Hallo,
Hallo,
von wem wird das den genehmigt? Bauaufsichtsbehörde oder Sachversicherer?
In Abstimmung mit Aufsichtsbehörden, Versicherer und BG.
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Hallo,
von wem wird das den genehmigt? Bauaufsichtsbehörde oder Sachversicherer?
In Abstimmung mit Aufsichtsbehörden, Versicherer und BG.
Hallo,
Das mit den vier Jahren fände ich für unseren Arbeitgeber auch interessant. Alle Löscher hängen warm und trocken. Pulverlöscher habe wir nur dort, wo wir Gasheizungen haben.
BASF macht das mit den vier Jahren, muss man sich wohl "lediglich" genehmigen lassen.
Hallo Chris,
ja, oder so, gerne.
Hallo,
Moin Simon,
ich finde die Regelung gut wie sie jetzt ist. Da brauchen wir nicht über Intervalle oder Zuständigkeiten oder auch Entfernungen rätseln. Es ist geregelt.
Viel entscheidender ist die Ausbildung der Brand- und Evakuierungshelfer, die sich dann im Notfall auf die FL verlassen müssen. Und da meine ich nicht wir brauchen weniger, sondern eher mehr und vor allen Dingen gut ausgebildete MA.
Volle Zustimmung, sehe ich hinsichtlich Brandschutz- und Evakuierungshelfer auch so. In diesem konkreten Fall geht es darum aber nicht, sondern um die zwei genannten Punkte. Und da bin ich unschlüssig....für beides gibt es gute Argumente...![]()
Wer hat Interesse an einer Diskussion per PM? Gibt dann doch Punkte die man so nicht in einem öffentlichen Forum posten sollte/kann.
Hallo,
Volle Zustimmung. Mal sehen, was am Ende des Tages rauskommt - ein Lobbypapier oder eine sachgerechte Regelung.
Ne, Lobby ist es nicht, es ist Ministeriumsebene...
Hallo,
mit den Aufsichtsbehörden ist das zu klären, BASF ist ja auch bei 4 Jahre.
Hallo zusammen,
und zwar gibt es aktuell Ideen zum Bürokratieabbau rund um das Thema „Feuerlöscher“ und damit letztlich zur ASR. Wie ist eure Meinung zum Wartungsintervall bei Feuerlöschern von in der Regel 2 Jahre und der Entfernung von 20m? Praxistauglich oder eher nicht? Leider kann ich hier nicht weiter in die Tiefe bzw. Details veröffentlichen. Vielleicht bekommen wir aber trotzdem eine kleine Sammlung an Meinungen hin und vielleicht eine Diskusison.
Hallo,
Hallo Simon,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, ich habe letzte Woche mit dem ersten Seminar angefangen. Da gabe ich schon gespürt es ist nicht einfach. Sehr stark mit etlichen Gesetzen bepflastert. Zum Schluß aber ein sehr interessantes Thema.
Danke Simon und alle anderen.
Gruß Ralf
Ja, ist je nach Kurs/Dozent sehr unterschiedlich. Bin zu "Gesetzen bepflastert" nicht ganz so begeistert, da wir allein Baurecht 16x haben und Sonderbauverordnungen ohnehin einen Wildwuchs haben.
Hallo,
die Bandbreite an Literatur zum Brandschutzbeauftragten ist mittlerweile sehr umfangreich. Neben verschiedene Bücher zum Brandschutzbeauftragten direkt, gibt es auch ein Magazin für Brandschutzbeauftragte und unzählige Bücher zu jedem einzelnen Thema, von Brandschutzordnung, Brandschutzhelfer usw.
