Beiträge von Mick1204

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    Ach Mann müsste nochmal 25 Jahre jünger sein. Da hätte ich doch nochmal Lust drauf. Themenwechsel habe ich schon immer gern gemacht.

    Das ihr euch rechtzeitig um eine Nachfolge kümmert zeigt mir, dass es sich für eine SiFa lohnt bei Euch arbeiten zu dürfen. Ich hoffe doch, dass da keine Seifenblasen sind, die du hier ins Forum pustest. Ich gehe mal nicht davon aus. Von Euren Berufskollegen hört und sieht man meisten nichts Gutes.

    Viel Erfolg bei der Suche.

    Hallo, Moin,

    Im März 2026 wurde eine aktualisierte Fassung der DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ veröffentlicht. Die Broschüre ist mit ergänzenden Tabellen kostenlos als Download verfügbar.

    Um die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, wird ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regeln gefordert. Die DGUV Information zu Prüffristen im Brandschutz führt die unterschiedlichen Anforderungen aus den verschiedenen Quellen zusammen und unterstützt die Verantwortlichen so beim sicheren Betrieb ihrer Brandschutzeinrichtungen.

    Fristen für die Prüfung von Brandschutzeinrichtungen: DGUV Information zum Download

    In der Broschüre werden die Rechtsgebiete für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen erläutert und die in diesem Kontext häufig verwendeten Begriffe definiert. Die DGUV Information 205-040 umfasst 17 Seiten und wurde ursprünglich im Juni 2022 veröffentlicht.

    Die Fristen für die Prüfung organisatorischer Maßnahmen und für die Prüfung und Instandhaltung der jeweiligen Brandschutzeinrichtungen werden in ergänzenden Tabellen abgebildet. Mit der Aktualisierung vom März 2026 wurden die Begleitdokumente „Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen“, „Löschanlagen“ und „Rauch-Feuerschutzabschlüsse“ angepasst.


    Diese hier ist bereits von 2024. Finde ich aber nicht unwichtig.

    Im März 2024 ist die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ erschienen. Die Broschüre ist kostenlos als Download verfügbar.

    Lithium-Ionen-Batterien (LIB) werden in den unterschiedlichsten Bereichen verwendet und werden nicht nur im privaten Bereich, sondern auch in der Arbeitswelt vermehrt eingesetzt. Bei der Entwicklung, Herstellung, Verwendung, Entsorgung und dem Recycling von LIB kann es zu Brandereignissen kommen. Ursachen hierfür können u. a. Qualitätsmängel und unsachgemäßer Umgang sein, aber auch eine ungeeignete Ladeinfrastruktur oder ein mangelhaftes Batteriemanagementsystem.

    Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ enthält allgemeine Informationen zu Lithium-Ionen-Batterien und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen. Sie gibt Hinweise, wie in Unternehmen sicherer mit Lithium-Ionen-Batterien umgegangen werden kann und so Brände verhütet werden können.

    Aus dem Inhalt:

    • Begriffsbestimmungen
    • Lithium-Ionen-Batterien: Typen, Aufbau und Kennzeichnung
    • Verwendung von Lithium-Ionen-Batterien
    • Transport von Lithium-Ionen-Batterien
    • Brandschutzmaßnahmen

    Da würde ich zunächst einmal schauen, ob diese Fahrten nicht unter das Personenbeförderungsgesetz fallen, bzw. eine Ausnahme zutrifft. Gerade diese "Vergnügungsfahrt" dürfte rechtlich kritisch sein.

    Das wurde wohl überprüft. Eine Klinik hatte Fahrer, die einen Personenbeförderungsschein hatte. Das war dem AG wohl zu teuer. Dann hat man das abgeschafft. Jetzt nur noch normale "Führerscheine Klasse "

    Dabei wurde wohl auch § 1 intensiv geprüft. Wir dürfen dafür keine Kosten von den Rehabilitanden einfordern. Das Ganze ist unentgeltlich. Das war ein Mörderhickhack.

    Meine Sicht:

    Bei "nur Dienstfahrten" >> keine Eignungsfeststellung, da allgem. Lebensrisiko.

    Bei "Fahrgästen" >> da können Dritte geschädigt werden, Eignung muss belegt sein. Für mich ist das ein konkreter Anlass.

    Das mit den Dritten habe ich gelesen, aber anders verarbeitet. Du hast vielleicht Recht. Da muss ich mal weiterrecherchieren.

    Ich meine da stand auch, dass Betriebs-/Dienstvereinbarungen keine Rechtsgrundlage darstellen und somit keine Eignungsfeststellung begründen können. Was in Tarifverträgen oder einzelnen Gesetzen steht, ist leider meist von anderen Rechtsgebieten isoliert (z.B. die arbeitsmed. Untersuchung für Nachtarbeiter oder die Untersuchung für Cheffahrer).

    Das habe ich auch noch im Hinterkopf. Für mich wird da Ganze zu einem thema für den Justiziar bei uns im Haus.

    Meine Sicht:

    Eignungsfeststellungen ohne Rechtsgrundlage oder konkreten Anlass sind unzulässig. Das Schreiben "Zum Thema Eignungsuntersuchungen" kennst Du sicher, aber auch das klärt nicht alle Fragen abschließend -- P. Aligbe hat zu Eignungsvorbehalten einiges verfasst.

