Beiträge von Ruhrpott-Harry

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    Hallo Zusammen,

    in den Vorschriften steht, dass der Vorgesetze / Unternehmer verantwortlich ist. Wenn ihm die fachliche Kompetenz fehlt muss er sich Unterstützung holen.

    Im Klartext:
    Ich unterweise im Allgemeinen die Kollegen und Vorgesetzten. Welcher Vorgesetzte hat den Zeit alle MA zu schulen? Und wenn er es tut, welche Qualität hat das ganze (Stichwort lästige Pflicht, Zeit und Termindruck, Schichtarbeit etc.)? Ich will nicht alle über einen Kamm scheren, es gibt auch Vorgesetzte die das super toll machen.
    Falls ich jemand auf die Füße getreten bin entschuldig ich mich hier und jetzt schon mal, ich will keinen beleidigen, geringschätzen oder abwerten.
    Was ist den der Zweck der Unterweisung? Die MA sollen sensibilisiert, geschult und Aufmerksam gemacht werden, damit ihnen nichts passiert. Der, der es am besten kann und dem man die nötige Zeit dafür gibt sollte es machen, damit für die MA die größtmögliche Qualität dabei rauskommt.

    Thema Weisungsbefugnis:
    In meiner Stellenbeschreibung steht, dass ich immer dann Weisungsbefugnis habe, wenn eine Gefahr / Gefährdung für die Gesundheit der MA besteht, ansonsten immer den Umweg über den Vorgesetzten.
    Finde ich OK.

    Gruß aus dem Pott.
    Ruhrpott-Harry

    Wegeunfall, weil..

    So wie ich es gelernt habe ist ein Arbeitsunfall immer gebunden ist an:
    - Arbeitsauftrag durch den Arbeitgeber / Vorgesetzten
    - Dient zur Wertschöpfung der Firma
    (Sichtweise der BG RCI)

    Da der MA die Arbeit noch nicht aufgenommen hat, ist es ein Wegeunfall.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Jährliche Aktualisierung gewünscht seitens BG RCI,

    ich habe kürzlich wegen dem Thema mit de rBG RCI telefoniert. Deren Wunsch ist es eine jährliche Aktualisierung durchzuführen.
    Das Ex-Schutzdokument ist eine "erweiterte" Gefährdungsbeurteilung und damit macht man sich die Arbeit nicht doppelt.

    Ich habe es bis jetzt bei Änderungen im Arbeitsablauf etc. gemacht, weil die Überarbeitung des Explosionsschutzdokuments in meinen Augen wesentlich mehr Arbeit ist. Diesen Standpunkt werde ich jetzt nochmal durchdiskutieren.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Zusammen


    Hallo. seit 31.5.2015 ist ja die Übergangsfrist mit den Piktogrammen ausgelaufen. Ich habe alle unsere BA´s umgestellt. Frage an euch: Wir sind kein Hersteller von Gefahrstoffen, sondern nur Verbraucher. Alte Gebinde mit alten Piktogrammen dürfen noch verbraucht werden, oder?

    Gruß
    Stephan


    Vorsicht bei der Umstellung der Betriebsanweisungen.

    Richtig ist, dass keine Gemische neu hergestellt und mit den alten Symbolen etiketiert werden dürfen. Aber wie Tiefflieger richtig sagte, die bereits hergestellten Produkte dürfen noch 2 Jahre verkauft werden.

    Jetzt kommt das Problem:
    Auf den Betriebsanweisungen müssen die Symbole / Piktogramme der im Betrieb verwendeten Stoffe sein. Wenn also ein Reiniger mit den alten Symbolen verwendet wird, muss auch auf der BA das alte Symbol zu finden sein.
    Da ich mich darüber (Erfolglos) mit einem Auditor unterhalten habe, kenne ich die Problematik. :thumbdown:

    Man sollte also nicht zu früh umstellen

    Gruss aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Hardy,

    wir arbeiten mit dem gesunden Menschenverstand. Letztenendes bleibt die Verantwortung beim Betreiber / Vorgesetzter und wenn der akzetiert, dass gelegentlich etwas davor steht, dann muss ich damit leben. Aber solche Zustände werden immer vermerkt und wenn das ein Dauerzustand wird kommt es bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung, weil es auf ein generelles Problem hinweißt.