Ob da jetzt etwaige Anschaffungen empfehlenswert sind, muss jeder für sich selbst entscheiden. Das Tätigkeitsprofil eines Brandschutzbeauftragten kann sehr unterschiedlich sein. Ein Brandschutzbeauftragter in der Industrie steht vor anderen Herausforderungen und Rahmenbedingungen, als ein BSB im Gesundheitsbereich, wie einer Klinik. Man kann sich mit der Musterbauordnung und den Muster-Sonderbauverordnungen vertraut machen, ebenso mit den jeweiligen Informationen/ASR zu Maßnahmen gegen Brände, Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter usw. Ist alles kostenfrei und bietet einem viel Lesestoff. Auch auf anderen Seiten, wie z.B. der VdS findet man eine Vielzahl an Informationen, zum Beispiel Brandschutz im Betrieb (sind allein rund 80 Seiten) Link: Bandschutz im Betrieb oder Betrieblicher Brandschutz in der Praxis, Link: DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ oder bei der vfdb, wie zu Maßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen, Link: Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes auf YouTube kann man diverse Aufzeichnungen zu Webinaren finden, u.a. zu Brandabschottungen usw.
Zudem gibt es diverse Anbieter für Webinare, in denen man sich kostenfrei zum Brandschutz informieren/aus-/fortbilden kann. Beispielhaft ist da "WirliebenBau.de" zu nennen, da findet zum Beispiel am Montag ein mehrstündiges Webinar zum Thema Gebäudetechnischer Brandschutz und am Dienstag zur Brandschutzplanung im Bestand an. Kostet nix und ist mit Zertifikat, muss man sich nur anmelden, Link: Kostenlose Weiterbildungen für Architekten & Bauingenieure (online)
usw.
Wenn man sich das alles mal zusammengesucht hat, kommt man schnell auf ein paar hundert Seiten kostenfreie Fachliteratur zum Einlesen.
Aber Achtung: Eine gewisse Vorbereitung schadet sicherlich nicht, letztlich lernt man aber die Grundlagen im jeweiligen Kurs dann. Da kann es je nach Dozent/Dozenten auch unterschiedliche Gewichtungen bei den Themen geben. Zudem darf man nicht vergessen: Die Brandschutzbeauftragten-Ausbildung ist eine Grundausbildung, das richtige lernen kommt dann in der tatsächlichen Arbeit als BSB und in den sich anschließenden Fortbildungen.
Viel Erfolg.
Hallo,
Die Feuerwehr ist "not amused". Sie hätte zwar noch die Möglichkeit über 2 andere Zufahrten aufs Gelände zu kommen, mit funktionierenden Schlüsselkästen, aber dann ist die Anfahrt deutlich weiter.
Wenn das mit der Schließung der Feuerwehr nicht zu öffnen ist, bleibt nur der Weg über den Hersteller/Wartungsbetrieb und ggfs. die Öffnung. Die Öffnung, mit Ausnahme vom Schloss ist aber zerstörungsfrei möglich.
Hallo,
wir haben täglich mind. ein RTW im Haus, Probleme diesbezüglich hatten wir noch nicht. Je nach Fall (Schilderung) kann es aber gut und gerne mal bis zu 30 Minuten und länger dauern, je nachdem wie gerade die Auslastung und Prioritäten sind.
Hallo,
vielen Dank, eine interessante Feststellung. Wird man hier mit MTW und TSA ausschließen können, nächstes Feuerwehrhaus: Feuerwehrgerätehaus in Dürrenhofe brennt vollständig nieder
Hallo,
ich finde den Newsletter immer interessant. Gut, die Themen werden oftmals nur angerissen und vollständig kann man sie erst im Magazin lesen bzw. mit Abo.
Hallo,
Wir haben ein Pflegeheim, welches alle drei Jahr durch die Feuerwehr begangen wird.
Weil und auf welcher Rechtsgrundlage? Sicherlich kann man mal Ortsbegehungen etc. anbieten, damit die Feuerwehr Ortskenntnisse zum Objekt hat oder auch eine Übung. Begehungen durch die Feuerwehr? Ne, außer es handelt sich im eine BVS. Doch selbst dann sind wir nicht bei drei Jahren und es ist nicht unkritisch.
