Hallo E.weline,
Halil hat Dir die passende Antwort direkt geliefert. Sämtliche Angaben zu wiederkehrenden Prüfungen beziehen sich auf Gerüste, die schädigenden Einflüssen unterliegen. Das ist bei euch in der Halle, wie von Dir geschildert, nicht der Fall.
In der Gefährdungsbeurteilung festlegen, dass alle 5 Jahre eine Prüfung vom Aufsteller durchzuführen ist, sehe ich als ausreichend an. Vergleich hierzu Stahlbaukonstruktionen.
Sollten die Kupplungen des Gerüstes mit Schraubverschluss ausgestattet sein, würde ich eine Prüfung alle 2,5 Jahre festlegen.
VG
Stephan