Alles anzeigenHallo Zusammen ich habe heute mal eine Frage zur PSAgA
Unsere MA sind ab und zu mit PSAgA auf Dächern unterwegs, um PV-Module zu montieren. Diese MA werden jährlich zur Nutzung der PSA unterwiesen. Ausgewählte MA schicken wir zur Schulung für die Rettung aus PSAgA zu einem externen Anbieter.
Bei der Anmeldung eines MA bei diesem Anbieter haben wir nun den Hinweis bekommen: „Da Ihr Kollege schon aus der gesetzlichen Frist gefallen ist (12 Monate) wird er gemäß der rechtssicheren WU dann wieder einen 2 Tages Kurs besuchen müssen.“
Ich finde nun allerdings keine Anforderungen im Regelwerk, die mehr verlangen als eine regelmäßige Unterweisung. Aus meiner Sicht sollte also die Rechtskonformität hergestellt sein, sobald der MA unterwiesen ist (natürlich mit praktischer Übung).
Gibt es solche Anforderungen zu einer grundlegenden Schulung? Ich kann in der DGUV 112-198, der DGUV 112-199 und im DGUV Grundsatz 312-001 keine Hinweise dazu finden.
Danke schon mal für Eure wertvollen Hinweise dazu.
Viele Grüße
EHS Mann
Hallo zusammen,
da ich auch dieses Thema grade bearbeite, stellt sich bei mir die Frage welche der Schulungen denn hier Verpflichtend sind. Muss die Unterweisung Rettung aus Höhen zwingend für alle MA die eine PSAgA tragen durchgeführt werden. Meines Wissens nach, muss nur die Unterweisung nur über Handhaben und Anlegen der PSAgA jährlich durchgeführt werden.
Gruß Matthias
