Beiträge von ASichi

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    Guten Morgen in die Runde,

    ich habe mitgelesen und dieses Thema "brennt" mir auch unter den Nägeln.

    Ich empfehle meinen Kunden die Wechsel-Lithium-Ionen-Akkus über Tag zu laden. Des Weiteren Abstand zu brennbaren Materialien, Lagerbox für defekte Akkus, Betriebsanweisung und Unterweisung. So weit so gut.

    Wie seht ihr das in einem Büro? Notebooks, Mobiltelefone,...? Laden unter Aufsicht wäre ja noch umsetzbar.

    Abstand zu brennbaren Materialien?

    Vielen Dank vorab.

    SG

    Guten Morgen in die Runde.

    Ich habe interessiert mitgelesen und möchte das Thema nochmal aufgreifen.

    Ich bin eine externe Sifa und betreue verschiedene Kunden von verschiedenen Berufszweigen, demnach auch von unterschiedlichen Berufsgenossenschaften.

    Ein Kunde (Ingenieurbüro ca. 30 Mitarbeiter - VBG) möchte gerne die Gefährdungsbeurteilung für Psychische Belastungen mit meiner Hilfe durchführen. Ich habe bereits bei den verschiedenen Berufsgenossenschaften nach Handlungshilfen und Vorlagen gesucht.

    Aus meiner Sicht ist die Handlungshilfe - Was stresst? Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung der Unfallversicherung Bund und Bahn mit einer Exceldatei zur Auswertung der Fragebögen ganz praktikabel.

    Wie seht ihr die Handlungshilfe? Habt ihr damit Erfahrungen gemacht?

    Eine weitere Frage ist, wie verhält es sich mit den Urheberrechten sowie die Nutzung dieser Handlungshilfen und sowie freiverfügbaren Tools? Der Kunde sowie ich sind ja keine Versicherten der Unfallversicherung Bund und Bahn. Ist eine schriftliche Zustimmung seitens der Unfallkasse von Nöten?

    Habt ihr damit Erfahrungen und wie geht Ihr damit um?

    Oder gibt es eine andere Diskussionsrunde, wo diese bereits diskutiert wurde?

    Vielen Dank vorab für Eure Antworten.

    Guten Tag in die Runde,

    ich habe eine Frage zum Thema Begehungen der Sifa in der Coronapandemie.

    Bestehen Einschränkungen für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Kunden zu besuchen (Erstbegehung, Begehungen, Unfalluntersuchungen,….)? ASA-Sitzungen und Unterweisungen können ja z.B. per Videoschalte durchgeführt werden. Ich denke, dass nach wie vor Begehungen vor Ort möglich sind und mit den bekannten Maßnahmen (Abstand, Maske, Hygiene und Lüften) diese auch relativ sicher sind. Wie seht Ihr das? Oder geht Ihr schon soweit, dass man nur noch mit negativen Schnelltestergebnis zum Kunden gehen kann?

    Vielen Dank vorab für eure Meinungen. SG

    Guten Morgen,

    vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

    Was haltet ihr von dem PCE-170 A für die Beleuchtungsmessung sowie von dem Lärmmessgerät PCE-353 N - Klasse 2 mit Laeq? Diese sind bezahlbar.

    SG

    ASichi

    Hallo Zusammen,

    mit großem Interesse bin ich auf diesen Chat gestoßen. Leider sind die letzten Beitrage schon ein wenig veraltert ;).

    Ich suche für unser Unternehmen (befindet sich im Aufbau) Meßgeräte für den Arbeitsschutz. Lärm, Beleuchtung, Klima. Habt Ihr Empfehlungen für orientierende Messungen?

    Vielen Dank vorab und SG

    ASichi

    Hallo Zusammen,

    ich kämpfe mich gerade durch den Dschungel der befähigten Person und sehe den Wald vor lautet Bäumen nicht mehr. Ich hoffe, dass ich eine Antwort bekomme. Ich bin 47 Jahre alt, habe eine Ausbildung als Industriemechaniker und habe Sicherheitstechnik studiert.

