Hallo Halil,
beim Immissionsschutz sind BG und damit die TAP´s in der Regel nicht wahnsinnig gut aufgestellt.
Schlussendlich ist es ein Behörden- und damit Genehmigungsthema.
Wenn ich das richtig verstehe, fallt ihr mit eurem Betrieb unter das immissionsrecht- sonst würde ihr euch nicht mit der Thematik auseinandersetzen.
Grenzwerte der TA Luft werden in der Regel in den Nebenbestimmungen Eurer Betriebsgenehmigung konkretisiert. Im Zweifelsfall würde ich da einmal nachschauen.
Normalerweise hat sich auch jemand in eurem Auftrag mit der Thematik (Betriebsgenehmigung, Einhaltung von Grenzwerten) entweder intern oder als externer Gutachter beschäftigt. Zudem müssen "offizielle" Messungen eh von einem akkreditierten Gutachter durchgeführtwerden.
Wenn Ihr also demnächst offiziell messen müsst, würde ich einmal einen Gutachter, der in Frage kommt, mit der Thematik konfrontieren. Da bekommst Du meistens eine gute Antwort - vor allem wenn du nebenbei mit Auftrag "drohst"