Moin.
Ich muss mich mit nem Thema beschäftigten, was sich mir ein wenig verschließt...
Ich war letzte Woche bei nem städtischen Bauhof. Die haben mehrere Werkstätten in Garagen (LKW) nebeneinander. Mein Vorgänger hat dort ein RIEßENFASS aufgemacht, was das Laden der Akkus der handgeführten Werkzeuge angeht (Akkuschrauber, Bohrmaschinen, Schrauber, Gebläse usw). Logischerweise werden das immer mehr.
Er kommt aus dem Thema Brandschutz.... er will dass JEDE Werkstatt ihre Akkus in einem entsprechenden Schrank lädt. Hintergrund: WENN es brennt, kann man die Schränke "evakuieren" und das Feuer springt nicht gleich über.
MIR verschließt sich das ein wenig.
1. Wo steht das? Gibt es ne Vorschrift dafür? Ich suche und finde nur "allgemeines" zum Feuer.
2. Was bringt mir ein Ladeschrank, der nicht überwacht ist, nachts wenn die Akkus laden und es fängt an zu brennen? Also der tiefere Sinn dahinter fehlt mir.
MEIN Ansatz wäre... die Akkus werden NUR geladen wenn Betrieb ist, nachts werden die nicht geladen. Das Laden findet an einem Regal in der Nähe der Türe statt (damit man schnell rankommt) und in der Nähe wird ein Feuerlöscher installiert.
Dann sind sie überwacht und man kann reagieren.