Hallo Mike,
1. mit einer "alten Baugenehmigung"?
2. mit Stoffen, die jetzt "eigentlich" da rein müssten, aber es nicht dürfen?
3. ihr habt Kenntnis von einem eigentlich unhaltbaren Zustand, versteht aber "beide Seiten"?
In Deinem Beispiel sicher relativ problemlos. Bei dem Produkt wie von Axel empfohlen Lagerklasse beachten und entsprechend einsortieren.
Bei der Lagermenge den Betreiber auf seine Pflichten hinweisen. Gegebenenfalls eine Änderungsanzeige/Änderungsantrag schreiben, wenn die Lagermenge grundsätzlich erhöht werden soll.Zu Punkt 3: Als Dienstleister doch genau das was man sich erhofft... man kann den Kunden auf einen zu regulierenden Umstand hinweisen und als Problemlöser selbstverständlich gerne zur Seite stehen
Die Rücksprache mit der Behörde erfolgt bei mir selbstverständlich erst wenn der Betreiber mich dazu beauftragt hat.
Schlafende Hunde wecken ist imo eine unbegründete Angst. Für gewöhnlich freut sich die Behörde wenn man proaktiv auf sie zugeht und agiert kooperativ.
Gruß
Stephan