Gefährdungsbeurteilung, wie umfangreich Dokumentieren

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  • Hallo zusammen

    Wollt einmal Fragen wie Umfangreich ihr eure Gefährdungsbeurteilung Dokumentiert.
    Bisher wurde in meiner Firma eine Excel Liste mit drei Zeilen Geführt.
    Zeile 1 beinhaltet das Werkzeug und die Gefährdungs- und BElstungsfaktoren.
    Zeile 2 das Schutzziel mit Quellangabe
    Zeile 3 die Maßnahmen T-O-P.
    Einzelne Arbeitsvorgänge wurden bisher nur zum Teil bewertet.
    In den Schulungen der BG lernt man da die sieben Schritte, diese wurden hier aber nicht wirklich dokumentiert.
    Bei den Zertifizierungen wurde die Gefährdungsbeurteilung bisher immer als ausreichend eingestuft.

    Will ich eine größere Dokumentation anlegen, muss ich wohl erstmal Überzeugunsarbeit bei der GF führen.

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  • Moin,

    was ist das Ziel? Die Bibel neu zu schreiben oder die Gesundheit der Beschäftigten? Gefärhrdung erkennen, Risko bewerten, Maßnahmen ableiten, Wirksamkeit prüfen. Aus die Maus. Da reichen auch drei Zeilen. Bestehen für verschiedene Arbeitsschritte verschiedene Gefährdungen, sind diese natürlich genau so abzuarbeiten. Ansonsten empfehle ich allen Prüfern, Auditoren, die gebundene Folianten sehen wollen die örtliche Stadtbibliothek. :D

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi...

    die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten... hängt ja auch von der Komplexität deiner Prozesse, Arbeitsmittel, Maschinen, eventueller Gefahrstoffe und und und ab...

    Eine Gefährdungsbeurteilung wie bei dir beschrieben kann ausreichend sein, ich habe aber auch schon Gefährdungsbeurteilungen für Produktionsmaschinen auf gut 10 Word-Seiten und mehr erstellt...
    Ein Hinweis nur:
    Schau ins Regelwerk (Gesetze, Verordnungen etc.) wo du überall was von Gefährdungsbeurteilungen findest. Die beiden Klassiker sind die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung.
    Gerade bei letzter steht auch etwas über Prüfungen von Arbeitsmitteln. D.h. wenn es bei dir um Arbeitsmittel geht, kommt wenigstens noch eine Zeile mit Angaben zu Prüfungen (Prüffrist, - art, - umfang, etc.) dazu.

    Ich hoffe, die Antwort hilft Dir schon einmal weiter...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Thorsten S.

    Es hanelt sich um ein kleines Elektromontage Unternehmen. Heisst meistens wirklich nur Montage von Kabeln in Verbindung von Kabelweg ausbau.

    Prüffristen sind schon in der Zeile für Maßnahmen hinterlegt. Die werden schon alle richtig erwähnt und Durchgeführt.

    Die meisten Stoffe mit den wir umgehen sind Farben und Lacke in geringen Mengen.

    Gruß Braben

  • Bei den Maßnahmen würde ich zumindest noch erwähnen, wer wann damit beauftragt wurde und wann sie erledigt sind.

    Ab und zu einen Kontrollblick darauf zeigt dann, Herr/Frau xy hätte bis z die Maßnahmen a, b, c durchführen müssen, aber bisher sind sie nicht als erledigt eingetragen, mal nachfragen warum oder was da los ist?
    Schon wurde aus eine leidigen und vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Liste ein Instrument, mit welchem man Aufgaben nachverfolgen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wer welche Maßnahmen durch führt ist nur anhand der enstprechenden Ernennungen ersichtlich.
    Die sind bei uns alle Durchgehend gemacht, mit entsprechender Qualifizierungs Maßnahme.
    Haben in der GB also keine Wirkungskontrolle direkt hinterlegt, kann aber anhand von anderen Listen überprüft werden.

    Gruß

    Braben

  • Um das ganze übersichtlich und klar definiert zu gestallten würde ich dir folgendes empfehlen.

    erstelle ein Maschinenkatatser, dieses kannst du sukzessive abarbeiten und siehst immer auf einen blick wie dein Stand der GFB ist.

    Selbes vorgehen für regelmäsige Tätigkeiten die im Betrieb anfallen.

    Für Stoffe kannst du diese Vorgehensweise anhand des Gefahrstoffkatasters durchführen sofern bereits vorhanden.

    Dieses vorgehen ist zwar schon etwas vertieft, soll heißen, du betrachtest Maschinen und Tätigkeiten getrennt, jedoch kannst du so sicher alles abdecken.


    Gruß Marco

  • Hallo Braben,

    die Frage ist, willst Du es richtig machen oder nicht. Bis vor einiger Zeit hab ich es auch übersichtlich gehalten mit der GF. Dann kam durch einen Zufall ein TAB der Behörde und hat sich die GF´s angesehen und ein riesiges Fass aufgemacht. In der GF stand zum Beispiel nichts zum Thema Radioaktive Strahlung, weil wir auch keine Strahlung hatten. Die Antwort des TAB´s :"Wenn sie nichts schriftliches Festgehalten haben, dann haben sie sich mit dem Punkt auch nicht auseinandergesetzt." Im Gesetz steht nur drin, dass das Ergebnis der GF zu dokumentieren ist. Da zu diesen Punkten nichts geschrieben stand, war die GF mangelhaft. Nach einigem Streiten gab es einen Maßnahmenkatalog den wir abarbeiten mußten mit Androhung von Bußgeld und Fristen.
    Auf meine Anfrage bei der BG, ob das richtig sei, bekamm ich zur Antwort: "Ja, der TAB hat Recht."
    Alles meckern half nichts, wir haben einen heiden Aufwand betrieben um jeden Punkt zu berücksichtigen. Damit wir nicht übersehen hab ich das Formular GefDokLight der BG RCI genommen und zu jedem Punkt was geschrieben.
    Zur Info: Lt. Bußgeldkatalog für jede nicht vorhandene oder schlecht gemachte Gefährdungsbeurteilung 3.000 € Strafe.

