Beiträge von Waldmann

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    Moin und :515: im Board.

    Und ja, du bist richtig. Auch wenn Anfangs alles sehr viel zu sein scheint, im Laufe des Alterns kann man das ablegen. Ich kann schon gar nicht mehr sagen was ich so vergessen habe. :Lach:

    Macht aber auch nix, es ist noch ein Rest vorhanden.

    Viel Erfolg.

    Moin,

    wenn keine Berechnung möglich ist, würde ich "Versuch-Macht-Klug" machen.

    Von Anfang an: Dokumentation

    Zustand: ok?

    Welche Last will ich haben?

    Prüfen mit der max. Last + 100%!

    System absperren und ruhen lassen.

    Gibt es statische Verformungen (= entsorgen) oder dynamische Verformungen?

    Eure Prüfungen müssen nachvollziehbar sein. Ihr checkt ein Arbeitsgerät!

    Dazu gehört immer die GB, BA, ....!

    Habt ihr das gemacht, dann habt ihr ja 100% Sicherheit mit drin.

    Alles sauber mit Belastungsangaben und dem Verwendungszweck versehen.

    Hi,

    die Herstellung ist nicht das Ding. Letztlich kommt es auf die Statik an. Eine Belastungsberechnung, die deine Gebrauchswerte mit 100% Sicherheit bestätigt, nun das sollte jeder qualifizierte Metallbauer hinbekommen.

    Für Schweissnähte gibt es bei euch vielleicht auch einen SFI (Schweiss-Fach-Ing) oder etwas ähnliches?

    Wenn du die Metallbauseite dann noch mit dem Arbeitsschutz ergänzt, alles dokumentierst und überprüfbar machst, dann bist du doch schon gut aufgestellt.

    Für unsere Eigenkonstruktionen nehmen wir diesen Weg. Also alles für uns intern.

    Aber, vorab checken ob ein Kauf vielleicht möglich und günstiger ist.

    Moin,

    eine Befestigung mit zwei Schrauben der senkrechten Traversen (Stützen) ist sinnig. Damit hat man automatisch den Schutz gegen das Verdrehen. =ok.

    Meist wird auf dem Betonboden (?) immer etwas mehr gedrückt. Dieses bis an den Anschlag fahren gibt natürlich Kräfte auf die besagten Senkrechten ab. Hier kann im Extremfall das gefaltete Blech schon gezogen oder auch gestaucht werden. Gut? Eher nicht.

    Eine Durchschubsicherung, die ja in erster Linie gegen den Absturz von Gütern schützen könnte, macht da nicht 100% Sinn. Ein längeres Lagerteil kann so in den nächsten Regalgang hineinreichen. Der wäre dann besetzt. Rein Tragfähig lasse ich das weg. Ein Regal steht auf 4 oder 6 oder 8 oder .... Bodenfundamenten und hat eine Punktlast. Die dürfte größer sein wie eine Flächenlast des Faches Null.

    Eine Berührung des Staplers mit dem Regal soll nicht erfolgen um Verformungen zu vermeiden.

    Die Aufstellung und Abnahme des Regales baut auf den Herstellerangaben auf. Dieser verlangt in der Regel ein tragfäfiges Fundament und hat dafür auch seine Vorgaben.

    Alles andere ist nice-to-have. Kann man haben (wenn man will). Es sind Verbesserungen.

    Doch zurück.

    Eine Regalprüfung? Hmmmmh. Der Wissensstand des Prüfers ist nicht festgelegt. Die Berufsbezeichnung ist nicht festgelegt.

    Fakt ist: Das Regal ist ein Arbeitsgerät. Der Unternehmer prüft dieses oder läßt es prüfen. Dafür gibt es als Grundlage bspw. eine DIN. Alles wird dokumentiert, per GB und BA und per Unterweisung ergänzt. Fachlasten und Feldlasten sind sichtbar? Die Aufstellung erflgte gem. Aufbauanleitung? Es gibt einen Ecken-Ramm-Schutz? Das ist doch schon topp.

    Was wollt ihr mehr?

    Moin,

    ich würde mindest. den Brandschutzbeauftragten mit ins Boot nehmen.

    Der sieht den Zusammenhang zwischen brennbaren Material, Abstand, Funkenflug, Zündquellen und Arbeitsbedingungen.

