Gefährdungsbeurteilungen an anderen Dienstorten

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  • Hallo,

    ich habe da wieder mal ein Anfrage hinsichtlich der Machbarkeit von Gefährdungsbeurteilungen an anderen Dienstorten. Unsere Berater (ÖD) fahren in die Kreisverwaltungen oder Verbandsgemeindeverwaltungen und bieten sogenannte aussensprechtage an. Auch an Dienstleistungsabenden. Wir sind an diesen Orten nicht Besitzer der Immobilien noch sind wir dort Arbeitgeber. Von Seiten der Verwaltungen bietet man unseren Mitarbeitern lediglich einen Raum an. Das kommt beiden Seiten (uns und den Gemeinden) zugute (Thema: Kunden- und Bürgernähe). Nun passiert es leider immer häufiger, dass unsere Mitarbeiter von aufgebrachten Bürgern "bedroht" (in welcher Form auch immer) werden.

    Ähnlich ergeht es unseren Betriebsprüfern (Überwachung und Kontrolle der Sozialversicherungsbeiträge) bei den zu überprüfenden Unternehmen. Im untersten Kellern ohne Schutz vor wütenden Unternehmern.

    Nun soll ich an den jeweiligen Orten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Ich bin der Meinung, dass das gar nicht möglich ist. Als Eigentümer der Gebäude oder als Unternehmer würde ich eine fremde Fasi nicht einlassen und meine Räume (und sei es nur einer davon) beurteilen. Zumal ich als "fremde Fasi" keine Möglichkeit habe, korrigierende Maßnahmen durchzusetzen. Wir seht Ihr das?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo Martin,

    das löst aber mein Problem nicht. Was mache ich dann mit den Gefährdungen? Ich kann die korrigierenden Maßnahmen bei den "anderen Arbeitgeber" für unsere Leute nicht einfordern. Unsere Mitarbeiter sind Gäste in diesen Häusern, respektive als Prüfer unterwegs.

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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    hast Du evtl. die Möglichkeit die Euch betreffenden Gefährdungsbeurteilungen der verschiedenen Dienststellen einzusehen?

    Ich gehe mal davon aus, dass die dortigen festen Mitarbeiter ähnlichen Gefährdungen ausgesetzt sind wie Eure "Gast"berater" und dafür entsprechende GFB vorhanden sind.

    Zu den Betriebsprüfern in Fremdunternehmen fällt mir allerdings nix ein. :( :(

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Mick,

    ich zäume das Pferd mal von hinten auf... was wären Deine korrigierenden Maßnahmen? ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • ...Nun soll ich an den jeweiligen Orten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Ich bin der Meinung, dass das gar nicht möglich ist. Als Eigentümer der Gebäude oder als Unternehmer würde ich eine fremde Fasi nicht einlassen und meine Räume (und sei es nur einer davon) beurteilen. Zumal ich als "fremde Fasi" keine Möglichkeit habe, korrigierende Maßnahmen durchzusetzen. Wir seht Ihr das?


    Ein Blick in §8 ArbSchGhilft weiter. Klarer Fall von notwendiger Koordination zwischen mehreren Arbeitgebern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • ich zäume das Pferd mal von hinten auf... was wären Deine korrigierenden Maßnahmen? ;)

    Naja, das käme auf die Gefährdung an. Für unsere eigenen Häuser haben wir z.B. zweite Türen in die Räume, in denen auf Grund des Flächenschnitts oder der Raumgröße die Möbel haben nicht umräumen können, einbauen lassen. Telefonanlagen wurden mit einem Alarmknopf versehen. Bei Betätigen können alle benachbarten Büros das "Gespräch" mithören und die Mitarbeiter eingreifen.
    Alle vorgenannten Maßnahmen wären in den anderen Häusern nicht umsetzbar. Die Kosten müssten die Eigentümer bezahlen. Das würde nicht funktionieren.



    hast Du evtl. die Möglichkeit die Euch betreffenden Gefährdungsbeurteilungen der verschiedenen Dienststellen einzusehen?

