Macht man dies nicht mit Hydraulikscheren?
Stimmt, aber entweder läuft die Hydraulik über Notstromaggregat oder über Akku Geräte.
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Neues Benutzerkonto erstellenMacht man dies nicht mit Hydraulikscheren?
Stimmt, aber entweder läuft die Hydraulik über Notstromaggregat oder über Akku Geräte.
Hallo,
die Schulung ist für alle Pflicht die damit Arbeiten oder Transportieren und muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Diese Schulung darf die Sifa durchführen, hab diese von der BG Bau sogar bekommen.
Grüße aus Neuwied
Hallo zusammen,
die BG BAu hat einen Code das man diese gratis machen. Zudem habe ich die Aussage der BG BUA das wen die Sifa dieses gemachtv macht darf Sie diese im Unternehmen duchführen. Man bekommt sogar von der BG BAu die Schulungsunterlagen dafür. Hatte mit denen telfoneirt und diese bekommne.
So kann man diese im Unternehemn selber und muss nicht jeden Mitarbeiter dran setzten.
Grüße aus Neuwied
Hallo,
hat den eure Elektrofachkraft auch die aktuellen VDE Vorschriften da (VDE ABO)?
War Sie, bevor Sie zu euch kam auch als Elektrofachkaft tätig?
Eine verantwortliche Elektrofachkraft kann man nur mit Meisterbrief sein, kein Geselle.
Wenn Sie den Beruf gelernt hat und dann schon 1 Jahr nicht mehr gearbeit hat in dem Beruf ist Sie auch keine Elektrofachkraft mehr nach VDE, sondern muss sich das erst wieder erarbeiten. Elektrofachkraft ist man erst dann, wenn man den Beruf gelernt und mind. 1 Jahr in diesem auch tätig war. Arbeitet man danach nicht als in dem Beruf verliert man auch die Berufsbezeichnung Elektrofachkraft.
Grüße aus Neuwied
Hallo,
Prüfe diese nach DGUV Vorschrift 3 und mache eine runderum Sichtprüfung (UVV) der Anschagöffnungen. Diese gibt mir der Kunde der diese Verleiht als Prüfung vor.
Grüße aus Neuwied
Hallo,
hatte gestern mit einem ehmaligen Mitarbeiter der BG Bau telefoniert. Diese müssen nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Ein Protokoll dafür gibt es aber nicht auch keine direkte Vorschrift.
Der Kunde erstellt jetzt was eigenes wo die Anschlagpunkte, Einbauten, Träger usw. erfasst werden als Protokoll.
Grüße aus Neuwied
Hallo,
wie schon gesagt die BGV A3 Prüfung von Verteilung, Heizung, Klimageräte, Boiler usw. wird gemacht.
Der Kunde ist halt der Meinung das der ganze Conatiner (man sieht diese immer auf Baustellen stehen, die man entsprechend als Büro, Umkleide, Schlafcontainer nutzt zw. als Sanitärcontainer) nach UVV geprüft werden muss. Aber was geprüft werden juss und nach welcher Vorschrift gibt es keine Aussage.
Hab schon gesagt was man prüfen kann wäre, gibt es Beschädigungen die die Statik der Träger beeinträchtigen, sind die Transport bzw. Öffnungen zum Stapeln und sichern der Container beschädigt. Sind wen einbauten sind diese zu montiert daß diese nicht umfallen können usw.
Ich wurde halt gefragt,mach dir mal gedanken und prüfe sie dann in einem neben der DGUV V3 noch weiter.
Konnte auch keine Vorschrift finden wo dieses gefordert wird und bei diversen Herstellen von solchen Container findet man auch nichts. Der Hersteller wo diese her sind (Östereich) wurde angefragt und kam die Aussage keine Ahnung wie diese zu prüfen sind.
Aber trotzdem allen vielen Dank.
Grüße aus Neuwied
Hallo,
danke schon mal.
Grüße aus Neuwied
Hallo zusammen,
ich führe bei einem Kunden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durch unter anderem an Büro / Sanitätcontainer. Diese sollen ebenfalls auch nach UVV geprüft werden.
Hat da jemand ein Protokoll für mich oder weiß wo man sowas bekommen an.
Bevor ich das Rad neu erfinde und was selber erstelle, halt die Frage ob jemand sowas hat.
Vielen Dank schonmal im voruas.
Grüße aus Neuwied
Hallo,
die Bg Gesundheitsdienst schreibt mittlerweile alle Unternehmen an und will entweder das diese das Unternehmemodell oder eine Arbeitssicherheitsbetreuung nachweisen. Betreue dadurch ein Sonnenstudio und hatten einen Privaten Pflegedienst in Betruung. Beide wollten das Unternehmermodell nicht machen und mussten dann die Betreuung gegenüber der BG nachweisen.
Die BG Gesundheitsdienst ist aber bis jetzt noch einzige die an alle Unternehmen mit Mitarbeiter ran geht und denn Nachweis will.
Grüße aus Neuwied
Hallo,
schau mal hier ob du was findest bzw. daraus eine Betriebsanweisung schreiben kannst. Oder nehme die Betriebsanleitung des Herstellers zur Hand um eine zu schreiben.
http://anlagensicherheit.portal.bgn.de/10554/38684?wc_lkm=11247
https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/verantwortung-…nweisungen-a-z/
Grüße aus Neuwied
Hallo,
die Unterlagen vom Resch sind gut aber auch nicht günstig. Ich nutze die diese: http://www.betriebinbestform.de/index.php?seo=kranfuehrer. Diese sind günstiger und sind von einem Kranausbilder der BGHM erstellt wurden.
Gruß Roland
Hallo,
das Problem ist, bin nur für Arbeitssicherheit zuständig und der dort im Haus Angestellte Brandshcutzbeauftragter sagt, Kasten hätten sie schon probiert und wollen es auch so lassen und die Feuerlöscher regelmäßig suchen gehen.
Gruß Roland Tatsch
Hallo,
die Beauftragung schriftlich hast du schon mal bei der Auflistung vergessen.
Wir haben bei uns auf Kran im Einsatz mit 4-10 Tonnen jeweils. Alle Mitarbeiter sind in diesem geschult und auch Beauftragt. Anschläger extra haben wir nicht. Denke diese sind eher bei großen Kran zu finden wo der Kranbediener nicht selber anschkagen kann weil er oben in einer Kanzel sitzt.
Gruß Roland
Hallo,
ich würde diese bis das Dach fertig ist mind. einmal wöchentlich begehen. Alle zwei Wochen halte ich für den Anfang so wenig.
Grüße aus Neuwied
Hallo Ralf,
für Österreich ist einfacher, da muss man nur die Urkunden hinschicken und bekommt die Zulassung. Mal in der Schweiz gefragt ob das da nicht auch geht?
Gruß Roland
Hallo Waldmann,
die Ausbildung kannst du bei der BG ETM machen, die bieten diesesnoch an nach meinem wissen.
Ich bin bei uns der einzige, war auflage nach dem letzten Anbau bei uns.
Gruß Roland