Beiträge von Kai P.

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    Hallo, danke schon mal.

    Ich muss vielleicht etwas genauer werden.

    Auch unsere Unfallkasse bietet die Meldung über deren Online-Service an. Das ist aus unserer Sicht aber wenig praktikabel bzw. aufwendig. Dazu würden erst bei uns intern die Daten zum Unfall gesammelt werden und dann müsste jemand die Dinge online eintippen. Also wieder ein Medienbruch.

    Idee bei uns ist nun, das ganz normale PDF-Formular zu nutzen. Das aber komplett digital durchlaufen zu lassen. Also auch ohne Unterschrift, sondern nur die jeweiligen Namen eintragen (bei Unternehmer + Personalrat).

    Ich kenne hier nur, dass Unterschriften gemacht werden, aber in der Verordnung und auch sonst wo lese ich dazu nichts. Das Formular deutet auch nicht auf eine Unterschrift hin...

    Grüße

    Hallo Zusammen,

    ich habe hierzu auch noch eine Frage zur Umsetzung.

    Es wird bei uns auch Ziel sein, die Unfallanzeige komplett digital ablaufen zu lassen. Am besten mit direkter Datenweitergabe an die Unfallkasse. Bis das aber klappt wird es vermutlich noch etwas dauern... daher Fragen zur Übergangszeit.

    Wir hinterfragen gerade jede Unterschrift. Ist eine Unterschrift durch den Unternehmer (oder Beauftragten) notwendig. In der UVAV steht nichts von Unerschrift, sondern nur vom Namen der anzeigepflichtigen Person. Frage: Reicht hier die Angabe des Namens?

    Wir würden am liebsten die Formulare einfach per Mail an die Unfallkasse schicken. Hat das jemand von euch schon bei BG oder UK probiert oder angefragt?

    Muss zwingend genau das Formular aus der UVAV genommen werden oder kann z.B. auch eine leicht andere Form mit gleichen Inhalten für die Unfallanzeige genutzt werden. Dardurch könnten wir den Ablauf digital mit einem Formular-Manager umsetzen.

    Eine Frage bei unserer UK läuft dazu schon. Habt ihr Erfahrugen dazu?

    Viele digitale Grüße

    Kai

    Danke nochmal.

    An das Argument Energiesparen habe ich auch schon gedacht...

    Aktuell ist aber die Beleuchtung so spärlich und bereits mit Zeitschaltuhr, dass hier trotz überwiegend Leuchtstoffröhren selbst mit LED und Bewegungsmelder, nicht so viel Einsparung möglich ist. Aber mal sehen, vlt. zieht das Argument dennoch.

    Dann versuche ich aber mal die Beleuchtungsstärke der ASR zu "fordern". Danke!

    Danke schonmal. Ich sehe die ASR hier auch einschlägig. Gebäude und Tiefgarage gehören uns als AG. Es sind DIenstfahrzeuge geparkt und werden dort auch be- und entladen.

    Messgerät und Messung waren sicherlich nicht richtig genormt. Habe die Messung erstmal nur für mich zwischendurch mit einem alten Gerät gemacht. Werde daher auch eher eine "Überprüfung" mit Messung vorschlagen. Ich möchte mich nur vorher versichern, dass ich hier die 150 lux als Zielwert anpeilen kann. Wenn nämlich nur 25 lux gefordert sind, brauch ich gar nicht aktiv werden, da dann garantiert nichts gemacht wird.

    Hintergrund ist kein Unfall, sondern eher die Äußerung einiger MA, dass es dort immer so düster ist. Zudem werden gerade vor allem unsere Fahrradstelleplätze aufgewertet und da sollte m.M. auch die Beleuchtung stimmen.

    Hi Zusammen,

    kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

    Ich suche nach der genauen Vorgabe, welche Beleuchtungsstärke in unserer Tiefgarage für Beschäftigte (Zugang nur mit Schlüssel) erforderlich ist. Dort werden überwiegend Dienst-PKWs, Fahrräder und einzelne Privat-PKWs geparkt.

    Ich habe mal überschlägig gemessen und habe im Schnitt 24 bis 42 Lux mit Messpunkten von 10 lux bis zu 149 lux.

    Gleichmäßigkeit ist gerade bei den Fahrradstellplätzen schlecht. Man empfindet es auch als recht dunkel.