    Ich gehe mal davon aus, dass die dortigen festen Mitarbeiter ähnlichen Gefährdungen ausgesetzt sind wie Eure "Gast"berater" und dafür entsprechende GFB vorhanden sind.

    Mitarbeiter der Auskunfts- und Beraterstellen der Dt. Rentenversicherung sind anderen Gefährdungen ausgesetzt als Mitarbeiter auf Gemeinden oder Kreisverwaltungen. Wenn der Kunde gesagt bekommt, dass er keine oder nicht den erwarteten Rentenbetrag erhält, kann die Situation schon mal brenzlig werden. Von daher sind die Gefährdungsbeurteilungen nicht vergleichbar. Vielleicht hätte ich schreiben sollen, dass das Thema für die Beurteilungen "Gewalt durch Kunden" heißt.


    Zu den Betriebsprüfern in Fremdunternehmen fällt mir allerdings nix ein.


    nj 1964

    Mir auch nicht. ?(



    Ein Blick in §8 ArbSchGhilft weiter. Klarer Fall von notwendiger Koordination zwischen mehreren Arbeitgebern.

    Arbeitgeber sind wir! Die anderen (Gemeinden oder Verwaltungen) stellen nur die Räume zur Verfügung. Eine Koordination findet diesbezüglich nicht statt. Man befürchtet sogar den "Rauswurf" bei entsprechender vorheriger hier diskutierter Vorgehensweise. Wir sind da nur "Gäste".
    Wir mieten diese Räume auch nicht. Das Ganze ist somit ein "Freundschaftsdienst". Die Bürgermeister bieten diesen Service als Ihre Art der Nähe/Dienst an den Bürgern an. Gehen aber damit auch keine Verpflichtungen ein.
    Wir betreiben in unseren Häusern zum Schutz der Mitarbeiter einen mords Aufwand. Dann kommen unsere Mitarbeiter in den Außendienst und finden dort katastrophale Zustände vor. Teilweise allein im Gebäude, im obersten Stock ohne jeglichen Schutz. Wenn da mal etwas passiert, dann würde das niemand bemerken. Nur am Geruch der verwesenden Leiche Tage später feststellen. Und dann kann man auch nur hoffen, dass nicht nur ein Fenster zum Lüften geöffnet wird. :D

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • Naja, das käme auf die Gefährdung an...


    Die Gefährdung ist imo die selbe. Siehe Begrifflichkeiten ;)

    Zitat von Mick1204

    ...Für unsere eigenen Häuser haben wir z.B. zweite Türen in die Räume, in denen auf Grund des Flächenschnitts oder der Raumgröße die Möbel haben nicht umräumen können, einbauen lassen. Telefonanlagen wurden mit einem Alarmknopf versehen. Bei Betätigen können alle benachbarten Büros das "Gespräch" mithören und die Mitarbeiter eingreifen.
    Alle vorgenannten Maßnahmen wären in den anderen Häusern nicht umsetzbar. Die Kosten müssten die Eigentümer bezahlen. Das würde nicht funktionieren.


    Technische Maßnahmen sind nicht, oder nur sehr bedingt möglich. Welche weiteren Maßnahmen sind möglich? Z.B. Organisatorisch: Termine zu 2. wahrnehmen, nur zu Öffnungszeiten der Gemeinde, nur in Räumen mit 2 Türen, Termine nur nach Anmeldung...

    Zu den Betriebsprüfungen: Voraussetzungen bzgl. Arbeitsplatz können imho problemlos eingefordert werden. Das macht der Zoll ja auch. Jedenfalls die üblichen Anforderungen an ein Büro sollten erfüllt werden


    Zitat von Mick1204

    Wir betreiben in unseren Häusern zum Schutz der Mitarbeiter einen mords Aufwand. Dann kommen unsere Mitarbeiter in den Außendienst und finden dort katastrophale Zustände vor. Teilweise allein im Gebäude, im obersten Stock ohne jeglichen Schutz. Wenn da mal etwas passiert, dann würde das niemand bemerken. Nur am Geruch der verwesenden Leiche Tage später feststellen. Und dann kann man auch nur hoffen, dass nicht nur ein Fenster zum Lüften geöffnet wird. :D


    Müssen die Termine im Außendienst denn zwingend sein?
    Ich finde es gut, dass die Möglichkeit sich über seinen Rentenanspruch zu informieren auch vor Ort gegeben wird. Aber wenn das Risiko für meine Mitarbeiter zu hoch ist, muss ich schauen ob es nicht andere Möglichkeiten gibt. Z.B. Onlinechat, Abholservice...