    Kurz, ein geschultes Auge für "Feuer".

    Dieser ist dann als Beauftragter der Berater und hat evtl. übertragene Weisungsbefugnis, kann also sagen: Nö.

    In der Verantwortung ist immer der Unternehmer. Da er das fachlich jedoch nicht kann wird er diese Verantwortung an einen Fachkundigen und ausgebildeten Menschen schriftlich abgeben. Das wäre dann die kluge Lösung.

    Für einige Beauftragung, Delegation, o.ä., gibt es zahlreiche Vorlagen im Netz.

    Ein Fremdfirmenkoordinator KÖNNTE das tun, DARF er das aber aufgrund seiner Fachkenntnis? Der Kluge kennt seine Grenzen und geht nicht drüber weg. Das kann man gut akzeptieren.

    Hi Udo,

    dann nimmst du den festen Bau dieses Gerätes als Frontstapler?

    Ich sehe den Unterschied im Hub. Normaler Stapler hat einen Hubmast, also senkrecht rauf und runter. Die Teleskopstapler heben über eine Drehachse (Radius) und setzen das Gabelende in eine Kreisbahn, also kein fester Punkt auf einer senkrechten. Zusätzlich kommt noch das Ausfahren.

    Das bringst du doch dann sicher auch weiter?

    Wie auch immer, etwas mehr in eine Unterweisung gepackt hat noch keinen Schaden gemacht.

    Aber, Ansichtssache :thumbup: .

    Hallo,

    die Frage ist: Warum willst du erden?

    Wenn du einen Potentialausgleich brauchst, dann nur im aktiven Zustand mit brennbaren Medien (Flüssigkeiten) oder aber Dingen, die explodieren könnten.

    Durch den Ausgleich minimiert man die Zündquelle.

    Zu jedem Brand, zu jeder Explosion, gibt es drei Dinge, die das Ganze fördern. Zum einen ist da der brennbare Stoff der u.U. eine entsprechende Gasmenge bringen kann. Da ist der Sauerstoff in der Luft und Umgebung und da ist eine Zündquelle.

    Fehlt ein Teil davon, dann ist eine Explosion nicht möglich.

    Durch das Verbinden, Erden oder den Potentialausgleich werden alle leitfähigen Teile auf ein gemeinsames Potential gelegt. Damit keine statische Aufladung, ergo keine Zündung.

    Das ist soweit ---in Kürze--- die Theorie. Ihr braucht Informationen zum kompletten Ablauf und zu den Gefährdungen. Hochtrabend nennt man das dann Explosionsdokument. Daraus resultiert dann die eine oder andere Schutzmaßnahme.

    Jetzt, nur aus der Ferne, wirst du sicherlich keine exakten Punkte bekommen (können).

    Deine Stoffe sind unterschiedlich und somit auch unterschiedlich in deren Eigenschaften.

    Schaue bei den BG'n einmal nach Explosionsschutz und Schutzmaßnahmen.

    Externe Hilfe kann man auch bekommen. Das scheitert jedoch oft an freien Terminen.

    Gilt das "UND" tatsächlich?
    Laut BGHW, übereinstimmend mit der SVLFG, sollte nur auf die tatsächlich benutzten Anbauteile geschult werden. Wenn keine Kranausrüstung (damit ist nicht der statische Lasthaken gemeint) benutzt wird, ist auch keine Kranausbildung nötig, sondern nur die entsprechende Unterweisung.

    Hi Udo,

    für mich ist das Teil immer die Kombi:

    Fahren und Heben, egal mit welchen Anbauteilen.

    Lieber etwas mehr hierbei fordern und das nicht so "blond" sehen.

    Wie gesagt, wir setzen immer beide Ausbildungen ein. Vielleicht auch weil Kran, Gabelstapler und Arbeitsbühne irgendwie ein Paket ist.

    Moin,

    Ausweise stellen nur einen Nachweis der Ausbildung dar. Egal ob rot, blau, gelb oder wie auch immer. Alles ist käuflich erwerbbar.

    Für Teleskop-Lader (ich denke ihr denkt da an Manitous? = keine Werbung!) gilt doch:

    Stapler-Ausbildung (FFz) UND Kran-Ausbildung. So machen wir es für den innerbetrieblichen Umgang.

    Bei der Nutzung im Bereich der StVZO gilt dann noch die Beachtung der Führerscheine.

