Hallo,
wie schon gesagt die BGV A3 Prüfung von Verteilung, Heizung, Klimageräte, Boiler usw. wird gemacht.
Der Kunde ist halt der Meinung das der ganze Conatiner (man sieht diese immer auf Baustellen stehen, die man entsprechend als Büro, Umkleide, Schlafcontainer nutzt zw. als Sanitärcontainer) nach UVV geprüft werden muss. Aber was geprüft werden juss und nach welcher Vorschrift gibt es keine Aussage.
Hab schon gesagt was man prüfen kann wäre, gibt es Beschädigungen die die Statik der Träger beeinträchtigen, sind die Transport bzw. Öffnungen zum Stapeln und sichern der Container beschädigt. Sind wen einbauten sind diese zu montiert daß diese nicht umfallen können usw.
Ich wurde halt gefragt,mach dir mal gedanken und prüfe sie dann in einem neben der DGUV V3 noch weiter.
Konnte auch keine Vorschrift finden wo dieses gefordert wird und bei diversen Herstellen von solchen Container findet man auch nichts. Der Hersteller wo diese her sind (Östereich) wurde angefragt und kam die Aussage keine Ahnung wie diese zu prüfen sind.
Aber trotzdem allen vielen Dank.
Grüße aus Neuwied