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  • Mitarbeiter der Auskunfts- und Beraterstellen der Dt. Rentenversicherung sind anderen Gefährdungen ausgesetzt als Mitarbeiter auf Gemeinden oder Kreisverwaltungen. Wenn der Kunde gesagt bekommt, dass er keine oder nicht den erwarteten Rentenbetrag erhält, kann die Situation schon mal brenzlig werden. Von daher sind die Gefährdungsbeurteilungen nicht vergleichbar.


    Da gebe ich Dir vollumfänglich recht. Wenn bei uns Kunden zur Vollstreckungsstelle kommen, haben die immer ein Lächeln auf den Lippen und begleichen den Betrag, der auf der Pfändungsankündigung steht, ohne Murren.
    Auch die netten Bürger, von denen Sozialhilfe zurückgefordert wird, verstehen sich mit unseren Sachbearbeitern total gut.
    Ins Unermessliche steigt die Begeisterung natürlich, wenn eine Sachbearbeiterin einem gut gelaunten Bürger mitteilt, dass jetzt entweder die Beiträge für den Kindergarten bezahlt werden oder das Kind aus der Einrichtung fliegt.
    Das ganze wird nur noch übertroffen von den charmanten Bürgern, die drei Stunden in einer Schlange angestanden haben, um sich für den Flohmarkt anzumelden, um dann zu erfahren, dass der letzte Standplatz gerade vergeben wurde. Die gehen dann meistens mit einem freundlichen "Ich habe Euch auch lieb" gesittet nach Hause.
    Ganz oben auf der Hitliste stehen die begeisterten Bürger, die mit einem Verwarnungsgeldangebot vor der Tür warten, um bezahlen zu dürfen. Wenn dann noch der Hilfspolizist vorbeikommt, der das Knöllchen ausgestellt hat, spielen sich wahre Verbrüderungsszenen ab.
    Verwaltung ist halt Harmonie pur im Einklang mit dem Bürger.

    :thumbup:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Guudsje,

    ich danke Dir. Lange nicht mehr so herzlich gelacht. Wenn doch alle Forumsbeiträge so friedlich ablaufen täten, wie dieser hier. Ich wollte natürlich niemanden zu nahe oder auf die Füße treten. Du hast natürlich Recht was die von Dir beschriebenen Tätigkeiten betrifft.
    Dabei spricht man doch immer von "bequemen" und "sorgenfreien" Arbeiten im ÖD.


    Gute Zeit.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Hallo Mick1204,
    bin mal ganz interessiert an Deinem Thema und fange ganz vorne an:
    Eigentlich seit Ihr doch Dienstleister für einen Anderen, siehe auch web: exteren Dienstleistungen.
    Hieraus ergibt sich auch das Delgationsrecht.
    Soll also folgendes bedeute:
    Wenn Berater beauftragt werden in einer Gemende Gespräche durchzuführen, dann handelt Ihr doch nach Auftraggeber- und Auftragnehmerpflichten.
    Somit sind die Örtlichkeiten und logistischen Maßnahmen zur Umsetzung des Auftrages zu pürfen. Ist eine Gefährdung nicht ausgeschlossen, so kann der Auftragmnehmer (wenn die Gefährdung vom AG ausgeht) die Tätigkeiten entsprechend örtlich ändern bzw. in der GB beurteilen und vom AG bestätigen lassen. Sollte es zu einem AU kommen, so wird dies abgefragt.
    Siehe bitte auch nach im MA-Entsendegesetz............
    Siehe auch Gefähdrungsbeurteilungen Arbeitnehmerüberlassung und ausgelagerte Arbeitsplätze