    Ich würde laut ASR A3.4, Anhang 3 nun 150 lux fordern (Ziffer 1.2). Nun gibt es noch DINs, die mir leider nicht vorliegen, die wohl nur 50 bzw. 75 lux fordern. Bzw. die GaragenVO in Baden-Würtemberg sogar nur 25 lux.

    Kann jemand auflösen was nun gilt?

    Vielen Dank vorab!

    Vielen dank für die Antworten.
    Ich werden nochmal genauer nachfragen ob ein tatsächliches Problem besteht oder die Kita-Leitung nur Wissen will ob die Forderung nach ASR erfüllt ist.

    Wichtig ist, dass ihr die Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreibt und das nachweisen könnt (inkl. Wartungen, Instandhaltungen insbesondere der Filter etc). Eure Maßnahmen hören sich aus der Ferne aber schon ganz gut an.

    Denn das kann die Behörde verhältnismäßig leicht prüfen und bei einer begründeten Beschwerde auch nachfordern. Dabei geh ich davon aus, dass ihr die Anlage entsprechend der Genehmigung betreibt. Sonst solltet ihr das schnellstmöglichst gerade ziehen.

    Ich würde mich hier gerne mit einer Frage anschließen:

    Eine Kindertagesstätte von uns ist ein Passivhaus mit entsprechend automatischer Regelung zur Verschattung etc. Das führt dazu, dass im Sommer manche Räume komplett verschattet/verdunkelt werden. Ergo keine Tageslicht und keine Sichtverbindung. Die Beschäftigtne vor Ort können daran nichts ändern bzw. steuern. Ggf. wäre das über die Zeitbegrenzung regelbar, das müsste ich mir aber nochmal genauer anschauen.

    Aber vlt die grundstäzliche Frage: Erfüllt eine Verschattung die Vorgaben für Tageslicht bzw. die Blickverbindung?

    Hmm, nicht sicher ob du mich mit Johannes ansprichst... normalerweise höre ich auf Kai :)

    Viele der oben genannten Punkte sind natürlich nicht abschließend. Aber es wird auch auf ein passenden Umgang mit beschädigten/defekten Akkus hingewiesen. Natürlich müssen einige der Punkte noch konkretisiert werden, die sind ja aber auch immer abhängig von Art/Typ der Akkus und auch vom normalen Umgang und der Situation vor Ort.

    Nur als Beispiel: Habe gerade erfahren, wir haben Akkus, die 24 Stunden durchgängig laden müssen. Da ist die ständige Aufsicht bzw "Nachtabschlung" nicht möglich... also muss eine Ersatzmaßnahme her.

    Ist das nicht vielleicht die "Kenntlichmachung", dass nur ein Piktogramm gilt (ghs07)?

    Kenne das so, da es "Blanko-Etiketten" zb. mit 2 oder 4 roten Rauten gibt, die im Druck nur noch mit schwarz mit dem passenden Innenleben bedruckt werden. Nicht genutzt roten Ratuen werden dann so unkenntlich gemacht. Soll wohl eindeutiger sein und Auditor-Fragen vermeiden...

    Einige dieser Punkte sind doch recht einfache qualitative Anforderungen.

    D.h. die sind entweder erfüllt (grün) oder nicht erfüllt (rot). Wozu dann noch eine Beurteilung der Schadensschwere?

    Oder ist der Hintergrund eine Managementsystem? Dann kann man natürlich auch über die qualitativen Anforderungen hinaus Risiko und Schaden abschätzen. Da würde ich als Auditor aber auch verlangen, dass ihr ein Maßstab definiert. Bei Bränden je nach eurer Priorität "Anzahl Verletzter" oder "Schadens- und Ausfallkosten" oder etwas Ähnliches.

    Nohl macht das ja eher nur für Unfallfolgen (Ausfalltage bis Tod).

    Zur Dokumentation würde ich auch je nach Thema zusätzliche Protokolle erstellen.

    Z.B. auch eine Notzig bei einer kleinen telefonischen Beratung einer FK.

    Bei anderen Besprechungen ggf. ein ausführlicheres Protokoll.

    Eine Frage dazu die als interne Sifa angestellt sind: Aktuell sind solche Infos ja nur beim AG abgelegt (Outlook etc). Würdet ihr empfehlen, wesentliche Sachen zusätzliche "privat" abzuspeichern? Im Fall einer Ermittlung ist man sonst auf die Kooperatoin der AGs angewiesen... ist natürlich datenschutzmäßig auch sehr brisant. Wie macht ihr das?

