Beleuchtung in Tiefgarage

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  • Hi Zusammen,

    kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

    Ich suche nach der genauen Vorgabe, welche Beleuchtungsstärke in unserer Tiefgarage für Beschäftigte (Zugang nur mit Schlüssel) erforderlich ist. Dort werden überwiegend Dienst-PKWs, Fahrräder und einzelne Privat-PKWs geparkt.

    Ich habe mal überschlägig gemessen und habe im Schnitt 24 bis 42 Lux mit Messpunkten von 10 lux bis zu 149 lux.

    Gleichmäßigkeit ist gerade bei den Fahrradstellplätzen schlecht. Man empfindet es auch als recht dunkel.

    Ich würde laut ASR A3.4, Anhang 3 nun 150 lux fordern (Ziffer 1.2). Nun gibt es noch DINs, die mir leider nicht vorliegen, die wohl nur 50 bzw. 75 lux fordern. Bzw. die GaragenVO in Baden-Würtemberg sogar nur 25 lux.

    Kann jemand auflösen was nun gilt?

    Vielen Dank vorab!

  • Kai,

    nach ASR kannst Du zwar fordern, aber ich bezweifele, dass es sich um eine Arbeitsstätte handelt...

    Anyway, wenn es "Eure" Tiefgarage ist und "Euer" Gebäude - schau in die Bauunterlagen. Wenn es angemietet ist, sprich mit dem Eigentümer...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,

    wieso sollte die Tiefgarage keine Arbeitsstätte sein? Wenn sich das Gebäude auf dem Betriebsgelände befindet, zählt es gem. ArbStättV auch als Arbeitsstätte.

    Kai P. Es gilt die ASR. Die Frage ist dann eher, wurde mit dem richtigen Messgerät und vor allem richtig gemessen? Eine orientierende Messung als Grundlage für einen kostenintensiven Umbau ist nicht sinnvoll.

    Was ist denn der Grund für die Messungen? Gab es einen Unfall?

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Danke schonmal. Ich sehe die ASR hier auch einschlägig. Gebäude und Tiefgarage gehören uns als AG. Es sind DIenstfahrzeuge geparkt und werden dort auch be- und entladen.

    Messgerät und Messung waren sicherlich nicht richtig genormt. Habe die Messung erstmal nur für mich zwischendurch mit einem alten Gerät gemacht. Werde daher auch eher eine "Überprüfung" mit Messung vorschlagen. Ich möchte mich nur vorher versichern, dass ich hier die 150 lux als Zielwert anpeilen kann. Wenn nämlich nur 25 lux gefordert sind, brauch ich gar nicht aktiv werden, da dann garantiert nichts gemacht wird.

    Hintergrund ist kein Unfall, sondern eher die Äußerung einiger MA, dass es dort immer so düster ist. Zudem werden gerade vor allem unsere Fahrradstelleplätze aufgewertet und da sollte m.M. auch die Beleuchtung stimmen.

  • . Ich möchte mich nur vorher versichern, dass ich hier die 150 lux als Zielwert anpeilen kann. Wenn nämlich nur 25 lux gefordert sind, brauch ich gar nicht aktiv werden, da dann garantiert nichts gemacht wird.

    Der bekannte Scheinkonflikt aus widersprüchlichen Anforderungen aus Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht ist eigentlich einfach zu lösen:

    "Es gilt das jeweils höhere Schutzniveau für den Schutz der Beschäftigten."

    Siehe Rechtsgutachten der BAuA:
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Pu…mpakt/Gd95.html

    Und sehen unsere Aufsichtsperson(en) ebenso.

    Hintergrund ist kein Unfall, sondern eher die Äußerung einiger MA, dass es dort immer so düster ist. Zudem werden gerade vor allem unsere Fahrradstelleplätze aufgewertet und da sollte m.M. auch die Beleuchtung stimmen.

    Jo, auch unsere Aufsichtsperson legt Wert auf ausreichend beleuchtete Verkehrswege - gerade in abgelegenen Bereichen. Nicht nur wegen Stolper-/Sturzgefährdung, sondern auch wegen dem Sicherheitsgefühl z.B. weiblicher Beschäftigter.

  • Vielleicht hilft hier mehr eine Argumentation über "Angsträume", wie sie heilt so oft auch von vielen Frauen in Tiefgaragen und Parkanlagen empfunden werden (Angst vor Überfällen und schlimmeren) ? !

    Den dann, sollte es echt heißen, das Licht voll eingeschaltet und das Problem ist Geschichte !

    Vielleicht kann hier auch der Betriebsrat unterstützen mitwirken ! ?

    Güße,

    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Wir haben das Thema so gelöst, auch aus Energiespargründen:

    Grundbeleuchtung 1 Lux und Bewegungsmelder. Somit hat man auch das Thema "Angsträume" gelöst bzw. entschärft. Ich würde versuchen mit dem Thema "Energiesparen" zu argumentieren, wenn keine andere Grundlage greift....


    Gruß

    dwein112

  • Danke nochmal.

    An das Argument Energiesparen habe ich auch schon gedacht...

    Aktuell ist aber die Beleuchtung so spärlich und bereits mit Zeitschaltuhr, dass hier trotz überwiegend Leuchtstoffröhren selbst mit LED und Bewegungsmelder, nicht so viel Einsparung möglich ist. Aber mal sehen, vlt. zieht das Argument dennoch.

    Dann versuche ich aber mal die Beleuchtungsstärke der ASR zu "fordern". Danke!