Laden von Akkus aus handgeführten Werkzeugen

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  • Moin.

    Ich muss mich mit nem Thema beschäftigten, was sich mir ein wenig verschließt...

    Ich war letzte Woche bei nem städtischen Bauhof. Die haben mehrere Werkstätten in Garagen (LKW) nebeneinander. Mein Vorgänger hat dort ein RIEßENFASS aufgemacht, was das Laden der Akkus der handgeführten Werkzeuge angeht (Akkuschrauber, Bohrmaschinen, Schrauber, Gebläse usw). Logischerweise werden das immer mehr.

    Er kommt aus dem Thema Brandschutz.... er will dass JEDE Werkstatt ihre Akkus in einem entsprechenden Schrank lädt. Hintergrund: WENN es brennt, kann man die Schränke "evakuieren" und das Feuer springt nicht gleich über.

    MIR verschließt sich das ein wenig.

    1. Wo steht das? Gibt es ne Vorschrift dafür? Ich suche und finde nur "allgemeines" zum Feuer.

    2. Was bringt mir ein Ladeschrank, der nicht überwacht ist, nachts wenn die Akkus laden und es fängt an zu brennen? Also der tiefere Sinn dahinter fehlt mir.

    MEIN Ansatz wäre... die Akkus werden NUR geladen wenn Betrieb ist, nachts werden die nicht geladen. Das Laden findet an einem Regal in der Nähe der Türe statt (damit man schnell rankommt) und in der Nähe wird ein Feuerlöscher installiert.

    Dann sind sie überwacht und man kann reagieren.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Da bin ich bei Dir und finde auch, dass der Kollege ein wenig übertrieben hat. Es gibt zwar mittlerweile reichlich Veröffentllichungen zum Thema Akku/Li-Ion, doch solche konkreten Maßnahmen werden nicht wirklich gefordert. Ich würde auch darauf drängen, dass nur während der Betriebszeiten, also halbwegs überwacht, geladen wird. Den Ladeplatz könnte man noch mit Metall auskleiden.

  • WENN es brennt, kann man die Schränke "evakuieren" und das Feuer springt nicht gleich über.

    Es gibt da einen bekannten Hersteller von Sicherheitsschränken, der einen für Akkus entwickelt hat und das so propagiert. Ob das sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

    dass nur während der Betriebszeiten, also halbwegs überwacht, geladen wird

    Ist eben blöd für den Handwerker, wenn er erst einmal ein paar Stunden neben dem Akku sitzt um darauf zu warten, dass der fertig geladen ist, bevor der Handwerker dann mit der Arbeit beginnen kann.

    Den Ladeplatz könnte man noch mit Metall auskleiden.

    Das Metall sollte allerdings elektrisch isolierend beschichtet sein, sonst hat man gleich noch andere Probleme.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das Thema scheint gerade im Trend zu liegen, kam bei mir letzten Monat auf den Tisch. Ich habe VDS2259 und FBRCI013 herangezogen. Wir haben keine einzelnen Schränke und werden diese auch nicht evakuieren. Wir haben Karo einfache Metallschränke mit Steingut Unterlage. Werkfeuerwehr in unter 3 Minuten da, Ende der GB.

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  • wir haben in den dafür geeigneten Schränken einen Punktmelder installiert, dieser ist an der BMA angeschlossen

    unser sachversicherer befürwortet es

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

  • die Ladezeit ist von 8:00 bis 17:00 Uhr

    und in welcher Zeit werden die Akkus und Geräte dann genutzt? Selbst ein Vorschreiben der Zeiten halte ich für viel gefordert, auf welcher Grundlage?

    Es kommt sicherlich viel auf die individuelle Situation an (BMA, Kontruktion, andere Lagergüter etc.), aber lass den Schuppen nachts brennen, lieber als Tags mit Leutchen drin.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Bei uns wollte der Sachversicherer das so haben.

    Wichtiger Hinweis, wäre evtl zu klären.

    Nicht das in dem, wie wir alle wohl annehmen seltenen Fall eines Brandes, der Betreiber auf seinen Kosten sitzen bleibt.

    Abgesehen davon sei mir die Frage gestattet:

    Ist es nicht auch teil unseres Jobs vorausschauend Maßnahmen abzuleiten, ohne das es dafür gesetzliche Vorgaben geben muss?

    Ein Schelm wer böses dabei denkt :16:

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Ist es nicht auch teil unseres Jobs vorausschauend Maßnahmen abzuleiten, ohne das es dafür gesetzliche Vorgaben geben muss?

    für alles was wir fordern muss es eine rechtfertigende Grundlage geben. Am besten ein Schriftstück von offizieller Seite ... oder eben eine GBU.

    Aber wenn man über das Ziel hinausschießt kommt dann irgendwann die Frage, wer zahlt das?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Moin,

    Es gibt seitens des Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz eine Handlungsempfehlung zur Lagerung und Umgang Li-Akkus.

    Dateien

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Bei uns ist das Thema auch gerade aktuell. In unserer Schreinerei einer Behindertenwerkstatt werden sämtliche Handgeräte mit Li-Ion-Akkus betrieben. Wir werden hierfür vermutlich einen Stahlschrank anschaffen. Innen kommt eine Steckerleiste rein und von Außen ein "Pilz", mit dem man den Schrank allpolig vom Netz trennen kann, z. B. zum Feierabend und im Brandfall. Evtl. kommt noch ein Rauchmelder mit rein, aber der wird nicht auf die BMA aufgeschaltet.

    P.S. ich komme auch vom Brandschutz ;)

  • Wir haben das aktuell so:

    1. Laden im Stahlschrank nur während des Betriebs

    2. Abschaltung über Nacht durch den Hauptschalter

    3. Sicherheitskoffer, falls ein Akku beschädigt ist oder brennt

    MA werden regelmäßig unterwiesen und fertig.

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  • Wow... das geht ja ab..

    Aber danke für eure Gedanken und vor allem für die Handlungsanleitung.

    Mir schwebt vor dem Kunden folgendes zu raten.

    1. Sichtkontrolle der Akkus vor Nutzung

    2. Wechselakkus für die Geräte (sind dabei)

    3. Regelmäßige DGUV V3 Prüfung (wird gemacht)

    4. Laden der Akkus an Steckdosen die geschaltet sind; von Arbeitsbeginn bis Ende

    5. Lagern ohne irgendwelche Brandlast drumrum; falls sie noch haben, Stahlschränke

    6. Rücksprache mit dem Versicherer, was der dazu meint.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike