Beiträge von Mick1204

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Ja, die Zwergenschafe wären genau richtig für die Kinderreha.

    Ich bin ja ein Bootcamp Favorirsierer. Aber die Kinderchen stehen bei schönstem Wetter auf einem Stepper oder sitzen auf einem Ergonometer und zappeln bei Musik rum.

    Die Klinik ist im tiefsten Hunsrück. Da gibt es kleinere und größere Hügel, Wald und Wiesen. Da könnten die doch herrlich rumtoben. Dem Kevin (14 J., 185 cm lang und 135 kg schwer) drücke ich noch ein Meterstück (oder mehr) Holz in die Hand und dann los. Kleinere Kinder dürfen die Hühner fangen. Größere Kinder immer mit einem Stück Holz in der Hand oder auf der Schulter.

    Die Metzgerei im Ort hat nur noch 2 m, Fleisch- und Wursttheke, dafür aber 3,5 m Süßigkeiten.

    ...vegan sowieso nicht. Oder ist der Schafdarm, durch den die Nicht-Schokodrops gehen, inzwischen nicht mehr tierisch??? :/

    doch doch. aber vom darm bleibt nichts an den Drops hängen. und die Verdauungsreste sind veganer Natur. Aber vegetarisch sind die auf jeden Fall.

    Bei den Schafen würde ich aufpassen.

    Könnte sein, dass ihr bei deren Hinterlassenschaften, gleich in der BioStoffV landet :)


    :D

    ist aber vegan. Vegane Schokodrops. Den Rasen düngen ist damit auch gleich noch erledigt.

    Ich finde den Gedanken echt sympatisch. Grillen kannste die Schafe auch. Mit Rosmarin und Kräuterbutter

    Wie wärs mit Schafen? Wobei die sind ja noch gefährlicher.

    Wenn ich an die Schafe in unserem Haus denke, gebe ich dir Recht.

    Ansonsten bin ich da definitiv bei Dir. Und die Kinder hätten eine Menge Spaß und Bewegung.

    Da viele der Kinder eine Adipositas Anamnese haben, würde ich die auf den Teil der Wiese mit den Schafen sperren und diese dann Schafe fangen lassen. Da nimmt man ab Für kleinere Kinder nehmen wir dann Hühner. Hat Rocky auch so gemacht.

    Es ist ein Großflächenmähroboter der Firma Kress für den gewerblichen Betrieb. Der hat eine "Igelschutzfunktion" für Kleintiere. Wir müssen diesen zu später Stunde betreiben. Es handelt sich hierbei um eine Kinder-Rhea-Klinik.

    Hallo,

    ich lese gerade die DGUV R 114-610 Grün- und Landschaftspflege.

    Gibt es besondere arbeitsschutzrechtliche Vorgaben für Mähroboter? Nicht, dass ich etwas übersehe.

    Daher stellt sich für mich die Frage: ArbStättV ja, aber ein Geländer etc. ist nicht erforderlich, wenn kein Verkehrsweg an der Kante entlangführt?

    War die Frage abschließend geklärt? Ich sehe da die ArbStättV nicht.

    Wenn ich mir die Windkraftanlagen in der Nachbarschaft ansehe, die teilweise auch erhöht stehen, sehe ich nirgends einen Zaun. Nicht mal eine Absperrung, wenn in der Höhe gearbeitet wird und unten die Freizeitler vorbeiradeln.

    Was genau will denn eure Pressestelle machen: Nur statische Aufnahmen unter optimaler Beleuchtung oder sollen ganze Filmsequenzen gedreht werden - vielleicht auch mit einer beweglichen Deckenkamera?

    Vielen Dank für den Link.

    Den Rest kann ich Dir nicht beantworten. Bin ja erst dazugekommen. Ich war bei den Planungen nicht dabei.

