Hallo,
ich habe da wieder mal ein Anfrage hinsichtlich der Machbarkeit von Gefährdungsbeurteilungen an anderen Dienstorten. Unsere Berater (ÖD) fahren in die Kreisverwaltungen oder Verbandsgemeindeverwaltungen und bieten sogenannte aussensprechtage an. Auch an Dienstleistungsabenden. Wir sind an diesen Orten nicht Besitzer der Immobilien noch sind wir dort Arbeitgeber. Von Seiten der Verwaltungen bietet man unseren Mitarbeitern lediglich einen Raum an. Das kommt beiden Seiten (uns und den Gemeinden) zugute (Thema: Kunden- und Bürgernähe). Nun passiert es leider immer häufiger, dass unsere Mitarbeiter von aufgebrachten Bürgern "bedroht" (in welcher Form auch immer) werden.
Ähnlich ergeht es unseren Betriebsprüfern (Überwachung und Kontrolle der Sozialversicherungsbeiträge) bei den zu überprüfenden Unternehmen. Im untersten Kellern ohne Schutz vor wütenden Unternehmern.
Nun soll ich an den jeweiligen Orten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Ich bin der Meinung, dass das gar nicht möglich ist. Als Eigentümer der Gebäude oder als Unternehmer würde ich eine fremde Fasi nicht einlassen und meine Räume (und sei es nur einer davon) beurteilen. Zumal ich als "fremde Fasi" keine Möglichkeit habe, korrigierende Maßnahmen durchzusetzen. Wir seht Ihr das?