Gute Idee! Ergänzend aus meiner Praxis und Empfehlungen aus Literatur im Umgang mit Li-Ionen Akkus habe ich folgende Aufstellung, welche ich an meine Kunden weiterreiche:
Allgemeine Vorgaben zur Lagerung sind:
Kontakt zum Sachversicherer --> mögliche Gefahrenerhöhung
Kontakt zur Baugenehmigungsbehörde/Brandschutzbehörde --> Zulassung
Zum Thema Lagerung gibt es grundsätzliche Sicherheitsregeln:
- Einhaltung der Herstellervorgaben
- Schutz vor Kurzschluss
- Schutz vor mechanischer Beschädigung
- Keine hohen Temperaturen
- Bauliche oder räumliche Trennung zu brennbaren Materialien sofern keine automatische Löschanlage vorhanden ist
- Entfernung und separate Lagerung von beschädigten und defekten Batterien (Evakuierungscontainer oder ähnliches vorhalten)
- Nur nach UN38.3 geprüfte Batterien
- Keine Prototypen ohne Ausnahmezulassung
Zusätzliche Sicherheitsregeln:
Für Batterien mit geringer Leistung bis 100Wh —> keine Vorgaben
-bei 7m3 oder mehr als 6 Europapaletten gelten Hinweise der mittleren Leistung
Für Batterien mit mittlerer Leistung Batterien über 100Wh (bis 12kg brutto pro Energiespeicher)
- Lagerung mit Brandschutz oder 5m Sicherheitsabstand
- Keine Mischlagerung mit brandbeschleunigenden Produkten
- Branderkennungsanlage mit Aufschaltung auf Brandmeldeanlage
- Berücksichtigung der geeigneten Löschmittel
- bei Mengen mehr als 60m3 oder Lagerhöhen von mehr als 3m gelten Hinweise für Baterien hoher Leistung
Für Batterien mit hoher Leistung über 100Wh und mehr als 12kg brutto Gewicht je Einheit
-Absprache mit einem Sachverständigen für Brandschutz
Für den Transport gelten die Vorschriften des ADR und der jeweiligen UN-Nummer. Da die möglich geltenden Vorschriften vielfältig sind, bitte bei jedem separat sich erkundigen.
Beste Grüße
Hi Zusammen, ich habe hier mal versuche aus verschiedenen Informationen ein "Konzept" zu entwickeln. Ist allerdings noch nicht auf Praxis erprobt (heißt wir haben hierbei noch nichts umgesetzt) und ist natürlich auch alles vorbehaltlich. Teils sind die Punkte auch noch zu konkretisieren.
Gerne Rückmeldung dazu. Meines Wissens nach gibt es auch "bald" eine Veröffentlichung der DGUV dazu.
Maßnahmenkonzept Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus:
Die Maßnahmen sind
immer an die Situation anzupassen.
Zudem sind ggf.
weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, wenn weitere Schutzgüter betroffen sein
können (z.B. angrenzende Wohnhäuser etc). Ebenso sind anstelle der hier
genannten Maßnahmen auch vergleichbare Maßnahmen denkbar.
Gefährdungsstufe | Bespielhafte Geräte | Maßnahmne |
A |
• einzelne Batterien geringer Leistung (< 100 Wh) wie z.B.
Telefon, Tablet, Laptop, Kleinwerkzeuge (maximal 9) | • Beachtung der Herstellervorgaben
• nur geeignete und geprüfte Ladegeräte verwenden
• ausreichend dimensionierte Elektroinstallation
• Schutz vor Kurzschluss (ggf. Pole abkleben)
• Schutz vor mechanischer Beschädigung
• Schutz vor niedriger oder hoher Temperatur und Sonneneinstrahlung
• Brand-/Rauchmelder (mindestens Hausalarm)
• keine Ladung ohne Aufsicht und nicht über Nacht (z.B. Trennung vom Stromkreis mit Zeitschaltuhr)
• Luftzirkulation von Ladegerät und Akku ermöglichen (nicht abdecken)
• Abstand von 2,5 m zu brennbaren oder entzündlichen Materialien (insb. feuerfeste Unterlage, keine Vorhänge, keine Papierablage etc) oder automatische Löschanlage
• Lagerung und Entsorgung defekter Batterien in geschlossenen feuerfesten Boxen |
B | • mehrere Batterien geringer Leistung (ab 10)
oder
• einzelne Batterien mittlerer Leistung (> 100 Wh, < 12 kg) wie z.B. aus Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Akkus aus Handwerkzeugen u. Gartengeräten (maximal 4) | • Maßnahmen der Gefährdungsstufe A
• Sicherer Transport (z.B. in Transportboxen)
• Beachtung der 1000-Punkte-Regel für den Gefahrguttransport
• Lagerung und Ladung nur in feuerbeständig abgetrennten Bereichen (F90) oder mind. 5 m Sicherheitsabstand
• Brand-/Rauchmelder mit Aufschaltung auf ständig besetzte Stelle oder Feuerwehr • Geeignete Feuerlöscher in entsprechender Menge |
c | • mehrere Batterien geringer Leistung (ab 30)
oder
• mehrere Batterien mittlerer Leistung (ab 5)
oder • einzelne Batterien hoher Leistung (> 100 Wh, > 12 kg) wie z.B. Fahrzeugen, Großgeräte | • Maßnahmen der Gefährdungsstufe A + B
• Automatische Löschanlage |
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