Gefährdungsbeurteilung nicht stationäre Arbeitsplätze (Inbetriebnahme von Maschinen)

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  • Hallo,

    kann mir das Forum behilflich sein? Ich sollte eine Vorlage (Inspiration) zu einer Gefährdungsbeurteilung für die Inbetriebnahme von Maschinen (speziell IB-Industrieroboter) haben. Idealerweise als Word-Datei.

    Danke schon mal für eure Teilnahme und Unterstützung.:thumbup:

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

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  • Moin,

    es gibt von der DGUV eine Broschüre über Industrieroboter, DGUV Information 209-074 heißt sie, da kannst du dich grundlegend einlesen. Dort findest du auch ein Beispiel für eine Risikobeurteilung.

    Zu der Normung sind

    • EN ISO 10218-1
    • EN ISO 10218-2

    zu nennen.

    Hoffe, dass es dir weiterhilft.

    P.S. IB, das waren die schicken Gelben, oder verstehe ich das gerade falsch?

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

    Einmal editiert, zuletzt von CaThMa (18. Juni 2020 um 12:37)

  • Hallo,

    ich benötige keine grundlegende Info. DGUV Information 209-074, EN ISO 10218-1 und 2 sind bekannt.

    Was ich gerne hätte ist eine konkrete Vorlage zur GBU, eine Betriebsanweisung die aus der GBU resultiert.

    Das wäre der 100% Match

    Aber danke bis hierher...mal abwarten ob aus dem Forum noch etwas kommt.

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

  • Jede normale GBU-Vorlage tut's im ersten Schritt. Du musst halt die Auswirkungen dieses Arbeitsmittels in der Arbeitsumgebung betrachten.

    Hilft Dir jetzt nicht so unbedingt, aber ich bin dabei eine GBU dafür auf Excel-Basis zu entwickeln (als Checkliste) - ist noch nicht fertig.

    Ansonsten gibt es so etwas:


    https://downloadcenter.bgrci.de/resource/downl…yp=pdf&cid=7181

    An sich Wurscht was das für eine Maschine ist - Roboter oder Kaffemaschine....

  • Hallo,

    ich benötige nicht die GBU für den Arbeitsplatz an einer fertigen Maschine sondern die GBU für das Inbetriebnahmepersonal (nicht stationäre Arbeitsplätze / Baustelle)

    Beispiel: Der Automtisierungsbetrieb (Hersteller der Maschine und mein AG) errichtet beim OEM-Endkunden eine Roboteranlage. Dafür muss ich nun eine GBU vorhalten/vorweisen. Ich muss das Herstellerpersonal unterweisen. Dafür benötige ich GBU und betriebsanweisung.

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

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  • Hallo, nein wir reden aneinander vorbei. Die Mitarbeiter die die Maschine Inbetriebnehmen, deren Tätigkeiten soll in einer GBU aufegführt werden. Zu diesem Zeitpunkt gibt es noch keine Dokumentation.

    Ich = Maschinenhersteller, der seine Mitarbeiter zum Endkunden sendet um dort die von mir entwickelte Maschine in Betrieb nehmen. Also Montagetätigkeit beim Kunden mit Hinblick auf Industrieroboter.

    Das ist mein Anliegen, ...

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

  • Meinst du jetzt so was wie:

    möglicher tödlicher Unfall durch Personal in der Anlage - Maßnahme: kein T1 Betrieb bei geöffneten Schutztüren/überbrückten Sicherheitseinrichtungen etc.?

    einiges hab ich noch dunkel im Kopf, aber ich hatte so etwas nie in Schriftform. War vor meiner jetzigen Stelle bei einem Automatisierer angestellt. Allerdings als Zitronenfalter ;)

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

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  • Hallo count-doku,

    wenn ich mich recht entsinne - habe keinen Zugriff mehr- enthält die DIN EN ISO 10218 eine Identifizierung der Gefährdungen. Übernimm doch die relevanten und ergänze die mit den vor Ort verhandenen, z. B. Kranbetrieb.

    In 2014 gabe es bei VW in Baunatal einen Unfall durch die Inbetriebnehmer; vielleicht gelangst du da an die Informationen welche Sicherheitsmaßnahmen nicht gegriffen hatten.

    Ich habe auch mal deine URL aufgerufen - wenn ich jetzt so überlege, dass du die Forumsbeiträge kumulierst und damit Geld verdienst....

    Selber machen erweitert signifikant den Horizont und die Kompetenzen!

    Ich habe etliche Gefährdungsbeurteilungen - auch Roboter - erstellt, aber diese werden keineswegs weiter gegeben, weil u.a. im Kundenauftrag erstellt.

    Ich hatte bei ähnlichen Forumsfragen mal angeboten, die bereits vom Fragesteller erstellten Unterlagen quer zulesen und ggf. mit Hinweisen zu ergänzen.

    Da ist bisher niemand drauf eingegangen ?(  :?:.

    Der Mensch bzw. einige erfreuen sich am Sammlerstatus und tuen sich schwer in der Entwicklung zum Denker.:huh:

    mfg

    Uwe

  • In 2014 gabe es bei VW in Baunatal einen Unfall durch die Inbetriebnehmer; vielleicht gelangst du da an die Informationen welche Sicherheitsmaßnahmen nicht gegriffen hatten.

    Das war das, worauf ich in meinem letzten Post angespielt habe ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • ... Zu diesem Zeitpunkt gibt es noch keine Dokumentation.

    Ich = Maschinenhersteller, ...

    Warum erstellt Du keine Aufbauanleitung?

    Warum gibt es zum Aufbau der Maschine nicht zumindest eine vorläufige Dokumentation?

    Wie lange muss denn der Kunde nach Aufbau warten, bis er eine Dokumentation erhält?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Der Kunde erhält ja eine Dokumentation auch einen sog. Vorabstand. Doch die Dokumentation hat mit der Gefährdungsbeurteilung meiner Arbeitsplätze während der IB nicht zu tun. In der Betriebsanleitung steht qualifiziertes Personal des Herstellers oder dessen beauftragtes Personal. Das sind Maßnahmen aus der bestehenden Risikobeurteilung zur Maschine.

    Schön die Herstellerseite mit der Betreiberseite trennen!

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

  • Hallo

    Hierbei wird dir keiner helfen können, da es keine universelle Gefährdungsbeurteilung geben kann. Warum nimmst du nicht den Gefährdungskatalog und arbeitest diesen nach allen möglichen Gefährdungen hierzu ab. Ist doch nicht so schwer wenn man hierbei etwas Erfahrung hat.

    Ich habe lange Jahre als Freiberufler für ein Forschungs und Innovationscenter gearbeitet. Da konnte ich auch nicht auf fertige Gefährdungsbeurteilungen zurückgreifen da alles neue Forschungsprojekte und Maschinen.

    Gruß Martin

  • Hallo,

    ... sondern die GBU für das Inbetriebnahmepersonal (nicht stationäre Arbeitsplätze / Baustelle)

    ...

    Wie würden denn bisher die Maschinen montiert?

    Meiner Meinung nach benötigt man Koordination mit dem Kunden, denn in seiner Halle könnten ja auch Gefahren drohen.

    Aufbauanleitung gehört aus meiner Sicht trotzdem dazu. Welche Geräte werden von Euch und welche vom Kunden verwendet? Wer ist verantwortlich für die Aufschaltung von Medien?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.