    Und um es rund zu machen:

    Das Übliche an Einweisung, GB, BA, ............, mitnehmen.

    Moin,

    habt ihr schon einmal eine Ableitfunktion probiert?

    Durch Bewegung und Reibung lädt sich das Material auf. Es ist auf einem anderen Potential, isoliert z.B. über Rollen, vom "Erdpotential" auf dem der Mitarbeiter ist. Das Ganze bildet einen Kondensator. Dann kommt es zu einer schmerzlichen Entladung bei einer Berührung.

    Besorgt euch Karbon-Bürsten. Diese tasten das Material ab und haben einen leitende Verbindung zum Maschinenpotential. Dadurch entsteht keine Aufladung und direkt eine Ableitung. Die Verbindung kann dann hochohmig über einen Mega-Ohm-Widerstand erfolgen.

    Spürbar sollte dann nichts mehr sein.

    Hallo,

    immer schade wenn man mit einem komischen Gefühl geht.

    Wie auch immer,

    ich wünsche dir für die Zukunft alles Gute. Nehme ein paar gute Eindrücke mit, nehme "deine" Kontakte mit und irgendwann und irgendwo in dieser Welt.

    Hi,

    das Regal steht irgendwo in einem Betrieb und wird von MA benutzt/genutzt.

    Damit ist es ein Arbeitsmittel das in einem ordnungsgem. Zustand sein soll --> ok.

    Du hast dir über die Risiken Gedanken gemacht und entsprechend eine Risikoanalyse und eine GB und BaA aufgestellt --> ok.

    Das Regal IST kein Schwerlastregal, sondern ein ganz normales für xx --> ok.

    Das Regal hat eine Kennzeichnung zur Belastung --> ok.

    Die MA sind in das Arbeitsmittel unterwiesen --> ok.

    Was denn noch? Es ist kein prüfpflichtiges Schwerlastregal. Die Prüfpflicht wird in der DGUV geregelt. Gibt dem Regal sein "Gnadenbrot", es lebt aber noch lange.

    Du hast damit mehr als genug Gedanken dazu gemacht.

    Hallo Andreas,

    :flug: hier im Forum und alles Gute für deine Ausbildung.

    Deine früheren Arbeitgeber und die Züge sind bekannt. Wahrscheinlich hast du da bereits über die Panto's meines Arbeitgebers gemeckert?

    Hallo,

    bitte unterscheiden. Beim "Festbinden" der x-fach Leiste (=fixieren) geht es doch darum eine Gefahrenstelle, z.B. das Stolpern, zu beseitigen.

    An dieser Stelle interessiert den Arbeitsschützer sicher nicht die Art der Kabelverlegung. Arbeitsschutz lebt mit einem Restrisiko. Das ist hier ok.

    Für die Elektrofachkraft ist eine professionelle Kabelverlegung natürlich anders. Also, nicht ok. Die möchte eine Steckdoseneinheit schön eingebaut und fest angeschlossen. Hier sicherlich nicht notwendig. Ich würde einmal sagen, die Nutzung der Leiste ist temporär.

    Was ist jetzt richtig oder gar korrekt?

    Für mich, Arbeitsschützer und Elektrofachkraft, wäre hier alles ok. Wie immer bitte das Bild, die Situatiom betrachten und hier fixiert der Kabelbinder eine Stolperfalle.

    Die Crux an den Steckdosenleisten ist das Kaskadieren. Durch ein x-faches Hintereinanderschalten gibt es immer neue Kontaktstellen. Jede ausgeleierte und/oder oxidierte Kontaktstelle erhöht den Widerstandswert der Strecke FI-Schalter, Leitung, über die Leisten und wieder zurück. Irgendwann ist dann der Widerstand so hoch, da kann ein 30mA-FI nicht mehr sicher auslösen. Darum geht es.

    Eine theoret. Beschädigung durch Kabelbinder ist nicht. Wie soll das gehen? Eine praktische wäre möglich. Bei Bewegung wird geschäuert, bei Zug wird geschäuert und gestreckt, durch den UV-Anteil im Licht kann der Weichmacher des Kabel entweichen, usw. Somit würde ich die Logik des Prüfers hinterfragen. Nicht allgemein, sondern genau in dem Fall.

    Munter bleiben!