    Persönlich würde ich in diesem fall jede Örtlichkeit anders beurteilen und mit der TOP-Maßnahme beginnen, also technische-organisatorisch-personelle Verbesserungen ermitteln und diese vom zuständigen AG bestätigen lassen:D

    Beste Grüße
    Thomas

  • Hallo, ich sehe das so wie Tiefflieger (§8 ArbSchG). Ich würde versuchen mit der zuständigen Sifa eine gemeinsame GB zu erstellen. DA ihr das anscheinend regelmäßig anbietet, sollte es möglich sein die Örtlichkeiten abzusprechen und für Notfallmaßnahmen zu sorgen (Vielleich bin ich auch naiv). Sollte sich die andere PArtei querstellen, würde ich mit meinem Vorgesetzten reden und die Gefährdungen ansprechen. Der Vorgesetzte muss dann entscheiden, ob er das alles will.
    Abgesehen davon wäre es vielleicht nicht uninterressant über das Angebot eines "Deeskalations-Trainings" nachzudenken.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Hary

  • Hallo Mick1204,

    Eigentlich seit Ihr doch Dienstleister für einen Anderen, siehe auch web: exteren Dienstleistungen.

    Nein sind sie nicht. Wir haben den gleichen Fall bei uns im Haus. Das sind keine Leistungen der Kommune, die dort angeboten werden und auch von der Kommune nicht angeboten werden können. Es wird nur ein Raum zur Verfügung gestellt, in den sich ein extrener Dritter "einnistet". 8)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Naja, das käme auf die Gefährdung an...

    Die Gefährdung ist imo die selbe. Siehe Begrifflichkeiten

    Das ist Erbsenzählerei, was du hier betreibst. Ich gebe zu, ich habe einen falschen Begriff gewählt. Passiert. Eine passende Antwort wäre hier angebrachter gewesen. Die Gefährdung ist hier der Mensch der bedroht.

    Technische Maßnahmen sind nicht, oder nur sehr bedingt möglich.

    Toll was Du alles weißt!


    Welche weiteren Maßnahmen sind möglich? Z.B. Organisatorisch: Termine zu 2. wahrnehmen, nur zu Öffnungszeiten der Gemeinde, nur in Räumen mit 2 Türen, Termine nur nach Anmeldung...

    Das ist pure Theorie. Schon mal was von Personalmangel gehört? Kostendruck --> auch im ÖD. Plus der Anforderung Kundennah und -freundlich aufzutreten. Das ist zu zweit kaum mehr möglich. Wie sieht das denn aus, wenn ich als Kunde allein zwei Mitarbeitern gegenübertreten muss. Des Weiteren sind die Akten von potentiell möglichen aggressiven Kunden nicht gekennzeichnet (darf nicht) bzw. kommt der Kunde nicht mit dem Vorsatz zu bedrohen in die Beratung. Das eskaliert meistens während. Die Termine finden meistens nach vorheriger Anmeldung und Terminerteilung statt. Das schließt aber eine Eskalation nicht aus und vermindert auch nicht das Risiko.

    Zu den Betriebsprüfungen: Voraussetzungen bzgl. Arbeitsplatz können imho problemlos eingefordert werden. Das macht der Zoll ja auch. Jedenfalls die üblichen Anforderungen an ein Büro sollten erfüllt werden


    Der Zoll hat eine hoheitliche Aufgabe. Das erzeugt einen ganz anderen Druck beim "Kunden". Diese Möglichkeit haben wir nicht. Das können wir vor Ort auch nicht um- oder durchsetzen. Wie auch? Guten Tag ich bin der und der und möchten einen sicheren Raum zum Prüfen Ihrer Unterlagen......! :thumbup:

    Zitat von »Mick1204«

    [quote='bauco','index.php?page=Thread&postID=74679#post74679']Müssen die Termine im Außendienst denn zwingend sein?
    Ich finde es gut, dass die Möglichkeit sich über seinen Rentenanspruch zu informieren auch vor Ort gegeben wird. Aber wenn das Risiko für meine Mitarbeiter zu hoch ist, muss ich schauen ob es nicht andere Möglichkeiten gibt. Z.B. Onlinechat, Abholservice...

