Schon mal was von Wechselakkus gehört?
Und dann wird der andere Akku im Betrieb geladen ohne Aufsicht, da der Handwerker ja mit dem Wechselakku unterwegs ist. Was ist da dann der große Unterschied zum laden in der Nacht?
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Neues Benutzerkonto erstellenSchon mal was von Wechselakkus gehört?
Und dann wird der andere Akku im Betrieb geladen ohne Aufsicht, da der Handwerker ja mit dem Wechselakku unterwegs ist. Was ist da dann der große Unterschied zum laden in der Nacht?
Hallo zusammen,
was schreibt denn der Hersteller in seiner Gebrauchsanweisung? Er wird ja wohl wissen, wie der bestimmungsgemäße Umgang mit seinen Geräten von statten zu gehen hat und macht zudem vielleicht auf Schwachstellen hinsichtlich der Brandgefahr (u.U. unbeaufsichtigtes Laden) aufmerksam.
Beste Grüße
Und dann wird der andere Akku im Betrieb geladen ohne Aufsicht
Der Schrank steht in unserem Magazin, das ist ständig besetzt.
Hallo,
ich würde die Gefahr nicht nur beim laden sehen,
sondern generell bei einem Akku. Letztlich aber kein
Weltuntergang. In diesem Fall jetzt, warum nicht einfach
das laden/aufbewahren in einem gesonderten Container?
Sollte es dann mal zu einem Brand kommen, brennt nicht
gleich der ganze Bauhof ab...
Sicherlich kann man auch mit speziellen Schränken/Boxen
oder mit Überwachung durch BMA etc arbeiten. Doch ist
das auch wirtschaftlich? Ich habe da meine Zweifel.
Gruß
Simon Schmeisser
Guten Morgen in die Runde,
ich habe mitgelesen und dieses Thema "brennt" mir auch unter den Nägeln.
Ich empfehle meinen Kunden die Wechsel-Lithium-Ionen-Akkus über Tag zu laden. Des Weiteren Abstand zu brennbaren Materialien, Lagerbox für defekte Akkus, Betriebsanweisung und Unterweisung. So weit so gut.
Wie seht ihr das in einem Büro? Notebooks, Mobiltelefone,...? Laden unter Aufsicht wäre ja noch umsetzbar.
Abstand zu brennbaren Materialien?
Vielen Dank vorab.
SG
Hi Zusammen, ich habe hier mal versuche aus verschiedenen Informationen ein "Konzept" zu entwickeln. Ist allerdings noch nicht auf Praxis erprobt (heißt wir haben hierbei noch nichts umgesetzt) und ist natürlich auch alles vorbehaltlich. Teils sind die Punkte auch noch zu konkretisieren.
Gerne Rückmeldung dazu. Meines Wissens nach gibt es auch "bald" eine Veröffentlichung der DGUV dazu.
Maßnahmenkonzept Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus:
Die Maßnahmen sind immer an die Situation anzupassen.
Zudem sind ggf. weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, wenn weitere Schutzgüter betroffen sein können (z.B. angrenzende Wohnhäuser etc). Ebenso sind anstelle der hier genannten Maßnahmen auch vergleichbare Maßnahmen denkbar.
Gefährdungsstufe | Bespielhafte Geräte | Maßnahmne |
A |
• einzelne Batterien geringer Leistung (< 100 Wh) wie z.B. Telefon, Tablet, Laptop, Kleinwerkzeuge (maximal 9) | • Beachtung der Herstellervorgaben
• nur geeignete und geprüfte Ladegeräte verwenden • ausreichend dimensionierte Elektroinstallation • Schutz vor Kurzschluss (ggf. Pole abkleben) • Schutz vor mechanischer Beschädigung • Schutz vor niedriger oder hoher Temperatur und Sonneneinstrahlung • Brand-/Rauchmelder (mindestens Hausalarm) • keine Ladung ohne Aufsicht und nicht über Nacht (z.B. Trennung vom Stromkreis mit Zeitschaltuhr) • Luftzirkulation von Ladegerät und Akku ermöglichen (nicht abdecken) • Abstand von 2,5 m zu brennbaren oder entzündlichen Materialien (insb. feuerfeste Unterlage, keine Vorhänge, keine Papierablage etc) oder automatische Löschanlage • Lagerung und Entsorgung defekter Batterien in geschlossenen feuerfesten Boxen |