    Anders sieht es aus wenn die Lagerbedingungen prinzipiell schlecht sind durch Umgebungseinflüsse etc.. Aber dann muss man die Lagerung an diesem Ort hinterfragen.

    Sicherlich sind diese Zustände nicht optimal und man kann die Nase rümpfen, aber viel wichtiger ist auch in meinen Augen das das System in Ordnung ist und alle Komponenten, damit es zu keinem Unfall kommt.

    Sollte es zu einem Unfall kommen, macht dir eine Solche Vorgehensweise wahrscheinlich Schwierigkeiten. Du kannst also wählen, in welches Fettnäpfchen du dich setzen willst.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Guudsje,

    auch wenn wir wahrscheinlich einer Meinung sind, ändert es an den Tatsachen nichts.

    Ich habe auf mehren Fortbildungen bei der BG Etem und BG RCI das Thema besprochen und immer bekam ich die gleiche Antwort. "Ja, der TAB hat Recht und du musst dir die Arbeit machen."
    Aus Spass macht sich keiner die Arbeit.

    Ich hab bei der letzten A+A , als das Thema frisch war, mit einem Software-Anbieter für GF gesprochen. Der sagte mir, das er sowas in letzter Zeit auch schon gehört hat, ich bin also kein Einzelfall.

    Ob das Sinnhaft ist oder nicht nicht, steht nicht zur Diskussion, aber die Rechtslage ist einfach: "Das Ergebniss der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren" => Nichts dokumentiert = Nicht durchgeführt.

    Es kann ja jeder selber entscheiden, ob er das mitmacht oder nicht. Aber Wo willst Du deine Argumente herholen, wenn Behörde und BG einstimmig sagen so ist es richtig?

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Braben,

    die Frage ist, willst Du es richtig machen oder nicht. Bis vor einiger Zeit hab ich es auch übersichtlich gehalten mit der GF. Dann kam durch einen Zufall ein TAB der Behörde und hat sich die GF´s angesehen und ein riesiges Fass aufgemacht. In der GF stand zum Beispiel nichts zum Thema Radioaktive Strahlung, weil wir auch keine Strahlung hatten. Die Antwort des TAB´s :"Wenn sie nichts schriftliches Festgehalten haben, dann haben sie sich mit dem Punkt auch nicht auseinandergesetzt." Im Gesetz steht nur drin, dass das Ergebnis der GF zu dokumentieren ist. Da zu diesen Punkten nichts geschrieben stand, war die GF mangelhaft. Nach einigem Streiten gab es einen Maßnahmenkatalog den wir abarbeiten mußten mit Androhung von Bußgeld und Fristen.
    Auf meine Anfrage bei der BG, ob das richtig sei, bekamm ich zur Antwort: "Ja, der TAB hat Recht."
    Alles meckern half nichts, wir haben einen heiden Aufwand betrieben um jeden Punkt zu berücksichtigen. Damit wir nicht übersehen hab ich das Formular GefDokLight der BG RCI genommen und zu jedem Punkt was geschrieben.
    Zur Info: Lt. Bußgeldkatalog für jede nicht vorhandene oder schlecht gemachte Gefährdungsbeurteilung 3.000 € Strafe.

    Viel Spaß. ;( ;( ;(

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo JRico,

    der Betriebsrat hat lt. BetrVG die "Pflicht" darauf hinzuwirken, dass Arbeitsschutzmaßnahmen (und geltendes Recht) durchgesetzt werden. Wenn er eine Maßnahme (Tragen von Sicherheitsschuhen) verhindert oder Blockiert, macht er sich strafbar und kann belangt werden. Auch wenn manche sich sträuben unbequeme Maßnahmen zu unterstützen, so sind sie doch mit verantwortlich und akzeptieren es dann.

    Der Unternehmer kann Dienste an Externe vergeben (Unternehmerentscheidung), aber die Mitarbeit eines BR an Gefährdungsbeurteilungen etc. bleibt bestehen.

    Auch welche Arbeitsschuhe bestellt werden bleibt Unternehmerentscheidung. Der BR kann darauf hin wirken das ein bestimmtes Modell angeschafft wird, aber solange der Sicherheitsschuh den Anforderungengenügen, kann er nicht die Kaufentscheidung verhindern.

    Der BR soll und muss helfen/unterstützen, die Entscheidung (so sie den den geforderten Ansprüchen genügt) liegt aber letzten Endes beim Unternehmer, da er auch dafür dei Verantwortung trägt.