    Viel Spaß. ;( ;( ;(

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

  • Sehr geehrter Herr Harry,

    wie wir feststellen mussten, ist die von Ihnen vorgelegte Gefährdungsbeurteilung unvollständig und in der vorliegenden Form nicht akzeptabel. Insbesondere die Tatsache, dass einige Gefährdungen von Ihnen überhaupt nicht bewertet wurden, stellt einen groben Verstoß gegen die MilaDV* dar. Es ergeht daher eine Geldbuße in Höhe von 15.000.--EUR. Die einzelnen Verstöße und die Aufschlüsselung der Geldbuße entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung:

    Nicht betrachtete und bewertete Gefährdungen

    - Gefährdung durch Flugzeugabsturz 3.000.--EUR
    - Gefährdung durch unkontrollierte Kernschmelze 3.000.--EUR
    - Gefährdung durch Hochwasser 3.000.--EUR
    - Gefährdung durch Erdbeben 3.000.--EUR
    - Gefährdung durch marodierende Nutrias 3.000.--EUR

    Die Geldbuße ist bis zum 30.02.2016 unter Angabe der Umsatzsteuer-ID DE262168178 auf folgendes Konto zu zahlen.

    Antonio Frias-Perez GbR IBAN: SP25496325415786

    Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag

    T.A. Sprech-Partner

    *Meiner ist länger als Deiner Verordnung

    #######################################################################
    Diese Gerichtsverhandlung würde ich gerne miterleben, wenn die Meinung des TAB auf dem Prüfstand steht. :whistling:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Guudsje,

    auch wenn wir wahrscheinlich einer Meinung sind, ändert es an den Tatsachen nichts.

    Ich habe auf mehren Fortbildungen bei der BG Etem und BG RCI das Thema besprochen und immer bekam ich die gleiche Antwort. "Ja, der TAB hat Recht und du musst dir die Arbeit machen."
    Aus Spass macht sich keiner die Arbeit.

    Ich hab bei der letzten A+A , als das Thema frisch war, mit einem Software-Anbieter für GF gesprochen. Der sagte mir, das er sowas in letzter Zeit auch schon gehört hat, ich bin also kein Einzelfall.

    Ob das Sinnhaft ist oder nicht nicht, steht nicht zur Diskussion, aber die Rechtslage ist einfach: "Das Ergebniss der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren" => Nichts dokumentiert = Nicht durchgeführt.

    Es kann ja jeder selber entscheiden, ob er das mitmacht oder nicht. Aber Wo willst Du deine Argumente herholen, wenn Behörde und BG einstimmig sagen so ist es richtig?

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

  • Zitat von §6 ArbSchG

    (1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind


    Auch die BG sollte einen Gesetzestext lesen und verstehen können. :whistling: Das würde ich im Fall der Fälle rechtlich prüfen lassen. Wenn ich eine Baustelle in der Atacamawüste betreibe und die BG mir was über Hochwassergefährdung erzählen will, dann möchte ich den Richter sehen, der diese Auffassung mitträgt.

    Wo wir gerade bei Hochwasser und Richter sind, da war doch was.....

    Ach ja, "vor Gericht und auf hoher See...." :D

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Natürlich hat die TAP Recht, dann schreibt man eben unter jede Gefährdungsbeurteilung: "In der Gefährdungsbeurteilung nicht aufgeführte Gefährdungsfaktoren sind bei dieser Tätigkeit/Anlage nicht zutreffend oder befinden sich im Akzeptanzbereich, so dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind."
    Schon hat man was zu allen Faktoren geschrieben.
    Wenn man dann die TAP noch ein wenig ärgern möchte fragt man mal ganz vorsichtig nach der Betriebsanweisung zur Betankung seines Fahrzeuges (ich nehme jetzt einmal an die TAP kommt per Pkw). ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ... eine Anekdote hierzu ...

    - Gefährdung durch unkontrollierte Kernschmelze 3.000.--EUR
    ...

    vor ca. 20 Jahren war ich an der Erstellung einer Sicherheitsanalyse gemäß Störfallverordnung beteiligt.
    Die erdenklichen Störungen in einer Anlage, in der jede Menge Flusssäure zirkulierte, wurden besprochen.
    Ein Bestandteil der Sicherheitseinrichtungen waren Ventile, so dass auch betrachtet werden musste, was bei einem Ausfall der Ventile passieren kann.
    Eine Fehlfunktion der Ventile konnten wir in diesem Fall ausschließen, weil sie bei einem Stromausfall dem Gesetz der Schwerkraft folgend tätig würden und die Leitung verschlössen.

    Und dann die Frage des Mitarbeiters der Gewerbeaufsicht: "Und was tun Sie, wenn die Schwerkraft ausfällt?"

    Nach einem Blick in unsere entgeisterten Gesichter versuchte er dann, uns das als Scherz zu verkaufen ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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