B | • mehrere Batterien geringer Leistung (ab 10)
oder
• einzelne Batterien mittlerer Leistung (> 100 Wh, < 12 kg) wie z.B. aus Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Akkus aus Handwerkzeugen u. Gartengeräten (maximal 4) | • Maßnahmen der Gefährdungsstufe A
• Sicherer Transport (z.B. in Transportboxen) • Beachtung der 1000-Punkte-Regel für den Gefahrguttransport • Lagerung und Ladung nur in feuerbeständig abgetrennten Bereichen (F90) oder mind. 5 m Sicherheitsabstand • Brand-/Rauchmelder mit Aufschaltung auf ständig besetzte Stelle oder Feuerwehr • Geeignete Feuerlöscher in entsprechender Menge |
c | • mehrere Batterien geringer Leistung (ab 30)
oder
• mehrere Batterien mittlerer Leistung (ab 5) oder • einzelne Batterien hoher Leistung (> 100 Wh, > 12 kg) wie z.B. Fahrzeugen, Großgeräte | • Maßnahmen der Gefährdungsstufe A + B
• Automatische Löschanlage |
Gute Idee! Ergänzend aus meiner Praxis und Empfehlungen aus Literatur im Umgang mit Li-Ionen Akkus habe ich folgende Aufstellung, welche ich an meine Kunden weiterreiche:
Allgemeine Vorgaben zur Lagerung sind:
Kontakt zum Sachversicherer --> mögliche Gefahrenerhöhung
Kontakt zur Baugenehmigungsbehörde/Brandschutzbehörde --> Zulassung
Zum Thema Lagerung gibt es grundsätzliche Sicherheitsregeln:
- Einhaltung der Herstellervorgaben
- Schutz vor Kurzschluss
- Schutz vor mechanischer Beschädigung
- Keine hohen Temperaturen
- Bauliche oder räumliche Trennung zu brennbaren Materialien sofern keine automatische Löschanlage vorhanden ist
- Entfernung und separate Lagerung von beschädigten und defekten Batterien (Evakuierungscontainer oder ähnliches vorhalten)
- Nur nach UN38.3 geprüfte Batterien
- Keine Prototypen ohne Ausnahmezulassung
Zusätzliche Sicherheitsregeln:
Für Batterien mit geringer Leistung bis 100Wh —> keine Vorgaben
-bei 7m3 oder mehr als 6 Europapaletten gelten Hinweise der mittleren Leistung
Für Batterien mit mittlerer Leistung Batterien über 100Wh (bis 12kg brutto pro Energiespeicher)
- Lagerung mit Brandschutz oder 5m Sicherheitsabstand
- Keine Mischlagerung mit brandbeschleunigenden Produkten
- Branderkennungsanlage mit Aufschaltung auf Brandmeldeanlage
- Berücksichtigung der geeigneten Löschmittel
- bei Mengen mehr als 60m3 oder Lagerhöhen von mehr als 3m gelten Hinweise für Baterien hoher Leistung
Für Batterien mit hoher Leistung über 100Wh und mehr als 12kg brutto Gewicht je Einheit
-Absprache mit einem Sachverständigen für Brandschutz
Für den Transport gelten die Vorschriften des ADR und der jeweiligen UN-Nummer. Da die möglich geltenden Vorschriften vielfältig sind, bitte bei jedem separat sich erkundigen.
Beste Grüße
Alles anzeigenHi Zusammen, ich habe hier mal versuche aus verschiedenen Informationen ein "Konzept" zu entwickeln. Ist allerdings noch nicht auf Praxis erprobt (heißt wir haben hierbei noch nichts umgesetzt) und ist natürlich auch alles vorbehaltlich. Teils sind die Punkte auch noch zu konkretisieren.
Gerne Rückmeldung dazu. Meines Wissens nach gibt es auch "bald" eine Veröffentlichung der DGUV dazu.
Maßnahmenkonzept Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus:
Die Maßnahmen sind immer an die Situation anzupassen.
Zudem sind ggf. weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, wenn weitere Schutzgüter betroffen sein können (z.B. angrenzende Wohnhäuser etc). Ebenso sind anstelle der hier genannten Maßnahmen auch vergleichbare Maßnahmen denkbar.
Gefährdungsstufe Bespielhafte Geräte Maßnahmne A • einzelne Batterien geringer Leistung (< 100 Wh) wie z.B.
