Vielleicht verstehe ich etwas falsch aber man könnte doch einfach die Bedienung sperren, sodass nichts geschlossen werden kann sobald jemand dran muss?
Beiträge von exeworkz
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Ich frage mich halt, wie jemand schulen kann, wenn er nicht auch die zugrunde liegende Betriebsanweisung geschrieben hat.
Naja weil er dennoch im Bilde ist wie das zu unterweisende Thema zu behandeln ist oder sich selbst die Betriebsanweisung zu Gemüte geführt hat. Generell bin ich immer dafür, dass Vorgesetzte die nötigen Dokumente anfertigen und auch unterweisen, jedoch habe ich bisher leider nicht die Erfahrung machen können, dass die nötigen Dokumente auch von den Vorgesetzten angefertigt werden, auch wenn ich dies als absolut sinnvoll erachte... Zumal vielleicht auch ein Ersteller mal den Job wechselt .. hier kann ja die Neubesetzung, sofern es keine eine Änderungen gibt mit den "alten" Betriebsanweisungen etc. seine Mitarbeiter unterweisen.
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Kenne das aus meiner alten Chemiebude die "Near Miss" wurden auf einem Zettelchen ausgefüllt. Jede Abteilung hatte einen kleinen Block auf dem verschiedene Infos abgefragt wurden. Diese wurden wiederum weitergegeben und ein Mitarbeiter hat alle Punkte sowie Maßnahmen in einer DACH-weiten Excel eingepflegt. Jeden Monat gab es einen Award für die beste Meldung (keine Ahnung wer die ausgesucht hat, gab jedenfalls 50€ für Amazon).
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Ich bin in dieser Sache vollkommen bei Mike. Vor allem frage ich mich, wies oüberhaupt eine externe FaSi, die bei Sinnen ist, einen Vertrag bei so einem Unternehmen weiterführen soll. Wenn ich die GBU nicht kenne, weiss ich nicht, was im Unternehmen vorliegt. Wenn ich das nicht weiss, bzw. die GBU nicht sehen kann/darf, dann kann ich auch nicht arbeiten.
Extern heißt ja nicht gleich Selbstständigkeit. Gibt ja viele extern angestellte Sifas die bekommen so einen Kunden, Verträge sind geschlossen und dann kannst du nur versuchen deinen Vorgesetzten ins Boot zu bekommen, eine weitere Zusammenarbeit mit Unternehmen XY zu unterlassen.
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Betrifft DGUV A1 §4 , "die Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen". Für mich eigentlich klar, aber bei ihm bedeutet das beispielsweise im Januar 22 eine Betriebsanweisung unterwiesen wird, die nächste kann dann im Dezember 23 erfolgen. Damit hätte er einmal im Kalenderjahr geschult.
Das ist so richtig. Die Unterweisung zählen je Kalenderjahr im Gegensatz zu jährlichen Prüfungen. Da er so im Folgejahr sowieso wieder bei einem Jahr sprich 12 Monaten landet. Ich selbst war Anfangs etwas verdutzt, da ich meine Unterweisungen alle 12 Monate durchführe, ist jedoch so "zulässig".
Komnet antwortet darauf:
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Je nachdem wie viel / gut dein Vorgänger und die Führungsebene am Arbeitsschutz arbeitet kann es für dich ein sanfter oder schockierender Einstieg werden. Generell kann man abfragen wie z.B. die Unfallstatistik aussieht, Stand der Dokumente und wer diese erstellt, sich evtl. das Organigramm zeigen lassen. Abfragen wer hier was unterweist z.B. etc.
Vielleicht so als Anregung für die nächsten Gespräche.
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BGHM ist nach meiner Erfahrung ebenfalls sehr kompetent und hilfsbereit. Kann hier nicht klagen.
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Hier regiert der FCK!!!!!!!!!! pasted-from-clipboard.png
In Lautre gebbts es Zack Zack, de Betze un uff F****!
In diesem Sinne Herzlich willkommen
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Mein Haupteinwand ist: meine Kollegen werden das Konstrukt auch dann anwenden, wenn es die Bedingungen nicht hergeben (Witterung usw.).
Und eigentlich bräuchte ich auf einer Leiter keine Absturzsicherung.
Im Hubsteiger brauche ich eine, auf der Leiter nicht?
Sollten wir jemals zu einer Entscheidung kommen (was ich bezweifle ), stell ich es hier rein.
JS
Naja als Sicherung wären auch Geländer / Handläufe zulässig. Haben hier auf eine ähnliche Lösung mit Podestleitern inkl. Geländer umgestellt.
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OK, also diese 10-15 Minuten halte ich für vollkommen übertrieben, weil Wasser sowieso nur einen verdünnenden Effekt hat.
