Beiträge von Esko

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    Hallo zusammen,

    da ich auch dieses Thema grade bearbeite, stellt sich bei mir die Frage welche der Schulungen denn hier Verpflichtend sind. Muss die Unterweisung Rettung aus Höhen zwingend für alle MA die eine PSAgA tragen durchgeführt werden. Meines Wissens nach, muss nur die Unterweisung nur über Handhaben und Anlegen der PSAgA jährlich durchgeführt werden.

    Gruß Matthias

    Hey ToVo, ich meine wir waren gemeinsam zur Prüfung in Nümbrecht. Ich fand aber den SOL und die Prüfung den leichtesten Teil der Ausbildung. Ich kenne die Ausbildung nach 2.0 von meinem Vorgänger und bin der Meinung, dass die 3.0 sich Hauptsächlich darin unterscheidet, das man fast alles in Eigenregie erarbeiten muss und die Themenfelder sich stark erweitert haben. VG Matthias

    Ich selbst hatte mich damals vor dem Abschluss der Ausbildung bestellen lassen, würde ich nicht mehr machen. Erst mal alles in Ruhe fertig machen und dann kann das immer noch passieren.

    Servus, ich wurde mit Augenzudrücken der BG schon mit LEK2 zur Sifa beauftragt, da nein Vorgänger leider verstorben ist. Im nachhinein weiß ich, dass es sehr hart ist den Regelwerken gerecht zu werden ohne das nötige Wissen. Wenn man es nicht nötig hat sollte man bis zum Ausbildungsende warten, dann hat der Chef eventuell auch nicht die Erwartungen an einen und baut nicht unnötig Druck auf.

    Das dürfte ja auch auf fast alle Lernbegleiter zutreffen, die neue Version gibt es noch nicht so lange.

    Servus, es ist für die Lernbegleiter bestimmt auch eine Herausforderung mit der neuen Ausbildung. Diese ist ja so abgestimmt, dass man sich alles selbst erarbeiten muss. Was für die Lernbegleiter, bedingt ihrer Vorkenntnisse, selbstverständlich ist, ist für uns ein schwieriger Prozess.

    Servus, seid Ihr Aufgrund der Mitarbeiterzahl dazu verpflichtet, jemanden als Rettungssanitäter zu stellen? Wir benötigen nur Ersthelfer und keinen Sanitäter aber ich lasse jedes Jahr einen Erste-Hilfe Lehrgang mit 20 Personen max. (in House) durchführen. So läuft man nicht Gefahr, unter die 10% Ersthelfer auf allen Schichten zu fallen. Bisher wurde es auch immer dankend angenommen und fürs Unternehmen sind es keine Unsummen.

    Ja, da hab ich mich leider ungenau ausgedrückt. Ich meinte damit, dass die Haftung bei den Führungskräften liegt und nicht bei der Sifa...

    Servus, leider ist das nur die halbe Wahrheit. Die Sifa hat die Verantwortung über eine rechtskonforme Beratung. Wenn eine Führungskraft, eine gute Beratung bestreitet, ist man als Sifa wieder mit im Boot und muss beweisen, dass es nicht so ist.

    Diese Dinge werden von Juristen beurteilt und diese bekommen leider in den ersten Semestern beigebracht, nicht menschlich zu denken und bewerten. :/

    Hallo,

    bei uns hat die BG ETEM klar gesagt das wir Unterweisungen immer noch in Präsenz machen müssen. Daher gibt es dann halt mal eine Pflicht Veranstaltung die Rechtzeitig angekündigt wird.

    Das wir Online jemand dazu nehmen ist eher mal die Ausnahme.

    VG

    Hallo,

    so wurde es mir auch von der BG erklärt. Ich bin aber der Meinung, dass es ein geben und nehmen ist und wenn die Mitarbeiter nicht die Pistole auf die Brust bekommen, könnte es eher fruchten.

    VG

    Guten zusammen,

    wie handhabt ihr die jährlichen Pflicht- Unterweisungen/Schulungen bei Mitarbeitern die im Homeoffice oder im Außendienst tätig sind? :/

    Bei uns sind einige Mitarbeiter die gesamte Arbeitszeit im Homeoffice oder im Außendienst. Sie kommen nicht ins Unternehmen und können somit auch nicht Unterwiesen werden, zumindest nicht persönlich. 8|

    Danke schon einmal vorab,

    Gruß Matthias

    meiner Meinung sollten die MA bei der Erstellung der GBU´s mit eingebunden werden. Sie können viele Infos zu den Tätigkeiten geben, die teilweise von dem Vorgesetzten nicht bedacht werden. Das Ergebnis sollte sowieso bei der jährlichen fachspezifischen Unterweisung besprochen werden, hier muss der MA auf die Gefährdungen hingewiesen werden.