    Vermutungen: die haben sich an einen Tisch gesetzt, zwei junge IT'ler und ein SOFA (Bachelor) --> Verwaltungsbeamter (Pressedezernat). Haben das Traversensystem beim Anbieter geplant. Der hatte den Aufbau mit angeboten. Ein IT'ler hat gesagt, das können wir allein aufbauen.

    Bestellt, aufgebaut. Dann haben die wohl vom Technischen Dienst gesagt bekommen: lasst mal die SiFa drüber gucken. Jetzt habe ich natürlich einen Ruf im Haus. Dann ist denen das Herz in die Hose gerutscht. Dann haben die eine Mitarbeiterin (Verwaltungsangestellte) des Arbeitsschutzes (AG-Linie im Organigramm, aber keine SiFa) mit der Abnahme beauftragt. Die hat natürlich "nö" gesagt, nicht meine Aufgabe, nicht meine Baustelle. SiFa Fragen. Das habe ich aber alles nicht gewusst. Techn. Dienst hat auch die Hände gehoben. Wochen später bekomme ich den Anruf. Mach mal eine Abnahme bitte. Klar. Ins Thema eingelesen............. der Rest ist bekannt. Das die mich umgehen bzw. übergehen wollten, hat mir von denen auch keiner gesagt.

    Selbst der Dezernent (nachdem man ihm mitgeteilt hat, dass ich den Raum für die Nutzung gesperrt hatte) hat mich angerufen und hat sich kleinlaut entschuldigt. Bei geschätzten €150T Kosten und gesperrtem Arbeitsplatz ist diesem auch das Herz in die Hose gerutscht. Ich konnte ja beruhigt argumentieren. Die haben ja völlig an den gesetzl. Anforderungen vorbei gearbeitet.

    Das reicht aber doch.

    Ich bin ja hier sonst der Korinthenkacker, aber hier finde ich, schießt ihr womöglich mit Kanonen auf Spatzen.

    Oder mache ich mir falsche Vorstellungen darüber, was an den Traversen hängt? Wenn die zulässige Belastung eingehalten und die Montage fachegerecht ausgeführt ist... aber ich wiederhole mich.

    Eine Aufbau- und Verwendungsanleitung muss es ja geben.

    Aufgebaut von nicht befähigten Personen. Bedienungsanleitung nicht gelesen. Gesunder Menschenverstand reicht mir aber an dieser Stelle nicht. zzgl. der gesetzl. Anforderungen. Den Schuh zieh ich mir nicht an. Weil sich unterhalb der Traversen Menschen aufhalten. Ich bin gefragt worden, Antwort ist jetzt raus. Ext. SV schreibt eine Beurteilung und nimmt die anlage ab. Punkt.

    Eine Frage:

    müssen die Türme nicht gegen Unbefugte gesichert werden. Auch Kinder usw..

    Wenn die Anlagen inkl. Geländesprünge frei zugänglich sind, können ja auch Wanderer im Dunkeln oder Tiere abstürzen. Somit müssten Warnschilder als Minimum überall stehen.

    Viele Grüße

    nein, warum. Der Turm z. B. Windkraftanlage ist abgeschlossen, da kommt keiner rauf oder rein. Offene Gittertürme sind die Leitern abgedeckt und nicht betretbar.

    Bilder wären hier ganz nett gewesen. Ich kenn das von unseren Grünanlagen (Kurparks), da stehen auch keine Geländer. Sind aber auch keine gekennzeichneten Wege entlang. Betriebsfremde (Fremdfirmen) sind wohl kaum ohne Begleitung von Euch vor Ort. Zur Not in die Ausschreibung mit reinschreiben, dass Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Z. B. beim Rasen mähen. Ansonsten sehe ich die Notwendigkeit nicht, da hier die ArbStättV (wie Du beschrieben hast) nicht greift. Nicht ständig, kurzfristig (temporär) und ihr arbeitet im / auf dem Turm. Beurteilungen der Arbeitsbedingungen schriftlich Begründen, Fertsch.