Wir arbeiten hier mit Säuren und haben aufgrund der Gefährlichkeit von Flusssäure und Schwefelsäure komplett auf Trinkwasser-Notduschen und Augenspüleinrichtungen verzichtet. Für den Notfall verwenden ausschließlich Produkte der Firma Prevor und haben bei einigen Unfällen (leider) auch die Erfahrung sammeln dürfen, dass es eine sehr gute Entscheidung war, da diese Spüllösung schon auf der Haut oder im Auge neutralisiert und dann einen spülenden Effekt hat.
Sicherlich gibt es hier einige, die dem jetzt widersprechen, aber das sind die gewohnten Reaktionen von RCI Mitgliedern. Prevor-Produkte werden nun mal nicht von BASF oder Bayer hergestellt.)
Unsere Erfahrung zeigt, dass sterile Augenspülflaschen näher am Arbeitsplatz sind, schneller verwendet werden und nicht so abschreckend sind wie das eiskalte Wasser aus der Leitung. Außerdem verursacht Leitungswasser nicht nur ein Auskühlen sondern auch noch eine Demineralisierung, die wiederum andere Schäden verursacht.
Diese unsere Entscheidung ist von der VBG und der GAA akzeptiert und entsprechend überall dokumentiert.
Gruß Frank
Ich habe meine Lehre in der Chemie absolviert und hier hatte auch jeder Mitarbeiter eine Flasche Previn am Mann, ebenso hatten wir ganze Duschen von dem Zeug. Hat immer prima geklappt. Dazu kommt das manche Säuren (z.B. 96er Schwefel) mit Wasser reagieren und zu kochen beginnen o.ä... ich habe es schon an mir testen müssen und bin davon überzeugt.
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Sieht natürlich abenteuerlich aus aber solange die 2-5m Standhöhe für kurzweilige Arbeiten sowie ebener, tragfähiger und rutschhemmender Untergrund gegeben sind, sollte "eig." nichts dagegen sprechen. Handbremse natürlich gezogen usw.
Hubsteiger ist natürlich vorzuziehen..
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Betrifft (erstmal) nur den einen Kollegen.
Sollte das wirklich umgesetzt werden, bitte an die Alleinarbeit denken. Muss ja irgendwie sichergestellt werden, dass jemand mitbekommt, falls dem Mitarbeiter etwas zustößt o.ä.
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Letzte Punkt Befüllung evtl. wie folgt:
pasted-from-clipboard.png 150 Lux
Habe die ASR nur schnell überflogen. Spricht denn was dagegen eine Lampe / einen Strahler o.ä. dort zu platzieren? Die 150 lux sind ja schnell und einfach erreicht und überschritten.
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Der Weg von Entnahme zum Montageort und von Montageort zu Lagerplatz würde ich hier ansiedeln:
pasted-from-clipboard.png je nachdem was er außer dem Tragen noch machen muss (lesen o.ä.) 50-200 lux
Montageplatz als solches in diese Richtung:
pasted-from-clipboard.png 500 lux
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Moin und herzlich
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Ich hatte mir eigentlich viel zu viel gedanken gemacht und viel zu viele seiten ich hatte mit bildern ca 14 seiten als powerpoint.
Das Ergebnis war, dass ich zu oft an die Wand zur Präsentation geguckt habe und dadurch zu wenig zum Publikum.
Es waren nur unsere Klassenkameraden und 2 Dozenten.
Dennoch gut überstanden.
Herzlichen Glückwunsch :doppelthumbsup:
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Existiert eine BA, nur weil sie vorgeschrieben ist, ist sie vermutlich nicht besonders gut gemacht.
oder die Sicherheitskultur im Unternehmen ist entsprechend.
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Gar nicht ...
Bißchen Verlust ist immer.
Stichproben reichen.Danke dir
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Da die Hersteller eh empfehlen, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, bei denen Prüfer auch den Zustand der klebenden Teile prüfen soll, sehe ich daher nicht unbedingt ein Problem.
Nur zum Verständnis, wie prüfe ich die Klebestellen steriler Produkte, ohne diese danach in den Müll werfen zu müssen?
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Nur interne wöchentliche Reinigungen, keime abtöten durch UV-C Lampen. Ich finde das nicht fachlich genug und nicht ausreichend. Keine technische Dokumentationen vorhanden etc. Ich möchte es deswegen schnellstmöglich ändern.
evtl. mal nach VDI 6022 schauen, da findest du vielleicht was du brauchst. Ist immer erstmal schwierig wenn nötige Dinge noch nie gemacht wurden und keine Dokumente vorhanden sind und dazu noch der Hersteller nicht mehr existiert evtl. mal nach der Anlage googlen, vielleicht gibt es noch einen Verkäufer o.ä. irgendwo der mit Dokumenten helfen kann.