren jetzt zufälligerweise noch die größten "Wunschkonzerte" :D

    Unsere Baustellen sind im Gleisbereich. Da lässt sich mit Verschattung leider nichts machen und durch die zeitlichen Vorgaben vom Auftraggeber ist es auch selten möglich die Arbeiten zu verschieben. Bei der BG Bau sind wir auch nicht, so dass wir da keine Vorteile mitnehmen können...


    Unsere bisherigen Maßnahmen:

    - Nackenschutz für den (weißen) Helm steht zur Verfügung, wird aber kaum abgerufen.

    - Sonnenschutzcreme steht zur Verfügung. Mein Eindruck ist, dass die Nutzung durch die Kollegen noch ausbaufähig ist.

    - Kühlbandanas können bestellt werden.

    - Jährliche Unterweisung zu Hitze und UV-Strahlung

    - Prinzipiell sind es die Kollegen gewohnt auch schon mal in Nachtschichten zu arbeiten. Wenn der Auftraggeber mitspielt, könnte man also auch Schichten in die Nacht verlegen, um der Hitze auszuweichen. Aber dass der AG da mitspielt und die Kollegen das auch selbst so wollen, kommt eher selten vor.

    - Schutzbrillen mit UV-Schutz und Tönung können bestellt werden. Bzw. bei den bestellbaren Schutzbrillen mit Korrektur kann auch eine automatische Tönung mitbestellt werden.

    - Wasser kann auf Firmenkosten geholt werden.

    - "Passive" Kühlboxen werden seit diesem Jahr angeboten, um die Getränke nicht zu warm werden zu lassen. Feedback von den Baustellen steht noch aus.

    - Langärmelige UV-Schutz- und Warnkleidung ist vorhanden (Hose) bzw. gerade im Test (Longsleeve). Kurze Hosen werden nicht mehr ausgegeben. Laut einem Freund aus Australien ist lange (Warn)Kleidung dort auf Baustellen übrigens schon seit langem Pflicht. Also machbar ist das.

    - Kühlwesten sollen jetzt auch getestet werden. Da die Kollegen aber so schon viel Zeug mit sich schleppen müssen, bin ich persönlich skeptisch, ob das großen Anklang finden wird.

    Moin,

    jetzt hab ich auch mal ein Thema. Hier am Standort kam spontan die Idee auf die Anfahrt zur zentralen Firmenweihnachtsfeier (knapp 300 km) mit einem Reisebus zu organisieren, damit nicht alle einzeln oder in Kleingruppen fahren. Eigentlich ein charmanter und auch wirtschaftlich nachvollziehbarer Gedanke.

    Der Clou: Fahren soll den Bus einer unserer Mitarbeiter, der wohl noch einen gültigen Führerschein der Klasse D und einen Personenbeförderungsschein hat, und den Vorschlag selbst gemacht hat. Wir sind ein Bauunternehmen und Personenbeförderung ist sonst auch nicht sein Job bei uns.

    Ich hab jetzt schon mal angemerkt, dass ich dabei etwas Bauchschmerzen habe. Hab mich mit dem Thema Personenbeförderung als Tätigkeit in der Firma bisher aber auch noch nicht beschäftigen müssen. Was sollten wir hier beachten, um sauber und sicher unterwegs zu sein? Oder sehe ich das zu eng? :/

    Kann mich leachim nur anschließen.

    Ich habe zugegebenermaßen keine Ahnung, wie viel externe Dienstleister für Sifa Tätigkeiten normalerweise verlangen. Hier wird das ab 49€ pro Monat angeboten. Dafür soll man dann u.a. Begehungen, Teilnahme an ASA-Sitzungen (Fahrtkosten und Spesen bereits inkl.) und Beratung innerhalb von 48h bekommen. Wie das ohne Dumpinglohn und ausbeuterische Arbeitszeiten (z.B. Fahrt zum Kunden nicht als Arbeitszeit aufschreiben) funktionieren soll, ist mir schleierhaft.

    Dazu drei scheinbar sehr junge Geschäftsführer, die in unzähligen Themen, bei denen Erfahrung nicht unwichtig ist, 100%ige Rechtssicherheit zum Bestpreis versprechen. Einer hat auch auf LinkedIn einen Post geliked, in dem es darum geht "low Performer" besser rauszuwerfen.

    Würde ich persönlich einen weiten Bogen drum machen.