Telefon, Tablet, Laptop, Kleinwerkzeuge (maximal 9)
• Beachtung der Herstellervorgaben
• nur geeignete und geprüfte Ladegeräte verwenden
• ausreichend dimensionierte Elektroinstallation
• Schutz vor Kurzschluss (ggf. Pole abkleben)
• Schutz vor mechanischer Beschädigung
• Schutz vor niedriger oder hoher Temperatur und Sonneneinstrahlung
• Brand-/Rauchmelder (mindestens Hausalarm)
• keine Ladung ohne Aufsicht und nicht über Nacht (z.B. Trennung vom Stromkreis mit Zeitschaltuhr)
• Luftzirkulation von Ladegerät und Akku ermöglichen (nicht abdecken)
• Abstand von 2,5 m zu brennbaren oder entzündlichen Materialien (insb. feuerfeste Unterlage, keine Vorhänge, keine Papierablage etc) oder automatische Löschanlage
• Lagerung und Entsorgung defekter Batterien in geschlossenen feuerfesten BoxenB • mehrere Batterien geringer Leistung (ab 10) oder
• einzelne Batterien mittlerer Leistung (> 100 Wh, < 12 kg) wie z.B. aus Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Akkus aus Handwerkzeugen u. Gartengeräten (maximal 4)• Maßnahmen der Gefährdungsstufe A
• Sicherer Transport (z.B. in Transportboxen)
• Beachtung der 1000-Punkte-Regel für den Gefahrguttransport
• Lagerung und Ladung nur in feuerbeständig abgetrennten Bereichen (F90) oder mind. 5 m Sicherheitsabstand
• Brand-/Rauchmelder mit Aufschaltung auf ständig besetzte Stelle oder Feuerwehr
• Geeignete Feuerlöscher in entsprechender Mengec • mehrere Batterien geringer Leistung (ab 30) oder
• mehrere Batterien mittlerer Leistung (ab 5) oder
• einzelne Batterien hoher Leistung (> 100 Wh, > 12 kg) wie z.B. Fahrzeugen, Großgeräte• Maßnahmen der Gefährdungsstufe A + B
• Automatische Löschanlage
Alles anzeigenHi Zusammen, ich habe hier mal versuche aus verschiedenen Informationen ein "Konzept" zu entwickeln. Ist allerdings noch nicht auf Praxis erprobt (heißt wir haben hierbei noch nichts umgesetzt) und ist natürlich auch alles vorbehaltlich. Teils sind die Punkte auch noch zu konkretisieren.
Gerne Rückmeldung dazu. Meines Wissens nach gibt es auch "bald" eine Veröffentlichung der DGUV dazu.
Maßnahmenkonzept Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus:
Die Maßnahmen sind immer an die Situation anzupassen.
Zudem sind ggf. weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, wenn weitere Schutzgüter betroffen sein können (z.B. angrenzende Wohnhäuser etc). Ebenso sind anstelle der hier genannten Maßnahmen auch vergleichbare Maßnahmen denkbar.
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Gefährdungsstufe Bespielhafte Geräte Maßnahmne A • einzelne Batterien geringer Leistung (< 100 Wh) wie z.B.
Telefon, Tablet, Laptop, Kleinwerkzeuge (maximal 9)
• Beachtung der Herstellervorgaben
• nur geeignete und geprüfte Ladegeräte verwenden
• ausreichend dimensionierte Elektroinstallation
• Schutz vor Kurzschluss (ggf. Pole abkleben)
• Schutz vor mechanischer Beschädigung
• Schutz vor niedriger oder hoher Temperatur und Sonneneinstrahlung
• Brand-/Rauchmelder (mindestens Hausalarm)
• keine Ladung ohne Aufsicht und nicht über Nacht (z.B. Trennung vom Stromkreis mit Zeitschaltuhr)
• Luftzirkulation von Ladegerät und Akku ermöglichen (nicht abdecken)
• Abstand von 2,5 m zu brennbaren oder entzündlichen Materialien (insb. feuerfeste Unterlage, keine Vorhänge, keine Papierablage etc) oder automatische Löschanlage
• Lagerung und Entsorgung defekter Batterien in geschlossenen feuerfesten BoxenB • mehrere Batterien geringer Leistung (ab 10) oder
• einzelne Batterien mittlerer Leistung (> 100 Wh, < 12 kg) wie z.B. aus Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Akkus aus Handwerkzeugen u. Gartengeräten (maximal 4)• Maßnahmen der Gefährdungsstufe A
• Sicherer Transport (z.B. in Transportboxen)
• Beachtung der 1000-Punkte-Regel für den Gefahrguttransport
• Lagerung und Ladung nur in feuerbeständig abgetrennten Bereichen (F90) oder mind. 5 m Sicherheitsabstand
• Brand-/Rauchmelder mit Aufschaltung auf ständig besetzte Stelle oder Feuerwehr
• Geeignete Feuerlöscher in entsprechender Mengec • mehrere Batterien geringer Leistung (ab 30) oder
• mehrere Batterien mittlerer Leistung (ab 5) oder
• einzelne Batterien hoher Leistung (> 100 Wh, > 12 kg) wie z.B. Fahrzeugen, Großgeräte• Maßnahmen der Gefährdungsstufe A + B
• Automatische Löschanlage
Hallo Johannes, das klingt nach einer umfangreichen Arbeit! Ich habe vor einiger Zeit einen Fachartikel zu diesem Thema gelesen und einige der vorgeschlagenen Maßnahmen scheinen gut durchdacht. Die Berücksichtigung von angrenzenden Gebäuden ist besonders wichtig. Aber wir sollten auch den Umgang mit beschädigten oder defekten Akkus in Betracht ziehen. Vielleicht könnten wir eine Schulung oder einen Workshop organisieren, um alle Mitarbeiter auf den neuesten Stand zu bringen?