    Mögliche Unterstützung bekommst Du ggf bei der Gewerkschaft deines Vertrauens oder der BG.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo zusammen,

    meine Erfahrung war/ist, dass ich einen Kurs bei einer fremden BG nur genehmigt bekommen habe, wenn die eigene BG den nicht angeboten hat.
    In diesem Fall wurde in einer Einzelfall-Entscheidung ein OK gegeben.

    War der Lehrgang nur ausgebucht, hieß es persönliches Pech oder eben warten sie auf das nächste Jahr.

    Bei der BG ETEM geht das Buchen von Kursen mittlerweile online, wohl auch um eine größere Transparenz zu erzeugen.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo zusammen,

    solange die Äpfel an dem Baum des Nachbarn hängen ("Lufthoheit" ist ein Irrglaube), ist das Pflücken Diebstahl. Erst wenn die Äpfel auf "meinem" Boden liegen gehen sie in meinen Besitz über und ich kann damit machen was ich will.
    Der Geschäftsführer hat also Glück gehabt, das er nicht angezeigt wurde.

    Aber wieviel Zeit muss ein Geschäftsführer haben, das er erwerbsmäßig Äpfel pflücken kann und wie schlecht bezahlt muss der sein, dass er sowas nötig hat. :thumbdown:

    Trotzallem finde ich das sehr dreist, so etwas als Arbeitsunfall zu melden und bei Ablehnung auch noch vor Gericht zu ziehen.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo JRico,

    Bei 96 MA und Faktor 1,5 müssen für den Arbeitsschutz 144 Std aufgewendet werden, davon mindestens 20% für den Betriebsarzt oder die Sifa.

    Untersuchungen werden in der Grundbetreuuing meines Wissens nach nicht angerechnet.
    Abrechnen sollte man aber trotzdem nur die geleisteten Stunden, oder stellen die auch die SiFa bei euch?

    Generell gibt es zu wenige Arbeitsmediziner und so können die sich das aussuchen, wo sie arbeiten.

    Unser Arbeitsmediziner ist auch nicht so oft vor Ort wie ich das gerne hätte, wie das abgerechnet wird weiß ich allerdings nicht.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo, ich sehe das so wie Tiefflieger (§8 ArbSchG). Ich würde versuchen mit der zuständigen Sifa eine gemeinsame GB zu erstellen. DA ihr das anscheinend regelmäßig anbietet, sollte es möglich sein die Örtlichkeiten abzusprechen und für Notfallmaßnahmen zu sorgen (Vielleich bin ich auch naiv). Sollte sich die andere PArtei querstellen, würde ich mit meinem Vorgesetzten reden und die Gefährdungen ansprechen. Der Vorgesetzte muss dann entscheiden, ob er das alles will.
    Abgesehen davon wäre es vielleicht nicht uninterressant über das Angebot eines "Deeskalations-Trainings" nachzudenken.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Hary

    Hallo Well done,

    eine Festlegung auf einen bestimmten Zeitraum steht meines Wissens in keinem Gesetz, Verordnung, etc., aber man kann von "Best Practice" sprechen, wenn sie mindestens jedes Jahr durchgeführt wird.
    Eine Gefährdungsbeurteilung sollte zusammen mit den Betriebsanweisung die Grundlage für die (min.) jährliche Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter sein. Wenn die Gefährdungsbeurteilungen veraltet sind, sind es im Umkehrschluss auch die Unterweisungen; so könnte man agumentieren.
    Lezten Endes, muss sie immer Überarbeitet/geprüft werden, wenn sich etwas ändert, Recht, Umgebungsbedingungen, etc..

    Ich hoffe, das hilft.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Koffer 81,

    ich sehe das ein bischen anders als Bauco. Die Erneuerung einer Steuerung ist in meinen Augen immer eine wesentliche Änderung. Auch wenn sich die Leistungsdaten nicht ändern, so ist doch der Austausch einer Steuerung ein bedeutender Eingriff, du tauscht ja quasi das Herzstück. Unser CE-Mann (ohne jetzt die genauen Umstände zu kennen) würde die Anlage in Bestandteile untergliedern und eine Steuerung am Kalander als seperate Einheit sehen. Dementsprechend muss die Steuerung auf dem Stand der Technik sein. Die nicht unmittelbar betroffenen Teile des Kalanders müssten eigendlich dann Bestandsschutz haben.
    Aber ich schließe mich Bauco an, wenn ihr schon mal die Anlage anpackt, dann würde ich auch direkt versuchen den Rest sicherheitstechnisch auf den heutigen Stand umzurüsten. So habt ihr nur einmal Ausfallzeiten und Du bist auf der sicheren Seite.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Micherheit,

