Schwerbehindertenvertretung

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  • Hallo Zusammen,

    ich hab da mal eine Frage und wußte nicht so recht in welche Rubrik ich dieses Thema stellen sollte.
    Ich bin grundsätzlich für gute Zusammenarbeit mit den ganzen Abteilungen und diversen Vertretungen und Stellen im Haus,
    wenn es um das Thema Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz geht. Das funktioniert auch immer alles wunderbar.
    Natürlich ist man nicht immer mit allen einer Meinung, aber man findet immer den Mittelweg und das ist auch gut so.
    Ich hoffe, Ihr versteht was ich meine.

    Nun hat mich heute unsere Schwerbehindertenvertretung um ein Gespräch gebeten und ich muss gestehen, dass ich über Ihre
    Forderungen etwas überrascht war.
    Sie verlangt regelrecht dass Sie in allen Belangen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit einbezogen wird.
    Ebenso möchte Sie dass Sie über alle Bauveränderungen im Haus informiert wird.

    Müssen wir das? Wie handhabt Ihr das bei Euch?
    Ladet Ihr die Schwerbehindertenvertretung z. B. zu Arbeitsplatzbegehungen mit ein, auch wenn es um keine Behindertenarbeitsplätze geht?
    Ist die Schwerbehindertenvertretung z. B. bei der Auswahl der PSA mit dabei?
    Gebt Ihr alle Informationen zum Thema Gesundheitsschutz im Unternehmen an Sie weiter?

    Bin gespannt, wie Ihr das macht...

    Viele Grüße
    Melie

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  • ... verlangt regelrecht dass Sie in allen Belangen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit einbezogen wird ...

    Meiner Meinung nach entscheidet die Geschäftsführung, wer mit einbezogen wird.
    Also wäreDeine Antwort, dass Du nicht die richtige Ansprechpartnerin bist 8)
    Ein Unternehmen, das eine Schwerbehindertenvertretung hat, ist sicherlich groß genug, um einen Arbeitsschutzausschuss zu haben.
    Das wäre meiner Meinung nach auch das richtige Gremium, um dort mitzubekommen, was geplant ist und die Interessen zu vertreten.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hi,

    die Schwerbehindertenvertretung ist doch üblicherweise im BR angesiedelt und der muss doch sowieso informiert bzw mit einbezogen werden (§ 9 ASiG).

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi,

    ich sehe das primär mal so wie Awen.

    Aber ich verstehe das Problem insgesamt nicht:

    Ich würde mich freuen über eine Schwerbehindertenvertretung, die ihr Amt so ernst nimmt, dass Sie sich dermaßen einbringt.
    Was dann in der Sache dabei rauskommt, ist für mich da erstmal zweitrangig. Den Vorteil sehe ich in einem zusätzlichen Blickwinkel in der pluralistischen Lösungsfindung.

    Ich selbst werde voraussichtlich bei der nächsten Wahl für dieses Amt kanididieren und sehe da absolut keinen Interessenkonflikt.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo
    die Schwerbehindertenvertretung basiert nicht auf der Grundlage wie der BR/PR.
    Snoopy hat Recht die Beteiligung geht aus dem SBG VIII hervor.
    Ebenso die Informationen zu Baumassnahmen, hier geht es i.d.R. um Forderungen der Barrierefreiheit.

    Bei Arbeitsplatzbegehungen informiere ich den PR und die Schwerbehindertenvertretung, wenn diese teil nehmen ist das o.k.
    Alle Beratungsprotokolle oder Empfehlungen von mir bzw. BA, gehen (zur Kenntnis) an PR und Schwerbehindertenvertretung.
    Grundsätzlich eine gute Sache, da die besonderen Bestimmungen für behinderte Menschen uns nicht immer bekannt sind.
    In meiner Beratung bleibe ich eh weisungsfrei.....
    Viele Grüße
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Guten Morgen Zusammen,

    vielen Dank für Eure schnellen und interessanten Antworten.
    Ich hoffe, es ist jetzt nicht von meiner Seite so rüber gekommen als wäre ich nicht an einer guten Zusammenarbeit interessiert...das bin ich...
    aber wenn ich Sie und der BR bei ALLEM miteinbeziehen hat Sie keine Zeit mehr für Ihre normale Arbeit.
    Ich werde heute erst mal mit meinem Chef darüber sprechen und schauen wie er darauf reagiert.

    Viele Grüße
    Melie

  • Einbeziehen wird bestimmt vom zeitlichen Aspekt eher schwer. Allerdings konnte ich mir vorstellen dass du denen eine Kopie zukommen lässt (wenn"Vorgang/Aufgabe dokumentiert). Und zu ASA-Sitzungen kann man sie ja einladen.
    Das wäre in meinen Augen eine möglich Zusammenarbeit/Kooperation.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Einbeziehen wird bestimmt vom zeitlichen Aspekt eher schwer. Allerdings konnte ich mir vorstellen dass du denen eine Kopie zukommen lässt (wenn"Vorgang/Aufgabe dokumentiert). Und zu ASA-Sitzungen kann man sie ja einladen.
    Das wäre in meinen Augen eine möglich Zusammenarbeit/Kooperation.


    ACK. Und bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen an denen Schwerbehinderte ihren Dienst versehen würde ich den Beauftragten ganz gezielt dazu bitten.
    Denn vor allem darum wird es ihm gehen. Und das halte ich für durchaus sinnvoll.

    Hardy

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  • Hallo Zusammen,

    ich habe ja gestern mit meinem Chef gesprochen und wir sind wie folgt verblieben:

    Die Schwerbehindertenvertretung wird wie bis jetzt auch zur ASA-Sitzung eingeladen,
    informiert wird Sie bei Vorgängen bei denen es sich um Behinderte handelt und ansonsten werden wir wie bis jetzt auch von Fall zu Fall abwägen, ob wir sie dazu rufen oder nicht.

