Beiträge von Guudsje

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    Ja, nur wenn Du 100 Stück hintereinander machst, ist das nicht praktikabel.

    Moin,


    ist es praktikabler, den Produktionsprozess nicht zu verlangsamen, aber sich jeden zweiten Tag mit Schnittverletzungen herumzuschlagen? Das ist wieder so ein Klassiker:


    • Automatisieren? "Ne, ist uns zu teuer"
    • Zwei Personen mit dem Prozess betrauen, einer bestückt, einer bohrt? "Ne, das geht ja gar nicht, was das an Personalkosten verursacht"
    • Die "Guudsje-Variante"? "Ne, das ist unpraktikabel"

    "Und was machen wir jetzt?"

    "Ach komm, wir lassen es einfach so wie es ist. Bislang ist ja noch nichts gravierendes passiert, und so ein paar Schnittverletzungen muss man in so einem Beruf abkönnen"

    "So machen wir's"


    Genau so läuft es leider sehr oft. Problem wird an einen herangetragen, und dann werden tausend Argumente gefunden, warum alle Lösungen nicht funktionieren.


    :/


    Gruß Frank

    Moin,


    werden die Werkstücke mit den Händen gehalten, während gebohrt wird? Werkstücke zum Bohren fixieren, Handschuhe ausziehen, bohren, Handschuhe wieder anziehen, Werkstücke entnehmen.... und dann wieder von vorne. ;)


    Gruß Frank

    ...ja iss klaa, als Beamter kannst Du Dich natürlich nicht mit einfachen, kurzen umd prägnanten Aussagen zufrieden geben.

    Rischdisch,


    wo kämen wir denn dahin? Gott sei Dank gibt es Udo.

    • Paragrafen
    • Verordnungen
    • Normen
    • Konformitätsverfahren

    Sööööo macht man einen Beamten glücklich und nicht mit gesundem Menschenverstand vor der Fritteuse. :doppelthumbsup:


    Also dürfen die Leitungen sich gerne in allen Farben und Formen mit Schürzen eindecken. Ich habe sowieso genug zu tun, da muss ich nicht auch noch das Maggi-Kochstudio einkleiden.


    Gruß Frank

    Hey Bürostuhldreher,


    frag doch mal den Fachmann - also mich!

    Moin,


    alter Kartoffelspalter :doppelthumbsup: Das ich da nicht gleich drauf gekommen bin.


    Gruß Frank


    Rrrrrring


    Guudsje: "Moin, hier Guudsje"


    Karl Napp: "Morsche, hier iss de Karl. Ich wollt noch mal frache, wäje denne Schürze"


    Guudsje: "Also ich hab mich mal von einem Experten beraten lassen. Der schwenkt täglich einen Doppelzentner Kartoffeln und einen ganzen Ochsen in heißem Fett. Ohne Schürze und Oberkörper frei! Dann braucht Ihr das erst recht nicht. Kauft Euch ein paar schicke Baumwollteile, die optisch was her machen, und alle werden glücklich"


    Karl Napp: "Alla hop, gude"


    Guudsje: "Gude"


    Moin,


    es geht um Schürzen, die noch nicht existieren. Eigentlich ist es ein Streit um des Kaisers Bart. Die Hauswirtschaftskräfte möchten Schürzen, wie sie auch jede normale Hausfrau trägt. Also überlegt man sich als schlaue Einrichtungsleitung, dass man keine Schürzen kaufen muss, wenn man das ganze als PSA deklariert, denn dann zahlt der liebe Guudsje.


    Ich habe mir den Kosten für die Schürzen keine Schmerzen, bin aber der Meinung dass es wie folgt laufen müsste:

    • Einrichtungsleitung benötigt PSA
    • Kann ich nachvollziehen, wenn man mit dem Argument kommt "heißes Nudelwasser, Suppe, whatever kann ausschwappen - Schürze mindert das Risiko von Verbrühungen, Verbrennungen
    • Ergo: Gefährdung erkannt, Maßnahme festgelegt, Schürze mit gewisser Güte verpflichtend als PSA für ALLE!

    Das gilt dann auch im Sommer, wenn draußen 35°C herrschen und der Wasserdampf durch die Küche wabert. :rolleyes:


    Gruß Frank

    Moin,


    wo würdet Ihr Kochschürzen in Sinne der PSA-Benutzungsverordnung einsortieren?

    Zitat von §1 (2) PSA-BV

    Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

    Zitat von §1 (3) Nr.1 PSA-BV

    Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:

    1.Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen

    Gruß Frank

    Moin,


    suche mal nach FOBIK und dem Aachener Modell. Ist zwar für einen anderen bereich gedacht, aber dort wirst Du sehr viel rausziehen können.