    [...] weiß, was verbaut wurde. [...]

    Der war gut :D

    Durch Building Information Modeling (BIM) könnte sowas so langsam in Zukunft kommen. Zumindest bei den o.g. Akteuren, die sich um die Untersuchungen kümmern und BIM nutzen. Meine Erfahrung bis vor 5 Jahren war eher, dass keiner weiß, was verbaut wurde. Oft konnte man froh sein, einen halbwegs aktuellen Plan zu bekommen, den man zur Massenabschätzung nutzen konnte.

    Ich lese das so, dass der Auftraggeber eigentlich wenig bis gar keine Angaben mehr machen muss. Letztendlich muss der Auftragnehmer sich ganz allein um die Herkunft, Materialzusammensetzung kümmern.

    Das war vielleicht (inoffiziell) nie anders? Woher sollte der der Auftraggeber auch Angaben hernehmen?

    So wie der Auftragnehmer das dann auch machen müsste. Entweder selbst Leute haben, die das bewerten können, oder Gutachter beauftragen.

    In einem früheren Leben war das mein Job: Die meist sehr spärlichen Pläne und Unterlagen zu Gebäuden ansehen, Gebäude begehen, Proben nehmen und dann Gutachten dazu schreiben. Manchmal auch schon direkt Rückbau- oder Sanierungskonzepte auf dieser Grundlage. Kunden waren da vor allem der öffentliche Bereich (Kommunen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, etc.), die Bahn und Immobilienentwickler. Da möchte man halt wissen, welche Kosten auf einen zukommen, sowie Bauverzögerungen und Nachträge vermeiden. Die Bauunternehmen sind da ja sehr findig. Von daher würde ich vermuten, dass es in diesen Bereichen schon vorher ganz gut lief.

    Unternehmen, die an ihren Gebäuden Arbeiten durchführen lassen wollten und Gutachten angefragt haben, kamen eigentlich immer aus dem Konzernbereich. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen haben uns fast nie angefragt.

    Ich muss auch regelmäßig längere Strecken zu unseren Baustellen fahren. Wenn ich von zu Hause starte, wäre nur relevant, ob es vom Büro oder von mir kürzer wäre. Laut maps macht das für mich in alle Himmelsrichtungen aber nur +-5 Minuten aus. Ist also vernachlässigbar.

    Unsere Monteure haben eine etwas andere Regelung. Aber auch die müssen nicht unvergütet quer durch Deutschland fahren. Wäre ja noch schöner. Wir haben aber auch Betriebsrat und Tarifvertrag.

    Fahr halt zur Hauptverwaltung, grüß deinen Arbeitgeber und sag ihm, dass du jetzt zur Baustelle aufbrichst. Dann hat ja die Arbeitszeit an der Hauptverwaltung begonnen. Vielleicht merkt er dann, was für ein Quatsch das ist.

    Offene Türen und Fenster sorgen zwar dafür, dass sich der Schweißrauch weniger im Raum ansammelt. Trotzdem bekommt man den Großteil erstmal selber ab, da man ja mit dem Kopf darüber hängt.

    Die Objektabsaugung wäre da als techn. Lösung dem Helm (persönlich) natürlich vorzuziehen. Nach kurzer Suche scheint sich der Kostenunterschied zwischen einem mobilen Absauggerät für Schweißarbeiten und einem Schweißhelm mit Frischluft auch in Grenzen zu halten.

    Aufgrund der wechselnden Nutzer müsstet ihr euch beim Helm zudem noch Gedanken um die Hygiene und den Zustand der PSA machen (Reinigung und Prüfung auf Mängel nach jeder Nutzung?). Bei der Objektabsaugung entfällt der Hygieneaspekt und der Zustand der PSA wäre wie bisher Sache der ausführenden Firma.


    Zwei Dinge, die mir noch dazu einfallen:

    Wie sieht es mit dem Lärm während der Arbeit aus? WIG-Schweißen ist zwar vergleichsweise leise. So ein Container ist akkustisch aber suboptimal. Schweißen nahe der offenen Tür wäre diesbezüglich vermutlich schon einmal die vorteilhafteste Variante.

    Wenn bei offener Tür geschweißt wird, muss natürlich verhindert werden, dass Dritte durch Strahlung geschädigt werden. Da würden sich Schweißschutzwände vor dem Container anbieten. Hängt aber natürlich auch davon ab wo und wie der Container auf dem Gelände positioniert wird.