Beiträge von Stefan_

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    Hallo, wir haben auch ein eVerbandbuch. HR hat bei uns zugriff, da HR die Meldung an die BG macht und wir die Unfallanzeige in der Personalakte ablegen. Dies ganz ist mit dem Datenschutzbeauftragten besprochen und so i.O.

    Alles ist sauber dokumentiert, falls es zu fragen kommen sollte. War eine einmalige Aufgabe und dann ist es gut für die Zukunft.

    War aber bei uns auch eine größere Diskussion ob dies den erlaubt wäre.

    Meine persönliche Meinung/Erfahrung ist, der Datenschutz wird gerne als Ausrede verwendet um Daten nicht zu verarbeiten. Warum ich dies denk ist folgendes, bis egal mit welchem Thema ich beim Datenschutzbeauftragen aufgeschlagen bin haben wir immer Lösungen gefunden, die Datenschutzkonform waren. Unser Datenschutzbeauftragter ist wirklich nicht jemand der sich dieser Sachen leichtfertig annimmt.

    Grüße, Stefan

    Hallo Stefan,

    ich habe die BSO bei uns im Filialbetrieb und den Verwaltungsstandorten erstellt und diesen Punkt nicht hereingenommen.

    Der Umgang wurde in einer separaten Betriebsanweisung für elektrische Betriebsmittel berücksichtigt - bei uns wurde das Aufladen in Filial- und Büroräumen untersagt;

    ggf. Erlaubnis in den dafür vorgesehenen sicheren Unterständen oder Spezialschränken erteilen, wenn vorhanden (#Sachversicherer).

    Hallo CLusie,

    unsere Akkus werden Technisch nach Betriebsschluss vom Netzt genommen. Kein Laden ohne Aufsicht. Mitgebrachte Akkus dürfen bei uns eh nicht geladen werden, auch nicht das private Handy.

    Betriebsanweisungen hierzu haben wir auch erstellt, aber vielleicht war es das dann auch.

    Da in der DIN nicht wirklich was dazu steht.

    Das sind gute Punkte.

    Bei verdächtigen Akkus (aufblähen, besonders Heiß) habe wir Zarges Boxen zur Verfügung gestellt in diese sofort die Akkus geworfen werden können. An dieses Vorgehen hatte ich gedacht zum Beispiel.

    Hallo Lieb Kollegen und Kolleginnen,

    aktuell überarbeite ich die Brandschutzordnungen Teil B für einen Betrieb. In diesem wird mit sehr vielen Lithium-Ionen-Akkus umgegangen. Wie geht ihr damit um, übernehmt ihr den Umgang im Ernstfall mit den Akkus in die Brandschutzordnung? Falls ja, in welchen Bereiche?

    Oder seid ihr gar anderer Meinung und es wird in der Brandschutzordnung nicht thematisiert.

    Viele Grüße,

    Stefan

    Puh...Also erstmal vielen Dank für eure Antworten.

    Gut zu wissen, dass ich doch richtig reagiere. Das macht mir Mut.

    Ich werde definitiv nochmal das Thema schriftlich auf alle Tische bringen! Mittlerweile, bin ich so drauf, dass ich mir alles quittieren lasse. Mit Datum und Unterschrift.

    Habt noch einen schönen Tag!

    Hallo Osha, was auch helfen kann es in die ASA mitzunehmen, auch wenn die ASA kein Beschlussorgan ist. Es ist aber auf dem Tisch, ggf. nimmt sich der Betriebsrat auch der Sache dadurch an. Ich selbst binde gerne auch den BR mit ein, da er Mitbestimmungspflichtig in der Regel ist und durch das ASIG ich dazu aufgefordert bin mit dem BR zusammenzuarbeiten.

    Grüße, Stefan

    Hallo,

    das gleiche Thema hatten wir vor einigen Jahren ebenfalls da die meisten BA´s nicht unterschrieben waren. Aussage der BG sowie vom Auditor: eine BA ohne Unterschrift des Vorgesetzten hat keine Gültigkeit. da könnte ja jeder Hanswurst eine BA aushängen und verlangen dass sich jeder daran hält.

    so die Aussage.

    Eine BetriebsANWEISUNG ist eine ANWEISUNG des Vorgesetzten und der Vorgesetzte "aktiviert" durch seine Unterschrift die BA.

    also so wurde es uns von BG und Auditor erklärt. Wir lassen seit dem alle BA´s unterschreiben wobei die Unterschrift des Vorgesetzten "die wichtigste" ist.

    Vielen Dank für diesen guten Beitrag....

