Muss zurückrudern. Das GAA sprach mit zwei Referentinnen über die Maschinenrichtlinie und damit nur sehr am Rande über die BetSichV. Sorry
Der Schwerpunkt lag auf Seiten der Errichter / Erbauer, also nicht wirklich in meinem Bereich.
Wenn ich höre, dass zur Abnahme eine Gefährdungsbeurteilung gehört, die allerdings nicht dem Käufer er Maschine ausgehändigt wird, kocht mir der Blut!
Nur mit entsprechendem Vertrag (und finanziellen Gegenleistungen) komme ich also als Käufer / Nutzer an die Gefährdungsbeurteilung des Herstellers.
Beispiel für mein Problem:
Ein Torfwerk beauftragt mich eine GefBe für eine Big-Bale-Maschine zu erstellen.
(Mal ganz abgesehen von der Frechheit eine solche Maschine ohne vernünftige Abschrankungen hinzustellen und in Betrieb zu nehmen)
- Ich kenne die verschiedenen Betriebszustände der Maschine nicht
- Probleme, die auftreten wenn es in verschiedenen Produktionsphasen Störungen gibt, sind beim Normalbetrieb nicht einsehbar.
- Für das Durchprobieren vom NotAus-Funktionen im Betrieb gibt das Werk kein grünes Licht, weil die Kosten viel zu hoch sind. (Nach NotAus muss alles auf NULL gesetzt werden d.h. Stillstand und Produktentsorgung)
- Bei der Litauen-Software bin ich nicht wirklich absolut sicher, ob ein Wiederanlauf der Maschine während z.B. der Nachlieferung von Verpackungsfolie, nicht möglich ist. Dabei befindet sich der Maschinenfahrer im sehr engen Käfig der Maschine.
Gruß
Flügelschraube