    Gruß Frank

    Moin,

    Zitat

    Nach Feststellung der relevanten medizinischen Vorgeschichte und Arbeitsanamnese wird eine orientierend körperliche Untersuchung durchgeführt. Das Seh- und Hörvermögen und der Urinstatus wird bei der G 25 Vorsorgeuntersuchung beurteilt. Insbesondere die Sehschärfe für die Ferne, das räumliche Sehen, der Farbsinn und das Gesichtsfeld sowie das Kontrastsehen sind wichtige Parameter für die Eignung im Rahmen der Vorsorge-Untersuchung.

    *IroAN* Was heutzutage alles online geht. Die Urinprobe läuft dann wahrscheinlich via FTP-Upload. *IroAus* Jetzt mal im Ernst: Arbeitsmedizinische Vorsorge ist primär Beratung. Natürlich kann man auch die Arbeitsbedingungen so beurteilen, dass man den Beschäftigten einfach erzählen lässt und sich dann aus den Erzählungen ein Bild der Arbeitsbedingungen macht. Kann man gerne machen, aber ohne mich.


    Mir ist es wichtig, dass mein Betriebsarzt die Arbeitsstätten kennt. Die Vorsorge für unsere Erzieher und Erziherinnen finden in den Einrichtungen statt. Dann kann sich der Betriebsarzt selbst ein Bild machen und die Beschäftigten live und in Farbe zeigen, wo sie arbeiten. Auch wenn die Beschäftigten 100% zufrieden sind, kommt es doch immer wieder vor, dass der betriebsarzt Vorschläge hat, wie es noch besser, einfacher, ergonomischer etc. laufen könnte.


    Ich kenne den Anbieter nicht und kann mir deshalb kein Urteil über die Leistungen erlauben, aber für mich kommt so eine Lösung nicht mal als Gedankenspiel in Frage.


    Gruß Frank

    Eben, deswegen sehr genau überlegen. Aus der Ferne, ohne die näheren Umstände zu kennen - mein erster Impuls - Finger weg!

    Zitat von von weiß nicht mehr genau wem

    In unseren Unternehmen ist ein Behälter mit Salpetersäure 53% beschädigt. Wir wissen nicht genau was passiert ist, ob das bei Anlieferung passiert wurde, oder jemand hat mi dem Behälter falsch umgegangen... Die wichtigste ist nun die Maßnahme... Wie kann man das Behälter absichern? Was zuerst erledigt werden soll??


    Kommt Dir der Beitrag bekannt vor? Was meinst Du, wer zukünftig solche Fragen gestellt bekommt und diese sofort beantworten und sich dann um die entsprechenden Maßnahmen kümmern und die durchzuführenden Arbeiten beaufsichtigen soll? :saint:


    Meine Meinung: Dein Chef sucht einen Alibi-Sklaven.


    Immerhin ist ihm das 500 EUR brutto für 36 Stunden im Monat wert. Das ist ja schon mal sehr löblich.....aber hoppla. Brutto ist ja gar nicht netto. Moment mal kurz 500, daraus die Wurzel mal die dritte Primpzahl zum Quadrat geteilt durch Pi und davon ein Drittel, ergibt ein netto von ca. 269 EUR.


    Das macht dann bei 36 Stunden einen Stundenlohn in Höhe von 7,47 EUR. 8|


    SET MODE=AXEL ON *IroAN*

    Okay, ich nehme alles zurück. Dein Chef macht wirklich alles richtig und ist ein verantwortungsbewusster und großzügiger Mensch, der erkannt hat, dass der Mindestlohn viel zu hoch angesetzt ist.

    SET MODE=AXEL OFF *IroAus*


    Gruß Frank

    Seit wann ist die SiFa für die Erstellung einer GBU oder BA zuständig?

    Moin,


    seit unzähligen Jahren in unzähligen Betrieben nach der Ansicht unzähliger Menschen. :rolleyes:

    Aber das führt vom eigentlichen Thema weg.


    Gruß Frank

    Ich werde tägliche meine Arrbeitsaufgaben ausführen und dazu kommt noch zum Beispiel Dienstag,Mittwoch,Donnerstag 3 Stunden pro Tag während meiner Arbeitszeit.

    Moin,


    bitte nicht falsch verstehen. Du übst denmnach zur Zeit eine Tätigkeit aus, die es Dir ermöglicht neun Stunden pro Woche etwas anderes zu machen und schaffst dann trotzdem noch Dein reguläres Arbeitspensum?


    Entweder stimmt an dem bisherigen Zuschnitt Deiner Tätigkeit etwas nicht oder ihr habt zu wenig Arbeit. Unabhängig davon, ob Du die Qualifikation hast, als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder nicht.


    Annahme: Du verdienst momentan 3.000 EUR brutto bei Steuerklasse 1 - keine Kinder. Dann bleiben Dir netto ca. 2.014 EUR. Jetzt bekommt Du Deinen Zusatzjob mit 500 EUR brutto extra.


    Neuer Monatsverdienst 3.500 EUR brutto bei Steuerklasse 1 - keine Kinder. Dann bleiben Dir netto ca. 2.283 EUR. Du verdienst demnach 269 EUR mehr.


