Beiträge von martin s

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    Guten Morgen

    Kann doch alles so einfach sein um Gefährdungen zu erkennen. Nimm die Checkliste der möglichen Gefährdungsfaktoren und arbeite diese ab zu allem was auf der Baustelle so ansteht. Würde dies aber nicht alles in einer GB reinpacken, sondern mehrere GB erstellen mit verweisen auf einzelne GB.

    Gruß Martin

    Nix neues. Haben wir schon vor 40 jahren gemacht. Jedes Jahr die Holzmasten für die Mittelspannung gecheckt und falls Notwendig neue auch neue Schutzbinden auf Erdgleiche angelegt. Nannte sich Streckenkontrolle. Wenn ich in der Freileitungskolonne ausgeholfen habe, sind wir die Streckenabschnitte von Mast zu Mast abgelaufen.

    Gruß martin

    Ich denke da schon etwas weiter. Was wird die Staatsanwaltschaft sagen, wenn ein schwerer Unfall passiert und es sich herausstellt, das hier keine Begehung durch die Sicherheitsfachkraft im Vorfeld stattfand und der Unfall bei einer vor Ort Begehung hätte verhindert werden können ? Der betreffende Vorgesetzte wird da an die Sicherheitsfachkraft verweisen um nicht alleine blöd dazustehen.

    Gruß Martin

    Hallo

    Hierbei wird dir keiner helfen können, da es keine universelle Gefährdungsbeurteilung geben kann. Warum nimmst du nicht den Gefährdungskatalog und arbeitest diesen nach allen möglichen Gefährdungen hierzu ab. Ist doch nicht so schwer wenn man hierbei etwas Erfahrung hat.

    Ich habe lange Jahre als Freiberufler für ein Forschungs und Innovationscenter gearbeitet. Da konnte ich auch nicht auf fertige Gefährdungsbeurteilungen zurückgreifen da alles neue Forschungsprojekte und Maschinen.

    Gruß Martin

    Guten Morgen

    Ich habe meinen Dipl.Ing bei der TAS in Kaiserslautern gemacht. Ist aber schon fast 10 Jahre her. AL_MTSA ist noch oder war zumindest dort Dozent im Studiengang Sicherheitstechnik. SIfuzzi hat dort auch studiert. War ein oder zwei Jahre nach mir dort.

    Gruß Martin

    Die Folie kühlt an den Schweißnähten in wenigen Augenblicken sehr schnell ab. Selbst eine unmittelbare Berührung direkt nach Entnahme stellt nicht wirklich eine Gefahr dar. Kannst mit der Kunststoffmasse aus Heißklebepistole annähernd vergleichen. Spreche jetzt nicht von der spitze der Pistole, sondern nur vom Abkühlungsprozess des flüssigen Kunststoffes.Mögliche Berührung mit der Kontakplatte des Folienschweißgerätes ist eher unwahrscheinlich aber möglich, daher in Betriebsanweisung darauf verweisen nicht in das Gerät zu fassen.

    Gruß Martin

    Brillenschnurpflicht wäre mir ganz neu. Kenne dies aber als interne Regelung bei Höhenarbeitsplätzen. Ein Verbot kenne ich aber auch. Im Sicherheitsgewerbe kann es Krawattenverbot geben (Krawatte nur mit Einsteckklammer erlaubt) und aus dem selben Grund ein Brillentrageverbot mit Schnur.Sind aber alles interne Regelungen.

    Gruß Martin

    Umfüllen---Schutzbrille und Chemikalienhandschuhe, sowie gesunder Menschenverstand. Ich brauche das Zeugs jetzt und gleich in der Portionierung mit dem man leicht umgehen kann. Das sollte kein Dauerzustand sein. Die Gefährdung sehe ich als eher gering ein. manchmal muss man halt pragmatischer sein als sonst üblich. Es ist keinem damit geholfen das Zeugs in großen Gebinden vorrätig stehen zu haben, aber man nicht nützen darf, weil man selber nicht umfüllen darf.

    Muss jeder selber für sich ausmachen. Ich hab das go an nur eine bestimmte erfahrene Person gegeben und gut ist.

    Gruß Martin

    Wir sind seit heute Morgen einen Schritt weiter per mail an alle Bereichsleiter gegangen:

    Mit sofortiger Wirkung führen wir bis auf Weiteres die Visitor Declaration ein. Bitte schicken Sie Ihren potentiellen Besuchern diese Erklärung rechtzeitig zu mit der Bitte um Rücksendung vor dem Besuch. Sollte eine der Fragen mt Ja beantwortet sein, ist ein Besuch bei xxxx nicht möglich. Bitte stimmen Sie dann die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Besucher ab.

    Für unangekündigten Besuch liegt diese Declaration am Empfang aus und wird dem Besucher als Erstes ausgehändigt. Bei Beantwortung einer der Fragen mit Ja muss der Besuch abgebrochen werden.

    Gruß Martin





    Hallo

    Da kenne ich nix was in Arbeitsschutzvorschriften hierzu stehen könnte.

    Letztendlich kommt es auf die Gefährdungsbeurteilung an wie sich der Arbeitgeber hierzu äußert.

    Muss nicht zwingend Elektriker sein. Eine dokumentierte Unterweisung sollte auch einem Maurer erlauben zum ablesen von Meßgeräten den elekt. Betriebsraum zu betreten.

    Gruß Martin