    Bei meinen Begehungen habe ich einige Regale gesehen, aber keine Inspektionen oder Überprüfungen durchgeführt.

    Ich betreue Kunden als Sifa und würde gerne u.a. die Regalprüfung (Regalinspekteur) für unsere Kunden als Dienstleistung anbieten. Alles aus einer Hand. Ich stolpere aber gerade über die die technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203, dass die befähigte Person über Fachkenntnisse verfügen muss. Diese Fachkenntnisse muss sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch Berufserfahrung sowie durch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstands und eine angemessene Weiterbildung erworben haben.

    Ich würde nun gerne eine Weiterbildung als Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) machen. Nun stolpere ich aber über die zeitnahe berufliche Tätigkeit.

    Aus meiner Sicht dürfte ich die Dienstleistung nicht anbieten, da ich lediglich den Weiterbildungskurs durchgeführt hätte und mir die zeitnahe berufliche Tätigkeit fehlen würde. Wie schätzt ihr das ein ? Wer könnte dabei weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen.


    Schöne Grüße Michael

    Hallo Leute,

    mit Interesse habe ich Euren Chat zum Thema AS-Software gelesen und es bewegen mich die gleichen Fragen. Ich möchte mich als Sifa selbstständig machen und Betriebe aus verschiedenen Brauchen beraten.
    Ich habe bereits die Arbeitsschutz-Software von Haufe getestet. Ich denke diese ist als Informationsquelle einigermaßen aufbereitet und nutzbar. (Kostet halt jährlich).
    Des weiteren möchte ich zeitnah die Programme Unterweisung und Betriebsanweisung von WEKA testen (Diese kosten auch jährlich).

    Auf den verschiedenen Seiten der BG`n gibt es ausreichende und sehr gute Informationen, Vorlagen, Videos und Handlungshilfen. Ich bin aber auf die folgenden Texte aus dem Impressum der verschiedenen BG`n gestoßen.

    "Die Inhalte dieser Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt für Texte, Daten, Fotos, Logos, Grafiken und Download-Dokumente. Sie dürfen für persönliche Zwecke (privat und beruflich) verwendet und vervielfältigt werden. Veröffentlichungen in jeder Form oder andere kommerzielle Verwendungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Berufsgenossenschaft … gestattet."

    Was bedeutet Veröffentlichung und kommerzielle Verwendungen?
    Ist eine Präsentation bei einem Kunden eine Veröffentlichung oder kommerzielle Verwendung?

    Bei einer anderen BG heißt es:
    "Es wird Ihnen hiermit gestattet, die auf diesen Seiten veröffentlichten Dokumente und Programme ausschließlich zu nicht kommerziellen Zwecken zu nutzen."

    Weiterhin heißt es bei einer anderen BG:
    "Die Inhalte der Internetseiten der ... unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Das Sichten, Herunterladen und vorübergehende Speichern einzelner Webseiten und sämtlicher eingestellter Inhalte auf einen Computer ist ausschließlich zum nicht-kommerziellem Gebrauch gestattet. Die Inhalte dürfen nicht verändert und ohne schriftliche Genehmigung der jeweiligen Rechtsinhaber in anderen Publikationen (elektronisch oder gedruckt) genutzt werden. Dieses gilt auch für die Reproduktion, dauerhafte Speicherung oder das Versenden von Inhalten, die auf diesen Webseiten eingestellt sind."

    Nun stellt sich mir die Frage, inwieweit ich, als externe Sifa, mit den Vorlagen, Videos, Dokumenten, … der BG`n umgehen darf? (Kopieren, verändern, Vorführen einer Präsentation oder eines Videos bei Unterweisungen).

    Habt Ihr euch mit diesem Thema bereits beschäftigt? Wie seid Ihr vorgegangen?

    Vielen Dank im voraus und schöne Grüße

    ASichi