    Wenn ich das hier so lese gibt es wohl nicht die wirklich super Software.

    Aber das mit OneNote finde ich ziemlich gut, dass ich nicht auf die Idee gekommen bin ärgert mich grade. Da OneNote mein täglicher Begleiter ist.

    Ich selbst bin eine angestellte Fachkraft und verwendet für uns intern Microsoft toDo um die Begehung zu dokumentieren. Aufgaben werden hier sofort samt Foto usw. an die entsprechende Führungskraft verteilt.

    Vielen Dank für die vielen Kommentare.

    Um es zu konkretisieren, es geht nicht um das Thema Laden sondern um das Thema Lagern.

    Ich denke wir werden mal einen Schrank anschaffen und diesen Testen und uns anschauen. Dann schauen wir mal weiter wie wir damit verfahren werden.

    Moin,

    ich hoffe, dass mein Posting nicht als Werbung gesehen wird, denn es gibt auch andere, gute Hersteller!

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    Vielen Dank für den Hinweis, das werde ich mir mal anschauen.

    Tatsächlich scheut in dem Fall der Unternehmer nicht die Kosten, was schon mal sehr gut ist. Ehr im Gegenteil, ihm ist die Gefahr der Akkus sehr bewusst.

    Ich möchte ihn ordentlich beraten, da er mich gefragt hat. Aktuell gibt es dazu nicht wirklich viel diese aussage des Lehrgangsleiter.

    Das Thema ist, wir sprechen grade über einen möglichen Präzedenzfall der mit der Anschaffung von sehr vielen Schränken umher gehen könnte. Da möchte ich jetzt nicht aus der Hüfte sagen: „finde ich gut lasst es uns machen“ .

    Ich werde jetzt mit örtlicher Feuerwehr und dem Sachversicherer sprechen. Es kann sein, dass der Sachversicherer dies ebenfalls fordert.

    Vielen Dank für dein Feedback.

    Aus der Erfahrung kann ich nur raten, dass man nicht alle Gefährdungsbeurteilungen selber schreibt. Man wird da in den Köpfen der Leute zu dem Verantwortlichen.

    Das haben die Meisten in dem Beruf so kennen gelernt.

    Aus der Nummer kommt man dann nur mit viel Aufwand wieder raus, weil man ja "den Willen dazu" gezeigt hat.

    Durch die Vermischung mit anderen Beauftragungen kommt da schnell mal die "Ist doch eh alles deine Aufgabe"-Karte.

    oh ja das stimmt

    Hallo zusammen,

    ich mache eine GBU mit organisatorischen Punkten (Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Sibe, ...). Diese muss jede Führungskraft betrachten für seinen Bereich betrachten.

    Ein Formvorlage für die GBU gibt es nicht, daher kann dies auch nicht verboten sein.

    Allerdings führen viele Wege nach Rom und jede Herangehensweise hat seine Vor- und Nachteile.

    Freu mich über diese Diskussion ;)

    Grüße,

    Stefan

    Hallo zusammen,

    hat einer Erfahrungen mit Schränken für Lithium Ionen Akkus?

    Auf der letzten Brandschutzfortbildung, meinte der Lehrgangsleiter "diese Schränke können Sie sich sparen, die bringen nichts" Gründe für seine Argumentation waren das der Rauch den Schrank eh verlässt und meistens die Schränke die Temperatur nicht aushalten können.

    Was denkt ihr darüber?

    Hat einer von euch so einen Schrank im Unternehmen und kann hierzu was sagen?

    Gibt es bereits erste Vorschriften die sogar einen Schrank fordern?

    Die VdS 3103 steht hierzu auch nichts.

    Viele Grüße,

    Stefan

    Beides zu Mischen ist nicht üblich. Es gibt entweder die PLATZbezogene Messung (daraus ergeben sich dann Kataster, die sind räumlich - ich nutze dafür immer ein Luftbild das ich mit transparenten Farbpunkten überlagere) oder PERSONENbezogene Messung (dokumentiert die Exposition ohne räumlichen Bezug, ist mit Dosimeter zu messen).

    Grundsätzlich kann ich dir das Produkt die Geräte von SVANTEK (z. Bsp. https://www.svantek.de/schall-und-sch…r-svan-977.html und https://www.svantek.de/laermdosimeter-sv-104.html), die haben einen sehr guten Kundenservice und sind echt robust.

    Literaturempfehlung: https://www.amazon.de/Dezibel-Einf%C…g/dp/3503074708 ist für Anfänger super!!

    Vielen Dank für deine Informationen! Diese helfen mir sicherlich weiter.

    Grüße, Stefan