    Das ist genau das Thema. Was ist ein konkreter Anlass? Völlige Taubheit? Rechtsgrundlage wäre bei FeV. OK. Arbeiten mit Absturzgefahr. Arbeiten an elektrischen Anlagen. Aber bei uns fällt mir nur der Fahrer oder die Handwerker ein.

    Danke für deine Antwort

    Wir sind jetzt endlich auch angekommen. Es geht dabei um die Eignungsfeststellung für bestimmte Berufsgruppen.

    Z. B. die Handwerker, die bei Ihren Tätigkeiten auf Gerüsten, Hubarbeitsbühnen und Dächern rumturnen benötige ich meiner Ansicht nach eine Eignungsfeststellung.

    Ist derjenige Schwindelfrei, der Elektriker farbenblind etc.

    So wir beschäftigen in den Kliniken auch Handwerker. Die müssen bei Arztfahrten mit Rehabilitanden ein Fahrzeug führen. In der Dienstpostenbeschreibung ist das auch aufgeführt. Diese sind aber keine Berufskraftfahrer oder Busfahrer. Die fahren ja privat auch ein Fahrzeug. Müssen die für die Tätigkeit "Fahrten mit Rehabilitanden" eine Eignungsfeststellung durchlaufen?

    Das Gleiche gilt übrigens auch für einige der Pflegekräfte, die bei Wochenendausflügen die Rehabilitanden (8 Personen), fahren.

    Da sind noch eine Menge Fragen offen. Wann darf ich als Arbeitgeber über eine tarifliche Anforderung Eignungsfeststellungen festlegen? Nur wenn es eine gesetzliche Anforderung gibt?

    Hallöchen,

    ich führe wirklich meinen Leistungsnachweis. Bin auch in einem Unternehmen mit mehreren Standorten beschäftigt und da ich noch andere Stellen in mir vereine wird geschaut was ich für welchen Standort in welcher Zeit gemacht habe. Somit können meine Kosten pro Standort aufgeteilt werden, ich habe gleich einen Stunden und Tätigkeitsnachweis, was mir den Jahresbericht auch enorm erleichtert.

    Und ja ich wurde wirklich schon vom Auditor gefragt, was ich in meiner Zeit denn alles so mache. Im ersten Moment war ich natürlich geschockt, weil ich dachte er hat so viele Mängel gefunden, aber er wollte wirklich nur wissen, ob ich meine Tätigkeiten/Stunden dokumentiere und er hat mich dann auch gefragt, wie ich aktuell mit den Stunden stehe und ob ich damit auskomme.

    Dein erster Absatz bezieht sich auf innerbetriebliche Belange. OK. Nur hier fragt der Auditor aufgrund welcher Gesetzeslage nach den geleisteten Stunden.

    Selbst wenn ich etwas für die Hauptverwaltung erstelle, gilt das gleichzeitig auch für die Kliniken mit und umgekehrt.

    Hallo Regelwerk,

    was Du erzählst ist "Mist".

    Diese Art Anrede ist hier nicht erwünscht. Wenn das, was der Kollege schreibt, nicht deinem Gusto entspricht, kann man dieses auch anders zum Ausdruck bringen. Für "Mist", auch wenn Du es in Anführungszeichen gesetzt hast, gibt es andere, freundlichere Begriffe.

    Du solltest hierbei nicht vergessen, dass vieles hier nur halb geschildert wird und uns manchmal auch die komplette Info fehlt. Mehr oder weniger "Glaskugel lesen".

    Des Weiteren seine "Kenntnisse" mit 35 Berufsjahren zu untermauern hilft hier an dieser Stelle nichts und besagt auch nichts. Wenn du fachlich, sachlich gut antwortest und argumentierst, erkennen wir dieses. Dann muss man dieses nicht untermauern. Wir sind hier alles keine Deppen. Wir haben alle hier so unsere Erfahrungen gemacht. Dieses solltest du nicht vergessen.

    Um allen Risiken aus dem Weg zu gehen, würde ich den Tag, sofern möglich, im Vorfeld reinigen lassen.

    Dann kann man ohne Doku und Kennzeichnung völlig unbeschwert in die Werkstatt. Anders benötigst du Kennzeichnung und Doku Fahrzeugführer nach GGVS und und und....

    Frage zur praktischen Anwendung:

    Wenn ich ein Anti-Radiergummi benutze... ist der Text dann wieder lesbar?

    wenn ich ein paar Zeilen schreibe, dann habe ich zu dem geschriebenen und lesbaren Text, den nicht lesbaren bzw. sichtbaren Text. Die Antimaterie. Die bekommst du nur mit dem Antimaterie Radiergummi weg. Ist doch logisch

    Also wir behandeln nicht restenleerte und ungereinigte als wären sie voll. Natürlich kann man argumentieren, das entllerte Tankzüge ja gerigere gefährdungen aufweißen etc. aber weshalb sollte ich mir die Mühe machen etwas als "geringer gefährdend" zu kennzeichnen, wenn die original Kennzeichnung bei der Reinigung eh abgemacht wird. Außer du würdest durch halb Europa zu einem Reinigungsdienst fahren aber das macht man ja auch nicht, hoffe ich doch.

    Die wollen ja gar nicht reinigen, die wollen nur für eine Reparatur in die Werkstatt.