    Hi Zusammen, ich habe hier mal versuche aus verschiedenen Informationen ein "Konzept" zu entwickeln. Ist allerdings noch nicht auf Praxis erprobt (heißt wir haben hierbei noch nichts umgesetzt) und ist natürlich auch alles vorbehaltlich. Teils sind die Punkte auch noch zu konkretisieren.

    Gerne Rückmeldung dazu. Meines Wissens nach gibt es auch "bald" eine Veröffentlichung der DGUV dazu.

    Maßnahmenkonzept Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus:

    Die Maßnahmen sind immer an die Situation anzupassen.

    Zudem sind ggf. weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, wenn weitere Schutzgüter betroffen sein können (z.B. angrenzende Wohnhäuser etc). Ebenso sind anstelle der hier genannten Maßnahmen auch vergleichbare Maßnahmen denkbar.

    GefährdungsstufeBespielhafte GeräteMaßnahmne
    A

    • einzelne Batterien geringer Leistung (< 100 Wh) wie z.B.

    Telefon, Tablet, Laptop, Kleinwerkzeuge (maximal 9)

    • Beachtung der Herstellervorgaben
    • nur geeignete und geprüfte Ladegeräte verwenden
    • ausreichend dimensionierte Elektroinstallation
    • Schutz vor Kurzschluss (ggf. Pole abkleben)
    • Schutz vor mechanischer Beschädigung
    • Schutz vor niedriger oder hoher Temperatur und Sonneneinstrahlung
    • Brand-/Rauchmelder (mindestens Hausalarm)
    • keine Ladung ohne Aufsicht und nicht über Nacht (z.B. Trennung vom Stromkreis mit Zeitschaltuhr)
    • Luftzirkulation von Ladegerät und Akku ermöglichen (nicht abdecken)
    • Abstand von 2,5 m zu brennbaren oder entzündlichen Materialien (insb. feuerfeste Unterlage, keine Vorhänge, keine Papierablage etc) oder automatische Löschanlage
    • Lagerung und Entsorgung defekter Batterien in geschlossenen feuerfesten Boxen
    B• mehrere Batterien geringer Leistung (ab 10) oder
    • einzelne Batterien mittlerer Leistung (> 100 Wh, < 12 kg) wie z.B. aus Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Akkus aus Handwerkzeugen u. Gartengeräten (maximal 4)
    • Maßnahmen der Gefährdungsstufe A
    • Sicherer Transport (z.B. in Transportboxen)
    • Beachtung der 1000-Punkte-Regel für den Gefahrguttransport
    • Lagerung und Ladung nur in feuerbeständig abgetrennten Bereichen (F90) oder mind. 5 m Sicherheitsabstand
    • Brand-/Rauchmelder mit Aufschaltung auf ständig besetzte Stelle oder Feuerwehr
    • Geeignete Feuerlöscher in entsprechender Menge
    c• mehrere Batterien geringer Leistung (ab 30) oder
    • mehrere Batterien mittlerer Leistung (ab 5) oder
    • einzelne Batterien hoher Leistung (> 100 Wh, > 12 kg) wie z.B. Fahrzeugen, Großgeräte
    • Maßnahmen der Gefährdungsstufe A + B
    • Automatische Löschanlage

    Das was MrH schreibt.

    Als Nachweis für die gängige Praxis können dann im Erstfall z.B. Zeugenaussagen dienlich sein: "jaja, hat er immer vorher angeguggt". Schlecht ist natürlich wenn nur Aussagen kommen wie "ne, für vorher anschauen ist keine zeit".

    Ist dem Unternehmer das zu "unsicher", kann natürlich auch dokumentiert werden. Form und Häufigkeit nach eigenem Risikoermessen.

    Achte beim Zurückführen darauf. dass das alte KSS noch "gut" ist bez. Nitrosamine... sonst kontaminierst du dir deine Gebrauchsemulsion. Filtrierung ist vermutlich auch notwendig/sinnvoll. Da gibt es meines wissens für manche Fertigungsmaschinen automatische Filtersysteme.

    Eine Trennung von Späne und Alt-KSS ist vermutlich sowieso sinnvoll bzw. notwendig, da je nach Anhaftungen deine Späne sonst gefährlicher Abfall wäre.