Hmm, nicht sicher ob du mich mit Johannes ansprichst... normalerweise höre ich auf Kai
Viele der oben genannten Punkte sind natürlich nicht abschließend. Aber es wird auch auf ein passenden Umgang mit beschädigten/defekten Akkus hingewiesen. Natürlich müssen einige der Punkte noch konkretisiert werden, die sind ja aber auch immer abhängig von Art/Typ der Akkus und auch vom normalen Umgang und der Situation vor Ort.
Nur als Beispiel: Habe gerade erfahren, wir haben Akkus, die 24 Stunden durchgängig laden müssen. Da ist die ständige Aufsicht bzw "Nachtabschlung" nicht möglich... also muss eine Ersatzmaßnahme her.
Mal eine Frage an alle. Von wie vielen Akkus reden wir hier?
Wir haben vielleicht fünf akkubetriebene Arbeitsmittel (Stihl) im Einsatz.
Andere Akkus haben wir eher nicht.
Andere Akkus haben wir eher nicht.
Elektrisch verstellbare Patientenbetten?
Ja, die haben üblicherweise heute noch Blei-Gel Batterien drin.
Also bei uns gibt es ein ganzes Sammelsurium an akkubetriebenen Geräten. Von Spritzenpumpen über Sonografie Geräte, Patientenmonitore, Geräte zur Bestimmung der Vitalparameter usw.
Elektrisch verstellbare Patientenbetten?
Ja, die haben üblicherweise heute noch Blei-Gel Batterien drin.
Also bei uns gibt es ein ganzes Sammelsurium an akkubetriebenen Geräten. Von Spritzenpumpen über Sonografie Geräte, Patientenmonitore, Geräte zur Bestimmung der Vitalparameter usw.
Wir sind keine Akutkrankenhäuser. Wir haben keine verstellbaren Betten etc..
heute bei uns in der Tageszeitung
Verletzt hat derjenige sich aber nur, weil er das brennende Akku rausgetragen hat.
In den meisten Bedienungsanleitungen steht nicht um sonst „Laden unter Aufsicht“ (der Wortlaut wird wohl etwas anders lauten)
Glücklicherweise ist dem Mann nichts schlimmeres passiert.
Viele blenden die Gefahr die von Akkus ausgehen kann einfach aus.
Glücklicherweise ist dem Mann nichts schlimmeres passiert.
Viele blenden die Gefahr die von Akkus ausgehen kann einfach aus.
Na, ich weiß nicht? Brennende Akkumulatoren mit blosser Hand raustragen.............
Da hat jemand in blanker Not zugegriffen, um sein Haus zu retten.
Ich würde erwarten, dass man in den meisten Fällen zu spät kommt um etwas zu tun, wenn es schon so stark raucht. Das ist wohl vergleichbar mit der Entscheidung, bis wann man es wagt, den Feuerlöscher zu benutzen oder besser gleich zu fliehen.
Aber was sind Brandblasen gegen eine vernichtete Existenz? Ich möchte nie vor dieser Entscheidung stehen.
Na, ich weiß nicht? Brennende Akkumulatoren mit blosser Hand raustragen.............
Rauswerfen stand doch da oder täusche ich mich? Hätte doch auch schlimmer ausgehen können als nur mit einer Brandblase.
Nun reine Vermutung… sicherlich ist im Keller kein Rauchmelder vorhanden.
Rauchmelder????!!! Das war in der tiefsten Südpfalz. Die haben dafür kein pfälzisches Wort. Die wissen nicht was das ist...
Rauchmelder????!!! Das war in der tiefsten Südpfalz. Die haben dafür kein pfälzisches Wort. Die wissen nicht was das ist...
Kommt immer darauf an wo in der Pfalz im Einzugsgebiet der Amerikaner kennen die Hausbesitzer diesen Begriff, da sie ohne nicht an die üppig zahlenden Streitkräfte vermieten dürfen
Kommt immer darauf an wo in der Pfalz im Einzugsgebiet der Amerikaner kennen die Hausbesitzer diesen Begriff, da sie ohne nicht an die üppig zahlenden Streitkräfte vermieten dürfen
da magst du bestimmt Recht haben. Das sind dann aber keine Pfälzer, sondern Schlabbefligger oder Hunsricker