Hallo,
die Horrorgeschichten und angebliche Bananenrepublik kann ich
nicht nachvollziehen. Letztlich kommt es doch darauf an, was für
einen Verein man gründen möchte. Das kann der eingetragene
Verein mit mindestens sieben Mitgliedern sein, aber auch der nicht
eingetragene Verein. Dieser braucht dann nur drei Mitglieder, zwei
für Vorstand und einen Kassenwart. Es gibt aber auch gänzlich
andere Rechtsformen, wie die gUG, die eingetragene GbR usw.
Hier kommt es halt darauf an, was man letztlich machen möchte.
Das Stichwort ist hier Wirtschaftsbetrieb.
Die Frage der Eintragung oder nicht, ist hinsichtlich der Gemeinnützigkeit
uninteressant. Maßgeblich ist der Zweck und die AO. Dem Finanzamt geht
es nicht um die Organisation, sondern letztlich um die Kohle. Als ich
damals mit Mitstreitern eine IG für Brandschutzbeauftragte gegründet
habe, war die steuerliche Anerkennung (Berufsvertretung) kein Problem.
Lediglich in Sachen Mitgliedsbeiträge haben sie eine Empfehlung
ausgesprochen, da sie die Regelung kritisch gesehen haben. Sucht
diesbezüglich einfach den Kontakt mit dem Finanzamt. Bei unserem
damaligen Finanzamt gab es für Vereine einen eigenen Ansprechpartner
und man hat eine umfassende Broschüre zur Vereinsarbeit erhalten.
Hinsichtlich Spenden: Hier gibt es doch mehrere Wege die man verfolgen
kann. Man kann sich feste Sponsoren suchen, haben wir beispielsweise
damals mit zwei Herstellern von Brandschutzprodukten gemacht.
Vorteil es reduziert den Verwaltungsaufwand im Vergleich zu Einzel-
spenden und es sichert feste Einnahmen und sorgt für Planbarkeit. Ansonsten
nur eine Spendendose bei Veranstaltungen.
Als ich vor wenigen Jahren eine Bürgerinitiative wegen einem kommunal-
politischen Projekt mitgegründet habe, war es wieder ganz anders.
Finanzamt war gar nicht mit im Boot, Spenden ausschließlich über
Spendendose an den Informationsständen. Rechtlich geht auch dieses,
ganz ohne Bürokratie und Co. Schließlich herrscht in Deutschland die
Vereinigungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes.
Gruß
Simon Schmeisser