    Die Termine müssen sein. Nicht alle sind in der Lage in die Beratungsstellen zu kommen. Dafür gibt es zu wenige. Zum Leitbild der DRV gehört auch die Kundenfreundlichkeit und die Kundennähe. Das darf aber alles nichts kosten. Wir verdienen kein Geld, wir verkaufen kein Produkt. Alle bei uns im Haus auftretenden Kosten werden von den Rentenbeiträgen der jeweiligen Arbeitnehmer bezahlt. Wenn Du auf einen Teil Deiner Rente verzichtest, dann werde ich dieses gern für zusätzliche Ausgaben (z. B. 2. Mitarbeiter in der Beratung, Abholservice, Onlinechat...) verwenden. 8o

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    Gruß Mick

  • Hallo, ich sehe das so wie Tiefflieger (§8 ArbSchG). Ich würde versuchen mit der zuständigen Sifa eine gemeinsame GB zu erstellen. DA ihr das anscheinend regelmäßig anbietet, sollte es möglich sein die Örtlichkeiten abzusprechen und für Notfallmaßnahmen zu sorgen (Vielleich bin ich auch naiv). Sollte sich die andere PArtei querstellen, würde ich mit meinem Vorgesetzten reden und die Gefährdungen ansprechen. Der Vorgesetzte muss dann entscheiden, ob er das alles will.
    Abgesehen davon wäre es vielleicht nicht uninterressant über das Angebot eines "Deeskalations-Trainings" nachzudenken.


    Nee, leider ist dem nicht so. Wir gehen lediglich in die Verwaltungen (Gemeinden, Kreisverwaltungen) und lassen uns einen Raum zur Verfügung stellen. Wir arbeiten nicht mit-, nicht zusammen oder untereinander. Wir versuchen durch diese Aktion nur näher am Kunden zu sein.
    Das mit der anderen SIFA ist nicht so einfach. Du kannst ja mal bei Dir in den Gemeinden oder Verwaltungen kleinerer Art nach einer SIFA fragen. Rheinland-Pfalz ist sehr sehr ländlich. Aber ein Ansatz ist dieser Gedanke allemal.
    Grundsätzlich wollen unsere Vorgesetzte ---> aber mit allen Konsequenzen?


    Deeskalationstrainings für die Mitarbeiter/-innen werden angeboten und reichlich genutzt. Leider reicht das nicht immer. Kein Problem. Danke trotzdem für die Anregung. :62:

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  • Arbeitgeber sind wir! Die anderen (Gemeinden oder Verwaltungen) stellen nur die Räume zur Verfügung. Eine Koordination findet diesbezüglich nicht statt. Man befürchtet sogar den "Rauswurf" bei entsprechender vorheriger hier diskutierter Vorgehensweise. Wir sind da nur "Gäste".
    Wir mieten diese Räume auch nicht. Das Ganze ist somit ein "Freundschaftsdienst". Die Bürgermeister bieten diesen Service als Ihre Art der Nähe/Dienst an den Bürgern an. Gehen aber damit auch keine Verpflichtungen ein.
    Wir betreiben in unseren Häusern zum Schutz der Mitarbeiter einen mords Aufwand. Dann kommen unsere Mitarbeiter in den Außendienst und finden dort katastrophale Zustände vor. Teilweise allein im Gebäude, im obersten Stock ohne jeglichen Schutz. Wenn da mal etwas passiert, dann würde das niemand bemerken. Nur am Geruch der verwesenden Leiche Tage später feststellen. Und dann kann man auch nur hoffen, dass nicht nur ein Fenster zum Lüften geöffnet wird. :D


