Beiträge von schinderhannes

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    Hallo Toni,

    schon etwas länger her seit meiner letzen Meldung. Ich lese gerade, dass es noch (Du hast noch) drei Freikarten für die A & A gibt. Nun große Interesse für den Mitwoch. Also melde mich an eine Freikarte bei Dir zu ordern.

    Ich sag schon mal Danke im Vorraus lieber Toni.

    Gruß und noch einen schönnen Sonntag

    Stefan

    Hallo Melmacer,

    bitte verzeihe mir meine direkt Anwort auf Deine Nachricht.

    Suche Dir ein neues Thema aus für Deine Praktikumsarbeit.

    Ich weis nicht welche P-Arbeite das sein wird. Aber ohne Erfahrung in diesem Thema und ohne Vorkentnisse, macht es Dir auch bestimmt keinen Spaß, es ist anstrengend und das Ergebniss???. Suche Dir ein Thema welches Du auch gebrauchen kannst.

    Beginne mit Themen die Du beherrschst und Du wirst sehen das es Dir spaß macht und viel bringt :thumbup: . Es ist zwar sehr lobenswert von Dir das Thema AMS anzuarbeiten, aber ...

    Mein halbes Leben bin ich nun SIFAund In den letzten 5 Jahren ist das mein Hauptjob: Installation von Arbeitsschutzmanagementsystemen in Betrieben meist Mittelständler. Dazu bin ich Ausbilder für AMS-Beauftragte und für die SIFA's usw. die Jobliste wird immer länger. ?(

    Aber wenn Du es nicht lassen kannst: Dann musst Du ran ,,,,,,,,,,,,

    Dazu gibt es jede Menge INFO. Beginne bei

    https://sifaboard.de/www.baua.de

    oder bei AMSBAU (Sehr kompakt und Übersichtlich)
    oder bei SmS der BGHM (Sehr umfangreich und zum Teil alte Vorgaben)

    Also Beste Grüße und ein gutes Händchen bei Deiner Wahl.

    Stefan

    Hallo Baster,

    bei diesen APP's kommtes vor allen Dingen auf die Qualität deines Mikrophons im Handy an. Z.B. kann man das Mikro eines i-phone 4s mit einem Lärmpegelmessgerät der Kategorie II vergleichen, vorraugesetzte die Kalibrierung wurde entsprechnend den Vorgaben vorgenommen.

    Ich selber nutze schon lage die kleinen Helfer zur Orientierung in der Arbeitssicherheit.

    Beste Grüße

    Schinderhannes

    Ein nettes Hallo an Euch alle,

    mit sicherheit wird sich da noch einiges tun. Ich werde gespannt sein:-)

    Möchte gerne noch eine nützeliche APP im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu Eurer Liste hinzufügen. Unter Sicherware.de, GB Mobil findet Ihr momentan eine kostenfrei Version (Bereich Bau) zum ausprobieren.

    Auch nicht die englischsprachigen APP's vergessen. Ruhig mal stöbern.

    Grüße momentan von der Küste an alle Intressierte

    Steff

    Auch für mobile Nutzer gibt es ganz nützlich Helfer, die dann auch weiter auf Deinem PC bearbeitet werden kann 8o . Momentan ist eine Version kostenlos freigeschaltet. Weitere Branchen gibt es auf Anfrage. Eine weitere nützliche Eigenschaft der Software ist eine Dokumentenmanagement für GB, Betriebsanweisungen, Tech. Dokumentatio, Pers. Dokumentation, EG-Sicherheitsdatenblätter :thumbup: .

    Probier es mal aus.

    Zu finden im googlestore und effizenz und gefährdungsbeurteilung

    Beste Grüße aus dem Hunsrück

    Steff

    Hallo Unbekannte SIFA, :)

    Regel doch Deinen Bedarf (Euren) in einer Gefährdungsbeurteilung.
    Die Elektriker fahren auf die Baustelle also G25, sie klettern auf Dächern herum mit Absturzgefährdung also G 41, weitere allgemeine Voraussetzungen wie gutes hören und sehen gehören auch dazu. Einfach mal beginnen und durchstarten. Ansonsten helfen die BG BAU-(Steine) (Merkhefte) zu guten Hilfsmitteln.

    Grüße aus dem Hunsrück

    Steff

    Wenn das so durchgeht, heißt das für mich als Inhaber eines Kleinstbetriebes, dass ich auch einen dicken Ordner in Sachen Arbeitsschutz anlegen muss mit allem was dazugehört. An den Aufwand darf ich garnicht denken :-/ Da komme ich überhaupt nicht mehr zum Arbeiten.

