MichaelD ich bin da meiner Zeit wohl etwas voraus gewesen. Danke für den Hinweis!
CE-Beauftragter Sorry, dann mindestens mal den ersten Satz meiner obigen Antwort streichen
Sind die Unterlagen nicht vorhanden, kann das bis zu 100k Euro Bußgeld nachsich ziehen.
Die EG-Konformitätserklärung darf nachträglich nur nochmal erstellt werden, wenn sie deckungsgleich mit der damaligen Erklärung ist.
Ich würde hier immer noch auf die Möglichkeit der Gefährdungsbeurteilung hinweisen.
Falls der Kunde auf die berechtigte Übergabe der Unterlagen besteht:
Besteht die Möglichkeit andere Kunden/Käufer der Maschine anzufragen, ob sie die EG-Konformitätserklärung noch haben?
Wenn auch das nicht funktioniert:
Habt ihr Zugang zu Umwelt-Online? Darüber kannst Du über den Updatedienst Normen eine Recherche für die damals geltenden Normen durchführen, wenn Du als Suchbegriff 2015 eingibst. Es wird natürlich auch viel unnützes angezeigt, aber damit hast Du trotzdem schon mal eine riesen Erleichterung. Die für die Maschine damals geltenden gesetzlichen Vorgaben musst Du per Hand raussuchen.
Gruß
Stephan