Hallo Christian,
es wurde ja bereits mehrfach genannt: Da die Leiter sich in in der Halle befindet, ist ein Aufstiegsschutz nicht zwingend notwendig. Bei öffentlich zugänglichen Bereichen sieht das anders aus. Eine Beschilderung mit dem Verbotsschild "Zutritt für unbefugte Personen verboten"solltet ihr trotzdem vorsehen. Auch damit sichergestellt ist, dass nur unterwiesene Personen dort raufgehen.
Ob auf dem Podest noch eine Attika ist kann ich nicht erkennen. Falls ja ist zu prüfen, ob diese bereits als Maßnahme ausreicht. Ein Geländer ist bei diesen Tafeln oft nicht einfach anzubringen. Da müsste ein Statiker hinzugezogen werden. Alternativ können sogenannte selbstsichernde oder selbsttragende Klappgeländer genutzt werden. Für Dächer gilt die Maßnahmenhierachie, wurde aber ja auch schon erwähnt.
Auf jeden Fall mal in die ASr A2.1 schauen. Wenn sich der Arbeitsbereich >2 m von der Absturzkante befindet, reicht es eventuell den Weg dorthin zu sichern.
Gruß
Stephan