    Schaun wir mal...

    Grüße Karina

    Hallo liebe SIFA's und Kleinstbetriebsbetreiber, ein ganz dolle Hilfe gibt der itb ( Institut für Technik und Betriebsführung der sozusagen die Handwerkskammern unterstütz. Hier gibt es für Kleinbetriebe den sogenannten (ASO) ArbeitsSchutzOrdner.

    Und dann auf der linken Seite down scrollen:

    Geht dann auf (GUSIK) Gesund und sicher in Kleinstbetrieben

    und (NOAH) Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeits- und Gesundheitsschutz im Handwerk

    Beste Grüße und viel Spaß beim Reduzieren der Unfallgefahren:-)

    Steff

    hallo sifas,

    da hilft eine klare Regel hier weiter. Guggt mal unter http://www.bgbau-medien.de/tr/rab32/anl_a.htm . Das sollte der gewerbetreibende bei der Erstellung seiner gewerblichen Räume schon früzeitig bei der Planung berücksichtigen.

    Eventuell sollten die Industriekletterer mal rann und definierte Anschlagspunkte für die späteren Arbeiten anbringen.

    Hilfe bietet da zuerst die RAB 32 Baustellenverordnung. dann die BGI 826.

    Grüße von STEFF

    Hallo Herr Schmeiss,

    ja das ist so eine Sache und sollte ordentlich organisiert werden.

    In er Regel sind die Teilnehmer durch die entsendete Firma bei der jeweiligen BG unfallversichert. Kommt ein Hartz IV Empfänger zur Schulung oder Weiterbildung zu euch ist die Unfallversicherung auch geregelt.
    Kommt eine Privatperson zur Schulung, die keine private Unfallversicherung nachweisen kann wird's etwas brenzlig.

    Bei Schulklassen der Berufsschule (auch mit Lehrer) ist absolute Vorsicht geboten. Die Schüler sind über die GUV versichert oder als Auszubildender über ihren Arbeitgeber mitversichert.
    Wichtig! Lehrer haben oft nicht die nötige Sachkunde für einen sicheren Umgang mit elektrisch angetriebenen Handwerkzeugen. Und Schüler haben vor dem Gesetz eine gewisse Schutzpflicht (Altersbegrenzung), daß heißt ein Bedienen der Maschinen ist NICHT gestattet, es sei denn es würde zur Ausbildungszwecken dienlich sein.
    Innerbetrieblich würde ich die Gruppen die auf mein Betriebsgelände kommen feststellen und Bennen, dann eine Regelung für das sichere betreiben und Vorführen von firmeneigenen Werkzeugen ausarbeiten mit entsprechenden Betriebsanweisungen und Schulungsplänen ergänzen.

    Eine ordentliche Überwachung der Schulungswerkzeuge (Prüfung BGV A3 und Gefährdungsbeurteilung) sind unumgänglich.
    Auf jeden Fall und immer bevor eine Schulung beginnt ist eine sicherheitstechnische Unterweisung die das Verhalten der Teilnehmer steuern soll einzuleiten.

    ich hoffe ich konnte Dir helfen fürs erste.

    Grüße aus dem Hunsrück

    Stef

    Hallo, Hai, Sevus, ...

    Hier ein Auszug vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

    Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften

    im modifizierten Zulassungsverfahren

    Zulassungskonforme Änderungen und Ergänzungen am Verwendungsort

    Die nachfolgend genannten Änderungen und Ergänzungen dürfen - nach Abstimmung mit dem Antragsteller der Zulassung bzw. dem Hersteller - an hergestellten und bereits eingebauten Feuerschutzabschlüssen durchgeführt werden, wenn sie in der Anlage zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung aufgelistet sind.

    Der Zulassungsinhaber/Hersteller kann aus dem vom DIBt zur Verfügung gestellten Katalog an möglichen Änderungen die für den jeweiligen Feuerschutzabschluss zutreffenden festlegen. Darüber hinaus sind - ohne weitere Nachweise - zulassungskonform keine Änderungen möglich.

    1. Anbringung von Kontakten, z. B. Magnetkontakte und Schließblechkontakte (Riegelkontakte) zur Verschlussüberwachung, sofern sie aufgesetzt oder in vorhandene Aussparungen eingesetzt werden können.