    Gruß Matthias

    Hey Falcon,

    diese Ausblaspistolen sind noch zugelassen. Wenn Du eine Gefährdung daran siehst und sie austauschen möchtest, solltest Du es in der GBU erwähnen. Wenn das noch kein Grund zur Zustimmung ist, kannst Du es über die Kostenersparnis an Druckluft mit Sparpistolen probieren. Diese sind recht teuer aber rechnen sich schon nach kurzer Zeit. Auf diesem Weg könnt ihr auch den Energieverbrauch signifikant reduzieren.

    Gruß Matthias

    Das klingt für mich nach Eignungsuntersuchung und dazu fehlt die Rechtsgrundlage.

    nicht nur das keine Rechtsgrundlage besteht, hier wird bestimmt auch kein Mitarbeiter den Betriebsarzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Wenn die Mitarbeiter überhaut solch einer Untersuchung zustimmen.

    Wir haben für solche Alleinarbeitsplätze keine Untersuchungen durchgeführt und die Sicherheit der Mitarbeiter mit so genannten Totmann-Uhren in ein erträgliches Maas gebracht.

    Gruß Matthias

    Hallo,

    Du kannst es versuchen, der GL es anhand einer GBU zu verdeutlichen. wenn Du eine Kostenaufstellung bei einem Arbeitsausfall mit aufführst. Wird die GL schon nachdenken, was für sie die besser Lösung ist.

    Halte uns auf dem Laufenden,

    Gruß Matthias

    Da solltest Du die Lernbegleiter fragen.

    Wir haben zum Beispiel freie Medienwahl, aber zwei getrennte Uploads (wenn ich das richtig verstanden habe). Die beiden Präsentationen werden bei uns auch verschieden gehandhabt: Die Good Practice stellt jeder vor, die Problemstellung aber nur die, die dann auch in die Beratung gehen.

    Danke Dir,

    das werde ich machen sobald ich es mal zusammen gestellt habe. Die Themen hab ich schon mal fix gemacht, muss es nuuuur noch zu Papier. bringen. :)

    Noch eine Stolperstelle:
    In der Lernwelt ist nur ein Upload für die Problemstellung zur kollegialen Beratung vorgesehen. Hier sollen wir aber beide Themen hochladen, also sowohl das "Good Practice"-Beispiel als auch die Präsentation (Folie, Flipchart, Dokument, Bild) für die Beratungssituation.

    Ich dachte mir schon, das dort beide Themen hochgeladen werden müssen. Ich bin mir nur noch nicht ganz schlüssig ob ich die Themen zusammen in einer Präsentation verarbeite oder lieber zwei Präsentationen daraus erstelle.

    LG

    moin,

    eine exakte Antwort konnte ich leider auch nicht finden aber aus dem Bauch heraus würde ich mich an den Fristen für die ASA-Berichte orientieren. Hier gilt 10 Jahre.

    Allerdings musste ich vor kurzem zwei Fälle von Berufsunfähigkeitsrente bearbeiten, hier waren die Mitarbeiter über 10 Jahre nicht mehr im Unternehmen und ich hätte mich gefreut wenn ich aus dieser Zeit irgendwelch Unterlagen zur Verfügung gehabt zu haben.

    Viele Grüße

    Matthias

    Moin!

    mein BG Betreuer hatte sich noch einmal erkundigt und mir eine Rückmeldung gegeben. Es baut nicht auf den vorherigen Praktika auf, sondern ist wie oben schon beschrieben auf das Thema "Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation" .

    Ich bin jetzt zwar auch noch nicht sicherer, was die Themen Wahl angeht aber ich weiß zumindest in welche Richtung es gehen soll.

    Beste Grüße

    Hallo Thilo,

    ohhh, da bin ich in den falschen Reiter geraten.... Natürlich bin ich bei der Sifa 3.0.

    VG Matthias

    Hallo Thilo,

    danke Dir für die Antwort. Mein BG-Betreuer hat sich noch einmal bei mir gemeldet und es mir annähernd wie Du erklärt. Werde mal versuchen die PRA4 zu erstellen und darauf eine kleine PowerPoint für die LEK5 ab zu leiten. In der Aufgabenstellung stand nur etwas von zwei Themen, da werde ich wohl noch etwas überlegen müssen.

    Danke und Gruß

    Matthias

    Hallo zusammen,

    in der Bearbeitung des PRA4 habe ich gelesen, man soll die Vorbereitung auf die LEK5 nicht vernachlässigen.

    Wie soll man sich so etwas Vorstellen oder wie kann man sich am besten darauf vorbereiten ?

    Danke und Gruß

    Matthias