    Dafür musst Du wöchentlich 9 Stunden Sifa-Tätigkeit bringen - ergo 36 Stunden im Monat. Wenn Deine bisherige Tätigkeit Dir so viel Luft lässt, dass Du diese 36 Stunden pro Monat bringen kannst, hast Du faktisch mehr Geld. Besteht dieser Puffer nicht, verringert sich der eigentliche Mehrwert, wenn Du die Sifastunden nicht in Deinem bisherigen Zeitmodell abbilden kannst und zusätzlich ableisten musst. Das wären dann für Deinen Chef sehr billig erkuafte Überstunden.


    Falls Du die Qualifikation hast, als Sifa tätig zu werden, würde ich mir das sehr genau überlegen, ob ich mich darauf einlasse. Vor allen Dingen würde ich im Vorfeld sehr genau abklären, was Du in diesen 36 Stunden bringen sollst.

    • Nur beraten?
    • Beraten + Gefährdungsbeurteilungen schreiben?
    • Beraten+ Gefährdungsbeurteilungen + Betriebsanweisungen schreiben?
    • Beraten+ Gefährdungsbeurteilungen + Betriebsanweisungen + Begehungen?
    • Beraten+ Gefährdungsbeurteilungen + Betriebsanweisungen + Begehungen + Unterweisungen?
    • to be continued..... :/


    Ich kann mir nich vorstellen, dass Du momentan im Monat 36 Stunden "Luft" hast, die Du für andere Tätigkeiten verwenden könntest; das ist nahezu eine komplett Arbeitswoche.


    Gruß Frank

    Wenn es um technische Regeln geht: diese geben den Stand der Technik an, und der ist mindestens (!) einzuhalten. Du erwähnst richtiger Weise die "Vermutungswirkung" (Bei Umsetzen der regeln kann ...).

    Man darf von technischen Regeln abweichen, wenn man nachweist, dass man mindestens das gleiche Schutzniveau gewährleistet.

    Moin,


    das mag in vielen Fällen stimmen. Aber wie ich bereits schrieb: Es ist immer vom Einzelfall abhängig. Wenn ich an einem Arbeitsplatz eine Mindesttiefe einer Bewegungsfläche von 1m nach der Regel habe, die tatsächliche Tiefe aber nur 94cm beträgt, schaue ich mir die Gegebenheiten an und entscheide dann zusammen mit den Verantwortlichen.Es macht einen Unterschied, ob wir hier von einem Bilschirmarbeitsplatz reden oder von einer rotierenden Maschine zur Bearbeitung von Flux-Kompensatoren.


    Generell zu sagen "geht nicht, weil es ist mindestens 1m gefordert" wäre zwar der Regel entsprechend, aber wäre der Akzeptanz des Arbeitschutzes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und meiner Person sicherlich nicht dienlich, denn dann würde man mich zurecht als Paragrafenreiter, Haarspalter usw. titulieren.


    Wie gesagt: Die Regeln gibt es nicht ohne Grund, und sie sind wichtig, aber kein unumstößliches Evangelium. Manchmal erreiche ich mit meinem Lösungen nicht das gleiche Schutzniveau, wie es die Regeln vorgeben. Wenn man aber zu der Erkenntnis kommt, dass sich weder Eintrittswahrscheinlichkeit noch Schadensschwere erwähnenswert ändern, dann habe ich auch keine Schmerzen damit, 6cm unter der Regel zu bleiben.


    Gruß Frank

    Moin,


    Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Siehe z.B. hier.

    Geringfügig Beschäftigte sind auch Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, und damit gilt auch für sie die ArbMedVV.


    Gruß Frank

    "Muss jede Regel mit Punkt und Komma umgesetzt werden, oder soll mal auch mal den Mut haben etwas davon abzuweichen"

    Moin,


    von mir ein ganz klares: JA, an muss auch mal den Mut haben, abzuweichen:!:


    Es kommt doch immer auf den Einzelfall an. Wenn eine Bewgungsfläche von 1,5m² "vorgeschrieben ist und ich nur nur 1,4m² erreiche, schaue ich mir den Arbeitsplatz und die Tätigkeiten an. Wenn das jetzt keine speziellen gefährdungen vorherrschen, sehe ich da kein Problem.


    Anders herum natürlich genau so. Wenn ich bei einer Lärmmessung inklusive aller Abweichungen und Unsicherheiten auf einen Tageslärmexpositionspegel von 79 dB(A) komme, werde ich mich nicht hinstellen und sagen "nö, gibts nicht, wir haben keine 80 dB(A) erreicht.


    Es ist ein einfacher Abwägungsprozess. Inwieweit erhöht meine Abweichung die Schadensschwere und/oder die Eintrittswahrscheinlichkeit? Was ist die Person, die letztendlich die Verantwortung trägt, bereit mitzugehen? Eine pauschale Aussage gibt es nur insofern, dass ich zu Abweichungen bereit bin, die die regeln ja ausrücklich zulassen. Wie das im Einzelnen ausgestaltet ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Sachverhalt.


    Gruß Frank