    2. Führung von Kabeln auf dem Türblatt (dies schließt eine Bohrung - Ø [size=12][font='ArialMT-Identity-H'][size=12][font='ArialMT-Identity-H']

    Moin Moin und Hallo Board-Mitglieder,

    Die vor einem Brand schützenden Türen trennen Brandabschnitte im Gebäude voneinander ab, werden aber durchaus oft auch als Außentüren eingesetzt. Brandschutztüren werden nach der jeweiligen Landesbauordnung, durch einen entsprechenden Verweis auf die jeweilige DIN-Norm in Brandschutzwände als Feuerschutzabschlüsse eingebaut, wobei Tür und Brandschutzwand der gleichen Widerstandsklasse gegen Feuer entsprechen müssen. Nach ihrem geprüften Feuerwiderstand unterscheidet man


    • 1. feuerhemmende Türen (FH-Türen), z.B. T-30
    • 2. hochfeuerhemmende Türen, z.B. T-60 oder T-90
    • 3. feuerbeständige Türen, z.B. T-120

    Der Feuerschutz wird bei den weit verbreiteten, als Brandschutztür zugelassenen Stahltüren durch die nicht brennbare Türfüllung erreicht. In älteren Feuerschutztüren wurde oft das als gesundheitsschädlich bekannte Asbest verarbeitet, heute werden dafür andere Materialien eingesetzt. Nicht nur wegen der Gefahrstoffe im Innern ist es unzulässig, FH-Türen zu durchbohren, oder Zusatzschlösser einzubauen, wodurch eine Brandschutztür automatisch ihre Zulassung als solche verlieren würde. Feuerschutzabschlüsse können nur unbeschädigt ihrer Aufgabe gerecht werden. Zugluft kann zu einem gefährlichen Brandbeschleuniger werden. Deshalb dürfen nur zugelassene Schlösser, Beschläge, Türschließer, Schließfolgeregler usw. für Brandschutztüren verwendet, und vorschriftsmäßig montiert werden.

    (Lexikon Sicherheitstechnik)

    Außerdem hat der Sachkundige nur zu prüfen und keinen Auftrag Reparaturen auszuführen. Gehört der Sachkundige aber einer Organisation an die durch eine Zertifizierung das Einbauen, Reparieren und das Prüfen von zugelassenen Systemen hat, dann darf er das. Nur ob die Eigentümer der Brandschutztür einen Reparaturauftrag erteilt haben ist eine andere Sache.

    Moin Moin und Grüße aus dem Hunsrück

    Stefan

    Hallo Jens,

    das stimmt nicht ganz so. Es sind wohl Anforderungen an den Referenten Trainer geregelt. Hab Dir mal eine Text-Kopie von dem Abschnitt der VDI 4068 Blatt I eingelegt.

    Leider mußt Du wie immer erst die VDI Blätter erwerben bevor man weiß was drinne steht.


    Grüße aus dem Hunsrück


    Trainer

    Die Referenten müssen über überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse in dem zu unterrichteten Fachgebiet verfügen. Qualifikationen und Erfah-rungen in der Erwachsenenbildung werden emp-fohlen.

    Referenten der Qualifikationsstufen B und C müs-sen nachweisen (siehe Tabelle 1):

    • abgeschlossenes technisches oder naturwissen-schaftliches Studium oder Meisterprüfung oder einschlägige Prüfung zum staatlich geprüften Techniker

    • mehrjährige Berufserfahrung in dem zu unter-richtenden Fachgebiet

    Langjährige Tätigkeit in einer Branche und ver-gleichbare technische Qualifikationen können ei-nen entsprechenden Nachweis ersetzen.

    Hallo aus dem Hunsrück,

    ja der erste lack ist ab, nach fünfundzwanzigjähriger Berufserfahrung als FASI gibt es Momente da wünschte man sich am Anfang zu stehen um etwas neues zu beginnen. Dabei stelle ich jedes mal fest, daß die Arbeit der SIFA fast jeden Tag Neues hervorbringt bzw. man immer wieder auf's neue gefordert wird.

    So bin ich Heute nun auch bei Euch der Neue.

    Nach acht Jahren beim Militär als SAFETY MANAGER zum berufsgenossenschaftlichen arbeitsmedizinischen Dienst, dann zur BfGA (Tochter der BAUBG) und nun endlich was Neues.

    Seit dem 01.10.2012 bin ich selbstständig und betreue Betriebe nach der DGUV A2, Schule viele junge Leute bei er Handwerkskammer im Bereich es Arbeits- und Gesundheitsschutz und habe noch weitere Hobbys in der Sicherheitstechnik.

    Aber alles eins nach dem anderen

    Also nochmal ein Hallo aus dem Hunsrück

    Viele Grüße


    Stefan Helffenstein


    Stefan Helffenstein