    Wenn die Sicherheit Deiner Mitarbeiter in diesen "Gaststellen" nicht gewährleistet werden kann und eine Gefahr offensichtlich ist, gibt es eigentlich nur eine mögliche Konsequenz: Angebot einstellen!
    Alternativen wären eben entsprechende Schutzmaßnahmen. Wenn diese der "Gastgeber" nicht wünscht, ist die Dienstleistung bei ihm eben nicht mehr möglich. Ärgerlich für die betroffenen Bürger, aber das kann man ja auch so publizieren, dass die Bürger den Verursacher dieser Situation kennen und entsprechend handeln können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn die Sicherheit Deiner Mitarbeiter in diesen "Gaststellen" nicht gewährleistet werden kann und eine Gefahr offensichtlich ist, gibt es eigentlich nur eine mögliche Konsequenz: Angebot einstellen!
    Alternativen wären eben entsprechende Schutzmaßnahmen. Wenn diese der "Gastgeber" nicht wünscht, ist die Dienstleistung bei ihm eben nicht mehr möglich. Ärgerlich für die betroffenen Bürger, aber das kann man ja auch so publizieren, dass die Bürger den Verursacher dieser Situation kennen und entsprechend handeln können.

    STIMMT! :thumbup:
    Das ist genau das, was wir im Haus zurzeit diskutieren. Ich sehe keine Möglchkeit, dass ich in den Häusern eine Wirkungsvolle GB durchführen kann/darf. Wer will schon eine fremde FASI im Haus haben, die dann auch noch Abweichungen vom Standard aufzeigt. Es mag AG geben, die das vielleicht unterstützen, aber ich sehe das auch nicht als meine Aufgabe an, andere AG und deren Räume zu beurteilen. Sind die Räume nicht sicher, dann müssen unsere Mitarbeiter einen anderen Raum verlangen.
    Ich werde einen Anforderungskatalog für die Auswahl von Räumen (nach TOP) erstellen. An denen können sich dann unsere MA orientieren, wenn Sie in neuen Dienstorten einen Raum aussuchen oder zur Verfügung gestellt bekommen. Für die Umsetzung sind dann die Führungskräfte verantwortlich.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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  • Zitat von Mick1204

    Das ist Erbsenzählerei, was du hier betreibst. Ich gebe zu, ich habe einen falschen Begriff gewählt. Passiert. Eine passende Antwort wäre hier angebrachter gewesen. Die Gefährdung ist hier der Mensch der bedroht.


    Ruhig Brauner! Das war keine Erbsenzählerei, sondern ein freundlicher Hinweis. 8| Deswegen habe ich auch den wink-Smiley an das Satzende gesetzt. Das ist bei dem geschriebenen Wort leider die einzige Möglichkeit um ein wenig "Klang" mit reinzubringen.
    Entschuldige, dass es bei Dir als Angriff rüberkam. So war es überhaupt nicht gemeint!
    Ich habe das Gefühl der restliche Post wurde deswegen von Dir mit "anderen Augen" gelesen... Deine geplante Vorgehensweise mit Anforderungskatalog und Absage, falls keine ausreichende Sicherheit gegeben ist, sind jedenfalls genau richtig

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    ... Alle vorgenannten Maßnahmen wären in den anderen Häusern nicht umsetzbar. Die Kosten müssten die Eigentümer bezahlen. Das würde nicht funktionieren.

    Wieviele Mitarbeiter sind gleichzeitig und wie lange unterwegs und benötigen einen Raum?
    Wenn ein geringer Anteil an Gleichzeitigkeit gegeben ist - oder organisiert werden kann - könnte dann der Mitarbeiter sein Arbeitszimmer, den Raum nicht mitbringen?

    Z.B. einen für ein Gespräch ausgerüsteter VW-Bus ... :D
    Wäre zwar mit Investitionskosten verbunden, aber es wäre eine definierte Umgebung, die man nur einmal beurteilen müsste ...
    Innenraum mit angezeigter Videoüberwachung könnte auch deeskalierend wirken (in Edinburgher Bussen: "Lächeln Sie, Sie werden gerade gefilmt") ...

    War nur mal so 'ne Idee ... :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)