Auch immer ein schhönes Thema: Mein Ausbildungsstand geht einen Dritten einen feuchten Kehricht an!
Was wird dein Arzt sagen, wenn Du ihn vor der Behandlung nach seiner Approbation oder seiner letzten Fortbildung fragst?
Wenb ich mit einem AN einen Dienstleistungsvertrag schließe, dann hat dieser für seine vertragliche Verpflichtung, z.B. Qualifikation der MA, zu garantieren. Ich werde diese NICHT prüfen.
Das ist eine sehr mutige Aussage. Bitte schau nochmal in die Betriebssicherheitsverordnung, §13, Abs. 1, Satz 1. Wie sagte mein Jura-Dozent so schön: "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz"