Was brauche ich für Voraussetzungen, um befähigte Personen ausbilden zu dürfen?

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  • Tach liebe Gemeinde.
    Wo finde ich etwas darüber, welche Qualifikationen ich benötige, um befähigte Personen ausbilden zu dürfen? Bsp. für Staplerfahrer ist es klar. Mich interessiert jetzt speziell die Ausbildungen für befähigte Personen von Brandschutztüren, Türen und Tore, Leitern und Tritten, Regalen, PSA gegen Absturz usw.
    Ich finde zwar immer die Ausbildungsinhalte und die TRBS 1203 sagt ja auch aus, wer dazu ausgebildet werden soll/ darf.
    Aber wer darf die denn bitte schulen/ prüfen?
    Jetzt bin ich mal auf Eure Antworten gespannt, weil ich mir hier schon die Augen eckig gesucht habe... 8)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Ich sag es mal ganz reißerisch:
    Jeder, der Dir die noch fehlenden Kenntnisse vermitteln kann.
    Oder mit anderen Worten: Wenn nicht etwas spezielles gefordert wird (wie z.B. bei Kranausbilder) kann afaik jeder Personen als befähigte Person ausbilden.
    Dazu muss man paradoxer Weise nicht einmal selber befähigte Person sein. Das man Ahnung haben sollte, wenn man vor einer Gruppe referiert steht auf einem anderen Blatt...
    Die großen Ausbilder stellen das durch ihre eigenen Qualitätsmaßstäbe sicher. ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ich sag es mal ganz reißerisch:
    Jeder, der Dir die noch fehlenden Kenntnisse vermitteln kann.

    Hallo Bauco!

    Du hast wahr gesprochen.
    Ich kenne es eigentlich nur so, dass mehrere Personen an einer Ausbildung beteiligt sind, die sich ergänzen und notfalls korregieren.
    Ein einziger Ausbilder, der selber nicht den Status einer befähigten Person darstellt, ist mir dann doch etwas wenig.
    Selbst in diesem Fall wird aber wahrscheinlich noch der Lehrplan-Ersteller, der Autor der Fachliteratur und die BG beteiligt sein.
    Wenn alle zusammen das geforderte Wissen und die Fähigkeit zur Vermittlung von Theoretischen und praktischen Kenntnissen aufbringen, dann kann man ausbilden.
    Jeder, der ausbildet übernimmt sicher eine moralische Verantwortung. Fehlt es an fachlichen Fähigkeiten, ist wohl auch sehr schnell von Organisationsverantwortung zu sprechen.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hallo,

    würde ich auch so wie Bauco sehen.
    Wenn ich zurückblicke auf die Brandschutzschulungen (Abschottungen, Rauchmelder, Feststellanlagen
    usw.) an denen ich teilgenommen habe, wurden diese Schulungen meist von Verkaufsleitern/Verkäufer
    der entsprechenden Herstellerfirmen durchgeführt.


    ich habe vor längerer Zeit an einer IHK-Ausbildung teilgenommen. Ausbildung der Ausbilder hies das. War aber sicherlich auf die Erstausbildung, also Lehrlinge, bezogen.

    Nicht unbedingt bzw. wird auch zweckentfremdet, in Baden-Württemberg kann man z.B. mit der erfolgten
    Teilnahme an der Ausbildung der Ausbilder, auch seine "Lehrfähigkeit" als Feuerwehrausbilder im Sinne der
    VwV Feuerwehrausbildung nachweisen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Globetrotter,

    dazu gibt es seit einigen Jahren endlich was greifbares!!!

    Schau doch mal die VDI 4068 Blatt I-IV

    Befähigte Personen

    Qualifikationsmerkmale für die Auswahl Befähigter Personen und Weiterbildungsmaßnahmen. (QM Merkmale der Ausbilder sind dort abgebildet)

    Viel Spaß bei der Lektüre

    Stefan H.

  • Hallo reinhard.
    Ja. Diese Aspekte kamen vorhin auch auf und ich habe auch so argumentiert. Im AdA-Schein (Teil 4 Meisterprüfung) wird ja auch in großen Teilen auf die entsprechenden Gesetze eingegangen... Jugendschutzgesetz, duales System etc. Daher seh ich das nicht zwangläufig als eine Grundlage an, jetzt entsprechend Erwachsene schulen bzw. ausbilden zu dürfen und soll auch net die Grundlage der Fragestellung sein. NEIN. Ich möchte auf das Thema net weiter eingehen ;)
    So wie Ihr, hab ich es auch gehabt. Schulungen durch MA von Herstellerfirmen etc... aber wo hab ich denn jetzt ne Grundlage, dass jemand befähigt ist, befähigte Personen schulen zu dürfen? (Wortspiel :thumbup: )
    Reicht es die Inhalte, die vorgeschrieben sind (z. B. durch BGG oder andere, mit erstelltem Lehrplan) von fachlich qualifizierten Personen vermitteln zu lassen? Halte ich ja für sinnvoll.... aber wo steht das? ... zum Teufel nochmal... :cursing: Es muss ja auch jemand als Ausbildungsleiter auftreten und eben ggf. auch nachweisen können, dass er sich z. B. externe (ebenfalls qualifizierte) Hilfe geholt hat.
    Hab auch die DGUV angeschrieben... mal schauen, ob ich da net Antwort bekomme.

    Gruß ausm Rhein-Main-Gebiet

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    schau Dir doch mal die Hersteller und insbesondere die Stellenangebote für solche
    Jobs an. Beispiel: Aktuell schreibt Hekatron entsprechende Referenten-Stellen für
    Kundenschulungen aus, siehe hier das Anforderungsprofil:

    http://www.hekatron.de/media/dl_kar_s…nd_internet.pdf

    In Ergänzung wird es noch eine interne Produktschulung geben und dann
    dürfte es das gewesen sein.... (vermute ich zumindest mal).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Boah... Simon.... ich stimme Dir voll zu :thumbup::thumbup::thumbup:
    Auszug:
    Für den Bereich Kundenentwicklung (VMKE) suchen wir einen...

