"Klammheimlich" vor der Sommerpause wurde im Bundestag beschlossen, das Arbeitsschutzgesetz zu präzisieren.
Auf einen kurzen Blick:
Am 27.06.2013 wurde vom Bundestag die Gesetzesänderung beschlossen: Physische und psychische Gefährdungen
werden im Gesetz exakt benannt, um die sich der Arbeitgeber kümmern muss. Ebenso wird die (Sonder-)Regelung bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Betriebe bis max. 10 Beschäftigen gestrichen. Das bedeutet eine gleich Behandlung aller Betriebe. Mehr:...