    Sie hatte ja die Forderung bei ALLEN Themen die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz betreffen mit einbezogen zu werden.
    Natürlich wird sie schon immer bei Arbeitsplatzbegehungen eingeladen wenn es um Arbeitsplätze für Behinderte geht.
    Nun wollte Sie aber bei allen Begehungen dabei sein...bei allen Sitzungen wie z.B. Brandschutz oder Energieeffizienz dabei sein...
    das geht aber unserer Meinung nach zu weit.

    Wünsche allen ein schönes Wochenende

  • Hallo zusammen,

    habe nun auch ein ähnliches Thema.

    Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) meinte Sie:

    Bevor irgendwas, in diesem Fall eine PowerPoint, an die Mitarbeitenden rausgeht muss dies der SBV vorgestellt werden.

    Vorher darf nichts kommuniziert oder geteilt werden. Also das sehe ich mal vollkommen anders, einbeziehen und zusammenarbeiten immer gerne - aber nicht wenn ich als FASI eine Präsentation erstelle, die anschließend durch die Führungskräfte mit den Mitarbeiter besprochen wird.

    Wie seht ihr das?

    Grüße, Stefan

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  • Bevor irgendwas, in diesem Fall eine PowerPoint, an die Mitarbeitenden rausgeht muss dies der SBV vorgestellt werden.

    Vorher darf nichts kommuniziert oder geteilt werden.

    Da kann die SBV bestimmt auch die Rechtsgrundlage dazu liefern.

    Als SiFa würde ich mich auf §8 ASiG und die dort hinterlegte Weisungsfreiheit berufen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Luftpumpe!!!

    Moin,

    die Funktion der Sifa ist doch in der DGUV recht gut beschrieben. Funktional hat die Sifa eine Stabsstelle neben dem Geschäftsführer und arbeitet mit allen Gremien zusammen.

    Zusmmen und nicht "nur für diese".

    Ich denke eure SBV hat ein Geltungsproblem. Eine Zusammenarbeit in Berührungspunkten ist ok. Das passt und soll auch sein.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Die SBV und GSB sind bei uns im Haus ebenfalls Stabsstellen und so wie ich bei der GL angehängt.

    Aber nichts desto trotz, würde ich mir da auch nicht reinreden lassen. Da wir aber eine super nette SBV haben, würde ich die immer mit einbeziehen und beteiligen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Guten Morgen zusammen,

    Das sehe ich mal als ziemlich anmaßend an. Einladung ASA: ja. Anbieten Begehung: würde ich machen. Entscheidungen Termine finden: nein. Ich gebe als Sifa die Termine vor (abgestimmt mit dem Bereich, den ich begehe) und die anderen müssen schauen, wie sie es schaffen, mitzukommen.

  • Guten Morgen zusammen,

    Das sehe ich mal als ziemlich anmaßend an. Einladung ASA: ja. Anbieten Begehung: würde ich machen. Entscheidungen Termine finden: nein. Ich gebe als Sifa die Termine vor (abgestimmt mit dem Bereich, den ich begehe) und die anderen müssen schauen, wie sie es schaffen, mitzukommen.

    Das ist die Praxis. Allerdings müssten Dich die Bereiche, die eine GBU durchführen wollen, dazu einladen. Und alle anderen auch. Schließlich sind die GBUen von den Bereichen (FK) durchzuführen. Du gehst nur als Berater mit. Die Praxis sieht wahrscheinlich anders aus.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Das ist die Praxis. Allerdings müssten Dich die Bereiche, die eine GBU durchführen wollen, dazu einladen. Und alle anderen auch. Schließlich sind die GBUen von den Bereichen (FK) durchzuführen. Du gehst nur als Berater mit. Die Praxis sieht wahrscheinlich anders aus.

    Da hast du Recht, daher bin ich nur auf ASA und Begehungen eingegangen ;-).

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  • In der Praxis arbeite ich anlaßbezogen ganz gut mit der SBV zusammen. Meist bleibt die Arbeit aus gemeinsamen Terminen an ihm hängen, weil Teilhabe und nicht Arbeitsschutz.

    Zuletzt im Dezember geändert ist das SGB IX: 178 SGB IX Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

    Dort steht in Abschnitt 4, dass die SBV an allen Sitzungen des ..., Betriebsrates, Personalrates,... teilnehmen darf. Damit hat er das gleiche Wissen und wird auf die gleiche Weise informiert wie ein Betriebsrat. Mehr geht doch gar nicht, oder?

  • Die SBV hat hier nur ein Informationsrecht aaaber kein Bestimmungsrecht. Somit musst Du sie darüber Informieren was Du erstellt hast, sie hat aber keine Rechte darüber ein Urteil zu fällen. Du bist die "kompetente Person" anderenfalls könntest Du ja der SBV Deine Arbeit auf den Tisch legen und sie soll diese erledigen.

    *IroAN* Bei uns ist das zum Glück kein Thema, da ich beides in einer Person bin. :) *IroAus*

    Gruß Matthias

  • Das Angebot seitens der SBV, Präsentationen daraufhin zu kommentieren, ob das Thema für konkrete Schwerbehinderte durch einige Eckpunkte optimiert dargestellt werden soll - gerne.

    Eine Anweisung, die Freigabe durch die SBV sei eine Voraussetzung zur verwendung der Präsentation, ist anmaßend. Der Anweisung kann man folgen, wenn man keine Diskussionen will. Aber dann hat man halt immer jemanden an der Hacke, der weiß, wie man mit Leuten nach eigenem Gutso umspringt.