    Da steht dann nen Verkäufer... oder? Ich muss auch dazu sagen, dass ich die Fa., bzw. Produkte ganz gut kenne... vom Studium E-Technik ;) ... aber dann haste nen "Hansel"/ "Hanselin", die die Schriftsätze auswendig gelernt hat. Hab ich erst vor Kurzem im Blitzschutz gehabt... traurig!!! Na ja. Schauen wir mal ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)


  • Hallo Stefan.
    Danke für die Info. Leider ist das nicht ganz das, was ich suche. Ich intepretier das jetzt mal so, dass die Qualifikation der befähigten Person entsprechend der Matrix sein muss. Jedoch steht dort nicht, welche Qualifikationen der Ausbilder/ Prüfer haben muss.... ;(

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Jens,

    das stimmt nicht ganz so. Es sind wohl Anforderungen an den Referenten Trainer geregelt. Hab Dir mal eine Text-Kopie von dem Abschnitt der VDI 4068 Blatt I eingelegt.

    Leider mußt Du wie immer erst die VDI Blätter erwerben bevor man weiß was drinne steht.


    Grüße aus dem Hunsrück


    Trainer

    Die Referenten müssen über überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse in dem zu unterrichteten Fachgebiet verfügen. Qualifikationen und Erfah-rungen in der Erwachsenenbildung werden emp-fohlen.

    Referenten der Qualifikationsstufen B und C müs-sen nachweisen (siehe Tabelle 1):

    • abgeschlossenes technisches oder naturwissen-schaftliches Studium oder Meisterprüfung oder einschlägige Prüfung zum staatlich geprüften Techniker

    • mehrjährige Berufserfahrung in dem zu unter-richtenden Fachgebiet

    Langjährige Tätigkeit in einer Branche und ver-gleichbare technische Qualifikationen können ei-nen entsprechenden Nachweis ersetzen.

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  • Hallo,

    interessant. Letztendlich ist es aber doch nur eine Empfehlung vom VDI...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ... Letztendlich ist es aber doch nur eine Empfehlung vom VDI...


    Genau das. Leider nicht mehr als der von mir bereits erwähnte Qualitätsmaßstab.

    Jens Frag mal Deinen neuen Arbeitgeber, der hat eigene Qualitätsmaßstäbe. Da müsstest Du eigentlich im QM-Handbuch auch zur Ausbildereignung fündig werden.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Guten Morgen alle zusammen,

    zu dem Thema "befähigte Personen" hätte ich mal noch eine Frage!

    Ich befinde mich ja derzeit noch in der Ausbildung zur SIFA und habe mich (aufgrund von Unwissenheit) bisher eigentlich auf das lesen Eurer Beiträge beschrängt (konnte da auch schon den ein oder anderen Nutzen heraus ziehen). Ich glaube es ist an dieser Stelle mal Zeit DANKE zu sagen!!!

    Nichts desto trotz habe ich ja noch meine anfangs erwähnte Frage.

    Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht (in form einer Tabelle oder so) in der man alle befähigten Personen findet die man so braucht/haben kann/haben sollte/???? es gibt ja irrsinnig viele von den Typen ?(

    Als Hintergrundinfo, es handelt sich hierbei um einen Industrie Betrieb der so ziemlich alles macht, was man in der Industrie machen kann. Stanzen/Schweißen/Lackieren usw....

    Falls es eine solche Liste nicht gibt, könnte man ja eventuell erwägen eine solche Liste anzufertigen und in der Datenbank zu hinterlegen.

    Gruß John

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  • Moin Chester,

    also eine "allgemeingültige Gesamtliste" die für jeden anwendbar ist (so zumindest habe ich Dich verstanden) wirst Du nicht aufstellen können. Dazu sind zu viele unterschiedlich gelagerte Betriebe mit zu vielen unterschiedlichen Eigenheiten und Bedürfnissen vorhanden.

    Schau mal als erstes in das diesbezügliche Schulungsangebot Deiner BG - damit hättest Du einen ersten Anhalt, was in Deinem Bereich so erforderlich sein könnte. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Erst mal schönen Dank für die schnellen Antworten,....jedoch glaube ich, dass ich mich wohl falsch ausgedrückt habe, ich wollte jetzt nicht unbedingt eine für unseren Betrieb gültige Liste, sondern vielmehr eine Liste, in der alle bekannten "befähigten Personen" aufgeführt sind, die üblicherweise in der Metallindustrie zu finden sind.

    So eine Liste könnte man natürlich auch für andere Gewerbebereiche erstellen(BAU,Holz,Krankenhäuser,etc....)

    Der Hintergrund meiner Frage war ganz einfach eventuell eine Checkliste zu haben wo man kontrollieren kann ob man auch alle "befähigten Personen" bestellt hat oder ob man eventuell einen vergessen hat...

    Gruß

  • Hi,

    schau mal hier ob dir das Hilft. Hier werden Einrichtungen gennannt die zu Prüfen sind, durch wenn diese geprüft werden können mit Regelwerk. Dieses muss man aber Prüfen ob die Vorschriften noch gelten oder nicht.

    http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/dc5e48bde54b0b2941256a6f0036f408/1904c20862a35fcac125795100371b57/$FILE/Anlage%204%20Tabelle%20der%20Pr%C3%BCfbed%C3%BCrftigen%20Einrichtungen.pdf


    Grüße aus Neuwied