Hi Zusammen,
kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Ich suche nach der genauen Vorgabe, welche Beleuchtungsstärke in unserer Tiefgarage für Beschäftigte (Zugang nur mit Schlüssel) erforderlich ist. Dort werden überwiegend Dienst-PKWs, Fahrräder und einzelne Privat-PKWs geparkt.
Ich habe mal überschlägig gemessen und habe im Schnitt 24 bis 42 Lux mit Messpunkten von 10 lux bis zu 149 lux.
Gleichmäßigkeit ist gerade bei den Fahrradstellplätzen schlecht. Man empfindet es auch als recht dunkel.
Ich würde laut ASR A3.4, Anhang 3 nun 150 lux fordern (Ziffer 1.2). Nun gibt es noch DINs, die mir leider nicht vorliegen, die wohl nur 50 bzw. 75 lux fordern. Bzw. die GaragenVO in Baden-Würtemberg sogar nur 25 lux.
Kann jemand auflösen was nun gilt?
Vielen Dank vorab!