    wenn Du den ganzen Zyklus durchlaufen hast, sehe ich da kein Problem. Du musst doch nur beschreiben wie es weiter geht.
    Beispiel: Die Neustrukturierung wird im nächsten halben Jahr monatlich überprüft. Sollten sich Abweichungen ergeben, wird der Handlungsszyklus erneut durchlaufen. Sollte die erwünschten Erfolge eintreten, werden die Überbprüfungen auf einen regulären Turnus von... gesetzt. Usw..

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry
    :thumbup:

    Hallo Micherheit,

    auch bei mir war der Handlungszyklus nicht komplett. Die neue Maschine war sehr teuer und da reden natürlich eine Menge Leute mit. In Absprache mit der BG habe ich es dann so gelöst, das ich alle tatsächlich statt gefundenen Handlungsschritte beschrieben habe und für die offenen einen "Fahrplan" skizziert habe. Keine wilden Spekulationen, aber man konnte erkennen das ich die Handlungsschritte verinnerlicht hatte.

    Wie meine Vorredner schon sagten, dass der Zyklus nicht komplett durchlaufen wird kommt öfter mal vor.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Guudsje,

    die Führungskraft steht auf jedenfall in der Verantwortung, egal ob mit oder ohne Pflichtenübertragung. Als Führungskraft ist man immer für das Wohlergehen seiner "Schutzbefohlenen" verantwortlich.

    Der Unterschied wenn etwas Schweres passiert ist der, das einem ohne Pflichtenübertragung der Richter erklärt, was man hätte tun sollen. Und wir wissen ja alle: Vor Gericht und auf hoher See.....
    Bei einer Pflichtenübertragung sieht man wenigstens für was genau man gerade stehen muss. Sollten gravierende Mängel bestehen, muss gehandelt werden.

    Aber ob der Vorgesetzte eine Pflichtenübertragung hat oder nicht, sollte nicht dein Problem sein. Hauptsache alle Gefahren werden ermittelt und vernünftige Massnahmen ergriffen.
    Klar ist es schön, wenn alles sauber dokumentiert und geregelt ist, aber wichtiger ist m.E. das die Arbeit gemacht und umgesetzt wird.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    ..heute ohne Toto

    @ Flügelschraube
    ArbSchG § 6 Dokumentation

    (1) Der Arbeitgeber
    muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
    erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der
    Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des
    Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.

    Aus dem Gesetzestext geht (leider) nur hervor, dass das Ergebnis, die Maßnahmen und das Ergebnis der Überprüfung Dokumentationspflichtig sind.

    Ein Urteil, in dem die schriftliche Dokumentation der GB vorgeschrieben ist, kenne ich nicht.

    Bei meinem letzten Audit (OHSAS 18001) haben der Auditor und ich uns noch über dieses Thema gesprochen. Auch er bemängelte die nicht vorgeschriebene Dokumentationspflicht. Ich würde mich freuen, wenn das geregelt würde.

    Wir sprechen bei uns offen über die GB mit den Mitarbeitern, den nur so (unsere Meinung) kann man alle Gefahren erkennen und versuchen zu beseitigen.

    Allerdings kann ich mir auch vorstellen, das im oben genannten Fall die GF kein Interesse an der Veröffentlicheung hat, da es evtl. deutliche Kosten für Umstruckturierungsmaßnahmen nach sich zieht.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    (heute ohne Toto)

    Hallo Zusammen,

    auch wenn wir es bei uns ganz anders handhaben, muss der Arbeitgeber weder die GF dokumentieren oder bekannt machen. Wie mein Vorredner richtigerweise sagte, "Der Unternehmer muss nur das Ergebnis der GF dokumentieren" und selbstvverständlich unterweisen. Es gehört m.M. nach zum guten Umgangston offen darüber zu sprechen, aber eine gesetzliche Grundlage dafür kenne ich nicht.
    Es nicht zu veröffentlichen würde bei mir alle Alarmsierenen angehen lassen.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry