Hallo zusammen,
sorry, für die späte Antwort, aber die Antworten sind imo nicht zielführend!
Ein Forenmitglied fragt, ob "trotzdem ein Verkehrsweg vorhanden sein muss". Das impliziert für mich, er ist unsicher ob ein zusätzlicher Verkehrsweg in dem Raum geschaffen, bzw. freigehalten werden muss. Und ich hoffe da sind wir uns einig, das bei den Voraussetzungen kein zusätzlicher Verkehrsweg vorhanden sien muss.
Das auch eine Lagerfläche, die begangen wir, eine Fläche ist (die den Anforderungen an Stolperfreiheit, etc. genügen muss) ist nicht die Beantwortung der Frage.
Die Aussage, eine Lagerfläche sei ein Verkehrsweg kann ich nicht teilen. In der ASR ist unter 4.4 die Abgrenzung Lagerfläche/Verkehrsweg genauer beschrieben.
Im Vorliegenden Fall handelt es sich eindeutig um eine Lagerfläche im Sinne der ASR, die Aufgrund der Abgrenzung des Raumes, keiner weiteren Kennzeichnung bedarf.
THW112 oder habe ich Deine Frage falsch verstanden? Dann entschuldige!
VG
Stephan
PS: Hier geht es nicht um's Klugscheißen, sondern um eine möglichst hilfreiche Antwort