Flucht- und Rettungspläne sollten aktuell sein, sind ja auch hoffentlich Gegenstand der jährlichen Unterweisung und Grundlage für Evakuierungsübungen. In dem Zusammenhang auch die BSO nicht vergessen. Feuerwehrplan und Feuerwehr-Laufkarten (sofern BMA) sind auf einem aktuellen Stand zu halten, schließlich sind es Einsatz- bzw. Führungsmittel der Feuerwehr. Die beiden Pläne sind auch in Abstimmung mit der Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle zu erstellen. Aufpassen neben der Grundlage DIN, kann es je nach Kommune/Kreis noch eigene Vorgaben für die Erstellung geben.
Ein Baugenehmigungsprozess ist primär unabhängig zur FRP und FWP. Die Bauvorlage Brandschutzkonzept beinhaltet nicht die Erstellung von FRP und FWP.
Ja, gibt aber Behörden die wollen es nach Erstellung noch sehen und "freigeben". Feuerwehrplan ist klar, F+R Plan ist übertrieben, aber ok.
FRP müssen regelmäßig geprüft werden - geändert nur wenn sich etwas auch tatsächlich geändert hat. Also muss nicht alle Jubeljahre ein neues Blatt ausgedruckt werden. Es genügt ein Datum oder ein Nachweis der Prüfung.
Ja, ich kontrolliere es einmal im Jahr (und damit häufiger als gemäß DIN) im Rahmen einer Begehung. Dabei dokumentiere ich die Prüfung auf dem Plan mit einem kleinen Prüfsiegel und schriftlich in der Brandschutzakte. Dabei handelt es sich einfach um einen DIN A4 Vordruck mit Datum, Feststellung und die Unterschrift beinhaltet und gut ist....
Hallo,
was ich kenne und keine Neuheit ist: Vergütung x Euro pro Einsatz. Je nach Kommune werden ein paar Euros bei Teilnahme an einem Einsatz, Übung und Brandsicherheitswachdienst bezahlt. Das bekommt man einmal im Jahr bzw. halbjährlich ausbezahlt. Zudem gibt es bei vielen Feuerwehren noch Pauschalen die mit einer Funktion verbunden sind. Pauschalen kann es geben für Feuerwehrführung, Gerätewarte, Jugendwart/Jugendleiter und teils auch für Führungskräfte wie Zug- und Gruppenführer bzw. Einsatzleiter-Modelle mit einer festen Rufbereitschaft. Das sind teils mehrere hundert Euro, was da als Pauschale ausbezahlt wird. Ergänzend kann es noch zusätzliche Anreize geben, von "Feuerwehrrente" über kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt wie Schwimmbad usw. Das ist aber alles sehr individuell und je nach Kommune geregelt.
Hallo,
Habe ich etwas verpasst? Es gibt in Deutschland Bereiche ohne Feuerwehr?
Das ist doch gar nicht wahr. Dort wo es nicht besetzt werden kann, wird die AAO geändert bishin zur Eskalation der Pflichtfeuerwehr ... Es kommt immer einer. Dies ist kommunale Pflichtaufgabe!
Ne, das nicht. Ja, es kommt einer. Wenn aber mit Ach und Krach ein LF mit Staffel auf den Hof anrückt, nicht alle AS hilft es auch nicht wirklich. Ein rotes Fahrzeug auf dem Hof ist nicht gleich auch eine leistungsfähige Hilfe. Feuerwehr ist Pflichtaufgabe, man muss sich aber einfach nur umsehen im Land. Diese Pflichtaufgabe und deren Ausgestaltung ist dabei höchst unterschiedlich.
Hallo,
Lass die Feuerwehr 10 mal umsonst kommen, als den Eigentümern oder Aktionären den Totalverlust erklären zu müssen ... und nein nicht alles ist versichert oder versicherbar.
Ja, die Zeiten wo das aber überall geht, sind halt leider vorbei.